Protokoll der Sitzung vom 26.07.2006

Wenn Sie hier anders entschieden hätten, hätten Sie für die Mieterinnen und Mieter im Land etwas tun können.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Der nächste Punkt betrifft die energetische Wohnraummodernisierung. In diesem Bereich haben Sie so gut wie nichts getan. Das Energiesparprogramm Altbau ist kaum noch existent. Wir haben im Doppelhaushalt 2005/2006 gefordert, die Mittel hierfür zu verdoppeln. Das hätte gleich mehrfach positive Effekte: Wir hätten eine Wertsteigerung für den Vermieter, wenn seine Wohnung mehr Wohnqualität hat. Wir hätten eine Reduzierung des Öl- und Gasverbrauchs. Wir hätten weniger Energiekosten und damit geringere Warmmieten. Außerdem würden die CO2-Emissionen sinken. Diese Vorschläge haben Sie bei den Haushaltsberatungen abgelehnt und ganz entscheidende Weichenstellungen versäumt.

(Beifall der Abg. Boris Palmer und Theresia Bauer GRÜNE – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)

Noch nie, meine Damen und Herren, haben Sie Finanzierungsmodelle entwickelt, wie man eine energetische Modernisierung von Mietwohnungen betreiben kann, um die

Steigerung der Bruttomieten in den Griff zu bekommen. Wir schlagen vor, dass Sie sich darüber einmal intensiv Gedanken machen. Der Ministerpräsident hat ja eine Nachhaltigkeitsstrategie angekündigt. Zu dieser Nachhaltigkeitsstrategie gehört das ganz entscheidend mit dazu.

Auch bei der Neubauförderung gibt es – so, wie sie jetzt in Ihrem Programm verankert ist – keine Wärmeschutzstandards, die auf dem heutigen Stand der Technik sind.

Das sind die Punkte, bei denen Sie auf Landesebene viel hätten tun können, was Sie bislang aber versäumt haben. Deshalb empfehlen wir: Machen Sie hier Ihre Hausaufgaben. Beschränken Sie sich auf die Gestaltungsmöglichkeiten hier im Land, und verzichten Sie auf Bundesratsinitiativen, die eine falsche Zielrichtung haben.

Danke schön.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Wünscht die FDP/DVP das Wort? – Das Wort erteile ich Herrn Kollegen Dr. Wetzel.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Schmiedel, Sie haben heute ein Horrorszenario an die Wand geworfen, was denn passiere, wenn dieses Gesetz tatsächlich durchgehen würde, wovon ich ausgehe. Es wurde davon geredet, auf der Seite der CDU und der FDP/DVP gebe es ein „Geschwalle“. Ich möchte Sie an Ihre eigenen Worte erinnern. Sie haben eingangs gesagt, dieses Gesetz würde die Mieten in die Höhe treiben.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Soll!)

„Würde“ haben Sie gesagt. – Außerdem haben Sie gesagt, bei diesem Gesetz würden die Mieter reihenweise, scharenweise auf der Straße landen. Herr Schmiedel, haben Sie zur Kenntnis genommen, dass bei uns in der Bundesrepublik – jedenfalls in Baden-Württemberg – kein Mieter auf der Straße landet, wenn geräumt wird? Vielmehr wird er in eine Wohnung eingewiesen, und er landet nicht auf der Straße. Das sollten Sie einfach zur Kenntnis nehmen, bevor Sie hier Ihr Geschwalle loslassen.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Jetzt möchte ich mich kurz der Verkürzung der Schonfrist zuwenden. Nehmen Sie einmal folgendes Beispiel – das ist Realität für jemanden, der wie ich als Anwalt im Rechtsleben tätig ist –: Ein Vermieter stellt Anfang Januar fest, dass sein Mieter im November und im Dezember die Miete nicht bezahlt hat. Er wartet noch ein paar Tage ab und sagt sich: Vielleicht zahlt er dennoch; möglicherweise gibt es Schwierigkeiten mit seiner Bank. Der Vermieter stellt am 10. Januar fest, dass das Geld immer noch nicht da ist. Er schreibt dem Mieter, weil er ihm nicht sofort kündigen und drohen will – es ist übrigens üblich, dass er nicht sofort auf die Straße geworfen wird, wie Sie es gesagt haben –, einen freundlichen Brief und weist ihn darauf hin, dass er mit seiner Miete mit zwei Monatsraten in Verzug ist, und bittet ihn, zu zahlen. Der Mieter zahlt daraufhin immer noch nicht, und im nächsten Brief kündigt der Vermieter ihm. Dann haben wir Ende Januar.

Der Vermieter kündigt also und fordert den Mieter auf, die restliche Miete zu zahlen. Der Mieter zahlt aber immer noch nicht und räumt auch nicht. Der Vermieter geht zum Anwalt und erhebt eine Räumungsklage. Diese Klage geht Anfang Februar ein. Der Richter weiß genau um diese Schonfrist und terminiert entsprechend. Das ist Realität; Kollege Stickelberger ist auch Anwalt, er wird es Ihnen bestätigen.

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Der Verhandlungstermin wird dann irgendwann Mitte April sein. Der Mieter wehrt sich nicht dagegen. Er ist möglicherweise kein Hartz-Empfänger, sondern vielleicht ein „Mietnomade“. Er legt es darauf an, und es kommt wieder kein Geld.

(Zuruf der Abg. Ute Vogt SPD)

Mitte April haben wir ein Versäumnisurteil.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Das ist schon richtig!)

Anschließend vergehen noch einmal vier Wochen, bis das Versäumnisurteil rechtskräftig ist. Ende Mai kann also geräumt werden. Von Anfang November bis Ende Mai sind sieben Monate, und der Vermieter rennt seinem Geld für insgesamt sieben Monate hinterher. Das nennen Sie tatsächlich noch „vermieterfreundlich“? Ich weiß nicht, auf welchem Stern Sie leben.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)

Gehen Sie weiter davon aus, dass es sich um einen Vermieter handelt, der ein Zweifamilienhaus gebaut hat, in dem er auch wohnt, und ihm diese Miete zur Finanzierung dienen soll.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Genau! Das sind die Fälle! – Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es!)

Dann kommt die ganze Finanzierung durcheinander, und möglicherweise kündigt ihm die Bank. Das nennen Sie „vermieterfreundlich“?

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)

Ich denke, dass es notwendig ist, diese Schonfrist zu verkürzen. Ich bin wie Herr Kollege Mack der Meinung, dass die Sozialämter durchaus in der Lage sind, innerhalb eines Monats gut zu reagieren, insbesondere wenn der Mieter tatsächlich sofort kommt und sagt: „Bitte helft mir! Ich habe ein Problem.“ Im Übrigen hätte der Mieter in meinem Beispiel schon im November oder Dezember zum Sozialamt gehen und sagen können: „Helft mir!“ Warum tut er das erst, wenn ihm gekündigt wird?

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Sie erzählen hier erst Märchen und stellen dann Fragen zum Märchen!)

Das, was Sie, Herr Kollege Schmiedel, da gesagt haben, sind doch alles faule Ausreden.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Genau!)

Insbesondere haben Sie vergessen, dass der Wahlkampf vorbei ist.

Danke sehr.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aktuelle Debatte unter Tagesordnungspunkt 3 ist damit beendet.

Meine Damen und Herren, wir kommen zurück zu Tagesordnungspunkt 2:

Ergänzungswahlen zum Staatsgerichtshof

Ich kann Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl der Mitglieder des Staatsgerichtshofs bekannt geben:

Für die Gruppe der Berufsrichter und stellvertretenden Berufsrichter wurden insgesamt 123 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Dr. Mattes entfielen 119 Stimmen. Vier Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist Herr Dr. Mattes zum berufsrichterlichen Mitglied und zum ständigen Stellvertreter des Vorsitzenden des Staatsgerichtshofs gewählt.

Ich darf Sie fragen, Herr Dr. Mattes: Nehmen Sie die Wahl an?

Dr. Franz-Christian Mattes: Ich nehme die Wahl an.

Danke.

Von den zu wählenden stellvertretenden Berufsrichtern entfielen auf Herrn Hund 115 Stimmen. Acht Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist Herr Hund zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs gewählt.

Herr Hund, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

Michael Hund: Ich nehme die Wahl an.

Danke.

Auf Herrn Stichs entfielen 116 Stimmen. Sieben Abgeordnete haben sich enthalten. Damit ist Herr Stichs zum stellvertretenden berufsrichterlichen Mitglied des Staatsgerichtshofs für die restliche Amtszeit seines Vorgängers Dr. Mattes gewählt.

Herr Stichs, ich darf Sie fragen: Nehmen Sie die Wahl an?

Werner Stichs: Ich nehme die Wahl an.

Danke.