Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Dem Dank, der den Feuerwehren unseres Landes schon entgegengebracht wurde, will ich mich für die SPD-Fraktion vollumfänglich anschließen – schon allein deshalb, weil auch ich davon betroffen bin und zumindest ein kleines Stück auch bei mir ankommt.
(Beifall bei der SPD – Abg. Ingo Rust SPD: Ein großes Stück! – Zurufe der Abg. Karl-Wilhelm Röhm und Karl Zimmermann CDU)
Werte Kolleginnen, werte Kollegen, wir diskutieren heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf, bis zu dessen Einbringung es wesentlich länger gedauert hat, als die Landesregierung ursprünglich einmal zugesagt hatte. Dies verwundert schon deshalb, Herr Staatssekretär, weil es sich in der Tat um keine umfassende Novellierung handelt, sondern, wenn man so will, um eine Anpassung an eine bereits geübte Praxis oder an längst bekannte Forderungen und auch veränderte rechtliche Rahmenbedingungen; das muss man ganz deutlich sagen.
Eigentlich sollte dieses Gesetz das erste Gesetzesvorhaben der Landesregierung sein, das, bevor es in einen Gesetzentwurf
gegossen wird, mit den Betroffenen oder Beteiligten vollumfänglich diskutiert wird. Dass dies – zu vorgerückter Stunde erlaube ich mir diese Bemerkung – im Prinzip in die Hose ging, wird daran deutlich, dass der erste Gesetzentwurf deutlich und massiv kritisiert wurde und auf viel Unverständnis im Bereich der Feuerwehren gestoßen ist. Die Anmerkungen waren: „praxisfremd“, „nicht den Erwartungen der Feuerwehr gerecht werdend“ und „zu sehr fremdbestimmt, zumindest in einigen Bereichen“.
Positiv will ich aber ausdrücklich festhalten – um das, was mit dem neuen Gesetz gut wird, nicht zu verwässern –, dass wenigstens die Einwände, die dann vorgebracht wurden, weitgehend Berücksichtigung fanden und der Gesetzentwurf, denke ich, eine gute Grundlage ist, über die wir zu diskutieren haben.
Einzelbeispiele haben Sie genannt. Das gilt für den Wechsel aus den Jugendfeuerwehren in die Einsatzabteilungen bereits im Alter von 17 Jahren ebenso wie für die Zurücknahme der ursprünglich vorgesehenen Vorzugsbehandlung von öffentlichen Arbeitgebern gegenüber Wirtschaftsunternehmen oder Gewerbebetrieben. Da muss ich ganz offen sagen: Wie man überhaupt auf die Idee hat kommen können, solche Unterschiede zu machen, erschließt sich mir nicht. Aber das Ergebnis stimmt jetzt. Dass Angehörige einer Feuerwehr nun Mitglied in einer zweiten Feuerwehr werden können – das heißt z. B. einerseits am Wohnort und andererseits an der Arbeitsstelle –, ist aber zum Teil auch geübte Praxis.
Allerdings will ich noch anfügen: Klar muss sein, dass dies letztendlich nicht zu einer erheblichen Entlastung in der Problematik der Tagespräsenz führt. Wir sollten uns, glaube ich, auch einig sein, dass dies alles seine Grenzen hat und wir die Ehrenamtlichen nicht unter den Erwartungsdruck setzen dürfen, dass sie dies überall entsprechend praktizieren. Denn, wie gesagt: Die Belastung hat bei der einen oder anderen Feuerwehr sicherlich ihre Grenzen. Dass dies nur zum Teil dazu beiträgt, die Tagesverfügbarkeit insgesamt zu verbessern, darin sind wir uns einig. Wir müssen alle anderen Anstrengungen, die Tagespräsenz in den Feuerwehren des Landes zu verbessern, aufrechterhalten und dürfen dabei nicht nachlassen.
Ausdrücklich begrüße ich, dass Feuerwehrleuten nach anstrengenden Einsätzen, z. B. nach einem Atemschutzeinsatz, gerade bei Nacht, jetzt auch per Gesetz entsprechende Ruhezeiten eingeräumt werden. Denn ich glaube, es ist völlig klar, dass man nach solchen erschwerten Einsätzen nicht einfach in den täglichen Beruf übergehen und die volle Leistung erbringen kann. Auch dies will ich ausdrücklich hervorheben.
Dass Sie den Feuerwehrverbänden in der Sprachregelung des Gesetzes eine wirklich herausragende Rolle einräumen, will ich ebenfalls ausdrücklich begrüßen. Dass Sie das sogar herunterzonen auf die Beteiligungskriterien, was Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände anbelangt, entspricht einer Forde
Als größten Erfolg will ich aber den Erhalt der Werkfeuerwehren bezeichnen. Ich danke all denen, die sich da intensiv eingebracht haben. Ich weiß, das ist aus allen Fraktionen heraus geschehen. Wir wissen, dass ursprünglich etwas anderes beabsichtigt war. Dass der Status der Werkfeuerwehren jetzt gewährleistet ist, das sehe ich so. Wir gehen auch davon aus und erwarten, dass die Ausnahmeregelungen, die die Regierungspräsidien anwenden können, echte Ausnahmen bleiben und dass nicht über eine Hintertür versucht wird, die Arbeitsbedingungen für Werkfeuerwehrangehörige zu verschlechtern oder tarifliche Regelungen der entsprechenden Firmenbranchen zu unterlaufen. Das werden wir zukünftig sorgfältig im Auge haben. Wir gehen davon aus, dass durch die Gesetzesformulierung der Status der Werkfeuerwehren auch künftig gesichert ist.
Die von Ihnen angesprochene Kostenersatzpflicht bei Verkehrsunfällen kennen wir bei Luft-, Wasser- und Schienenfahrzeugen seit Langem. Ich weiß, es wird kräftig darüber diskutiert, aber ich glaube nicht, dass Sie tatsächlich die prognostizierten hohen Mehreinnahmen für die Kommunen werden erreichen können. Der Rechnungshof hat einen Betrag von fast 5 Millionen € errechnet. Ich glaube nicht, dass wir das erreichen können. Gleichwohl ist richtig, was Sie, Herr Staatssekretär, gesagt haben: Es ist nicht einzusehen, dass allein die Bürger einer Kommune die Einsätze bezahlen, die vorwiegend von Menschen, die nicht in der Kommune leben und wohnen, verursacht werden.
Eine Stärkung des Ehrenamts, Herr Staatssekretär, verspreche ich mir durch die genannten Maßnahmen nicht. Dazu werden wir noch andere Veränderungen in Angriff nehmen müssen.
Dass die Versicherungssumme für Haftpflichtansprüche auf nur 15 Millionen € erhöht wurde, entspricht nicht den Forderungen, die auf unbegrenzte Höhe gelautet hatten, wie wir es aus anderen Bereichen kennen.
Nicht geregelt sind die Qualifikationsanforderungen an Führungskräfte oder auch an Kreisbrandmeister. Warum im Gesetz geregelt ist, welche Anforderungen an Bezirksbrandmeis ter gestellt werden, aber nicht, welche an Kreisbrandmeister gestellt werden, erschließt sich mir nicht. Wir werden aber im Ausschuss noch Gelegenheit haben, darüber zu diskutieren.
Ich hätte es auch gern gesehen, wenn im Gesetzentwurf eine Stärkung der Landesfeuerwehrschule vorgesehen gewesen wäre, und zwar dergestalt, dass wir eine Landesakademie hätten installieren können, die sich vorwiegend um die Ausbildung unserer Führungskräfte in den Feuerwehren kümmert.
Alles in allem will ich aber – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss – zum vorliegenden Gesetzentwurf sagen: Er ist um Klassen besser als das, was ursprünglich vorgelegt worden ist. Er bildet eine gute Grundlage, auf der wir uns insgesamt verständigen können. Ich habe einfach die Bitte und die Hoffnung, dass die Kritikpunkte, die ich jetzt noch genannt
habe, im Ausschuss intensiv diskutiert werden können und an der einen oder anderen Stelle noch nachgebessert werden kann. Dann wird auch dieser Gesetzentwurf unsere Zustimmung finden.
und wir wissen, was wir an ihnen haben. Deshalb ist es absolut notwendig, dass ein Gesetz zur Stärkung der Arbeitsbasis der Feuerwehren sowohl im ehrenamtlichen Bereich – das ist ja der weit überwiegende Bereich – als auch im Bereich der Berufs- und Werkfeuerwehren führt. Wir glauben, dass das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf überwiegend erreicht wird, auch wenn es – darauf hat der Kollege Gall zu Recht hingewiesen – kleinere Bereiche gibt, über die wir im Ausschuss sicherlich noch einmal diskutieren sollten, die aber heute nicht im Zentrum der Beratung stehen, jedenfalls nicht für uns.
Er will vor allem durch eine Senkung des für den Eintritt in die aktiven Wehren maßgeblichen Alters, perspektivisch betrachtet, dazu beitragen, den Personalbestand zu sichern. Das ist, denke ich, richtig. Wir stellen fest, dass junge Menschen in immer jüngeren Jahren in die Jugendwehren eintreten. Ich kenne eine ganze Reihe von Zehn- und von Elfjährigen. Wenn ich mir überlege, wie lange sie in der Jugendwehr bleiben – hinzu kommt noch die Ausbildung –, und daran denke, dass sie bisher quasi erst ab dem 20. Lebensjahr in den aktiven Dienst kommen, was die meisten von ihnen auch wollen, dann, muss ich sagen, ist das mittlerweile eine zu lange Phase.
Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung ist das eine richtige Maßnahme, die wir unterstützen, damit junge Leute, die sich in jungen Jahren für diese Tätigkeit begeistern, auch bei der Stange bleiben. Das halten wir für notwendig. Es gibt sicherlich noch einige andere Maßnahmen im Bereich der Jugendfeuerwehr, mit denen man dieses jugendliche ehrenamtliche Engagement stärken kann.
Ein zweiter wichtiger Punkt ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit. Das ist insbesondere in Zeiten knapper öffentlicher Kassen ein wichtiges Thema. Da wird die Tür in Richtung einer Verstärkung der interkommunalen Zusammenarbeit etwas weiter geöffnet. Auch das ist richtig. Allerdings sind wir uns sicher darin einig, dass wir das Ende der Fahnenstange noch lange nicht erreicht haben. Wir können, gerade was kleinere Gemeinden betrifft, die interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich erheblich verstärken. Wir können dadurch auch das Sicherheitsniveau, das Ausbildungsniveau und die Schlagkraft verschiedener Wehren verstärken. Dieses The
ma sollte in den nächsten Jahren nicht ausgespart werden. Darin steckt ein Potenzial, und zwar nicht nur für Einsparungen und mehr Wirtschaftlichkeit, sondern auch für eine Verbesserung der Einsatzfähigkeit der Wehren insgesamt. Dem sollten wir uns zu gegebener Zeit vielleicht nochmals widmen, Herr Staatssekretär.
Zum dritten Thema hat der Herr Staatssekretär schon gesagt, es sei umstritten. Ob es wirklich umstritten ist, wage ich zu bezweifeln. Es geht um das Thema „Verursachergerechte Anwendung des Gesetzes durch die Erweiterung der kostenpflichtigen Tatbestände“. Ich nenne als Stichwort den Autobahneinsatz, bei dem weit überwiegend Ortsfremde die Diens te der Gemeindefeuerwehr in Anspruch nehmen. Völlig d’accord: Es ist absolut notwendig, in diesem Bereich die Tätigkeit der Feuerwehren verursachergerechter als bisher zu finanzieren.
Wer lamentiert, das sind die Versicherungen. Sie drohen uns bzw. den Versicherten – in erster Linie den Kfz-Besitzerinnen und -besitzern – mit einer Erhöhung der Prämien. Wir stellen fest: In zwei Dritteln der Bundesländer ist die für BadenWürttemberg neue Kostenerstattungspflicht bereits Realität. Nachfragen haben ergeben, dass sich die Versicherungsprämien im Markt, im Wettbewerb dadurch nicht erhöht haben. Ich halte das also für ein Scheinargument.
Auf der anderen Seite halte ich bei der Abwägung das Ziel, die Gemeinden von Kosten zu entlasten, für absolut richtig, unabhängig davon, ob die vom Landesrechnungshof in seiner Denkschrift genannten Zahlen – 5 Millionen € oder 3,6 Millionen € – erreicht werden oder nicht. Jedenfalls wird es in die se Richtung gehen.
Wenn ich diese drei Bereiche betrachte – das übrige Wichtige ist in der Debatte schon erwähnt worden –, muss ich sagen: Es lohnt sich, diesen Gesetzentwurf zu verabschieden. Allerdings, wie gesagt: Wir haben eine Reihe von kleineren Punkten, die wir in der Ausschussberatung ansprechen werden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! So viel Einigkeit haben wir hier selten. Aber bei diesem Thema ist Einigkeit auch angebracht. Auch ich kann sagen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung im Großen und Ganzen gelungen ist. Unsere Feuerwehren können dadurch für Jugendliche attraktiver werden. Sie können ihre Tagesalarmbereitschaft stärken; denn das ist in Auspendlergemeinden oft ein Problem. Gleichzeitig ermöglichen wir es ihnen, ihre Aufgaben wirtschaftlicher zu erfüllen, was ja,
Das neue Feuerwehrgesetz stellt die Weichen für eine noch intensivere interkommunale Zusammenarbeit. Es ermöglicht, Kostenersatzzahlungen konsequent in Rechnung zu stellen, es dehnt kostenersatzpflichtige Tatbestände auf Einsätze bei Verkehrsunfällen aus.
Mehr Mut wünschen wir uns bei der Aufgabenreduzierung. Eine Ölspur kann unserer Meinung nach auch von privaten Unternehmen beseitigt werden. Damit muss man nicht die Feuerwehr belästigen. Sie hat wichtigere Aufgaben.