Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

Trotzdem möchte ich auf den Inhalt der Aktuellen Debatte zu sprechen kommen. Ich bin der Meinung, der uns vorliegende Entwurf zur BAföG-Novelle ist ein gutes Signal an die Schü lerinnen und Schüler sowie die Studierenden in diesem Land.

Der Förderhöchstsatz steigt von 670 auf 735 €. Das entspricht einer Steigerung um fast 10 %. Die Einkommensfreibeträge werden angehoben. Der Kreis der Förderberechtigten vergrö ßert sich auf mehr als 110 000 Schülerinnen und Schüler so wie Studierende.

Ein wichtiges Anliegen der CDU/CSU-Fraktion und der SPDFraktion im Bundestag war die Anhebung der Hinzuverdienst grenze, die wirklich wichtig ist, damit nicht nur das BAföG genossen wird, sondern auch in klassischen Studentenjobs et was hinzuverdient werden kann. Die anrechnungsfreie Hin zuverdienstgrenze für BAföG-Empfänger aus Jobs bis zu ei nem Einkommen von 450 € wird beibehalten. Wichtig war uns außerdem, die Förderungslücke zwischen Bachelor und Master endlich zu schließen.

Die Internationalisierung der deutschen Hochschulen ist uns ein wichtiges Anliegen. Deshalb begrüßen wir es, dass die BAföG-Förderung durch die vorgesehene neue Regelung in das EU-Ausland mitgenommen werden kann. Das führt zu ei ner deutlichen Entbürokratisierung.

Ein flächendeckendes Onlineantragsverfahren macht die An tragstellung schneller, einfacher und bequemer. Im Übrigen folgt man damit auch dem Zeitgeist der Schülerinnen und Schüler sowie der Studierenden. Lange Bearbeitungszeiten sollen damit der Vergangenheit angehören. Dies alles wird zu spürbaren Verbesserungen für die Studierenden sowie die Schülerinnen und Schüler führen.

Die Bundesregierung erhöht die BAföG-Ausgaben um insge samt rund 800 Millionen € pro Jahr. 500 Millionen € davon sind Bundesmittel, und 300 Millionen € davon sind KfW-Mit tel.

Dass sich die Grünen darüber nicht freuen können, kann ich überhaupt nicht nachvollziehen, nachdem wir uns über das Ergebnis des Solidarpakts freuen sollen.

(Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE)

Vielleicht überlegen Sie sich einmal, ob Sie sich nicht ein biss chen darüber freuen können. Wir freuen uns auf jeden Fall da rüber. Das ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler sowie die Studierenden in Baden-Württemberg. Wir freuen uns darüber.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Für die Fraktion GRÜNE spricht der Kollege Dr. Schmidt-Eisenlohr.

Herr Deuschle, noch einmal für Sie: Wir freuen uns, dass diese Gelder kom men. Ich habe ja auch festgestellt, dass diese Gelder in die sem Land sinnvoll angelegt werden und wir uns gut geeinigt haben. Insofern ist es nicht so, dass wir diese Mittel nicht ha ben wollen.

Ich habe lediglich auf die Problematik hingewiesen, nach wel cher Systematik hier früher Haushaltspolitik gemacht wurde. Das ist wieder einmal ein typisches Beispiel dafür. Damit wur den für unsere Regierung große Herausforderungen geschaf fen; sie muss damit umgehen. Insofern haben wir das positi ver begleitet, als Sie das mit Ihren Zurufen zu den Verhand lungen von gestern begleitet haben.

(Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU)

Wir müssen an dieser Stelle sagen: Wir führen eine Aktuelle Debatte, und das Thema einer Aktuellen Debatte wird immer Montagmittag festgelegt. Wenn es Neuerungen gibt, können diese aber natürlich in die Aktuelle Debatte einfließen.

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Namen sind Schall und Rauch!)

Es kann doch nicht kritisiert werden, dass gestern Abend und heute Morgen Neuigkeiten kamen. Darauf muss man sich ein lassen, und darauf muss man reagieren. Man darf doch nicht so tun, als ob das eine Gemeinheit wäre.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

Hierfür gibt es das Instrument der Aktuellen Debatte.

Noch einmal: Es ist gut, dass die BAföG-Erhöhung kommt. Ich glaube auch, dass man die Erhöhung schneller hätte an gehen können. Außerdem will ich noch einmal sagen, dass das Land in diesem Bereich mehr als genug abliefert. Es gab kla re Vorgaben. Es gibt Eckpunkte, über die jetzt weiter verhan delt werden muss. Mit 1,7 Milliarden € geht das Land mutig voran. Durch den Hochschulfinanzierungsvertrag haben wir eine wunderbare Weiterfinanzierung. Darauf können wir alle stolz sein. Herr Deuschle, ich warte darauf, dass Sie das auch einmal loben.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet.

Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Lan deskommunalbesoldungsgesetzes – Drucksache 15/5363

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Für die Begründung erteile ich dem Kollegen Andreas Schwarz von der Fraktion GRÜNE das Wort.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! SPD und Grüne legen Ihnen heute ei nen gemeinsam eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Landeskommunalbesoldungsgesetzes vor. Dieser Gesetz entwurf fügt sich in guter Weise in die Politik unserer Koali tion hinsichtlich der Kommunen ein; denn die Kommunen sind für uns wichtige Partner.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Auf zahlreichen Gebieten – sei es die frühkindliche Bildung, die Ganztagsschule, die Verkehrsinfrastruktur oder die Unter bringung von Asylbewerbern – arbeiten wir Hand in Hand mit den Kommunen zusammen.

Mit der Änderung des Landeskommunalbesoldungsgesetzes wollen wir insbesondere die Besoldung der Oberbürgermeis terinnen und Oberbürgermeister, also der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der größeren Gemeinden, sowie die Besol dung der Landrätinnen und Landräte anpassen. Die Anforde rungen an diese Ämter sind in den letzten Jahren gewachsen. Das Tätigkeitsprofil ist mit dem einer Führungskraft in der Wirtschaft vergleichbar – nicht aber das Gehalt. Daher ver wundert es nicht, dass es bei den Bürgermeisterposten einen Bewerbermangel gibt.

Mit dieser Gesetzesänderung wollen wir dazu beitragen, dass die kommunalen Wahlmandate künftig attraktiv gehalten wer den.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Nachdem die kommunale Ebene in den letzten Jahren weite re Aufgabenfelder erhalten hat und die Komplexität der Auf gaben zugenommen hat, wollen wir die Besoldung im Hin blick auf die gestiegenen Anforderungen um eine Stufe anhe ben.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Zuletzt wurde die Bürgermeisterbesoldung in den Jahren 2000 und 2010 erhöht. Die damalige Besoldungserhöhung hat sich aber nur auf Bürgermeister und Bürgermeisterinnen in Ge meinden mit bis zu 30 000 Einwohnern bezogen. Nicht be rücksichtigt wurden dabei die Bürgermeister und Bürgermeis terinnen in den größeren Gemeinden. Dabei haben gerade in den größeren Gemeinden die Aufgaben in den letzten Jahren zugenommen.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Auch die Anforderungen an das Amt des Oberbürgermeisters sind gestiegen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Die Zahl der grü nen Bürgermeister auch!)

Die Bürgermeister haben einen weitaus größeren Gestaltungs auftrag als früher. Auch werden von den Oberbürgermeistern weitere Fähigkeiten erwartet – mehr Kompetenzen, Kommu nikation, Durchsetzungsfähigkeit –, und es geht darum, die Gemeinde im Standortwettbewerb mit anderen Gemeinden voranzubringen.

Mit diesem Gesetzentwurf holen wir jetzt die Anhebung der Besoldung der Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterin nen um eine Stufe nach.

Die Besoldung der Landrätinnen und Landräte ist seit 1979 unverändert geblieben. Zweifellos haben die Aufgaben der Landratsämter, der Landrätinnen und Landräte – auch durch die Verwaltungsstrukturreform – zugenommen. Daher sieht der Gesetzentwurf die Anhebung der Besoldung der Landrä tinnen und Landräte um eine Stufe vor.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, starke Kommunen und ei ne starke Bürgergesellschaft sind gut für unser Land. Dazu gehört, dass die Chefs in den Rathäusern und den Landrats ämtern angemessen bezahlt werden. Mit diesem Gesetzent wurf tragen wir diesem Anliegen Rechnung. Ich würde mich über eine breite Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in die sem Haus freuen.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD – Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Für die CDU-Fraktion spricht Kol lege Hollenbach.

(Zurufe, u. a. des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD)

Entschuldigung. Zunächst spricht Kollege Sakellariou für die SPD-Fraktion.

Es ist ja ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD. Deswegen wollte ich die zweieinhalb Minuten, die mir für die Begründung verbleiben, auch noch verwenden – in der Hoffnung, dass ich mich nicht zu oft wiederholen muss.