Protokoll der Sitzung vom 07.10.2009

(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Pacta sunt servanda!)

Dann würden sie nämlich merken, was das für unterschiedliche Dinge sind. Der Kollege Wetzel hat völlig recht. Das habe ich mir auch in mein Manuskript hineingeschrieben: Pacta sunt servanda. Für uns ist das eine ganz wichtige Grundlage.

(Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Karl-Wil- helm Röhm CDU)

Die Grünen haben erneut ihren Änderungsantrag vorgelegt. Glücklicherweise haben sie jetzt wenigstens „mittleren Dienstag“ durch „mittleren Dienst“ ausgetauscht. Das war bei der Ausschussberatung noch als Fehler in der Drucksache.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Das passiert beim Recht- schreibprogramm von Word auch immer!)

Aber Sie wollen den Pensionären die lineare Erhöhung ihrer Bezüge um 3 % ganz oder teilweise vorenthalten. Das weisen wir nachdrücklich zurück.

(Zuruf des Abg. Eugen Schlachter GRÜNE)

Es ist bedauerlich, Herr Kollege Schlachter, wenn Sie diese Nachhilfe brauchen. Gerade diese jetzt in Pension befindlichen Beamten haben in ihrer ganzen Lebensarbeitszeit weniger bekommen und dies im Hinblick darauf akzeptiert, dass sie dafür eine solide Pension erhalten. Jetzt kommen Sie und sagen nachträglich: „Jetzt streichen wir euch das zusammen.“ Das tragen wir nicht mit. Generationengerechtigkeit ist wichtig, aber diese kann man nicht rückwirkend gegen Leute, die sich dagegen nicht mehr wehren können, anwenden, sondern diese muss man sachlich und nach vorn gerichtet mit denen ausmachen, die darüber auch noch richtig verhandeln können und die Konsequenzen ziehen können, wenn ihnen das nicht passt; das können die Pensionäre nämlich nicht.

Wir halten es für richtig, Änderungen im Rentenrecht inhaltlich wirkungsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Es ist einfach falsch, bei jeder Gelegenheit zu behaupten, die Belastung des Landeshaushalts durch wachsende Pensionszahlungen wäre die Schuld der Pensionäre und deshalb von diesen auszugleichen.

In der Verantwortung stehen das Land und letztlich der Landtag, der die Stellen einst bewilligt hat und über Jahrzehnte versäumt hat, für die absehbar drastisch steigende Zahl der Pensionierungen rechtzeitig Vorsorge zu treffen. Ich bin froh, dass wir da inzwischen einen Einstieg vorgenommen haben. Wir wissen, dass wir da weiterhin etwas tun müssen. Aber das ist eine andere Baustelle. Wir stehen zu dem Gesetzentwurf so, wie er vorgelegt worden ist, und werden ihn unverändert verabschieden.

(Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf: Bravo!)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Fleischer das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits in der ersten Lesung sind die unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Grünen einerseits und dem Rest des Hauses andererseits deutlich zum Ausdruck gekommen. Die Kritik an den Grünen, die

heute geübt wurde, ist zu Recht geübt worden. Sie war wohlmeinend, vielleicht etwas zu milde,

(Vereinzelt Heiterkeit)

aber trotzdem sehr angebracht. Ich glaube, dass das im Entwurf vorliegende Gesetz, das das Ergebnis der Tarifverhandlungen in Potsdam vom 1. März 2009 für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger des Landes übernimmt, in der Tat außerordentlich angemessen und richtig ist.

Wir müssen – das will ich wiederholen – auch in schwierigen Zeiten seitens der Landesregierung und seitens dieses Parlaments zu unserem Wort und zu unserer Fürsorgepflicht für die Beamten, Richter und Versorgungsempfänger stehen. Es ist – Herr Schlachter, das möchte ich hier ergänzend erwähnen – gerade in diesem Sachbereich besonders angebracht, nicht sektoral-kurzfristig zu denken. Hier liegen vielmehr immer Bemessungsgrundlagen vor, die sich über längere Zeiträume erstrecken und die deshalb auch nicht beliebig und kurzfristig korrigierbar sind. Dies ist dann eben auch entsprechend – rückwärts betrachtet – umzusetzen.

Wie bei künftigen Lohnabschlüssen zu verfahren ist, wird die Zukunft zeigen. Da ist Ihr Appell sicherlich auch richtig, dass im Hinblick auf die reale Wirtschaftssituation und die Finanzproblematik andere Maßstäbe anzulegen sind, als dies in den letzten Jahren der Fall war.

Wir haben bereits in der ersten Kabinettssitzung nach dem Tarifabschluss die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarif ergebnisses beschlossen. Die Landesregierung würdigt mit der unverzüglichen zeit- und inhaltsgleichen Umsetzung des Tarifergebnisses die in der Tat guten Leistungen ihrer Mitarbeiter. Deshalb erhalten unsere Beamten, Richter und Pensionäre bereits seit Mai die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen für 2009 in Euro und Cent ausgezahlt.

Die Mehrausgaben sind im Staatshaushaltsplan 2009 bereits finanziert und in der mittelfristigen Finanzplanung des Jahres 2010 schon enthalten. Deswegen, Herr Schlachter, handelt es sich hier nicht um ungedeckte Schecks, sondern die Deckung ist absolut vorhanden.

(Abg. Eugen Schlachter GRÜNE schüttelt den Kopf.)

Damit ist uns auch der Spagat zwischen Teilhabe der Beamten und Richter sowie der Versorgungsempfänger an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und einer verantwortungsvollen Finanzpolitik in der Tat gelungen.

Wir dürfen uns – vielleicht abschließend – in diesem Zusammenhang auch noch einmal in Erinnerung rufen – das bringt das Längerfristige zum Ausdruck –, dass wir im Jahr 2005 eine Nullrunde hatten und dass wir in den Jahren 2006 und 2007 lediglich Einmalzahlungen hatten. Auch dass wir im Jahr 2008 zeitlich verzögerte lineare Anpassungen der Besoldung und Versorgung hatten, sei an dieser Stelle erwähnt. Das alles geschah in einer Zeit, in der in weiten Bereichen der Wirtschaft sehr, sehr hohe Abschlüsse getätigt worden sind.

Zum Schluss: Ich möchte noch einmal ausdrücklich sagen, dass der Gesetzentwurf eine Anerkennung der guten Arbeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist und damit auch Motivation dafür sein soll, in schwierigen Zeiten, die noch vor

uns stehen, mit vielleicht noch größerem Elan an die gestellten Aufgaben heranzugehen.

In diesem Sinn bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen jetzt zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/5152. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.

Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5208, vor, den ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.

Ich rufe auf

§ 1

Geltungsbereich

Wer § 1 zustimmt, der möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – § 1 ist somit einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

§ 2

Anpassung der Besoldung im Jahr 2009

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 2 ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf

§ 3

Anpassung der Besoldung im Jahr 2010

Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – § 3 ist einstimmig so angenommen.

Ich rufe auf

§ 4

Anpassung der Versorgung im Jahr 2009

und dazu Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5208.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag abstimmen. Wer stimmt Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE abgelehnt.

Ich lasse nun über § 4 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 4 des Gesetzentwurfs zustimmt, der möge die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist § 4 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

§ 5

Anpassung der Versorgung im Jahr 2010

und dazu Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5208.