Protokoll der Sitzung vom 06.05.2010

sondern vorrangig der Bildungswille ist für uns entscheidend.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Die ter Kleinmann FDP/DVP: Ja!)

Zweitens: Das Gesetz ermöglicht den Hochschulen, ihre Dienstleistung entscheidend zu verbessern. Mit der neu ge gründeten „Stiftung für Hochschulzulassung“ erhalten sie die Möglichkeit, das Problem der Mehrfachzulassungen, wenn sich Studierende gleichzeitig an mehreren Hochschulen be werben, bei der Entscheidung in den Griff zu bekommen, so dass jede Hochschule am Ende weiß, wer sich wo beworben hat und angenommen worden ist. Dieses Problem bekommen wir ab dem Wintersemester 2011/2012 endgültig in den Griff. Das ist ein wichtiger, pragmatischer und konkreter Fortschritt.

Drittens und abschließend: Der neu anzufügende Absatz 5 in § 4 des Universitätsklinika-Gesetzes ermöglicht unseren Uni versitätsklinika, zukünftig Kooperationen mit geeigneten au ßeruniversitären Einrichtungen der Krankenversorgung in ei ne besonders enge Form zu überführen.

Zukunftsträchtige Partnerschaften zwischen öffentlich-recht lichen Klinika und privaten Partnern eröffnen vor allem neue regionale Chancen der Zusammenarbeit.

(Beifall des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP)

Die CDU-Fraktion begrüßt dies ausdrücklich. Gleichzeitig le gen wir dabei auf Folgendes besonderen Wert:

Erstens: Bei Kooperationen muss das Interesse der landesei genen steuerfinanzierten Universitätsklinika voll gewahrt blei ben. Zweitens: Beide Seiten müssen einen wirtschaftlichen Vorteil haben. Drittens: Finanzielle Risiken für das Land müs sen vertraglich ausgeschlossen sein.

Deshalb ist es richtig, dass der Wissenschaftsausschuss genau darauf schauen wird und erst danach seine Zustimmung ent sprechend den Vereinbarungen – unter Berücksichtigung der drei Kriterien, die ich hier genannt habe – geben wird.

Zusammenfassend: Es ist ein Gesetz, das unsere Hochschul landschaft an einigen wichtigen Stellen gut voranbringt. Wir bitten dann in der zweiten Lesung um Zustimmung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abg. Rita Haller-Haid das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Motto der SPD-Bildungspolitik hieß schon immer „Aufstieg durch Bildung“, und das ist der Grund, warum wir uns schon seit Jahrzehnten für die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung einsetzen.

Daher ist das im Entwurf vorliegende Gesetz ein erfreuliches Etappenziel, aber eben nur ein Etappenziel. Denn es reicht un serer Meinung nach nicht aus, allein die formalen Vorausset zungen für den Hochschulzugang zu verändern. Was wir näm lich brauchen, sind vor allem Teilzeitstudiengänge, mehr be rufsbegleitende Studiengänge, eine bessere Beratung und nicht zuletzt auch eine bessere finanzielle Unterstützung. In diesem Zusammenhang muss man auch über eine Ausweitung

des Meister-BAföGs nachdenken. Erlauben Sie mir noch den Hinweis: In diesem Zusammenhang sind Studiengebühren, denke ich, ganz besonders kontraproduktiv.

(Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Werner Pfiste rer CDU)

Die Hochschulen für Berufstätige zu öffnen, die nicht das klassische Abitur haben, ist für uns ein überfälliger Schritt. Das war aber in Deutschland nicht einfach durchzusetzen, vor allem auch weil sich die deutschen Universitäten sehr lange gegen eine Öffnung gesperrt haben.

Uns wurde immer wieder vorgeworfen, wir wollten Gleich macherei, wir würden uns zu wenig um Leistung kümmern,

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Das gilt noch immer! – Gegenrufe der Abg. Nikolaos Sakellariou und Johan nes Stober SPD)

wir wollten den Hochschulen mit den Menschen ohne forma le Zugangsberechtigung einen Klotz ans Bein binden,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Die CDU macht das doch nur widerwillig!)

wir wollten verhindern, dass die Hochschule ihre eigene Auf gabe, eine kleine Elite heranzubilden, durchsetzen kann, und vieles mehr.

Wir sind also, liebe Kolleginnen und Kollegen, durchaus auf dem richtigen Weg, auch wenn ich zugebe: Es waren nicht al lein wir, die eine Meinungsänderung sowohl an den Univer sitäten als auch bei den Regierungsfraktionen bewirkt haben. Ich denke, es waren eher die IHKs, die Handwerkskammern,

(Abg. Claus Schmiedel SPD: So ist es!)

aber vor allem auch die Gewerkschaften.

(Beifall des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Und die SPD! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Oje! – Abg. Werner Pfisterer CDU: Ich bekomme gleich Tränen in die Au gen!)

Wir sehen uns jedenfalls in guter Gesellschaft. Letzten Endes zählt das gute Ergebnis:

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: So ist es! – Abg. Werner Pfisterer CDU: Endlich einmal ein Lob!)

ein weniger hürdenreicher Zugang von real, aber nicht formal befähigten Menschen zu den Hochschulen.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut! – Zu ruf von der CDU: Also Zustimmung!)

Das sehen wir noch. Da gibt es nämlich durchaus noch das eine oder andere zu verbessern, und das werden wir auch in den Ausschussberatungen ansprechen. Z. B. muss man darü ber nachdenken und diskutieren, ob man nicht doch ein Pro bestudium anbietet. Die Kultusministerkonferenz hat diese Möglichkeit zumindest als Kannregelung geschaffen. Ganz undiskutiert darf man das nicht abtun.

Wir müssen uns auch noch mit ein paar Regelungen beschäf tigen, die unter der Generalüberschrift „Hochschulzugang“ letzten Endes versteckt wurden. Ich möchte dazu einige The men ansprechen.

Es ist zunächst einmal gut, dass es einen Ansatz gibt und ein paar Aspekte der Hochschulautonomie erkennbar werden. Im Entwurf ist angesprochen, dass es auch Ausnahmen geben soll, wenn es um Auswahlverfahren geht und der Aufwand dieser Verfahren nicht der Wirkung entspricht.

(Abg. Johannes Stober SPD: Das ist der Regelfall! – Gegenruf des Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Dem widerspreche ich, dass das der Regelfall ist! Nur die Frage an sich ist wichtig!)

Alle, mit denen man vonseiten der Universität spricht, weisen uns immer wieder darauf hin, dass das Auswahlverfahren letz ten Endes keine zuverlässigere Prognose über den Studien- und Berufserfolg ermöglicht als z. B. die Abiturnote oder auch die gewichtete Abiturnote.

(Zuruf von der SPD: Das stimmt! – Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Ja wollen Sie da wieder zu rück?)

Problematisch ist allerdings, dass das Wissenschaftsministe rium bei diesen Ausnahmen zustimmen muss und somit letz ten Endes keine realen Möglichkeiten geschaffen werden. Die sen Punkt müssen wir, Kolleginnen und Kollegen, auch noch einmal besprechen.

(Abg. Dietmar Bachmann FDP/DVP: Sie unterschät zen das Wissenschaftsministerium, Frau Kollegin!)

Wir haben unsere Erfahrungen, Herr Bachmann.

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Werner Pfisterer CDU)

Wir begrüßen – um jetzt auf den Entwurf zur Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes zu kommen –, dass die Be teiligungen der Klinika unter das Prüfungsrecht des Landes rechnungshofs genommen werden.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Das Land ist Gewährträger. Deshalb haftet der Steuerzahler. Wir wissen mittlerweile, dass in solchen Fällen ein sachkun diger Blick auf das unternehmerische Gebaren durchaus an gebracht ist.

Ein weiterer Aspekt, den ich noch ansprechen will, sind die Regelungen zum Outsourcing von Lehre bzw. Ausbildung und Beleihung auf Dritte. Diese Regelungen müssen wir sowohl unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung als auch un ter dem Gesichtspunkt der Kapazitätswirksamkeit ganz genau unter die Lupe nehmen.

Lassen Sie mich am Ende noch eine grundsätzliche Anmer kung machen, die die Gesetzgebungskultur hier im Land be trifft. Uns liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der seiner Bezeich nung nach den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und das Verfahren zur Zulassung verbessern soll. Dahinter verber gen sich allerdings ganz andere Regelungssachverhalte, die

sich auf folgende Punkte beziehen – ich will bloß zwei, drei nennen –: Universitätsklinika, Status der Fachhochschulen und eine Reihe anderer mehr. Es handelt sich also letzten En des um einen beispiellosen Gemischtwarenladen, bei dem nicht recht klar ist, was letztlich ins Sortiment hineinkommt und was draußen bleibt. In Bezug auf die ZVS z. B. wurden keine Regelungen getroffen. Aber warum man in der jetzigen Situation, obwohl längst ein Entwurf zur Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes kursiert – –

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Wo?)

Überall kursiert er.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Ich habe keinen!)

Ich habe einen.