Der Weg der Entschließung bedeutet politische Willensäußerung. Ob der Weg der Entschließung jemals zu Gesetzen führt, ist ein äußerst offener Prozess. Ich könnte Ihnen sehr viele Beispiele nennen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn man den Willen unterwegs verliert, gibt es nie ein Gesetz! – Zurufe der Abg. Katrin Altpeter und Rainer Stickelberger SPD sowie Bärbl Mielich GRÜNE)
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Wenn man den Willen unterwegs verliert, gibt es kein Gesetz! – Zurufe von der SPD und den Grünen)
Herr Kollege Schmiedel, ich glaube, dass Sie vielleicht auch gerade an der sehr differenzierten, klugen und abgewogenen Verhaltensweise und dem Abstimmungsverhalten der Landesregierung im Bundesrat am Freitag erkennen, dass dieses Thema von uns mit größter Gründlichkeit und großer Ernsthaftigkeit begleitet wird.
(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Ein Prüfauftrag ist kei- ne Entscheidung! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Sie haben Angst! – Weitere Zurufe)
Ich halte auch nichts davon, dass man dieses Thema vor dem Hintergrund der Geschehnisse in diesem Jahr zu parteipolitischem Streit missbraucht.
Uns geht es hier um die Sache und um die ernsthafte Prüfung der entscheidenden Anliegen, die damit verbunden sind.
Herr Minister, mit Verlaub: Die Begründung, warum Sie dieser besagten Ziffer 3 des ursprüng lichen Antrags im Bundesrat die Zustimmung verweigern wollen, halte ich schon für fadenscheinig. Denn auch bei den anderen Punkten, bei denen Sie Zustimmung signalisieren, gibt es noch keine abschließende Stellungnahme der Andriof-Kom mission.
Ich will Sie deshalb fragen, welche internen Abstimmungen oder Diskussionsprozesse Sie noch benötigen, um einen Prüf auftrag an die Bundesregierung zu erteilen. Um diesen Kern geht es nämlich, der da sinngemäß lautet, die Genehmigung von Sportordnungen für das kampfmäßige Schießen, das sogenannte IPSC-Schießen, zu widerrufen und Paintball als Spiel, bei dem die Tötung oder Verletzung von Menschen simuliert wird, zu verbieten. Welchen Diskussionsbedarf gibt es dazu noch innerhalb Ihrer Fraktion?
Das kann ich Ihnen beantworten. Es gibt innerhalb der CDU-Landtagsfraktion keinen Diskussionsbedarf. Wir haben hier keinen Diskussionsbedarf und keine Diskussionsproblematik.
Die Regierung – das will ich Ihnen sagen – hat ein differenziertes Votum beschlossen. Dies hat folgenden Hintergrund: Zum einen sprechen Sie die Bundesgesetzgebung an. Sie wissen, dass die Bundesgesetzgebung aufgrund der Diskontinuität in dieser Legislaturperiode ohnehin keine weiteren Gesetze mehr auf den Weg bringen kann.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Das gilt für die anderen doch auch! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das gilt für alles andere auch! – Abg. Stephan Braun SPD: Warum gehen Sie dann zum Bundesrat? – Weitere Zurufe von der SPD)
Moment einmal! Es geht um die Änderungen des Waffengesetzes in der Bundesgesetzgebung. Es geht außerdem um Fragen, die wir zusätzlich prüfen.
Ich will Ihnen sagen, dass sich die Landesregierung auch an diesem Dienstag sehr ernsthaft mit diesem Thema befasst hat. Die Landesregierung nimmt die unterschiedlichen Erkenntnisse sehr ernst. Es wurde klar – auch am Dienstag in dieser Kabinettssitzung –, dass sowohl der Innenminister als auch der Justizminister in vielen Gesprächen, Kommissionen und Arbeitsgruppen sehr sachkundig und fachkundig auch Sachverständige zu Wort kommen lassen und sehr ausgewogen und abgewogen die Ernsthaftigkeit dieser Themen prüfen und abwägen.
Während bei Ziffer 1 und bei Ziffer 2 des Antrags von vornherein ein einhelliges Votum vorhanden war, war bei Ziffer 3, wie Sie erkennen, ein unterschiedlicher Ansatz da. Deshalb will man die Ergebnisse und Berichte abwarten. Ich halte das auch für richtig. Der Termin, zu dem die Gruppe um Herrn Andriof ihren Abschlussbericht vorlegt, ist schon festgelegt auf Ende September oder Anfang Oktober. Im Oktober soll der Bericht nicht nur der Regierung, sondern auch dem Parlament vorgelegt werden. Sie haben einen Ausschuss eingesetzt. Auch dieser wird sich damit befassen. Insoweit glaube ich schon, dass es der richtige Weg ist, diese großen Herausforderungen nicht nur mit Entschließungen im Bundesrat zu beraten, zu besprechen und zu bewältigen, sondern dass wir uns als Vertreter des Landes Baden-Württemberg sachlich und fachlich sehr intensiv mit diesem Thema befassen.
Insofern ist das Vorgehen gerade bei Ziffer 3, bei der unterschiedliche Ansätze gesehen werden – das will ich Ihnen bewusst sagen –, sehr klug, erst die Fachleute zu Wort kommen zu lassen, bevor wir uns dort entscheiden.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Rein- hold Gall SPD: Die Formulierung „klug“ würde ich aber in diesem Zusammenhang nicht verwenden! – Abg. Katrin Altpeter SPD: Frage beantworten! – Zu- ruf des Abg. Dr. Rainer Prewo SPD)
Ich möchte gern für die CDU-Fraktion sagen: Wir sind sehr froh über dieses differenzierte Vorgehen der Landesregierung. Ich bin auch ein bisschen verwundert über die Debatte jetzt, weil wir uns im Ausschuss eigentlich darauf geeinigt hatten, nach sehr gründlichen Beratungen über ein halbes Jahr hinweg zum Schluss unsere Empfehlungen und Forderungen gesammelt abzugeben.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: So ist es! Genau! – Abg. Rein- hold Gall SPD: Und die Regierung macht in dieser Zeit, was sie will? – Gegenruf des Abg. Thomas Blenke CDU – Zuruf von der CDU: Zuhören, was die Kollegin Kurtz sagt!)
Ich habe Verständnis dafür, dass auf Bundesebene relativ schnell vorgegangen werden musste, aber im Prinzip haben wir das Gefühl, dass das ein bisschen arg schnell ging
und nicht der Betroffenheit entspricht, die wir ganz besonders hier im Land haben. Frau Altpeter, die spüren Sie in Ihrem Wahlkreis ganz besonders. Deswegen legen wir großen Wert darauf, die Zeit zu bekommen, in Ruhe diese Anhörungen so durchzuführen,
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Aber am Freitag wird doch entschieden! – Abg. Reinhold Gall SPD: Aber der Entschließungsantrag ist doch aus der Feder un- seres Innenministers!)
wie wir sie gemeinsam terminiert haben, in großem Verantwortungsbewusstsein und mit großer Gründlichkeit. Deshalb frage ich die Landesregierung: Wie viele Möglichkeiten sind im Gesetzgebungsprozess und im Verordnungsprozess jetzt noch vorhanden, um die Dinge noch weiter zu beeinflussen und möglicherweise im Sinne der speziellen Betroffenheit unserer Bevölkerung in Baden-Württemberg voranzubringen? Das betrifft nicht nur das Waffengesetz, sondern geht weit darüber hinaus; wir haben ja auch einen Themenkomplex „Computernutzung, Killerspiele und Paintball“, der gar nicht mehr unbedingt unter das Waffengesetz fällt.
Die Ausführungen der Kollegin haben im Grunde genommen sehr deutlich gemacht, dass ein sehr differenziertes Vorgehen anzuraten ist. Wir werden deshalb – das
will ich noch einmal sagen – den Änderungen des Waffengesetzes, die unter Mitwirkung der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht, des BMI und der Fraktionen – übrigens von CDU/CSU und SPD – zustande gekommen sind, zustimmen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Ja! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das wissen wir doch! – Glocke des Präsi- denten)
Zu den weiteren Fragen haben wir Prüfaufträge vergeben. Der offene Punkt, zu dem wir uns noch keine abschließende Meinung gebildet haben, zu dem wir die Berichte abwarten wollen, ist diese Ziffer 3. Das ist unstreitig. Das habe ich jetzt dreimal beantwortet. Auch fünfmaliges Nachfragen
Ich stelle fest: Der Innenminister hat einen durchaus vernünftigen Vorschlag vorgelegt. Sie haben jetzt gesagt, die vorgesehene Enthaltung zu dem letzten Teil sei aufgrund von sachgerechten, sehr überdachten Überlegungen und aufgrund von Schwierigkeiten innerhalb der eigenen Koalition zustande gekommen. Ich frage den Innenminister: Halten Sie denn Ihre Position, die Sie in diesem Entschließungsantrag festgeschrieben haben, aufrecht? Und ich frage den Herrn Justizminister:
Gilt das, was Sie am 11. Juni in einem dpa-Gespräch gesagt haben, heute noch immer? Darin sagten Sie nämlich – ich zitiere –:
Ich hätte mir eine noch weiter gehende Debatte darüber vorstellen können, inwieweit großkalibrige Waffen für sportliche Wettkämpfe wirklich benötigt werden.