Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Die fast schon absurden Folgen in der Praxis waren gravie rend. Für jede grundbuchrelevante Beurkundung – die Über tragung von Eigentumswohnungen eingeschlossen – musste vor dem Grundbuchvollzug geklärt werden, ob das Grund stück an einem Gewässerrandstreifen liegt. Eine völlige Über lastung der unteren Wasserbehörden, rechtliche Unsicherhei ten, Finanzierungsverzögerungen in erheblichem Maß blie ben deshalb nicht aus.

Auslegungshinweise des zuständigen Ministeriums, mit de nen man die Lage entschärfen wollte, wurden von der Notar kammer mit dem Hinweis, im Grundbuchrecht gelte eben nun einmal eine Formstrenge, zurückgewiesen.

Jetzt können Sie beurteilen, was dahintersteckt, wenn es heißt: Im Interesse der Vereinheitlichung des Landesrechts wird das wasserrechtliche Vorkaufsrecht dem anderen angeglichen. Auf gut Deutsch: Wir reparieren.

Die CDU-Fraktion signalisiert Zustimmung. Wäre uns das passiert, hätte man wahrscheinlich gesagt: „Sehr peinlich.“ Wir formulieren es heute etwas eleganter und sagen: „Mit Ruhm hat man sich nicht bekleckert.“

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Filius.

Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Auch im Hinblick darauf, dass dies der letzte Tagesordnungspunkt ist – die Reihen haben sich zum Teil auch schon etwas geleert –, möchte ich mich kurzfassen. Es sind natürlich hier auch schon wichtige Aspekte erwähnt worden. Wesentliches wurde schon erläutert und vom Herrn Justizminister gesagt. Er hat die Aspekte aufgegriffen, die Sie, Herr von Eyb, auch erwähnt haben.

Aber: Bei diesem Gesetzentwurf in der Ersten Beratung geht es um eine Vielzahl von rechtlichen Änderungen des Landes rechts, die sich letztendlich auch aus der Bundes- und der EUGesetzgebung ergeben. Um es auf Neudeutsch zu sagen: Hier werden vom Justizministerium immer wieder Updates vorge nommen. Dabei werden landesrechtliche Regelungen darauf hin überprüft, ob sie auf der Höhe der Zeit sind und ob noch Justierungen vorzunehmen sind.

Deswegen ist es meines Erachtens der richtige Weg, diese Än derungen vorzunehmen, sodass Rechtsanwendungen verein facht werden – da, wo dies geboten ist. Dies wurde vom Jus tizminister bereits angesprochen.

Hinsichtlich der Gleichstellung der eingetragenen Lebenspart nerschaften in allen Bereichen mit der Ehe, worüber überwie gend gesellschaftlicher Konsens besteht, muss jetzt auch an den Gesetzestexten und nicht über die Analogien gearbeitet werden, sodass auch hier Klarheit besteht.

Die gesamten Positionen, die hier festgehalten worden sind, dienen letztendlich Überlegungen, Ausführungen umzusetzen. In diesem Zusammenhang möchte ich dem Ministerium herz lich für die Arbeit danken, die es geleistet hat, um alle Geset ze nochmals zu durchforsten, fast möchte ich sagen, um eine Art Revision vorzunehmen. Dafür herzlichen Dank.

Ich gehe davon aus, dass die Beratungen im Ausschuss – so wurde es, wenn auch mit kritischen Bemerkungen, von Herrn von Eyb für die CDU-Fraktion gesagt – zu einer einvernehm lichen Bewertung führen werden. Für meine Fraktion kann ich bereits Zustimmung signalisieren.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion er teile ich das Wort Herrn Abg. Binder.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kol leginnen und Kollegen! Der Justizminister hat in seiner Ein bringungsrede bereits darauf hingewiesen, dass der zu bera tende Gesetzentwurf eher untergeordnete Bedeutung hat und es sich daher voraussichtlich auch um einen Tagesordnungs punkt mit einem geringeren Streitpotenzial handelt.

Ich möchte kurz drei Punkte ansprechen. Die Anpassung der landesrechtlichen Vorschriften in Bezug auf gleichgeschlecht liche Lebenspartnerschaften ist nicht nur formal vernünftig, wie auch Kollege von Eyb gesagt hat. Sie ist auch ein weite res Zeichen der grün-roten Koalition in Richtung Abbau be stehender Diskriminierungen und notwendiger Gleichbehand lung.

Durch die vorgesehene Neufassung von § 28 Absatz 4 des Po lizeigesetzes wird das Verfahren bei der Entscheidung über einen präventiv-polizeilichen Gewahrsam künftig so ausge staltet, dass es für Polizei und Gerichte praktikabel ist und da bei weiterhin den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 und Artikel 104 Absatz 2 des Grund gesetzes genügt.

Der Gesetzentwurf ist darüber hinaus ein Beispiel dafür, dass diese Landesregierung in der Lage ist, nicht beabsichtigten

Schwierigkeiten bei der praktischen Anwendung einer Vor schrift – wie hier bei § 29 Absatz 6 des Wassergesetzes – schnell und pragmatisch entgegenzuwirken.

Die rechtstechnischen Regelungen zum Schutz der Vorkaufs berechtigten werden modifiziert, indem der Sicherungsme chanismus der Grundbuchsperre durch eine gesetzliche Vor merkung ersetzt wird. Damit müssten die Herausforderungen, die die geltende Rechtslage den Notaren und Grundbuchäm tern offensichtlich bereitet hat, gelöst sein.

In diesem Sinn wird die SPD-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Dr. Goll das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Auch wir – das kann ich jetzt schon sagen – werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Er enthält ei ne ganze Reihe von Maßnahmen, die eigentlich unstrittig sind; keine Frage. Ich gehe auch nur kurz auf zwei Punkte ein, weil von meinen Vorrednern einiges schon sehr richtig bemerkt worden ist.

Es ist sinnvoll, Änderungen im Polizeigesetz zum Gewahr sam zu machen, auch wenn die Vorschrift ein bisschen breit ausgefallen ist. Denn die Sache ist bisher unzulänglich gere gelt. Man kann ein Schmunzeln schwer unterdrücken, wenn man den Satz liest – ich zitiere wörtlich –:

Die richterliche Entscheidung kann auch ohne persönli che Anhörung der in Gewahrsam genommenen Person ergehen, wenn diese rauschbedingt außerstande ist, den Gegenstand der persönlichen Anhörung durch das Ge richt ausreichend zu erfassen und in der Anhörung zur Feststellung der entscheidungserheblichen Tatsachen bei zutragen.

Doch man muss sich klarmachen, dass diese richterliche Ent scheidung, wenn Wasen-Zeit ist, schon einmal 20-mal pro Nacht passiert. Es ist manchmal für die Richter und Richte rinnen schwer, eine Entscheidung zu treffen, wenn man sich nicht einmal richtig verständigen kann. Bei der eben zitierten Stelle steht auch, dass eine persönliche Anhörung am Telefon möglich ist und welche Vorschriften entsprechend anwendbar sind. Diese Sache z. B. ist höchst sinnvoll; das kann man nur unterstützen.

Wir freuen uns auch – dazu hat Kollege von Eyb breitere Aus führungen gemacht; deswegen sage ich zur Sache nicht viel –,

dass die Sache mit den Gewässerrandstreifen gesetzgebungs technisch berichtigt wird, es da also weitergeht. Wir haben, wie Sie auch, entsprechende Zuschriften aus dem Land be kommen. Da ist wirklich ein Problem entstanden.

Lieber Herr Binder, eines muss man sagen. Kollege Dr. Kern hat heute darauf hingewiesen, dass sich diese Landesregie rung gern selbst lobt. Aber wenn sie sich schon dafür loben lässt, dass sie einen von ihr begangenen Fehler wenigstens ausbügelt, dann sagt das schon einiges.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Es ist richtig, das zu tun. Wir stellen Zustimmung in Aussicht und sind natürlich einverstanden, gerade weil Eilbedarf in der Sache mit dem Vorkaufsrecht besteht, dass wir den Gesetz entwurf so schnell wie möglich morgen im Ständigen Aus schuss behandeln.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Her ren, es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Die Ausspra che ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/5443 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss zu überwei sen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so be schlossen.

Punkt 5 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, bevor ich die Sitzung schließe, darf ich Sie noch auf Folgendes hinweisen:

Zehn Minuten nach Ende der Plenarsitzung findet eine Sit zung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft im Köni gin-Olga-Bau, Raum 433, statt.

Außerdem findet gleich im Anschluss an die Plenarsitzung die Präsentation eines Modells des ersten Schiffes der neuesten Fregattenklasse F 125 in der Lobby des Plenargebäudes statt. Zu dieser Präsentation mit anschließendem Imbiss lade ich Sie sehr herzlich ein.

Damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung ange langt.

Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 23. Juli 2014, um 10:00 Uhr statt.

Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung.

Schluss: 12:25 Uhr

Anlage

Vorschlag

der Fraktion der CDU

Umbesetzung im Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren

Ausschuss Funktion scheidet aus tritt ein