(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Bitte? – Abg. Hans- Ulrich Sckerl GRÜNE: Da ist doch der Innenminis ter!)
Sie wollten doch etwas zum Abstimmungsverhalten im Bundesrat hören, und die Stimmführerschaft im Bundesrat hat der Bundesratsminister. Ich werde auch die Verantwortung dafür zu tragen haben, ob ich am Freitag die Hand hebe oder nicht. Insoweit darf ich Ihnen die Frage beantworten, was den Ablauf in dieser Woche angeht. Wir werden auch Ihre Frage beantworten, Frau Kollegin Altpeter; denn ich finde, Sie haben einen Anspruch darauf,
Ich werde am kommenden Freitag im Bundesrat anwesend sein und dort auch die sechs Stimmen für das Land BadenWürttemberg abgeben.
Deshalb auch zur Sache: Ihre Mutmaßung, dass sich das Land Baden-Württemberg im Bundesrat enthalten wird, muss auf irgendwelchen Spekulationen beruhen. Denn die Landesregierung hat nach heutigem Stand nicht die Absicht, sich bei den von Ihnen aufgeworfenen Fragen der Stimme zu enthalten, sondern die Landesregierung wird ein Votum dazu abgeben. Dieses Votum wird sich im Übrigen im Lauf der Woche, wie das immer so ist – das will ich deshalb vorausschicken –, im Rahmen der Koordinierung natürlich sogar ändern können, einfach deshalb – das müssen Sie sehen –: Wir haben beispielsweise morgen früh in der Landesvertretung von BadenWürttemberg im Rahmen eines Bundesratsfrühstücks ein Treffen der Länder, an dem übrigens Vertreter vieler Großer Koalitionen beteiligt sind. Dabei besprechen wir in vielen Punkten auch noch Kompromisse und gehen Abhandlungen an, wie möglicherweise am Freitag im Bundesrat abgestimmt wird.
Die Landesregierung wird bei der Empfehlung des Ausschusses für Innere Angelegenheiten des Bundesrats zum ursprünglichen Antrag wie folgt votieren:
haltenen Änderungen des Waffengesetzes, die unter Mitwirkung der Bund-/Länder-Arbeitsgruppe Waffenrecht, des Bundesministeriums des Innern und der Fraktionen CDU/CSU und SPD entstanden sind.
sichtigten Änderungen hinaus im Dialog mit den Schießsportverbänden zu prüfen, ob und inwieweit das sportliche Schießen mit großkalibrigen Kurzwaffen weiter eingeschränkt werden sollte. Insbesondere ist dabei zu prüfen,
aa) ob unter Berücksichtigung der Deliktsrelevanz von Schusswaffen, die für die Durchführung von schwe ren Gewalttaten besonders geeignet sind, eine Beschränkung hinsichtlich der Zulassung von Kurzwaffen zum sportlichen Schießen nach Bauart und Kaliber der Waffe erforderlich ist; dabei ist vor allem zu untersuchen
zum sportlichen Schießen nur zeitlich abgestuft, das heißt, erst nach einer ausreichenden Praxis mit kleinkalibrigen Sportwaffen, zugelassen werden sollte.
Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob dazu die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) entsprechend angepasst werden muss. Außerdem bittet der Bundesrat, in diesem Sinne die vom Bundesverwaltungsamt genehmigten Sportordnungen kritisch zu überprüfen und die Genehmigung von Sport ordnungen der Schießsportverbände durch das Bundesverwaltungsamt künftig nur noch im Einvernehmen mit den Ländern zu erteilen.
Offen ist noch das Abstimmungsverhalten zu Ziffer 3. Im Moment ist deshalb noch eine Enthaltung vorgesehen, weil sich die Andriof-Gruppe mit diesen Fragen noch befasst und ihren Abschlussbericht noch nicht vorgelegt hat. Insoweit sehen wir im Moment von einem Prüfantrag ab
(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das ist doch nur ein Prüfantrag! – Abg. Katrin Altpeter SPD: Sie enthal- ten sich!)
und wollen uns noch den Abschlussbericht der Andriof-Gruppe vorlegen lassen, da es dazu unterschiedliche Meinungen und Empfehlungen gibt.
(Beifall bei der CDU – Zuruf von der CDU: Sehr gut! – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Man bekommt nur das beantwortet, was man fragt, und nicht das, was man hören will!)
Herr Minister, ich habe den klaren Eindruck, dass Kollegin Altpeter mit ihrer Vermutung und ihrer Frage richtig liegt, nämlich dass die Landesregierung an einem ganz wichtigen Punkt, der Diskussion über das Waffenrecht, einer Entschließung, einem Prüfauftrag des Bundesrats, einem Appell ihre Zustimmung verweigern will. Das haben Sie ja eben dargetan. Der weiter gehende Beschlussantrag umfasst drei Teile. Sie haben sich dazu geäußert. Sie haben gesagt, Teil 1 werde von der Landesregierung unterstützt und Teil 2 werde von der Landesregierung unterstützt. Teil 3 werde von der Landesregierung nicht unterstützt, sondern zum heutigen Stand werde sie sich der Stimme enthalten. Das waren Ihre Ausführungen.
Teil 3 ist aber nun einmal ein elementares Anliegen, auch in Baden-Württemberg. Er wäre eine ganz wichtige Konsequenz aus der schrecklichen Amoktat. Wir glauben, dass sowohl der Landtag von Baden-Württemberg als auch die Landesregierung auch auf Bundesebene eine ganz besondere Verpflichtung haben, die Diskussion über die künftige Handhabung des Waffenrechts voranzutreiben. Wir sind gegenüber vielen im Wort. Wir sind gegenüber den Eltern in Winnenden im Wort. Wir sind gegenüber einer besorgten baden-württembergischen Öffentlichkeit im Wort.
Gegenüber dem, was uns der Innenminister in den letzten Wochen als Position, als seine Position und nach unserem Ver
ständnis als Position der Landesregierung mehrfach erläutert hat, fällt das beabsichtigte Votum der Landesregierung am Freitag im Bundesrat weit zurück. Sie müssen uns bitte erklären, wie Sie mit dieser wachsweichen Position gegenüber den Eltern, gegenüber den Betroffenen, gegenüber einer besorgten baden-württembergischen Öffentlichkeit Ihre unmittelbar nach dem Amoklauf gegebene politische Zusage, dafür zu sorgen, dass auch im Waffenrecht Bedingungen geschaffen werden, die das Risiko der Wiederholung einer solchen Tat zumindest minimieren, einlösen wollen.
Herr Kollege, zunächst einmal nehmen wir das Thema sehr ernst. Das sehen Sie daran, dass wir hier differenziert vorgehen.
Zum Zweiten hat die Landesregierung, gerade weil sie dieses Thema äußerst ernst nimmt und weil Gründlichkeit vor Schnel ligkeit geht,
eine Kommission eingesetzt. Sie hat die Andriof-Kommission eingesetzt. Sie hat einen Sonderausschuss eingesetzt.
Ich will Ihnen sagen: Ich glaube, dass wir hier überhaupt nicht auseinander sind. Dort, wo wir das Bundesgesetz ohnehin unterstützen, stimmen wir zu. Dort, wo wir sagen, dass wir bereits an einem Punkt sind, an dem ernsthaft geprüft werden muss, erteilen wir einen Prüfauftrag. Dort, wo die Landesregierung – und auch die Koalition – noch offene Fragen hat, sagen wir: Bevor wir Schnellschüsse machen, werden wir im Moment weiter abwarten, was uns die Andriof-Kommission an Ergebnissen bringt, und dann handeln. Ich glaube, dass das auch die richtige Abfolge ist: dass man zuerst prüft, erst denkt und dann handelt.
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der CDU: Bravo! – Zurufe von der SPD und den Grü- nen, u. a. der Abg. Katrin Altpeter und Rainer Stickel- berger SPD)
Herr Kollege, im Übrigen darf ich unterstellen, dass Sie die Abläufe in der Bundesgesetzgebung in etwa kennen.
Bundesgesetzgebung bedeutet, dass wir Gesetze zunächst in der ersten Kammer und auch in der zweiten Kammer beraten.
Der Weg der Entschließung ist ein völlig anderer. Der Weg der Entschließung beinhaltet keine Gesetzgebung.