Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Sehr gut!)

Meine Damen und Herren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge.

Zunächst zum Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4384. Abschnitt I dieses Antrags ist ein Berichtsteil, der mit der Aussprache erledigt ist.

Ich lasse über Abschnitt II dieses Antrags abstimmen. Wer Abschnitt II dieses Antrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dieser Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Peinlich!)

Eine Enthaltung.

Dann lasse ich über den Antrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4391, abstimmen.

Bitte schön.

Wir bitten darum, über die Ziffern 1 und 2 getrennt abzustimmen, Herr Präsident.

Ich lasse zunächst über Ziffer 1 des Antrags Drucksache 14/4391 abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über Ziffer 2 dieses Antrags abstimmen. Wer kann zustimmen? – Gegenstimmen? – Mehrheitlich abgelehnt.

(Zuruf)

Eine Enthaltung.

Punkt 2 der Tagesordnung ist erledigt.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze – Drucksache 14/4780

Das Präsidium hat Folgendes festgelegt: Nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung erfolgt eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Staatssekretär Köberle das Wort.

Verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Im Unterschied zum Thema „Achtjähriges Gymnasium“ haben wir jetzt einen Punkt auf der Tagesordnung, der wahrscheinlich alle Emotionen des Landtags mobilisiert.

(Heiterkeit des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Die Landesregierung legt Ihnen heute den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze vor. Der Gesetzentwurf dient in den Artikeln 1 bis 3 der Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Union vom 12. Dezember 2006 über Dienstleis tungen im Binnenmarkt. Die Richtlinie ist bis zum 28. Dezember 2009 in nationales Recht umzusetzen.

(Unruhe)

Sie will den EU-Binnenmarkt für die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen verbessern. Dienstleister sollen nach der Richtlinie künftig sämtliche Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung ihrer Tätigkeit über eine einheitliche Stelle abwickeln können.

In der Anhörung befindet sich derzeit das Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner für das Land Baden-Württemberg, das unter der Federführung des Wirtschaftsministeriums erarbeitet wird. In diesem Gesetz wird u. a. geregelt, welche Behörden für die Wahrnehmung der Aufgaben der einheitlichen Stel

le zuständig sind und wie das Verfahren ausgestaltet ist. Die entsprechenden Verfahren müssen sowohl über diese Stelle als auch bei den zuständigen Behörden auf Wunsch elektronisch abzuwickeln sein.

Weiter verlangt die Richtlinie die Einführung umfangreicher Informationspflichten sowie von Entscheidungsfristen und Genehmigungsfiktionen im nationalen Recht. Im Fachrecht, das die Aufnahme und Ausübung der einschlägigen Berufe regelt, werden auf Bundes- und Landesebene Anpassungen an die Vorgaben der Dienstleistungsrichtlinie erfolgen müssen.

Der vorgelegte Entwurf zum Landesverwaltungsverfahrensrecht enthält hierzu bereits die verallgemeinerungsfähigen verfahrensrechtlichen Regelungen, die gewissermaßen vor die Klammer gezogen wurden.

Die neuen Instrumente sind über eine einfache Verweisung im Fachrecht auf das Landesverwaltungsverfahrensgesetz anzuwenden. Abweichende oder ergänzende Regelungen im Fachrecht können bei dieser Regelungssystematik auf das unbedingt Erforderliche beschränkt bleiben.

Die neu in das Gesetz aufgenommenen Instrumente sind dabei bewusst nicht auf den Anwendungsbereich der Dienstleis tungsrichtlinie beschränkt, sondern sollen auch auf andere Fallkonstellationen Anwendung finden und zu einer Modernisierung der Verwaltung beitragen können.

Um weiterhin die Einheitlichkeit der Verwaltungsverfahrensgesetze von Bund und Ländern zu gewährleisten, folgt der vorliegende Gesetzentwurf in bewährter Weise einem Musterentwurf der Verwaltungsverfahrensrechtsreferenten des Bun des und der Länder. Der Bund hat sein Verwaltungsverfahrensgesetz entsprechend dem Muster bereits mit Gesetz vom 11. Dezember 2008 geändert.

Das war jetzt eine Kurzdarstellung dessen, was in Artikel 1 bis 3 des Gesetzentwurfs beinhaltet ist. Es gibt noch einen Artikel 4. Hierin geht es um eine Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes, mit der wir auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom Juni 2007 reagieren. Es soll nämlich für die Gesamtpersonalratswahlen im Frühjahr 2010 ermöglicht werden, in großen Städten die Verwaltungen zusammen mit den Eigenbetrieben personalvertretungsrechtlich so zu gliedern, dass die Wahl eines Gesamtpersonalrats möglich wird. Dadurch wird der kommunale Handlungsspielraum erweitert.

Die angehörten Verbände und Kammern haben gegen den Gesetzentwurf im Grundsatz keine Einwendungen. Die Auswertung der Anhörung hat nicht zu Änderungen des Gesetzentwurfs geführt. Alle im Zuge des Anhörungsverfahrens zu Einzelpunkten vorgebrachten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge werden im Gesetzentwurf umfangreich dargestellt und behandelt und können bei der Ausschussberatung vertieft erörtert werden.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, ich bitte Sie um Unterstützung dieses Gesetzentwurfs.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wolf das Wort.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die abstrakte Ankündigung „Landesverwaltungsverfahrensgesetz und dessen Änderung“ vermittelt zunächst einmal den Eindruck, dass es um ein Mehr an Bürokratie gehen soll, dass es um weitere Verkomplizierung geht. Ich bin sehr dankbar, dass Sie, Herr Staatssekretär Köberle, der Sie in der Landesregierung ja auch Verantwortung für den Abbau von Bürokratie tragen, diesen Änderungsentwurf eingebracht haben. Bei genauer Betrachtung und Bewertung dessen, was der Änderungsentwurf, was das Landesverwaltungsverfahrensgesetz in seiner neuen Form bringt, ist in der Tat erkennbar, dass es hier ganz offensichtlich um Vereinheitlichung, um Konzentration, um Beschleunigung und eben auch, Herr Staatssekretär, um den Abbau von Bürokratie geht.

Das erste Kriterium lautet Vereinheitlichung – wir haben es gehört –: Es geht darum, die EU-Dienstleistungsrichtlinie so, wie es vorgesehen ist, bis zum 28. Dezember 2009 in Landesrecht umzusetzen und damit eine Vereinheitlichung zu schaffen.

Wir begrüßen ausdrücklich, dass die verfahrensrechtlichen Anforderungen der Richtlinie im Gesetzentwurf so weit wie möglich im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt werden. Denn eine Regelung im jeweiligen Fachrecht würde zu einer Rechtszersplitterung und damit auch zu einem vielfach höheren Bürokratieaufwand führen.

Zweiter Punkt – auch er wurde angesprochen –: Es geht um den Gleichklang, um die Vereinheitlichung von Bundes- und Landesrecht. Dieser Gleichklang wird durch den Änderungsentwurf hergestellt, und wir bewegen uns damit auch auf Landesebene im Gleichschritt mit den Regelungen des Bundesverwaltungsverfahrensrechts.

Das nächste Kriterium, das ich als positive Veränderung ansprechen möchte: Es geht um Konzentration. Da will ich insbesondere die Regelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner aufgreifen. Die Einrichtung eines Einheitlichen Ansprechpartners sorgt dafür, dass Bürger und Unternehmen, die sich mit einer Vielzahl von Vorschriften und Behörden konfrontiert sehen, durch den Einheitlichen Ansprechpartner unterstützt werden. Diese einheitliche Stelle hilft als Mittler zwischen Antragsteller und der eigentlich zuständigen Behörde. Wir können und dürfen es den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmern nicht zumuten, dass wir sie auf die Suche nach dem vielleicht richtigen Ansprechpartner schicken. Vielmehr ist es unsere Aufgabe, gesetzliche Vorgaben zu schaffen, die einheitliche und in der Kompetenz konzentrierte Strukturen schaffen. Das will dieses Gesetz, und diesen Weg gehen wir gern mit.

Wenn ich es richtig bewerte, ist der vorliegende Gesetzentwurf damit auch geeignet, Europa den Menschen und den Unternehmen wieder ein Stück näherzubringen.

(Beifall des Abg. Thomas Blenke CDU)

Das dritte Kriterium ist die Beschleunigung. Der Gesetzentwurf vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden, da er eindeutige Regelungen zur elektronischen Verfahrensabwicklung enthält. Dies ist, denke ich, meine Da

men und Herren, in Zeiten von Internet und E-Mail-Verkehr eine zwingende und logische Konsequenz.

Wir begrüßen auch das Vorhaben, von einer Genehmigungsfiktion auszugehen, das heißt nach einem bestimmten Zeitablauf eine erteilte Genehmigung zu unterstellen, sofern dem nicht zwingende Gründe in Bezug auf das Allgemeininteresse entgegenstehen.

Meine Damen und Herren, alles in allem ist das ein Gesetzentwurf, der in seiner Überschrift vielleicht zunächst den Eindruck erwecken mag, er werde zu mehr Bürokratie führen, der aber, wenn man in die Details einsteigt, erkennen lässt, dass es hier darum geht, schnellere und schlankere Verfahren zu ermöglichen.

Lassen Sie mich zum Schluss kommen: Abbau von Bürokratie – das sage ich selbstkritisch an alle Adressen in diesem Haus, an alle Fraktionen – ist eine Vorgabe, die wir insbesondere im Interesse unserer mittelständischen Unternehmen aufzugreifen haben. Die Dienstleistungsrichtlinie und damit auch der vorliegende Gesetzentwurf beseitigen viele Hemmnisse, auch und vor allem für den hiesigen Mittelstand, der es schwer genug hat und dem wir helfen müssen, die auf ausländischen Märkten bestehenden Hindernisse zu überwinden. Auch auf diese Problematik werden nach unserer Einschätzung die richtigen Antworten gegeben.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Sehr gut! Sehr wich- tig!)

Wir wollen die weiteren Beratungen positiv begleiten und danken der Regierung für die Vorlage dieses Gesetzentwurfs.