lautet: „Gesetz zum Dreizehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Gesetz einstimmig zugestimmt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91 c GG – Drucksache 14/5490
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Computer sind fantastisch: In wenigen Minuten können sie einen so großen Fehler produzieren, den Menschen nur in vielen Monaten machen könnten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Grunde geht es bei diesem Gesetzentwurf wieder einmal darum, den Segen neuer Möglichkeiten an Informationstechnologien maximal zu nutzen, aber auch dem nicht selten damit verbundenen Fluch entgegenzuwirken.
Konkret geht es bei diesem Gesetzentwurf darum, durch den Einsatz der Informationstechnik Kosten zu senken, Verfahrenszeiten zu verkürzen und Serviceleistungen der Behörden zu verbessern. Die Informationstechnik war in den letzten Jahren die entscheidende Stellschraube, wenn es um die Modernisierung unserer öffentlichen Verwaltung ging. Allerdings gab es bisher keinen verbindlichen Rahmen für die IT-Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Es haben vielfach Absprachen und Abstimmungen auf freiwilliger Basis stattgefunden, aber ein strukturiertes Beteiligungsverfahren hat es nicht gegeben.
Das hat dazu geführt, meine Damen und Herren, dass Entscheidungen oftmals erschwert und Entscheidungsprozesse
verlangsamt wurden und dass dadurch mit dem rasanten Entwicklungstempo in der Informations- und Kommunikationstechnik nicht Schritt gehalten werden konnte.
Was ist nun Gegenstand dieses Vorstoßes, über den wir heute befinden? Es geht um einen Staatsvertrag, der der Föderalismuskommission II entsprungen ist. Herzstück dieses Staatsvertrags ist die Errichtung eines IT-Planungsrats, durch den das Nebeneinander zahlreicher IT-Gremien in Bund und Ländern ein Stück weit aufgelöst wird und effiziente, einfache und transparente Entscheidungsstrukturen geschaffen werden sollen. Wir von der CDU-Fraktion gehen diesen Weg gern mit, weil wir darin eine Verbesserung und eine Optimierung der Strukturen im Bereich neuer Informationstechnologien sehen.
Worum ging es im Vorfeld der Beratungen im Innenausschuss? Es war uns ein wichtiges Anliegen, dass die kommunale Ebene, die kommunalen Gremien in einer optimalen Form in die se Entscheidungsprozesse eingebunden werden. Da gab es auch kritische Rückmeldungen seitens der kommunalen Landesverbände. Nach unserer Überzeugung ist deren Anliegen nun Rechnung getragen worden, indem das Innenministerium zusichert, die kommunalen Landesverbände vor den Sitzungen des IT-Planungsrats umfassend zu informieren und zu beteiligen.
Was sich nun in Bezug auf die heutige Debatte, meine Damen und Herren, ganz aktuell zugetragen hat, war die Verabschiedung des Entschließungsantrags Drucksache 5/1074, der im Sächsischen Landtag von CDU und FDP im Hinblick auf den Datenschutz und auf eine Einbindung des Landesdatenschutzbeauftragen gestellt wurde. Meine Damen und Herren von den Grünen – Sie sind hier im Moment nur spärlich vertreten –, Sie haben sich nun aufgemacht – das muss man in diesem Hohen Haus lobend erwähnen –, den in Sachsen vorliegenden Entschließungsantrag von Schwarz-Gelb 1 : 1 zu übernehmen und hier im Landtag von Baden-Württemberg mit Ihrem Entschließungsantrag Drucksache 14/5992-1 einen in den Ziffern 1 und 2 von Abschnitt I fast wortgleichen Antrag einzubringen. Das muss man ausdrücklich anerkennen.
Zeitgleich, lieber Herr Sckerl, haben sich CDU und FDP/DVP in diesem Haus zumindest die Mühe gemacht, über einen modifizierten Antrag zur Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten zu befinden. Das heißt, wir unterstützen den Vorstoß der Grünen ideell, wollen uns aber am Wortlaut des Entschließungsantrags von Schwarz-Gelb orientieren, der nach unserer Überzeugung in die richtige Richtung geht, der eine richtige, korrekte und, wie ich meine, auch effiziente Beteiligung des Landesdatenschutzbeauftragten und damit eine Berücksichtigung der Vorgaben des Datenschutzes vorsieht.
Im Ganzen haben wir diesen Gesetzentwurf mehrfach und ausgiebig im Ausschuss vorberaten. Wir als CDU-Fraktion werden diesem Gesetzentwurf mit den sich aus unserem Entschließungsantrag – hierzu bitte ich um Unterstützung – ergebenden Änderungen zustimmen.
(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Wunderbar!)
Verehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wer in den letzten zehn Jahren über die Computermesse CeBIT gegangen ist – das habe ich in den meisten Jahren getan –, der hat erlebt, dass die Informationstechnik stärker in den Fokus des Interesses der öffentlichen Verwaltung geraten ist. Aus ihrer vormaligen Nachzüglerrolle heraus erhebt sie heute den Anspruch, durchaus auch Vorreiter sein zu können. Das ist eine schöne Sache. Der öffentliche Dienst ist, auch aufgrund seiner eigenen Strukturiertheit, gut in der Lage, Informations- und Kommunikationstechnik anzuwenden.
Deswegen ist die Informations- und Kommunikationstechnik, denke ich, auch eine wichtige Herausforderung für uns hier im Land. Auch in der Debatte von heute Morgen hat dieses Thema eine Rolle gespielt; es wurde gesagt, dass wir bezüglich der Informationstechnik ein führendes Land sind und dass auch der Staat, also das Land Baden-Württemberg, hierzu das Seine tut.
Wir haben heute die zweite Lesung zu diesem Gesetzentwurf zu dem Staatsvertrag zur Ausführung von Artikel 91 c des Grundgesetzes. Ich will an dieser Stelle nur einige wenige Bemerkungen machen, nachdem Grundsätzliches schon in der ersten Lesung angesprochen worden ist.
Artikel 91 c des Grundgesetzes reiht sich an Artikel 91 b des Grundgesetzes zu Bildungsplanung und Forschungsförderung an. Am Ende der Siebzigerjahre und dann in den Achtzigerjahren war das sozusagen das Synonym für den Begriff der Politikverflechtung, nämlich für die zunehmende Zusammenarbeit, einhergehend auch mit einer Finanzierungskopplung, zwischen Bund und Ländern.
Das jetzige Gesetz ist Ausfluss der Föderalismuskommission II, bei deren Ergebnissen wir eigentlich in Richtung einer Entflechtung gehen. Trotzdem ist es aber wichtig, auch zu sehen, dass Kooperation notwendig ist. Das ist das, was dieser Staatsvertrag tun will. Er schafft die Voraussetzungen für die Errichtung des IT-Planungsrats, und er regelt die Arbeit des IT-Planungsrats in hoffentlich guter kooperativer Weise. Darum geht es. Das unterstützen wir auch. Wir signalisieren hier – das will ich an dieser Stelle sagen – gern unsere Zustimmung.
Es ist auch wichtig, dass wir bei diesem zunehmend wichtiger werdenden Thema eine verfassungsrechtliche Basis haben. Das wird dadurch mit erledigt.
Die einzelnen Prinzipien sind weitestgehend bekannt. Wir kommen mit der Schaffung des IT-Planungsrats von der Einstimmigkeit zur qualifizierten Mehrheit, natürlich unter Aufrechterhaltung der Rechte des Landtags. Wir kommen zur Interoperabilität und zu weniger oder gar keinen Medienbrüchen mehr. Wir kommen ferner zu Vergabeverfahren, die es Ländern auch möglich machen, gemeinsam vorzugehen.
In der Debatte sind zwei Punkte offengeblieben, die Kollege Wolf gerade angesprochen hat. Der eine ist die Frage des Datenschutzes. Hier ist für uns als sozialdemokratische Fraktion ganz klar, dass wir eine stärkere Einbindung des Datenschutz
beauftragten wollen. Wir wollen, dass neben der reinen Konsultation auch verbindlichere Elemente geschaffen werden. Beide Anträge, die vorliegen, sind dazu geeignet. Sie zielen vor allem darauf, auf die Geschäftsordnung des IT-Planungsrats Einfluss zu nehmen, was jetzt noch möglich ist. Wir unterstützen beide Anträge.
Der zweite offene Punkt ist die Frage der Einbeziehung der kommunalen Ebene. Das ist eine wichtige Geschichte, weil die Kommunen oft progressive Anwender sind und keineswegs nur am Katzentisch sitzen wollen. Deswegen sollte man ausgehend von einer Beteiligung mit beratender Stimme eigentlich schon dazu kommen, dass Sie, Herr Minister, die Kommunen in der Praxis im Vorfeld von Entscheidungen des IT-Planungsrats wirklich als gleichberechtigte Partner einbinden. Die Praxis wird zeigen, wie gut Ihnen das gelingt. Wir haben zunächst einmal das Zutrauen, dass dies so gemacht wird.
Kolleginnen und Kollegen, das war eigentlich das, was zum Artikel 91 c des Grundgesetzes selbst zu sagen ist.
Ich will die verbleibende Zeit, in der jetzt vielleicht noch Aufmerksamkeit vorhanden ist, nutzen, um ein paar Ausblickthemen anzusprechen.
Wir haben heute Morgen auch über die Informationstechnik im Land gesprochen. Die jetzt entstehende bessere gesetzliche Situation, die bessere Strukturiertheit der Kooperation der Länder untereinander, sollte uns dazu führen, dass wir im Land Baden-Württemberg einiges stringenter und auch zielgerichteter machen.
Ich will ein paar wenige Punkte für die künftige politische Arbeit auf diesem Gebiet in Stichworten ansprechen, bei denen ich Sie, Herr Minister, bitte, auch persönlich Führung zu übernehmen und sie auch aufrechtzuerhalten.
Der erste Punkt ist die Informationstechnik als Instrument der Reform der Landesverwaltung. Die angesprochenen 263 000 Beschäftigten im Land sind schon ein Thema für Informationstechnik, doch die Erlebnisse mit NSI deuten nicht gerade darauf hin, dass die Informationstechnik die notwendige herausragende Rolle bei der Reform der Landesverwaltung spielt. Deswegen meine ich: Für all das, was wir vor uns haben, um eine immer weiter verbesserte Landesverwaltung zu bekommen, muss die Informationstechnik nicht nur additiv, sondern als integrierter Hebel gesehen werden.
Zweiter Punkt: Dazu gehört auch, dass Kommunen und Land hinsichtlich der Informationstechnik vertikal besser integriert sind. Der Bürger will natürlich Angebote – Erkennbarkeit der jeweiligen Identität eingeschlossen – aus einer Hand haben.
Dritter Punkt: Ich würde mir wünschen, dass das Land BadenWürttemberg im bundesweiten Verbund zunehmend eine Pilotfunktion übernimmt – was es auch kann –, dass wir Lösungen zeigen, mit denen wir vorangehen. Kollege Löffler hat einen Antrag zum Thema „Public Cloud Computing“ geschrieben, eine interessante Entwicklung, bei der der öffentliche Dienst überlegen muss, was er da nutzen und anwenden kann.
Viertens ist der IT-Standort Baden-Württemberg wichtig. Jeder fünfte Arbeitsplatz im IT-Sektor in Deutschland – das wur
de heute Morgen gesagt – entfällt auf Baden-Württemberg. Daraus folgt, dass wir in der Beschaffungspolitik des Landes für Informationstechnik so offensiv sein müssen, dass wir – natürlich bei Aufrechterhaltung der Ausschreibungsbedingungen – auch für die Firmen hier im Land motivierende Ausschreibungen machen, durch die sich etwas bewegt.
Der letzte Punkt ist die Zusammenfassung unserer Aktivitäten in der politischen Verantwortung. Der Landessystembeauftragte wird im IT-Planungsrat sitzen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass die Rolle des Verantwortlichen für Informationstechnik in Baden-Württemberg herausgehobener sein sollte, als es derzeit der Fall ist, und dass wir das brauchen, was andere Länder bereits haben, nämlich einen Chief Information Officer, einen CIO. Das ist zwar ein englischer Begriff, aber der Begriff des Landessystembeauftragten ist auch nicht so sexy, dass er nicht abgelöst werden könnte.