Es ist noch ein anderes Thema angesprochen worden: die bereichsübergreifenden Integrierten Leitstellen. Integrierte Leitstellen sind gesetzlich vorgeschrieben. Da gibt es kein Wenn und Aber. Die sind so einzurichten. Wenn es sinnvoll ist und ein Bedürfnis danach besteht, ist es auch möglich, bereichs übergreifende Integrierte Leitstellen einzurichten. Wir machen das auf freiwilliger Basis möglich. Es gibt solche bereichs übergreifenden Integrierten Leitstellen, und zwar dort, wo es gut klappt und wo es sinnvoll ist. Wir gehen durchaus davon aus, dass dieser Weg auch in Zukunft verstärkt gegangen wird. Wir halten es nicht für notwendig, das auch gesetzlich festzulegen, weil die Menschen durch die Arbeit der Bereichsausschüsse – so, wie sie auch vor Ort organisiert sind – wissen, was Sache ist, und wissen, was wie vor Ort möglich ist.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dieser kleinen Novelle, die nicht zum Ziel hat, unser Rettungssystem auf den Kopf zu stellen, sondern zum Ziel hat, die Notarztversorgung sicherzustellen, einen wesentlichen Schritt dafür tun, unser gutes System zu erhalten und weiterzuentwickeln. Ich bitte um Zustimmung.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4840.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/5264. Der Sozialausschuss
und dazu die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/5264, sowie den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5360.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über Artikel 1 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/5264, abstimmen. Wer Artikel 1 mit dieser Ergänzung gemäß der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 1 mit dieser Ergänzung ist einstimmig zugestimmt.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 3 ist mehrheitlich zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Enthaltungen wurde dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Erstes Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform und zum Bürokratieabbau im Geschäftsbereich des Minis teriums für Ernährung und Ländlichen Raum – Drucksache 14/5140
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses Ländlicher Raum und Landwirtschaft – Drucksache 14/5269
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Bedeutung der Landwirtschaft in Baden-Württemberg geht weit über die Produktion von Nahrungsmitteln und Rohstoffen hinaus. Ihr Anteil von 1 % an der Bruttowertschöpfung spiegelt ihre Bedeutung natürlich nur unzureichend wider. Sie ist in der Tat einer der wichtigsten Wirtschaftsfaktoren im ländlichen Raum, weil jeder zehnte Arbeitsplatz unmittelbar oder mittelbar mit der Landwirtschaft zusammenhängt.
Andererseits stellt die Landwirtschaft auch einen wichtigen Faktor beim Schutz unserer natürlichen Ressourcen Boden, Wasser, Luft, bei der Landschaftspflege und insbesondere im Zusammenhang mit dem Erhalt unserer Kultur- und Erholungslandschaft dar. Sie dient dadurch in hohem Maße der Allgemeinheit.
Deshalb muss in allen Teilen des Landes die Agrarstruktur insgesamt weiter verbessert werden. Denn im Vergleich der Flächenländer – das wissen Sie – sind unsere Betriebe unterdurchschnittlich, was ihre Größe anbelangt, und gerade in der Grenzregion im Süden sind sie in der Wettbewerbskraft gegenüber den Schweizer Kollegen unterentwickelt. Insbesondere bei den Möglichkeiten für Pacht und Zukauf sind die Chancen ungleich, und es besteht ein Wettbewerbsnachteil. Deshalb ist die Beibehaltung der Genehmigungserfordernisse vorerst unerlässlich, um auch künftig die Agrarstruktur in Baden-Württemberg – das ist ganz wichtig – nachhaltig zu verbessern.
Ohne die in der Zupacht liegenden Wachstumschancen – die Betriebe haben in der Regel gar nicht die Möglichkeit und die Finanzkraft, Eigentum zu erwerben – würde der Strukturwandel noch stärker beschleunigt. Deshalb sind die Möglichkeiten der Wahrnehmung des Pachtrechts, des Pachtmarkts unter reellen Bedingungen und bei gleichen Wettbewerbschancen unabdingbar. Es gilt, gravierende Fehlentwicklungen in der Agrarstruktur nachhaltig zu verbessern. Die agrarstrukturellen Verhältnisse in Baden-Württemberg lassen keinen Verzicht auf die bisher vom Grundstückverkehrsgesetz und vom Landpachtverkehrsgesetz zur Verbesserung der Agrarstruktur zur Verfügung gestellten Instrumente zu.
Vier Beispiele: erstens die Versagung der Genehmigung einer Grundstücksveräußerung, zweitens die Einschränkung der Ge
nehmigung durch Auflagen und Bedingungen, drittens die Beanstandungen von Landpachtverträgen und viertens das eng mit dem Genehmigungsversagen verflochtene Instrument des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts.
Die Notwendigkeit für eine umfassende Regelung besteht daher unverändert. Ich verweise, auch aus Zeitgründen, auf die Ausführungen in der ersten Lesung. Eine ersatzlose Aufhebung des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes in Baden-Württemberg würde diesem Instrument die rechtliche Grundlage entziehen. Wir begrüßen deshalb außerordentlich, Herr Minister Hauk, dass das Land von der ihm durch die Föderalismusreform gegebenen Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht.
Ich möchte noch auf die Ausschussberatung verweisen, in der wir einvernehmlich Veränderungen in gewissen Bereichen vorgenommen haben. Ich verweise darauf, dass der Berichtszeitraum der Landesregierung von fünf auf drei Jahre verkürzt wird. Da besteht Einvernehmen mit der Landesregierung, wofür wir uns noch einmal herzlich bedanken möchten.
Der zweite Punkt ist ein Anliegen des Berufsstands. Herr Minister Hauk, da danke ich Ihnen auch persönlich recht herzlich. Nach der vorgesehenen Erweiterung um einen neuen Artikel 4 a wird die gutachterliche Tätigkeit für die Eigenjagdbetriebe auf ihrem eigenen Grund und Boden nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Fortan steht das in der Eigenverantwortung des Eigenjagdinhabers bzw. Grundstücksbesitzers, der einen Eigenjagdbetrieb hat. Das ist ein kleiner Beitrag zur Entbürokratisierung und zur Verhinderung eines Ärgernisses vor Ort.
Meine Damen und Herren, unverzügliches Handeln des Gesetz- und Verordnungsgebers ist dringend erforderlich. Die CDU-Fraktion wird dem Gesetzentwurf einstimmig zustimmen.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren! Wir haben das Thema, zu dem wir jetzt den Gesetzentwurf in zweiter Lesung beraten, schon mehrfach und ausführlich erörtert. Insofern ist es wohl nicht mehr nötig, inhaltlich auf Einzelheiten einzugehen.
Ich denke, die Hauptpunkte sind genannt. Das im Entwurf vorliegende Gesetz ermöglicht die Zusammenfassung mehrerer Gesetze und Verordnungen und bietet den Vorteil – das ist auch der Sinn der Föderalismusreform –, gezielt auf eine regionale Problematik eingehen zu können, nämlich die Wettbewerbsverzerrung in der Agrarstruktur an der Schweizer Grenze, die dazu führt, dass die Bewirtschafter der Agrarflächen auf der deutschen Seite gegenüber Pächtern und Käufern aus der Schweiz, die deutsche Flächen bewirtschaften, benachteiligt sind. Das Gesetz bietet die Möglichkeit, dies auszugleichen.
Wir haben uns im Ausschuss auf eine Änderung verständigt, die jetzt über einen Änderungsantrag eingebracht wird. Wir
werden den Kreis Lörrach in den besonderen Geltungsbereich mit einbeziehen, weil er ebenfalls zum direkten Grenzbereich zur Schweiz gehört.