Herr Staatssekretär, unabhängig vom Status, also von der Frage, ob es sich nun um eine Tankstelle oder eine Gaststätte handelt, geht es doch zunächst einmal darum, dass es sich bei den dort angebotenen Waren hauptsächlich um Reiseproviant handelt.
Wenn jetzt mehr und mehr Tankstellen Gaststättencharakter haben, ist die Landesregierung bereit, zukünftig im Umfeld von Tankstellen mehr Kontrollen – Alkoholkontrollen – durchzuführen?
Herr Staatssekretär, glauben Sie tatsächlich, dass Sie mit diesem Gesetz Ihr Ziel erreichen, nämlich Jugendliche vor dem Komasuff zu bewahren?
Wie stehen Sie der Tatsache gegenüber, dass zahlreiche Tankstellen, die jetzt betroffen sind, ihre Geschäftsumsätze nicht nur durch den Verkauf von Alkoholika, sondern auch durch den Verkauf von Lebensmitteln, Zeitschriften und anderen Waren erzielen und überhaupt nur so ihre Existenz sichern können? Ist aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen auf solche Tankstellen in Zukunft überhaupt noch gewährleistet,
Herr Abgeordneter, diese Fragen sind so komplex, dass ich mindestens noch eine halbe Stunde bräuchte, um sie angemessen zu beantworten. Da
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. E u g e n S c h l a c h t e r G R Ü N E – W e i t e r e s Vo r g e h e n d e r L a n d e s r e g i e r u n g i n S a c h e n „ S t e u e r - C D “ n a c h S c h e i t e r n d e r B u n d e s r a t s i n i t i a t i v e a m F r e i t a g , 5. M ä r z 2 0 1 0
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Bitte verzeihen Sie, dass ich mit meiner Mündlichen Anfrage jetzt möglicherweise weniger unterhaltsame Themen anspreche.
Scheitern ihrer Bundesratsinitiative, insbesondere was die Frage der Strafbarkeit von Steuerbeamten bei der Nutzung von Hinweisen betrifft, die aus der „Steuer-CD“ gewonnen wurden?
b) Wird die Landesregierung bei ihrer Rechtsauffassung bleiben, die ihrer Ablehnung des Erwerbs der „Steuer-CD“ zugrunde lag, und die sich daraus ergebenden Hinweise daher nicht nutzen, oder wird die Landesregierung ihre Rechtsauffassung ändern, um eine Nutzung der Hinweise aus der „Steuer-CD“ zu ermöglichen, falls sie vom Bund und/oder einem anderen Bundesland erworben wird?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Mündliche Anfrage des Kollegen Schlachter beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Buchstabe a: Die Initiative ist nicht gescheitert. Der Antrag wurde aus formalen Gründen von der Tagesordnung des Bundesratsplenums abgesetzt, nachdem das Land Thüringen Fristeinrede erhoben hatte. Der Antrag ist jedoch weiterhin im Bundesrat anhängig.
Zu Buchstabe b: Die im Zusammenhang mit einem möglichen Datenankauf aufgeworfenen Rechtsfragen hinsichtlich einer möglichen Strafbarkeit der ankaufenden Beamten stellen sich nur zum Zeitpunkt des Ankaufs. Davon zu unterscheiden ist die spätere Auswertung dieser Daten, nachdem sie vom Bund oder von einem anderen Land erworben und an die örtlich zuständigen Steuer- und Strafverfolgungsbehörden abgegeben wurden.
Einer Verwertung nach Ankauf stehen keine Rechtshindernisse oder Beweisverwertungsverbote entgegen. Darüber sind sich die Ministerien der Landesregierung einig. Hierüber gibt es keinen Dissens.
Herr Staatssekretär, wenn sich nach Ihren Worten Beamte, die die CD kaufen, möglicherweise strafbar machen, machen sich dann die zuständigen Minis ter, die einen solchen Kauf anordnen, der Beihilfe schuldig?
Herr Kollege Schmiedel, die Frage ist rechtsoffen. Es stellen sich in diesem Zusammenhang schwierige Rechtsfragen. Wir haben sie aufgeworfen. Das gilt für die Beamten, das gilt selbstverständlich auch für alle anderen in diesem Zusammenhang handelnden Personen.
Herr Staatssekretär, haben Sie sich mit dem Bundesministerium der Finanzen und mit den Ländern, die für den Ankauf der CD sind, ins Benehmen gesetzt, um deren Rechtsauffassung, die sich ja von Ihrer offensichtlich diametral unterscheidet, zu überprüfen und abzugleichen?
Die Daten sind jetzt beim Bund. Dort wird in Abstimmung mit anderen Beteiligten über die weiteren Schritte nachgedacht und entschieden.
Ich habe Sie gefragt, ob Sie sich vor Ihrer Entscheidung mit dem entsprechenden Bundesministerium und den Landesministerien, die zu einer anderen Entscheidung gekommen sind, ins Benehmen gesetzt haben, um die Rechtsauffassung mit diesen zu klären und abzugleichen.
(Abg. Claus Schmiedel SPD: Darum geht es nicht! – Abg. Norbert Zeller SPD: Es geht doch um die Re- gierung, nicht um Sie persönlich! – Abg. Theresia Bauer GRÜNE: Beantworten Sie es doch schrift- lich!)
Wir können die Frage auch schriftlich beantworten. Im Augenblick ist Finanzministerkonferenz in Berlin. Was dort heute besprochen, entschieden und gegebenenfalls veranlasst wird, weiß ich nicht.
Herr Staatssekretär, ich möchte noch einmal auf die Frage zurückkommen: Machen sich entscheidende Regierungsmitglieder dann möglicherweise auch strafbar, wenn sie veranlassen, dass Beamte die CD kaufen? Ich möchte Sie noch einmal fragen: Glauben Sie allen Ernstes, dass sich die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland strafbar gemacht hat, nachdem sie angewiesen hat, die CD zu kaufen?
Herr Kollege Schmiedel, das ist doch eine Rechtsfrage, und Rechtsfragen habe nicht ich zu beantworten, sondern diese haben letztendlich die höchsten deutschen Gerichte zu entscheiden und zu beurteilen.