Wer Toleranz als Schwäche auslegt und sie ausnutzt, darf sich über einen Rückgang an Toleranz nicht wundern.
Herr Präsident, hier in der Umgebung, in Esslingen, sieht man: Der Moscheebau und die Überschreitung des Vereinbarten durch diejenigen, die die Moschee bauen wollen oder gebaut haben, düpiert doch in erster Linie diejenigen, die aufgeschlossen sind; das macht das Feld für weitere Annäherungen natürlich schwer.
Toleranz darf und kann auch nicht Beliebigkeit bedeuten. Lassen Sie es mich so formulieren: Den hohen Turm mit dem Namen Integration kann man nur auf einem festen Wertefundament bauen. Das ist für mich die christliche Sozialethik.
Für den Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/5443, ist die Überweisung an den Ständigen Ausschuss beantragt. – Sie sind damit einverstanden.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Zuständigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (Schornsteinfeger-Zuständigkeits- gesetz – SchfZuG) – Drucksache 14/5349
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Kollege Zimmermann, wenn dies eine Ermahnung von Ihnen war, sich kurz zu fassen, haben Sie recht. Wir wollen einmal sehen, wie sich die Kollegen daran halten.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der ersten Lesung ist vor allem über das Bundesgesetz diskutiert worden, das schon seit einem Jahr in Kraft ist. Es lohnt sich nicht, weiter über dieses Gesetz zu diskutieren.
Aber eines möchte ich festhalten: Das Bundesgesetz schafft die Rechtsgrundlage für eine bundesweit einheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung, die bisher nur landesweit vom Landesgesetzgeber, also von uns als Landesparlament, erlassen wurde. Diese Regelungskompetenz ist jetzt zum Bundesgesetzgeber gewandert. Das heißt, wir haben Kompetenzen freiwillig abgegeben.
Das ist vom Prinzip her falsch, weil der Landtag dadurch in seinen Rechten verletzt wird. Es ist auch von der Sache her falsch, weil wir die Pflichten und die Überwachungsvorschrif ten, die darin enthalten sind, besser in einem Landesgesetz hätten regeln können.
Ich bitte also darum, in Zukunft aufzupassen und nicht unnötig weitere Kompetenzen an den Bund abzugeben.
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Dann könnte es auch wieder Kaminkehrer heißen! – Abg. Wolfgang Steh- mer SPD: Wer hat denn die Kompetenz abgegeben?)
Im Übrigen stimmen wir dem Gesetz, um das es geht, zu. Das ist ein Gesetz mit drei Paragrafen. Das regelt alles so, wie es bisher war. Deshalb kann man getrost zustimmen.
Fast, Herr Herrmann. – Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Schornsteinfegerhandwerk war immer ein besonderes Handwerk, eng mit staatlichen Behörden verbunden und auch auf staatliche Regelungen existenziell angewiesen. Das wird auch so bleiben, wenn das sogenannte Kehrmonopol im Jahr 2013 weitgehend fällt – auch wenn Sie das immer anders hören –, und zwar deswegen, weil der Staat weiterhin ein überragendes Interesse daran hat,
dass häusliche Feuerstätten aus Gründen der Feuersicherheit, Herr Zimmermann, und des Umweltschutzes lückenlos überwacht werden. Dank der staatlich festgelegten Kehr- und Überprüfungsarbeiten – jetzt nach Bundesrecht – gibt es in Deutschland im Gegensatz zu den Ländern, bei denen es derartige Regelungen nicht gibt, nur äußerst selten Tote durch Kohlenmonoxidvergiftungen wegen defekter häuslicher Feuerstätten. Schauen Sie einmal ins benachbarte Ausland. Unsere häuslichen Feuerungsanlagen sind im europäischen Vergleich diejenigen mit den geringsten Emissionen.
Die Schornsteinfeger schützen mit ihrer Arbeit die Bewohner von 2,3 Millionen Gebäuden im Land Baden-Württemberg.
Sie haben dabei arbeitstäglich über 20 000 Kundenkontakte, bei denen sie auch wertvolle Beratungen durchführen, und zwar ohne Beratervertrag, Herr Zimmermann.
Ende 2008 hat der Bund mit Zustimmung der Länder auf Druck der EU-Kommission ein Gesetz verabschiedet, das 90 % der bisherigen Schornsteinfegerarbeiten vor Ort ab dem Jahr 2013 in den freien Wettbewerb stellt. Das ist sehr bürokratisch ausgefallen. Dazu habe ich bereits in der Ersten Beratung Ausführungen gemacht; die möchte ich nicht wiederholen. Das Gesetz bietet aber auch Chancen für Handwerksmeister, die einen besonderen Service bieten und modern aufgestellt sind.
Wir spüren aber bereits heute, in der Übergangszeit bis Ende 2012, für die das Nebentätigkeitsverbot, das es bisher gegeben hat, schon gefallen ist, zu welchen Problemen die Umstellung auf den Wettbewerb führen kann. Die Probleme liegen darin begründet, wie man mit den verbleibenden 10 % der hoheitlichen Schornsteinfegeraufgaben – was bleibt, sind die Bauabnahme, die Feuerstättenschau, die Mängelverfolgung und die Überwachung der Schornsteinfegerarbeiten bis zur Ersatzvornahme bei unwilligen Gebäudeeigentümern – umgeht, und vor allem darin, wie die Kosten für diese hoheitlichen Aufgaben letztlich von den Kunden erhoben werden: direkt als hoheitliche Gebühr oder indirekt über die Kostenkalkulationen der künftigen Privatverträge. Das ist ein Unterschied.
Zur Bewältigung der hoheitlichen Aufgaben gibt es auch künftig noch grundstücksscharf abgegrenzte Kehrbezirke mit staatlicher Verleihung. Die Kehrbezirke werden auf Zeit – für sieben Jahre – an Schornsteinfegermeister verliehen. Die bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister bleiben noch bis Ende 2014 auf ihren bisherigen Bezirken. Dann müssen auch sie sich dem neuen Bewerbungsverfahren unterziehen.