Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Seine Ergebnisse zur Wirtschaftlichkeitsanalyse von Projekten in öffentlich-privater Partnerschaft der ersten und zweiten Generation bei Hochbaumaßnahmen des Landes stellte der Rechnungshof am 16. März 2009 vor. Das Parlament hat sich mit diesem Thema mehrfach und eingehend befasst.

Am 24. März 2009 veröffentlichte der Rechnungshof die Beratende Äußerung zur Organisationsuntersuchung bei den Regierungspräsidien des Landes. Dabei kommt der Rechnungshof u. a. zu dem Ergebnis, dass die Regierungspräsidien die Herausforderungen der Verwaltungsstrukturreform gut gemeis tert haben. Das ist ein Lob, dem wir uns nur vorbehaltlos anschließen können.

Auch ging der Rechnungshof mit einer Beratenden Äußerung zur rechtlichen Betreuung der Frage nach, wie dort die Kos tenexplosion aufgehalten werden kann. Die Ergebnisse wurden im Mai 2009 vorgelegt.

Mehr politische Aufmerksamkeit für die Informations- und Kommunikationstechnik im Land forderte der Rechnungshof in seiner Beratenden Äußerung vom 31. August 2009 zur Neuausrichtung der Organisation der Informations- und Kommunikationstechnik in der Landesverwaltung.

Schließlich stellte der Rechnungshof Ende 2009 seine Ansätze für ein optimiertes Erhaltungsmanagement bei Landesstraßen vor. Um die knappen finanziellen Mittel optimal zu nutzen, empfiehlt der Rechnungshof, die Mittel beim Straßenbau umzuschichten und neue Prioritäten zu setzen, nämlich Substanzerhalt vor Ausbau und Neubau.

In einer anderen Richtung ist dieses Thema vorhin auch hier diskutiert worden, nämlich im Zusammenhang mit der Frage des Umfangs des Generalverkehrsplans, einer sehr interessanten Frage. Zur intellektuell-politischen Redlichkeit gehört sicher auch, zu überdenken, wie viele Briefe aus diesem Parlament jede Woche und jeden Monat an Staatssekretär Köberle gehen, in denen entsprechende Forderungen gestellt werden. Außerdem muss man bedenken, dass gerade in diesem Bereich, in dem zeitliche Abläufe sehr wackelig sind und man oft nicht weiß, ob dann, wenn das Geld zur Verfügung steht, auch aus rechtlicher Sicht mit dem Bau begonnen werden kann, eine entsprechende Flexibilität notwendig ist. Aber dies hatten Sie, Herr Rust, sicherlich auch so gesehen und hier nicht an eine Spitzabrechnung gedacht.

(Zuruf des Abg. Ingo Rust SPD – Abg. Stephan Braun SPD: Aber nicht weniger als die Hälfte!)

Diese Aufzählung zeigt, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass das Instrument der Beratenden Äußerung einen breiten Raum in der unverzichtbaren Arbeit des Rechnungshofs für das Parlament und die Verwaltung einnimmt.

Ausdrücklich möchte ich festhalten: Wir, das Finanzministerium und der Rechnungshof, sind uns einig in dem Ziel eines verantwortungsbewussten und sparsamen Umgangs mit den finanziellen Ressourcen des Landes.

Namens der Landesregierung danke ich Ihnen, Herr Präsident Munding, aber auch allen Direktoren und Mitarbeitern des Rechnungshofs für die geleistete Arbeit und die kritische, aber immer auch konstruktive Begleitung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich danke auch Ihnen für die konstruktive Beratung im Finanzausschuss und in den Fachausschüssen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlungen des Finanzausschusses, Drucksachen 14/5301 bis 14/5327. Im Finanzausschuss wurden 20 Beschlussempfehlungen einstimmig und sieben mehrheitlich verabschiedet.

Wenn Sie damit einverstanden sind, stelle ich jetzt zuerst einmal die einstimmig verabschiedeten Beschlussempfehlun- gen des Finanzausschusses, Drucksachen 14/5302, 14/5304, 14/5305, 14/5307, 14/5308, 14/5310 bis 14/5313, 14/5315 bis 14/5317, 14/5319 bis 14/5323 sowie 14/5325 bis 14/5327, gemeinsam zur Abstimmung. Wer diesen Beschlussempfehlungen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit sind diese Beschlussempfehlungen alle einstimmig angenommen worden.

Wir haben nun noch über die restlichen sieben Beschlussempfehlungen Drucksachen 14/5301, 14/5303, 14/5306, 14/5309, 14/5314, 14/5318 und 14/5324 abzustimmen, die vom Finanzausschuss mehrheitlich verabschiedet wurden. Hierzu gibt es einen Vorschlag: Wenn Sie damit einverstanden sind, stelle ich analog § 96 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. – Sie stimmen dem zu. Vielen Dank. Es ist so beschlossen.

Damit ist Tagesordnungspunkt 6 erledigt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Sehr gut! Man braucht nicht einmal die Hand zu heben!)

Herr Kollege, wir vom Präsidium aus entlasten die Abgeordneten auch bei dieser Tätigkeit. Wir schaffen sie nur nicht vollständig ab.

(Heiterkeit)

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD – Verlängerung der geförderten Altersteilzeit – Drucksache 14/5560

dringlich gemäß § 57 Abs. 3 GeschO

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Ich darf für die SPD-Fraktion Herrn Abg. Hausmann das Wort erteilen.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag zu diskutieren, der für dringlich erklärt wurde.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Ich will im Voraus ein paar Ausführungen zur Dringlichkeit machen.

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Wir leben noch immer mit den Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise, und zwar im Moment unter ganz besonderen Bedingungen. In den letzten zwölf Monaten hat sich aufgrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise eine völlig veränderte Arbeitslosenstruktur ergeben.

(Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Es gibt eine neue, veränderte Arbeitslosenstruktur. Wir stehen vor der Situation, dass die Kurzarbeiterregelung, die zwar Gott sei Dank von der jetzigen Regierung verlängert wurde, für viele Betriebe, vor allem für Betriebe in Baden-Württemberg, auslaufen wird. Angesichts der aktuellen Situation hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit in einem Interview vom 15. Dezember 2009 Baden-Württemberg neben Bayern und Nordrhein-Westfalen zu den Hochrisikoregionen Deutschlands im Hinblick auf den Arbeitsmarkt gezählt.

Der Bundesrat wird sich in seiner morgigen Sitzung mit einem Gesetzesantrag der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen befassen, der die Verlängerung der Regelung zur geförderten – die Betonung liegt auf „geförderten“ – Altersteilzeit begehrt.

Ich glaube also, es gibt Gründe genug, um den Antrag für dringlich zu erklären.

Zunächst ein paar Ausführungen zur Arbeitslosenstruktur: Wir haben in Baden-Württemberg eine besondere Betroffenheit, aber auch bundesweit zeigt sich, dass Menschen über 50 und unter 25 Jahren besonders von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Was in den letzten zwölf Monaten jedoch ganz neu hinzukam, war Folgendes: Von 230 000 neu hinzugekommenen Arbeitslosen in Deutschland sind erstaunlicherweise 220 000 Männer, meist im mittleren Alter und gut qualifiziert. Wenn wir jetzt erwarten müssen, dass die Kurzarbeiterregelung für viele Betriebe ausläuft und sich die Folgen auf dem Arbeitsmarkt in Form einer höheren Arbeitslosigkeit niederschlagen, dann zeigt sich wiederum etwas ganz Neues. Es zeigt sich nämlich, dass diejenigen, die unter 25 oder über 50 sind, einer besonderen Konkurrenz ausgesetzt sind. Deswegen ist es nötig, besondere Maßnahmen zu ergreifen, damit wir hier etwas auf die Reihe bekommen und nicht einem Desaster ins Auge blicken müssen.

Der zweite Punkt ist die Problematik der Hochrisikoregion. Wir haben in Baden-Württemberg Maschinenbau, wir haben Automobilindustrie, also genau die Bereiche, die jetzt besonders von der Wirtschafts- und Finanzkrise betroffen sind; betroffen sind alle Bereiche, die besonders exportabhängig sind. Diese Bereiche profitieren in Bezug auf die Arbeitslosigkeit umgekehrt besonders von dem Abmilderungseffekt, der durch die Umsetzung der Kurzarbeiterregelung entsteht. BadenWürttemberg profitiert dabei überproportional; hier wurden diese Möglichkeiten – Gott sei Dank – umfassend in Anspruch genommen. Aber diese Regelungen laufen insgesamt aus.

Deswegen meinen wir, dass wir weitere Maßnahmen brauchen, nämlich die öffentlich geförderte Altersteilzeit. Wir unterstützen den genannten Antrag im Bundesrat und wollen, dass die Landesregierung von Baden-Württemberg sowie das

Landesparlament dies ebenfalls mittragen. Als Sofortmaßnahme soll die Förderung der Altersteilzeit um fünf Jahre verlängert werden. Voraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit ist, dass ein neuer – –

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Kolleginnen und Kollegen, ich bitte um Aufmerksamkeit.

Das ist sozusagen die vorweihnachtliche Ungeduld.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist das Warten auf die Bescherung!)

Ich verstehe das gut; deshalb mache ich es auch kurz.

Wir wollen, dass die Förderung dann stattfindet, wenn ein Arbeitnehmer nach Abschluss der Ausbildung bzw. bei kleineren Betrieben alternativ ein Auszubildender eingestellt wird und gleichzeitig ein älterer Mitarbeiter aus dem Betrieb ausscheidet bzw. eine echte Altersteilzeit in Anspruch nimmt.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Wolf das Wort.

(Zuruf von der CDU: Guter Mann!)

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das Thema Altersteilzeit reden, dann will ich der eigentlichen Thematik, lieber Kollege Hausmann, keineswegs aus dem Weg gehen. Es ist mir jedoch ein Bedürfnis, zunächst ein Wort an diejenigen zu richten, für die Altersteilzeit seit jeher ein Fremdwort ist und bleiben wird.

Da ich weiß, dass wir auf der Zuhörertribüne viele Landfrauen aus dem Wahlkreis meines geschätzten Kollegen Rombach haben, möchte ich einmal denen Respekt und Anerkennung aussprechen, die so etwas wie die Altersteilzeit nicht kennen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir uns hier einmal Gedanken darüber gemacht hätten, wie wir Landfrauen in fortgeschrittener Berufsphase fördern können. Ich meine, es ist nur gerecht, dies in diesem Zusammenhang einmal anzusprechen, meine Damen und Herren.