Protokoll der Sitzung vom 09.06.2010

Einverstanden. Ich tue das aber auch. Ich habe erst kürzlich mit allen Regionalver bänden zwei Stunden lang diskutiert. Am nächsten Donners tag werde ich beim Regionalverband Karlsruhe sein. Ich ge he zu jedem einzelnen Regionalverband und werbe für diesen Gedanken.

Nochmals, meine Damen und Herren: Die Sache ist so gelau fen, wie sie gelaufen ist. Ich werbe ja nur für die Vorstellung und für die Ansicht, dass allein durch eine gesetzliche Ände rung der Knoten nicht durchschlagen sein wird. Ich werbe au ßerdem dafür, dass wir versuchen, im unmittelbaren Gespräch mit den Regionalverbänden zu erreichen – möglicherweise auch mit diesem Urteil im Rücken –, dass Vorranggebiete, die vor sechs Jahren einmal ausgewiesen worden sind und bei de nen sich gezeigt hat, dass sie heute nicht genutzt werden kön nen, weil sie zu wenig windhöffig sind, durch andere, besse re Vorranggebiete ersetzt, erweitert oder ergänzt werden. Wenn wir diesen Weg gehen, werden wir auch – da bin ich ziemlich sicher, da teile ich Ihre Meinung – eine ganze Men ge erreichen.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Warum haben Sie denn akzeptiert, dass solche Pläne hinter dem Berg gemacht werden?)

Weil ich als Wirtschaftsminister von Stuttgart aus nicht in jedem einzelnen Fall überprüfen kann, wie die Voraussetzun gen sind. Da muss ich mich natürlich zunächst einmal auf das Urteil der Leute vor Ort verlassen. Vom Gesetz her haben die Regionalverbände die Aufgabe, die Windgebiete nach bestem Wissen und Gewissen auszuweisen. Es hat Fälle gegeben – auch in diesem Fall, Herr Untersteller, war es so –,

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Bis heute kein An trag gestellt!)

bei denen der erste vorgelegte Windenergieteilplan nicht ge nehmigt worden ist. Vielmehr sind dann auch Verbesserungen durchgeführt worden und ist die Genehmigung erst in einem zweiten Anlauf erfolgt.

Das Instrument der Genehmigung nutze ich also schon. Nur müssen Sie eben sehen: Es sind jetzt sechs Jahre ins Land ge gangen. Im Jahr 2005 wurde damit begonnen, die Teilpläne aufzustellen; in der Regel geschah dies 2006. Diese Pläne sind peu à peu bei uns eingegangen. Sie sind zum Teil genehmigt worden und zum Teil auch noch nicht genehmigt worden.

Wenn wir jetzt feststellen, dass Windenergiepläne aus den be kannten Gründen nicht zum Erfolg führen, dann ist es doch das Normalste und Logischste auf der Welt – immer unter der Voraussetzung, dass wir alle die Windkraft auch tatsächlich wollen –, dass wir dann eben entsprechende Änderungen vor nehmen. Genau diese Veränderungen in den Windenergieteil plänen will ich erreichen. Das ist mein politisches Ziel.

(Beifall der Abg. Andrea Krueger CDU und Beate Fauser FDP/DVP)

Eine weitere Zusatzfra ge, Frau Abg. Edith Sitzmann.

Herr Minister, ich finde das, was Sie ausgeführt haben, nicht befriedigend. Ich möchte z. B. an die Windenergieanlagen Holzschlägermatte und Rosskopf erinnern.

(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Rossbollen!)

Die haben heutzutage überhaupt keine Akzeptanzprobleme, ganz im Gegenteil.

Dann ist es ja prima.

Es ist so, wie Kollege Unter steller gesagt hat, dass es in diesem Parlament massive Geg ner der Windkraft gibt, die – anstatt für die Windkraft zu wer ben – dafür sorgen, dass die Akzeptanzprobleme, die es viel leicht gibt, noch verstärkt werden. Das ist der falsche Weg.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: So ist es! – Gegen ruf des Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Du weißt, wer gemeint ist!)

Ich kann Ihre Argumentation nicht nachvollziehen, wenn Sie sagen, Sie werben um Akzeptanz, aber Sie ändern kein Ge setz. Im Umkehrschluss würde das bedeuten: Wir verabschie

den im Landtag überhaupt keine Gesetze mehr, wenn irgend jemand dagegen sein kann, sondern wir werben um Akzep tanz. Das ist also nicht glaubwürdig. Solange Sie das Landes planungsgesetz nicht ändern, müssen wir am politischen Wil len dieser Regierung zweifeln.

In mir sehen Sie einen Vertreter, der für diese Akzeptanz werben wird. Die Instru mente, die mir zur Verfügung stehen, werde ich einsetzen. Meines Erachtens sind diese auch ausreichend. Wir müssen es tatsächlich auch wollen.

Ich füge hinzu, dass wir in der Zwischenzeit weitere Instru mente hinzugenommen haben, Stichwort Zielabweichungs verfahren. Sie wissen, dass ich die Regierungspräsidien ange wiesen habe, bei der Frage der Zielabweichungsverfahren nicht mehr die sehr restriktive Haltung aus der Vergangenheit einzunehmen, sondern sie ein Stück weit abzumildern, damit auch in Zukunft in speziellen Fällen, bei denen man schnell zum Ziel kommen will und es einigermaßen vertretbar ist, das Instrument der Zielabweichung zum Erfolg kommen kann. Ich hatte Ihnen das vor einem halben Jahr zugesagt und ver sprochen, dass ich es mache. Das ist in der Zwischenzeit auch geschehen.

Es gibt keine weiteren Fragen mehr zu diesem Thema. – Vielen Dank, Herr Minis ter.

Gibt es weitere Fragen? – Bitte, Herr Abg. Scheuermann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich habe eine Frage an Frau Ministerin Gönner. Es geht um den sogenannten Feuerwehr-Führerschein für die Angehörigen der Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste.

Bisher sind wir übereinstimmend der Meinung, dass wir auf diesem Gebiet alles rechtlich Mögliche unternommen haben, um zu der besten Situation zu kommen, die möglich ist. Frau Ministerin, wie kann es dann sein, dass die Regelungen in Bayern angeblich großzügiger sind als bei uns in Baden-Würt temberg? Wie stellt sich das Land zu einer Bundesratsinitia tive aus Bayern und Sachsen, mit der über eine Änderung des Bundesrechts weitere Verbesserungen erreicht werden sollen? Bleiben wir bei einem Führerschein für Fahrzeuge bis 4,5 t, oder können wir darüber hinausgehen?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Da ist auch noch nichts passiert! – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: 7,49 t!)

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Winfried Scheuermann, sehr gern antworte ich auf die Frage.

Ich möchte allerdings vorab sagen, dass es für die Landesre gierung absolute Priorität hat, dass die bisher möglichen Ver besserungen auf allen Ebenen möglichst rasch umgesetzt wer den. Das heißt, dass auch der Bund die ihm nach dem Stra ßenverkehrsgesetz zukommende Regelungsbefugnis aus schöpft und im Übrigen die bereits beschlossene Fahrerlaub nisverordnung nun auch verkündet. Sie ist bereits im Septem

ber von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, aber bis heute nicht verkündet. Die Verkündung wäre ein wichti ger Schritt. Nur so können die Erleichterungen im Bereich der Fahrzeuge bis 7,5 t auch tatsächlich und schnell erreicht wer den, also diejenigen Erleichterungen, die im Bereich zwischen 4,75 und 7,5 t möglich sind. Ich komme darauf zurück.

Nun zu den nach dem derzeitigen Straßenverkehrsgesetz des Bundes möglichen Verbesserungen im Bereich der Fahrzeu ge bis 4,75 t. Die baden-württembergischen Regelungsent würfe, die wir in dieser Woche im Kabinett beraten haben, schöpfen den bundesrechtlich möglichen Rahmen für die Län der vollständig aus. Mehr können auch andere Länder nicht ermöglichen. Dies gilt – wenn Sie mir gestatten, dies so zu sa gen – auch für Freistaaten in unserer unmittelbaren Nachbar schaft. Mit anderen Worten: Bayern verfährt nicht großzügi ger als Baden-Württemberg und kann dies auf der Basis des geltenden Rechts auch nicht tun.

Nun gibt es tatsächlich die von Ihnen bereits angesprochene Gesetzesinitiative, die von Bayern und Sachsen in den Bun desrat eingebracht wurde. Diese Initiative umfasst mehrere Elemente, über die im nun laufenden Abstimmungsverfahren noch im Einzelnen zu sprechen sein wird.

Selbstverständlich begrüßen auch wir in Baden-Württemberg jede mögliche Erleichterung zugunsten der ehrenamtlich Tä tigen in unseren Feuerwehren und in den weiteren Diensten.

Herr Präsident, darf ich eine Frage stellen? Wie lange darf ich denn auf diese Frage antworten?

Fünf Minuten, wie im mer.

Sehr gut, danke. Dann kann ich nämlich noch eini ge Ausführungen zu der Frage machen.

Es ist noch wichtig, wie wir es ausgestalten. Dies ist mir wich tig. Ich werde dann aber auch die Punkte, die ich in der Initi ative von Bayern und Sachsen für etwas problematisch halte, ansprechen.

Warum ist es eigentlich notwendig, Regelungen im Bereich der Fahrzeuge bis 4,75 t vorzunehmen? Ich gebe zu: Ich ge höre zu denjenigen, die noch einen Führerschein haben, mit dem Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t gefahren werden dür fen. Mit den ab dem Jahr 1999 erworbenen Führerscheinen ist dies nicht mehr möglich. Im Gegenteil: Für die Gewichtsklas se zwischen 3,5 und 7,5 t ist eine durch gesonderte Ausbil dung und Prüfung erworbene Fahrerlaubnis der Klasse C1 not wendig.

(Zuruf der Abg. Beate Fauser FDP/DVP)

Das wiederum ist genau ein Bereich, in dem die Organisatio nen unterwegs sind, die ihre Einsatzfahrzeuge haben und bei denen nun die Gefahr besteht, dass sie nicht in der Lage sind, die notwendigen Fahrer für diese Kfz zu bekommen. Hier soll es Erleichterungen geben. Der Bund hat eine Regelung getrof fen. Sie lautet: Der Bereich bis 7,5 t obliegt dem Bund, und für Fahrzeuge bis 4,75 t gibt es eine Ermächtigung für die Länder.

Diese Ermächtigung wollen wir nun auch entsprechend aus füllen, indem wir ganz bewusst sagen: Es geht darum, dass im Endeffekt unter Verzicht auf theoretische Ausbildung und Prü fung und ohne Sonderfahrten, aber mit fünf Fahrstunden zu je 45 Minuten sowie einer praktischen Prüfung im Umfang von 60 Minuten eine entsprechende Prüfung absolviert wer den kann. Die Ausbildung soll organisationsintern geschehen, was sehr wichtig für die Frage der Finanzierung des Ganzen ist.

Wir wollen zweistufig vorgehen: auf der einen Seite durch ein Landesgesetz mit Rahmenregelungen und Verordnungser mächtigungen und auf der anderen Seite durch Landesverord nungen mit Detailregelungen.

Jetzt zurück zur Bundesratsinitiative von Bayern und Sach sen: Wir wollen jede mögliche Erleichterung, die denkbar ist, für die Feuerwehren und die weiteren Dienste erreichen. Wir setzen dann allerdings voraus, dass wir keine unnötige Büro kratie aufbauen und dass wir vor allem auch nicht mit unbe dachten Schnellschüssen Eigentore schießen, die wiederum echte Anreize für das Ehrenamt entfallen lassen.

Aus unserer Sicht ist beispielsweise problematisch, dass die nach den bisherigen Regelungen auf Bundesebene denkbare und vorgesehene Möglichkeit, die Sonderfahrerlaubnis für Fahrzeuge bis zu 7,5 t nach Ablauf von zwei Jahren in eine reguläre Fahrerlaubnis nach Klasse C1 umzuschreiben – was ja durchaus ein Zuckerle ist –, angesichts der Überlegungen aus Bayern und Sachsen entfällt bzw. aufgrund europarecht licher Vorgaben zumindest infrage gestellt ist. Deswegen wer den wir die eingebrachte Bundesratsinitiative sorgfältig prü fen und auch mit den einbringenden Kollegen beraten, wie ei ne richtige Ausgestaltung in dem Sinn, wie wir es gesagt ha ben, erfolgen kann.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Gall von der SPD-Fraktion.

Frau Ministerin, ich will zuerst ein mal etwas richtigstellen. Zu der Eingangsfrage des Kollegen Scheuermann, der hier gefragt hatte, welche weiteren Mög lichkeiten bestehen würden, stelle ich einfach fest: Bislang ist in Baden-Württemberg diesbezüglich noch gar nichts passiert. Es gibt bisher keine Regelung, die dem entspräche, was der Bundesgesetzgeber – ich meine, im Juni 2009 – schon mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht hat.

Jetzt gibt es Rechtsauffassungsunterschiede – so will ich ein mal sagen –, ob noch zusätzliche Verordnungen seitens des Bundes geschaffen werden müssten oder ob allein die Ände rung des Straßenverkehrsgesetzes ausreichend wäre. Bayern hat gesagt: „Das brauchen wir nicht“, und hat im Rahmen sei ner Möglichkeiten reagiert. Baden-Württemberg hat bislang nicht reagiert.

Meine erste Frage: Während Bayern für den Bereich der Kfz bis 4,75 t eine Verordnung erlassen hat, machen Sie jetzt ein Gesetz. So habe ich es zumindest vernommen. Der Grund würde mich einfach interessieren. Sehen Sie es als notwendig an, dies statt mit einer Verordnung per Gesetz zu regeln?

Die zweite Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade bei dem Punkt, den ich persönlich als echten Anreiz

für das Ehrenamt verstehen würde, nämlich der Möglichkeit der Umschreibung eines „Feuerwehr-Führerscheins“ in einen regulären Führerschein, Bedenken haben?

Ich beginne mit der letzten Frage. Es ist gerade an dersherum: Die Bundesratsinitiative von Bayern und Sachsen beinhaltet das. Das halten wir nicht für richtig. Deswegen ha ben wir gesagt, dass wir mit ihnen über eine Herausnahme dieses Punktes reden müssen, weil mir der Anreiz wichtig er scheint und ich es auch für sinnvoll halte, dass es ihn gibt.

(Zuruf von der CDU: So ist es!)