Protokoll der Sitzung vom 25.11.2009

Denn in diesem Satz wird eindeutig klar, dass kein Generalverdacht erhoben werden kann. Meine Frage an Sie ist also, ob Sie diesen Satz zitieren können.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Wir wollen die Regie- rungsmeinung hören! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Im Fußball wird bei Zeitschinden nachgespielt!)

Herr Abg. Herrmann, wenn Sie die Frage so formuliert hätten, dass daraus hervorginge, dass Sie wissen wollen, was die Regierung zu diesem Satz sagt, dann wäre Ihr Vorgehen korrekt. Der Herr Staatssekretär ist aber nicht dazu da, zu interpretieren, wie über den CDU-Leitantrag im Landtag diskutiert wird.

(Vereinzelt Beifall – Abg. Reinhold Gall SPD: Doch! – Abg. Klaus Herrmann CDU: Es geht nicht um In- terpretation, es geht um Klarstellung! – Abg. Rein- hold Gall SPD: Er wollte nur, dass er es vorliest!)

Bitte, Herr Staatssekretär.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen!

(Unruhe)

Wenn es der Wahrheitsfindung dient, dann lese ich den Text gern vollständig vor.

(Zurufe: Ja, lesen Sie es vor! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Wenn der Kollege Herrmann keine Anträ- ge liest, dann muss er sie wohl vorgelesen bekom- men! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Gibt es das auch als Hörbuch? – Unruhe – Glocke des Präsi- denten)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie es den Herrn Staatssekretär doch vorlesen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Der ist doch Staatsse- kretär und kein Vorleser! – Gegenruf von der CDU: Jetzt wird es aber Haarspalterei!)

Unterm Strich, lieber Herr Kollege Schmiedel, steht nichts anderes darin als das, was ich vorhin gesagt habe. Es geht um einen Abwägungsprozess.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Sie sollen sagen, was da drinsteht!)

In dem CDU-Leitantrag heißt es:

Wenn Eltern ihrem Erziehungsauftrag nicht nachkommen,

das ist schon einmal eine Conditio: „wenn“ –

indem sie selbst für einfachste Dinge keine Sorge tragen, dann kann man das nicht ohne Konsequenzen hinnehmen.

Darin sind wir uns doch sicher einig. Das kann man doch nicht auf sich beruhen lassen.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Dann muss man hel- fen!)

Weiter heißt es:

Sicherlich muss dabei jeder Fall individuell bewertet werden.

Das ist genau das, was ich gesagt habe.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Und wer macht das dann? Der Herr Herrmann? – Gegenruf des Abg. Ha- gen Kluck FDP/DVP)

Lieber Herr Schmiedel, Sie wissen ganz genau, dass es eine dafür zuständige Behörde gibt, beispielsweise das Jugendamt, das Familien von Anfang an begleitet, die in irgendeiner Art aufgefallen sind oder auffallen.

(Abg. Katrin Altpeter SPD: Ist das dann die Früh- stückskontrolle?)

Ach, Frau Altpeter, machen Sie sich nicht lächerlich!

(Abg. Reinhold Gall SPD: Wie soll das denn kontrol- liert werden?)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die halbe Stunde für dieses Thema der Regierungsbefragung ist vorbei. – Herr Staatssekretär, wollen Sie noch ein Schlusswort sagen?

(Zurufe, u. a. des Abg. Claus Schmiedel SPD)

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie können davon ausgehen, dass wir die Jugendhilfe mit Augenmaß so weiterentwickeln werden, dass sie in Baden-Württemberg noch besser sein wird, als dies schon bisher der Fall ist.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Damit ist Tagesordnungspunkt 5 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Innenministeriums vom 30. Juli 2009 – Fünfter Tätigkeitsbericht des Innenminis teriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksachen 14/4963, 14/5292

Berichterstatter: Abg. Jürgen Walter

Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion darf ich Herrn Abg. Bopp das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Fünfte Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich gibt uns einen umfassenden Überblick über den Datenschutz in unserem Land. Er zeigt für den Berichtszeitraum auf, welche Beschwerden eingegangen sind, und vor allem, wie sie bewertet und bearbeitet worden sind.

Leider ist festzustellen, dass in fast allen Bereichen die Zahl der Beschwerden zugenommen hat. Das gilt für den Bereich der Werbung, der Tele- und der Mediendienste, der Auskunfteien, der Inkassounternehmen, der Kontendaten genauso wie leider auch für den Bereich der Videoüberwachung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

Die im Bericht sehr übersichtlich dargestellten Fälle zeigen, wie wichtig in unserer heutigen Informationsgesellschaft ein umfassender und moderner Datenschutz ist. Die CDU-Fraktion will ein hohes Datenschutzniveau. Bei der Datenerhebung und auch bei der Datenspeicherung muss stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Zweckbindung gewahrt werden. Datensicherheit und Datensparsamkeit sind uns ebenso wichtig wie Transparenz im Umgang mit den Daten.

Die Einwilligung der Betroffenen ist eine wesentliche Säule des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Aber, meine Damen und Herren, auch jeder Einzelne trägt Verantwortung für seine persönlichen Daten. Wir müssen deshalb die Sensibilität und die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger für ihre eigenen Daten stärken. Mich wundert immer wieder, wie sorglos manche Menschen, vor allem junge Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit ihren eigenen Daten sind. Ich kenne Leute, die sich fürchterlich darüber aufregen, dass sie unerwünscht Werbung erhalten. Dass aber möglicherweise ein Zusammenhang damit bestehen könnte, dass sie bei einem Preisausschreiben mitgemacht haben, um ein schönes Auto zu gewinnen, und so ihre Daten preisgegeben haben, wird häufig leider nicht gesehen. Da passt einiges nicht zusammen: einerseits ein hoher Anspruch auf Diskretion beim Umgang mit persönlichen Daten und andererseits das eigene Verhalten der Menschen.

Deshalb müssen wir die Bildung im Bereich des Datenschutzes stärken und den Selbstdatenschutz durch Aufklärung verbessern. Ich halte die Idee, die im neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgeschrieben ist, nämlich eine Stiftung Datenschutz einzurichten, für gut. Diese Stiftung soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit überprüfen, über Datenschutzmöglichkeiten und Datenschutzmissbrauch aufklären und ein Datenschutzaudit entwickeln. Ich glaube, eine solche Stiftung könnte hilfreicher sein als manche neuen Gesetze oder Verordnungen. Dennoch muss auch die Gesetzgebung im Auge behalten und gegebenenfalls angepasst werden.

Einige im Tätigkeitsbericht aufgeführte Verstöße zum Teil spektakulärer Art betreffen den Arbeitnehmerdatenschutz. Für mich ist es selbstverständlich, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz einen Schutz vor Bespitzelung haben müssen. Im vorliegenden Bericht wird deshalb ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz angeregt. Der neue Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP in Berlin sieht vor, in einem eigenen Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes den Arbeitnehmerdatenschutz zu regeln.

Ich denke, dass es Sinn macht, den Arbeitnehmerdatenschutz auf einen rechtlich klaren Boden zu stellen. Dies, meine Damen und Herren, muss aber mit Augenmaß geschehen. Es müssen praxisgerechte Regelungen für Bewerber und Arbeitnehmer geschaffen werden, und gleichzeitig müssen die Arbeitgeber verlässliche Regelungen für den Kampf gegen Korruption an die Hand bekommen.

Mir ist wichtig, an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass dies in den meisten Betrieben, vor allem in den kleinen und mittleren Betrieben, auch ohne weitere Gesetze schon sehr, sehr gut funktioniert. Deshalb müssen wir sehr genau aufpassen, dass wir die Datenschutzregelungen nicht überziehen und da

mit womöglich eine bewährte Unternehmenskultur beschädigen. Die Regelungen müssen auf gegenseitigem Vertrauen und dürfen nicht auf Misstrauen aufgebaut sein. Ich möchte als Arbeitgeber meine Mitarbeiter schon gern noch kennen dürfen, auch mit Namen und mit privater Telefonnummer. Ich hielte es für albern, wenn ich einen Bewerber um eine Stelle erst einmal darüber aufklären müsste, dass er meine Frage nach seiner Telefonnummer eigentlich gar nicht beantworten muss.

Fazit: Arbeitnehmerdatenschutz Ja, aber keine welt- und praxisfernen Überreglementierungen. Ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz müsste nicht nur Juristen und Datenschützern gerecht werden, sondern muss vor allem Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine praktische Hilfe sein. Es sollten keine zusätzlichen bürokratischen Stolpersteine eingerichtet werden.

Meine Damen und Herren, wenn die Regierungsfraktionen nun vorschlagen, den Datenschutz für den öffentlichen Bereich und den für den nicht öffentlichen Bereich künftig beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zusammenzuführen, dann tun sie das sicher nicht deshalb, weil das Innenministerium in diesem Bereich bisher nicht gut gearbeitet hätte, ganz im Gegenteil.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Weil die SPD das schon seit Langem fordert!)

Der vorgelegte Bericht zeigt, dass hier in der Vergangenheit sehr gut, sensibel und auch schlagkräftig gearbeitet wurde.

Dennoch wollen wir den Datenschutz beim Landesbeauftragten bündeln und damit organisatorische Synergien heben. Wir wollen eine unabhängige, effektive und schlagkräftige Behörde für die Kontrolle des Datenschutzes im Land installieren. Wir warten nun auf die demnächst erfolgende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Unabhängigkeit des Datenschutzes und wollen daraus dann die notwendigen Schlüsse für eine Umorganisation ziehen.