Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes – Drucksache 14/4782
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 14/5180
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen sind übereingekommen, die Zweite Beratung ohne Aussprache durchzuführen.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft, Drucksache 14/5180. Der Ausschuss Ländlicher Raum und Landwirtschaft empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 2 ist somit einstimmig angenommen.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen will, möge sich von seinem Platz erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt worden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2009/2010 (BVAnpGBW 2009/2010) – Drucksache 14/4830
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sowohl bei der Ersten Beratung als auch bei der Beratung im Finanzausschuss hat die CDU-Fraktion ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf deutlich gemacht. Zu Beginn der Zweiten Beratung möchte ich heute nochmals herausstellen, dass wir bei dieser Zustimmung selbstverständlich bleiben, da für uns die Besoldungserhöhung nichts anderes als eine leistungsgerechte und sozial gerechte Entlohnung unserer Beamtenschaft darstellt.
Inhaltlich geht es um Folgendes: Der Tarifabschluss für die Jahre 2009 und 2010 soll mit diesem Gesetz zeit- und wertgleich auf die Beamten übertragen werden. Die Grundgehälter und die Versorgungsbezüge sollen zum 1. März 2009 und zum 1. März 2010 in einem Zweistufenplan linear um 3 % bzw. um 1,2 % erhöht werden, ergänzt durch eine Einmalzahlung von 40 €. Im Hinblick auf die angestrebte Gleichschaltung mit dem Tarifbereich sind bereits seit Mai dieses Jahres Abschlagszahlungen gewährt worden.
Dass zu dieser Besoldungserhöhung auch der Versorgungsbereich gehört, ist für die CDU-Fraktion eine Selbstverständlichkeit. Deshalb lehnen wir den Änderungsantrag der Grünen mit Entschiedenheit ab. Die Grünen wollen nämlich einem bestimmten Teil der Versorgungsberechtigten gar keine Erhöhung zugestehen, während die Laufbahnen „einfacher“, „mittlerer“ und „gehobener Dienst“ nur 2 %, 1,5 % bzw. 1 % mehr erhalten sollen. Begründet wird dies von den Grünen mit dem Ziel einer langfristigen Finanzierbarkeit der Pensionsver
pflichtungen, mit den drastisch sinkenden Steuereinnahmen sowie den stagnierenden und sinkenden Verbraucherpreisen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Zielsetzung ist nicht nur unsozial. Der Änderungsantrag der Grünen ist vielmehr deshalb mehr als mangelhaft, weil er dem Leistungsgedanken zuwiderläuft.
Warum, so frage ich, sollen alle aktiven Beamten dieselbe Besoldungserhöhung erhalten, aber die Beamten im Ruhestand gar keine oder eine stark gekürzte?
Auch verfassungsrechtlich halte ich den Antrag der Grünen für sehr bedenklich. Im Übrigen möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die diesjährige Rentenerhöhung mit 2,4 % höher ausgefallen ist, als von den Grünen stets behauptet wurde.
Der Antrag der Grünen ist weiterhin deshalb mangelhaft, weil er nicht mit dem Beamten- und dem Laufbahnrecht im Einklang steht.
Hätten Sie sich, lieber Herr Kollege Schlachter, ein wenig mehr mit dem Beamten- und dem Laufbahnrecht beschäftigt, so hätten Sie feststellen können, dass eine Unterteilung in Laufbahngruppen bei den Pensionären nicht sachdienlich sein kann, schon gar nicht, wenn man unterstellt, Ihr Antrag sei auch von einem sozialen Hintergrund getragen. Es ist ganz einfach so, dass es durchaus Ämter des gehobenen Dienstes gibt, vor allem die Leitungsbereiche in Schulen, die nach A 14 und A 15 besoldet werden. Diesen Beamten wollen Sie eine Versorgungserhöhung zugestehen, den originären Beamten, z. B. im Gymnasialbereich, nicht.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetz übertragen wir das Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 1. März zeit- und inhaltsgleich auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten in diesem Land. Darauf legen wir Wert. Wir begrüßen dies ausdrücklich. In der Vergangenheit war es nicht immer so.
Wir hätten es natürlich begrüßt, wenn auch noch die besonderen Zulagen von dieser linearen Erhöhung erfasst worden wären. Dies gilt insbesondere für den Einsatzdienst der Feuerwehr, der Polizei und im Justizvollzug. Dazu ist es nicht gekommen. Wir bedauern das, aber es ändert nichts daran, dass wir diese Übertragung der Erhöhung selbstverständlich mittragen. Sie ist sachgerecht und passt auch in die finanzpolitische Landschaft.