in der Wirtschaft Bedarf gibt, damit sie sich auch gut integ rieren können. Ich denke, das ist eine gute Entwicklung, die wir jetzt angepackt haben und bei der wir auf Zukunft bauen. Wir stellen sicher, dass wir auch in der Zukunft gute Ingeni eure haben werden.
Ein Zweites richtet sich an Sie, Frau Lindlohr und Herr Löff ler, und betrifft die Rente mit 63. Ich glaube, bei uns gibt es wenig Ingenieure, die 45 Berufsjahre auf dem Buckel haben, die es ihnen ermöglichen würden, mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Es gibt aber viele Männer, die z. B. jeden Tag auf einem Dach stehen, die mit bereits 14 oder 15 Jahren eine Ausbildung be gonnen haben und denen inzwischen der Rücken wehtut, und es gibt viele, die am Fließband arbeiten. Ich finde es unver schämt, deren Lebensleistung, die sie für unser Land erbracht haben, nicht so anzuerkennen.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hatten ein umfangreiches Anhörungsverfahren. Es gibt keine substanziellen Bedenken gegen den vorliegenden Ge setzentwurf, und deshalb kann ich ihn namens unserer Frak tion mit dem, was ich deutlich gemacht habe, nur unterstüt zen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die heutige Debatte zur Umset zung einer EU-Richtlinie ist eine gute Gelegenheit, auf Ba den-Württembergs Rolle als erfolgreiches Wirtschafts- und Integrationsland aufmerksam zu machen. Die Anpassung der Berufsanerkennung ist notwendig, weil – das wurde auch er wähnt – Mitte letzten Jahres nach über zehnjährigen Verhand lungen Kroatien als EU-Mitglied aufgenommen werden konn te. Beide Seiten haben intensiv darauf hingearbeitet und ge zeigt, dass es sich lohnt, wenn Gründlichkeit vor Schnellig keit geht.
Baden-Württemberg ist das Flächenland in Deutschland mit dem höchsten Anteil von Menschen mit Migrationshinter grund. Dieses Zusammenleben fassen wir als Bereicherung auf. Die Verhältnisse bei uns sind aber auch der beste Beleg dafür, dass wirtschaftliche Stärke die beste Grundlage für ei ne gelingende Integration ist. Es gibt keine bessere Willkom menskultur als die Möglichkeit, mit einem Arbeitsplatz für das eigene Auskommen und das der Familie zu sorgen.
In Baden-Württemberg leben fast 80 000 Kroatinnen und Kro aten – so viele wie in keinem anderen Bundesland. Zwischen Baden-Württemberg und Kroatien, dieser Schnittstelle zwi
schen West- und Südosteuropa, besteht eine gute und traditi onsreiche Beziehung. Wir sollten auch nicht vergessen, dass unser Bundesland in den Neunzigerjahren vielen Menschen von dort einen sicheren Aufenthalt und Chancen gegeben hat. Beide Seiten profitieren bis zum heutigen Tag von dieser Zu wanderung, insbesondere aber Baden-Württemberg als das In genieurland Nummer 1 in Deutschland.
Eine Persönlichkeit, die ich in diesem Zusammenhang erwäh nen möchte, ist Professor Fran Bosnjakovic, der im Jahr 1961 an der Universität Stuttgart das Institut für Thermodynamik in der Luft- und Raumfahrt gründete. Es genießt heute welt weit einen ausgezeichneten Ruf und schafft Grundlagen in ei nem hochkomplexen Bereich, in dem gerade wir in BadenWürttemberg als Zulieferer sehr stark profitieren.
Der Verein kroatischer Ingenieure, Techniker und Ökonomen in Baden-Württemberg ist sehr gut vernetzt und aktiv. Der Vereinsvorsitzende, Jozo Ilic, bestätigt die gute Integration von Kroaten in Deutschland. Kroatische Ingenieure und Öko nomen finden sich in allen Branchen unserer Wirtschaft wie der – in Produktion, Konstruktion, Forschung und Entwick lung. „Was kann man sich hier mehr wünschen?“, schreibt auch Herr Ilic. Wir wissen, was diese Fachleute für unsere Wirtschaft erreichen.
Die Ausbildungswege in beiden Ländern gleichen einander. Das Niveau der Diplome, der Magisterabschlüsse und der Pro motionen entspricht den Anforderungen in Deutschland. Die kroatischen Ausbildungsgänge etwa für Architektur sowie für Maschinenbau und Schiffbau an der Universität Zagreb müs sen den internationalen Vergleich in keiner Weise scheuen.
Angesichts der wirtschaftlichen Entwicklung machen wir mit der heute zu beschließenden Anpassung deutlich, dass uns ge rade hier Fachkräfte willkommen sind. Denn Baden-Württem berg braucht qualifizierte Kräfte, um sein hohes Niveau zu halten. Hierfür gibt es aber auch bei uns noch einige Hausauf gaben zu erledigen. Doch ich muss feststellen, dass eine po litisch propagierte Technologieskepsis, eine Regierungspar tei, die gleichzeitig gegen Autoverkehr und gegen Schnellzü ge ist, die jede Energieform ablehnt, die nicht aus subventio nierten Windrädern und Solarpaneelen kommt, in diesem Be reich viel Schaden anrichtet.
Ich vermisse das klare Bekenntnis zu Baden-Württemberg als Industrie- und Technologieland, das seinen Wohlstand der Leistung von Ingenieuren und Technikern verdankt. In ande ren Ländern sieht man nicht in allererster Linie die Risiken beim technischen Fortschritt, und wir sollten dankbar sein, dass das so ist. Somit beschließen wir heute eine willkomme ne technische Wissenshilfe und heißen kroatische Architek ten und Ingenieure herzlich willkommen.
Mit diesem Schritt setzen wir nicht nur eine EU-Richtlinie um, sondern senden das Signal, dass Kroatien willkommen ist. Ich denke, in diesem Sinn stimmen wir gern dieser Vorla ge zu.
Meine Damen und Her ren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aus sprache ist damit beendet.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5445 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen und Wirt schaft zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Bereinigung von Landesrecht – Drucksache 15/5443
Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bringe heute ei nen Gesetzentwurf ein, mit dem wir zahlreiche Änderungen im Landesrecht vornehmen. Wegen dieser zahlreichen Ände rungen wirkt dieser Gesetzentwurf in seinen Einzelheiten auch sehr kleinteilig, wenn Sie so wollen.
Meine Damen und Herren, wir setzen mit diesem Gesetzent wurf gleichwohl drei Schwerpunkte: Erstens passen wir Lan desrecht an bundesrechtliche Regelungen an, zweitens verein fachen wir landesrechtliche Regelungen, und drittens stellen wir landesrechtliche Regelungen klar, wo bisher Behinderun gen oder Unsicherheiten bestanden, insbesondere was die Grundbuchsperre für Grundstücke, die an Gewässern liegen, angeht.
Von Zeit zu Zeit müssen wir unser Landesrecht an die Verän derungen auf Bundesebene anpassen. Diesen Hintergrund ha ben viele Regelungen des Gesetzentwurfs.
Aufgrund gesetzlicher Änderungen und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die eingetragene Lebens partnerschaft der Ehe in rechtlicher Hinsicht vollständig gleichgestellt – mit Ausnahme der vom Bundesgesetzgeber demnächst noch zu beseitigenden Ungleichbehandlung im Ad optionsrecht –, und wir wollen deshalb die verbliebenen lan desrechtlichen Regelungen, die nur auf Ehegatten abstellen, um entsprechende Regelungen für Lebenspartner ergänzen. Wir schaffen also keine neuen Tatbestände der Angleichung, sondern passen lediglich das Landesrecht dem Bundesrecht an.
Darüber hinaus haben wir – unabhängig vom Bundesrecht – einige Punkte festgestellt, bei denen das Landesrecht zu ver einfachen ist. Das betrifft vor allem das Verfahren der gericht lichen Entscheidung über einen polizeirechtlichen Gewahr sam. Hier wollen wir klarstellen, dass das Gericht gehalten ist, möglichst umgehend und abschließend zu entscheiden. In diesen Fällen sind dabei die Besonderheiten der zu treffenden Eilentscheidungen zu berücksichtigen. Dazu gehört vor allem ein wesentlicher Tatbestand aus der Praxis, nämlich dass Per sonen, bei denen die Anhörung rauschbedingt keinen Sinn macht, nicht angehört werden müssen. Es geht um zahlreiche Fälle, bei denen der polizeiliche Gewahrsam zur Anwendung kommt. Dies ist also sicher ein vernünftiges und praxisnahes Reagieren auf viele Bedürfnisse, die uns bekannt sind.
Schließlich bereinigt das im Entwurf vorliegende Gesetz ein Problem, das wir im Zuge der Umsetzung des neuen Wasser gesetzes festgestellt haben. Auch Kolleginnen und Kollegen aus dem Landtag von Baden-Württemberg haben uns diesbe züglich angeschrieben. Die rechtstechnische Absicherung ei nes dort neu geschaffenen landesrechtlichen Vorkaufsrechts durch eine Sperre im Grundbuch hat bei der Eintragung von Eigentumsänderungen im Grundbuch zu einem nicht vertret baren Mehraufwand bei der Veräußerung von Grundstücken und damit zu einer Mehrbelastung der an Kaufverträgen Be teiligten, zu einer Mehrbelastung der Gemeinden geführt. Zur Entlastung der Vertragsparteien, aber auch der Notare, Ge meinden, Landratsämter und Regierungspräsidien soll der Si cherungsmechanismus des Vorkaufrechts geändert werden.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Das hat aber nieman den interessiert, als wir das schon beim ursprüngli chen Wassergesetz gesagt haben!)
Für die Zukunft wird das Vorkaufsrecht außerhalb des Grund buchs gesichert. Die Zahl der von kommunalen bzw. Landes behörden auszustellenden Bescheinigungen wird dadurch auf einen Bruchteil der gegenwärtig beantragten Bescheinigun gen reduziert.
Um dieser Entlastung möglichst schnell entsprechend den Be dürfnissen aus der Praxis Rechnung zu tragen, soll das Gesetz noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Landtag endgültig behandelt und verabschiedet werden. Ich danke des halb allen Fraktionen, dass sie mit diesem Fahrplan einver standen sind. Dies ermöglicht es uns, bereits morgen im Stän digen Ausschuss in die Ausschussberatungen einzutreten und dort noch Einzelheiten zu erläutern und zu klären. Wenn Sie einverstanden sind, können wir dann in der zweiten Lesung den Gesetzentwurf, mit dem wir den Bedürfnissen der Praxis Rechnung tragen, noch vor der parlamentarischen Sommer pause verabschieden. In diesem Sinn bitte ich um Ihre wohl wollende Begleitung im Beratungsverfahren.
Für die Aussprache in der Ersten Beratung hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Mi nuten je Fraktion festgelegt.
Frau Präsidentin, ver ehrte Kolleginnen, geehrte Kollegen! Im ersten Augenblick scheint es sich kaum zu lohnen, viele Worte zu diesem Ge setzentwurf zu sagen.
Das sogenannte Artikelgesetz passt Landesgesetz an Bundes vorgaben an, wie der Justizminister gerade ausgeführt hat. So wird z. B. in manchem Gesetz aufgenommen, dass es nicht nur Ehepartner, sondern auch Lebenspartner gibt. Das ist we nig spektakulär.
Doch bei genauerem Hinsehen stellt man fest, dass die Lan desregierung elegant versucht, zu verstecken, dass sie mit der Änderung des Wassergesetzes eine Reparatur vornimmt, und das bei einem Gesetz, das in einem Punkt, nämlich dem Vor
Wir erinnern uns: Die CDU-Fraktion hat das Wassergesetz in dieser Form abgelehnt, vor allem auch wegen der ausufern den Regulierung im Zusammenhang mit dem Gewässerrand streifen. Dort soll alles Mögliche verboten werden. Es muss gemessen werden. Es muss zwischen „innerorts“ und „außer orts“ unterschieden und gefragt werden, welcher Kategorie das Gewässer zuzuordnen ist. Dadurch entstehen Unsicher heiten und viel Bürokratie.
Die CDU-Fraktion hätte sich gewünscht, dass man berechtig te Anliegen mit den Eigentümern im Wege einer Vertragslö sung bespricht. Die Regierung hat den für die Unterhaltslast der Gewässer zuständigen Trägern, also den Gemeinden oder dem Land, zusätzlich ein Vorkaufsrecht für Gewässerrand streifen eingeräumt. Hierbei handelt es sich um ein sogenann tes öffentlich-rechtliches Vorkaufsrecht. Das heißt, dass ein Eigentumswechsel erst dann grundbuchrechtlich vollzogen werden darf, wenn dem Notar gegenüber nachgewiesen wur de, dass der Vorkaufsberechtigte von seinem Recht keinen Ge brauch macht. Einige Notare und Grundbuchämter forderten deshalb generell eine Vorkaufsberechtigungsverzichtserklä rung – was für ein wunderbares Wort –, ein sogenanntes Ne gativattest, bevor umgeschrieben werden konnte.
Die fast schon absurden Folgen in der Praxis waren gravie rend. Für jede grundbuchrelevante Beurkundung – die Über tragung von Eigentumswohnungen eingeschlossen – musste vor dem Grundbuchvollzug geklärt werden, ob das Grund stück an einem Gewässerrandstreifen liegt. Eine völlige Über lastung der unteren Wasserbehörden, rechtliche Unsicherhei ten, Finanzierungsverzögerungen in erheblichem Maß blie ben deshalb nicht aus.