Unsere Einschätzung der Situation ist ganz einfach: Sie machen dies deshalb, weil Sie von der Tatenlosigkeit im Lande selbst ablenken wollen. Die Tatenlosigkeit in Ihrer Wohnungspolitik wird Ihnen sogar schon von den Maklern vorgehalten: „Makler warnen vor Wohnungsnot in den Städten.“ Sie sind doch eine Maklerpartei. Warum hören Sie denn nicht auf die Makler?
Weshalb machen Sie denn nicht endlich eine wirksame Politik für Familien in den Städten in Baden-Württemberg?
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Welche Lösungsvor- schläge bringen Sie denn?)
(Beifall bei der CDU sowie des Abg. Claus Schmiedel SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Bra- vo! – Abg. Ute Vogt SPD: Dann handeln Sie auch so!)
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Das sollten Sie auch werden! – Heiterkeit bei der SPD – Abg. Carla Bregenzer SPD: Und zwar nicht nur heute!)
Das hindert uns aber nicht daran, uns zu Detailfragen des Mietrechts, um die sich eine Bundeskanzlerin gar nicht kümmern kann,
Deswegen muss ich sagen: An dem, was Herr Schmiedel in der zweiten Runde gesagt hat, ist eigentlich nicht viel dran. Deswegen könnte man fast darüber hinweggehen. Den einen Punkt mit der Obdachlosigkeit möchte ich aber schon noch einmal angehen. Er sagt ja, wir seien so brutal, dass die Familien in Baden-Württemberg und in Deutschland vor die Wohnungen geworfen würden und auf der Straße herumstreunen würden, weil sie kein Obdach mehr fänden.
Es gab damals in der Tat eine Kommission „Wohnungslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland“, und diese Kommission hat auf Seite 57 ihres Abschlussberichts erklärt, dass die Frist auf zwei Monate verlängert werden müsse und dieser Vorschlag auf der Erkenntnis basiere, dass sich die einmonatige Frist für die Sozialhilfebehörden häufig als zu kurz erwiesen habe. Die Kommission hat damals gesagt, die Sozialhilfebehörden kämen in einem Monat nicht zu Streich, sondern benötigten zwei Monate.
Aber jetzt frage ich Sie, Herr Schmiedel: Können wir es einem Vermieter zumuten, der schon fünf, sechs, sieben, acht oder zehn Monate auf seine Miete wartet, einen weiteren Monat zu warten und selbst für die Kosten aufzukommen, weil die Sozialhilfebehörden nicht innerhalb eines Monats zurande kommen? Wenn es so wäre, müsste man doch die Sozialhilfebehörden umorganisieren; man kann doch die Kosten nicht dem Vermieter auflasten. Darum geht es.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: So ist es! – Zuruf des Abg. Claus Schmiedel SPD)
Im Übrigen sind die Instrumente Wohngeld und Hartz IV, wie ja eigentlich schon vorhin dargestellt wurde, so effizient und so gut ausgestaltet, dass bei uns keine Familie auf der Straße stehen muss, wenn sie in eine soziale Notlage gerät.
Dann habe ich noch ein Wort für Frau Sitzmann übrig. Als ich Sie gesehen habe, habe ich mir überlegt: Sie kommen aus Freiburg, und der grüne Oberbürgermeister von Freiburg hat gerade gesagt, die städtischen Wohnungen sollten alle verkauft werden.
(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Da gibt es einen Be- schluss! – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP)
Jetzt habe ich mir überlegt, inwieweit die vorgeschlagenen Änderungen die Mieterinnen und Mieter betreffen, die von dieser Maßnahme der Stadt Freiburg betroffen sind. Ant
wort: null. Antwort: null, und zwar deswegen: Die Kündigungsfrist greift deswegen nicht, weil die Wohnungsbaugesellschaft keinen Eigenbedarf geltend machen kann. Deswegen greift die Änderung bezüglich der Kündigungsfrist überhaupt nicht; im Zweifel kann de facto überhaupt nicht gekündigt werden.
Die Schonfrist haben wir besprochen. Auch die Kappungsgrenze greift nicht, weil die Stadt Freiburg im Zweifel schon jetzt bei jeder Wohnungsvermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nimmt und deswegen die 20 oder 30 % überhaupt keine Rolle spielen.
Wenn man jemanden schützen will, dann, denke ich, mit Sicherheit die Mieter, die von dieser Maßnahme betroffen sind. Die sind aber von unserer Bundesratsinitiative nicht betroffen.
um den Privatmann, der oft selber Hand angelegt hat, sich diese Wohnung im Zweifel vom Mund abgespart hat und diese Wohnung jetzt vermieten will und betroffen ist. Herr Schmiedel, davon reden Sie überhaupt nicht; Sie reden nicht von „Mietnomadentum“ oder solchen Erscheinungen. Es kommt auch vor, dass ein Vermieter ein Eigenheim vermietet und dann nicht nur zehn Monate lang auf Mietausfällen sitzen bleibt, sondern nachher auch noch 10 000 € dafür berappen muss, dass der Gerichtsvollzieher die Wohnung frei räumt. Das sind reale Beträge.
Deswegen geht es darum: Wir wollen diesem ganz normalen Vermieter – und 80 % des Wohnraums in Baden-Württemberg werden von solchen Vermietern bereitgestellt – Motivation geben, dass er sagt: Jawohl, es lohnt sich eben doch, vielleicht noch eine Wohnung zu vermieten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das, was wir insbesondere vonseiten der FDP/DVP gehört haben, ist völlig abstrus. Es ist konstruiert, ist unlogisch und geht völlig an der Realität vorbei. Herr Kollege Rülke, Sie sollten sich wirklich einmal den real existierenden Problemen stellen. Das wäre im Sinne der Vermieter und Mieter und nicht das, was Sie heute hier vorgetragen haben, was Sie auf Bundesebene tun wollen, obwohl es keinerlei Aussicht auf Erfolg hat.
Ich würde gern darauf zu sprechen kommen, was die Landesregierung tun könnte. Was hätte sie tun können, um dem, was Sie als Begründung für Ihre Bundesratsinitiative beschrieben haben, nämlich dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, vor allem in Ballungsräumen, abzuhelfen? Da
hätte die Landesregierung und insbesondere auch die FDP/ DVP durchaus die Möglichkeit gehabt, aktiv zu werden. Es gibt nämlich ein Wohnraumförderungsprogramm. Dieses ist leider zu einem Eigenheim- und Eigentumsförderungsprogramm verkommen.
Im Jahr 2000 wurden gerade einmal 5 % dieser Mittel für die Förderung des Mietwohnungsbaus eingesetzt. 2004 waren es 7 %. Mittlerweile ist dieser Anteil wieder gestiegen, und zwar in der Zeit, in der der Wohnungsbau nicht in der Zuständigkeit eines FDP-Ministers lag. Hier hätten Sie schon längst aktiv werden und den Mietwohnungsbau – und weniger Eigenheim- und Eigentumsmaßnahmen – fördern können. Hier hätten Sie etwas gegen den Mangel an bezahlbarem Wohnraum im Land tun können.
Das zweite Problem, das Sie nicht wahrnehmen, sind die gestiegenen Bruttomieten. Zum Beispiel gab es im Jahr 2005 große Steigerungsraten bei den Bruttomieten. Hier hätten Sie viel tun können. Leider hat Baden-Württemberg als einziges Land die Strompreisaufsicht abgeschafft. Das hat dazu geführt, dass wir hier im Land überdurchschnittlich hohe Strompreise haben. Die EnBW hat bereits die nächste Erhöhung angekündigt.
Wenn Sie hier anders entschieden hätten, hätten Sie für die Mieterinnen und Mieter im Land etwas tun können.