Warum? Es gibt mehr Sicherheit – nach wie vor haben wir in Deutschland jedes Jahr etwa 600 Todesfälle durch Brände in Wohnungen –, und es bedarf eines ganz geringen Aufwands. Ein Bundesland nach dem anderen macht das.
Wenn man kein Argument dagegen hat, dann baut man einen Popanz auf, und der Popanz heißt „unnötige Kontrollen“. Das ist blanker Unsinn. Denn tatsächlich ist überhaupt nicht vorgesehen, dass da irgendeiner zur Kontrolle ins Haus kommt, vielleicht abgesehen vom Schornsteinfeger, der einen Hinweis gibt, dass man einen Rauchwarnmelder installieren müsste. Aber darüber hinaus bedarf es dieser Kontrolle auch gar nicht. Denn hinsichtlich Brandschutz gibt es in der Landesbauordnung sehr viele Vorschriften, und es ist völlig unüblich, dass irgendjemand eigens zur Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften ins Haus kommt.
Warum? Der wichtigste Grund sind die Versicherungen. Wenn Sie nämlich einen Versicherungsanspruch haben und sich im Ernstfall herausstellt, dass Sie eine gesetzliche Verpflichtung versäumt haben, verlieren Sie Ihre Versicherungsleistung. Ihre Versicherungsbeiträge müssen Sie natürlich trotzdem leis ten. Also, welcher Baden-Württemberger würde eigentlich solch ein schlechtes Geschäft machen?
Die Vorteile von Rauchwarnmeldern sind ein großer Sicherheitsgewinn und aller Voraussicht nach auch eine Verminderung der jährlichen Schadenssumme bei den Versicherungen. Wenn überall Rauchwarnmelder vorhanden sind, vermindern sich die Schadenssummen und damit auf Dauer wiederum die Versicherungsprämien. Das ist also als vorteilhafter Ordnungs
Im Zusammenhang mit der Feuerwehr gibt es ein paar weitere Dinge, die verbessert gehören. Ich nenne z. B. Änderungen im Bereich der Gebäudeklassen und die Harmonisierung mit den üblichen technischen Geräten der Feuerwehr. Auch dazu haben wir Verbesserungsvorschläge gemacht.
Außerdem wollen wir nicht, dass die Verpflichtung zum Einbau von Aufzügen bei hohen Gebäuden gestrichen wird.
Bei den Werbeanlagen, Herr Kollege Mack – das weiß jeder, der sich in der Praxis auskennt –, sind die Dinge leider anders. Es geht nicht um einzelne Betriebe, die Werbeanlagen aufstellen wollen, sondern es geht um Gewerbeparks, um Industrieparks. Wenn Sie dazu keine materielle Regelung haben – nicht nur durch den Bebauungsplan, sondern auch über eine Genehmigungspflicht –, wird dort Wildwuchs eintreten. In BadenWürttemberg haben wir die besten Gewerbeparks dort, wo die se Dinge, vor allem die Gestaltungsfragen, gut geregelt sind, damit z. B. nicht der eine Nachbar dem anderen durch riesige Werbeanlagen die Sicht verbauen kann oder Verkehrsprobleme erzeugen kann usw. Das muss man im Vorhinein prüfen, sonst entsteht dort Wildwuchs. Das weiß jeder Praktiker. Gewerbeparks, in denen solcher Wildwuchs herrscht, sind weniger attraktiv. Am attraktivsten sind die Gewerbeparks, bei denen diese Gestaltungsfragen gut gelöst sind.
Ich will noch ein paar andere Dinge kurz streifen. Die Reduzierung der Frist für die Stellungnahmen durch die Gemeinden von zwei Monaten auf einen Monat ist erstens ein bürokratischer Zwang für die Gemeinden und zweitens nicht nötig; denn die Baurechtsbehörden können schon heute die Fris ten kürzer ansetzen. Es gibt aber auch kleinere Gemeinden, die nicht innerhalb der Frist von vier Wochen eine Gemeinderatssitzung abhalten, um das Einvernehmen erteilen zu können.
Das Gleiche gilt für die erweiterte Anhörung, also die Anhörung von Nachbarn in der zweiten oder dritten Reihe, die nicht unmittelbar angrenzen. Die Gemeinden können diese Nachbarn natürlich schon heute anhören. Das mit einer Ermessensregelung in ein Gesetz hineinzuschreiben ist schlicht und einfach unnötig und alles andere als ein Bürokratieabbau.
Das vereinfachte Genehmigungsverfahren kann vielleicht gut sein. Es ist aber in der Fachwelt umstritten. Darum schlagen wir hier vor, es zu befristen, um es auszuprobieren.
Mobilfunkmasten sind oft sehr konfliktträchtig. Deswegen sollte man eine präventive Kontrolle in Form eines Genehmigungsverfahrens haben.
Das sind die Verbesserungsvorschläge, die allesamt von der Opposition stammen. Die Regierungsfraktionen haben sämtliche Oppositionsvorschläge abgelehnt.
Das ist angesichts der Vielfalt der Vorschläge, meine Damen und Herren, schlicht ein Zeichen von Schwäche.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon bei den Ausführungen meiner Vorredner deutlich geworden, dass die Landesbauordnung zu den wichtigsten Landesgesetzen in Baden-Württemberg gehört. Es ist ein sehr breites Feld von Regelungen, die darin getroffen werden. Insofern wären bei dieser Landesbauordnung Weitblick und Nachhaltigkeit gefragt. Allerdings müssen wir feststellen – auch nach den Beratungen im Ausschuss –, dass Weitsicht und Nachhaltigkeit bei dieser Novelle leider fehlen.
Sie haben geschlagene sieben Jahre gebraucht, bis es von der Vereinbarung mit anderen Ländern zur Musterbauordnung letztendlich zu dieser Novellierung der Landesbauordnung gekommen ist, die wir heute vorliegen haben. Insofern wäre genug Zeit gewesen, sich über die einzelnen Fragen intensiv Gedanken zu machen. Aber wir müssen leider feststellen, dass nicht nur bei der Landesbauordnung, sondern auch bei anderen Gesetzesvorhaben hier im Land der Fortschritt eine Schnecke ist. Wir werden das morgen noch einmal sehen, wenn es um das Gesetz über Einheitliche Ansprechpartner geht. Auch für diese Vorlage haben Sie ewig gebraucht und sind erst auf den letzten Drücker dran.
Uns fehlt in dieser Landesbauordnung der politische Weitblick. Natürlich sind viele Regelungen in Ordnung, aber es fehlen entscheidende Weichenstellungen, die unseres Erachtens mit fadenscheinigen Begründungen abgelehnt wurden. Zum Teil waren die vorgetragenen Argumente fast schon lächerlich; darauf komme ich im Einzelnen noch zurück.
Ein Punkt, bei dem man die Kurzsichtigkeit der Landesregierung deutlich feststellen kann, ist das Thema „Barrierefreiheit und Aufzugspflicht“. Ich möchte Sie daran erinnern, dass wir in der letzten Legislaturperiode eine Enquetekommission „Demografischer Wandel – Herausforderung an die Landespolitik“ hatten. Diese Enquetekommission hat eineinhalb Jahre getagt, hat zu allen wichtigen Fragen Expertinnen und Experten gehört und einen umfangreichen Bericht erstellt. Aber dann, wenn es konkret wird, zählen bei dieser Landesregierung all diese Ergebnisse nicht. Jetzt wollen Sie nicht einmal mehr festschreiben, dass bei öffentlichen Gebäuden ein Aufzug einzubauen ist, sondern sagen, man könne das billiger über eine Rampe machen. Wenn Ihnen die Selbstständigkeit der Menschen im Land etwas wert ist, dann dürfen Sie nicht am vorliegenden Entwurf festhalten, sondern müssen unserem Grünen-Antrag zustimmen.
Des Weiteren haben wir einen Änderungsantrag zum Thema Kenntnisgabeverfahren eingebracht. Wir halten drei unter
schiedliche, parallele Baugenehmigungsverfahren, wie sie jetzt festgeschrieben werden sollen, wirklich für überflüssig. Das Kenntnisgabeverfahren hat sich nicht bewährt. Sie führen jetzt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren ein. Das können wir mittragen. Wir finden es richtig, wenn die SPDFraktion sagt, das müsse nach einer gewissen Zeit evaluiert werden. Aber das Kenntnisgabeverfahren brauchen wir wirklich nicht mehr. Auch der Städtetag, der Gemeindetag, die Architektenkammer und die Umweltverbände sind dieser Meinung. Das sollten doch für Sie genügend viele Argumente sein, um auf dieses Kenntnisgabeverfahren in Zukunft zu verzichten.
Herr Kollege Mack, Sie haben das Thema Stellplätze angesprochen. Da muss ich schon fast lachen. Sie bestehen weiter darauf, dass pro Wohneinheit ein Kfz-Stellplatz vorgehalten werden muss, und geben den Kommunen die tolle Freiheit, die Anzahl der Stellplätze auf zwei zu erhöhen. Ich möchte wissen, was daran zukunftsfähig sein soll. Im Gegenteil: Es ist doch so, dass wir in vielen Regionen einen gut ausgebauten ÖPNV haben. Es gibt Menschen, die gar keinen Stellplatz wollen.
Die brauchen in den Städten auch kein Auto, weil sie mit anderen Verkehrsmitteln schneller sind. Mit Zukunftsfähigkeit hat das Festhalten an dieser Stellplatzverordnung also wahrlich nichts zu tun.
Stattdessen schlagen wir vor: Geben Sie den Kommunen ein Satzungsrecht. Sie werden es dann so regeln, wie es bei ihnen vor Ort Sinn macht.
(Beifall bei den Grünen und des Abg. Reinhold Gall SPD – Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Subsidiari- tät heißt das!)
Lassen Sie mich noch kurz auf ein paar Stichpunkte eingehen. Ich finde es schon mehr als erstaunlich, wenn Sie der Ansicht sind, bei Solaranlagen müsse man regulieren. Ich habe es bei der ersten Lesung und im Ausschuss gesagt und sage es noch einmal, weil Sie es offenbar noch immer nicht verstanden haben, Herr Kollege Mack: Damit ihre Betreiber eine Einspeisevergütung bekommen, müssen Solaranlagen nach dem EEG genehmigt sein. Insofern wird ein Wildwuchs nicht zu befürchten sein; Solaranlagen können verfahrensfrei bleiben. Wenn es um Werbeanlagen oder Mobilfunk geht, haben Sie anscheinend keine Angst vor Wildwuchs. Das Beispiel zeigt Ihre absurde Einstellung, was die Frage betrifft, wo Sie regulieren und wo nicht.
Zum Thema Rauchmelder hat der Kollege Prewo alles Nötige gesagt. Wenn Sie wirklich eine gelungene, zukunftsfähige LBO-Novelle haben wollen, meine Damen und Herren, dann sollten Sie den Anträgen, die die Grünen, auch gemeinsam mit der SPD, vorgelegt haben, heute zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesbauordnung, liebe Kollegin Sitzmann, wurde sehr intensiv, sehr ausführlich und in jedem Detail diskutiert. Ich möchte in diesem Zusammenhang ausdrücklich den daran beteiligten Mitarbeitern danken, auch für die Geduld, die sie mit ihren Abgeordneten manchmal haben mussten. Ich meine wie der Kollege Mack: Wir haben hier gemeinsam einen hervorragenden Kompromiss geschaffen.
Es ist für mich erstaunlich, dass man für Fahrradabstellplätze nicht nur einen wettergeschützten Raum fordert, dessen Kos ten natürlich vom Bauherrn zu tragen sind, sondern auch noch Diebstahlsicherungen verlangt. Das alles sind Kosten, ähnlich wie bei den Aufzügen,
Es ist ganz wichtig, dass wir gewisse Stellplätze haben: zum einen wegen der neuen Anforderungen, die wir in diesen Richtungen haben, zum anderen wegen der großen Probleme, die auftreten, wenn es in Städten zu wenig Stellplätze gibt. Da gibt es erhebliche Nachbarschaftsstreitereien.
Meine Damen und Herren, die neue Landesbauordnung wird von den Architekten ausdrücklich begrüßt. Sie freuen sich auf eine baldige Umsetzung dieser Landesbauordnung. Sie baut Bürokratie ab;