Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

Es ist ja ein gemeinsamer Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD. Deswegen wollte ich die zweieinhalb Minuten, die mir für die Begründung verbleiben, auch noch verwenden – in der Hoffnung, dass ich mich nicht zu oft wiederholen muss.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir erfüllen heute den Wunsch der kommunalen Familie auf Anpassung der Besoldung der Oberbürgermeister und Oberbürgermeisterinnen in Städten ab 30 000 Einwohnern.

Das, was der Kollege Schwarz gesagt hat, ist alles richtig. Ich will das Ganze einmal am Beispiel von Schwäbisch Hall il lustrieren. In dieser Stadt mit etwa 37 000 Einwohnern sind ca. 1 000 Beschäftigte – einschließlich der Beschäftigten der Eigenbetriebe – zu versorgen und wird ein Umsatz von 500 Millionen € gemacht – jedes Jahr. Das ist natürlich eine Ver antwortung, die angemessen besoldet werden muss.

Man ist an Kritik hinsichtlich der Besoldung von Menschen im öffentlichen Dienst schon auf alles gestoßen. Aber mir ist noch nie jemand begegnet, der aktuell Oberbürgermeisterin nen und Oberbürgermeister in Baden-Württemberg als viel zu gut bezahlt angesehen hätte. Es wird also Zeit, deren Besol dung anzupassen.

Die gestiegenen Anforderungen haben auch etwas mit einer größeren Bürgerbeteiligung und dem Wunsch der Bürger zu tun, sich mehr einzubringen. Die Anforderungen an die jewei ligen Stadtoberhäupter, sich mit diesen gestiegenen Anforde rungen zu befassen –

(Zuruf des Abg. Karl Klein CDU)

nach einem sehr arbeits- und kostenintensiven Wahlkampf, der teilweise wochenlang läuft, der die Familie einbezieht, der private Kosten mit sich bringt und der auch, sage ich einmal, mit einem Risiko behaftet ist –, rechtfertigen eine solche An passung der Vergütung.

(Zuruf der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Ich gehe auch davon aus, dass dies einvernehmlich so gese hen wird.

Die Landrätinnen und Landräte wiederum müssen sich, ähn lich wie die Beigeordneten, zwar keinem Wahlkampf stellen und somit dieses persönliche Kostenrisiko und das private Ri siko nicht tragen. Man kann mit guten Gründen auch die Hal tung vertreten: Der Anknüpfungspunkt für die Besoldungser höhung ist das persönliche Risiko, das man in einen Wahl kampf einbringt.

(Zuruf des Abg. Karl Klein CDU)

Man muss den Landrätinnen und Landräten aber auch zuge stehen, dass sie durch die Verwaltungsreform einen erhebli chen Zuwachs an Verantwortung bekommen haben.

Im Ergebnis hat man dann mehrheitlich beschlossen, diese drei Gruppen symmetrisch zu behandeln, was in sich logisch ist, wozu man aber auch mit guten Gründen eine andere Mei nung vertreten kann.

Unstreitig vernünftig ist jedoch, jemandem, der eine dritte Amtsperiode anstrebt, noch einen – nicht ruhegehaltsfähigen – Besoldungszuschlag zu gewähren, weil dies sowohl für die Kommune als auch für den Haushaltsgesetzgeber eine erheb liche Verbesserung ist. Das führt zu Kontinuität, und das führt zu Einsparungen, was die Pensionslasten der Kommunen an geht.

Ich gehe auch davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf in großem Einvernehmen verabschieden werden und so den Kommunen ihren lang ersehnten Wunsch erfüllen können.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die CDU-Fraktion spricht – jetzt endgültig – Kollege Hollenbach.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich sehr gefreut, hier ganz neue Töne zu hören. Herr Schwarz, wenn Sie sagen: „Kommunen sind uns wichtig“,

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Sie waren uns schon immer wichtig!)

dann ist das sicher eine Tatsache, die man durchaus einmal er wähnen kann. Aber ich habe schon andere Zeiten erlebt und schon ganz andere Sätze aus dem Mund von grünen Politi kern gehört.

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Wer denn? Wann denn? – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wer denn?)

Ich bin schon so lange in der Kommunalpolitik tätig, dass ich einige Zeiten erlebt habe, Frau Aras,

(Abg. Muhterem Aras GRÜNE: Ganz konkret!)

an die ich mich nicht gern erinnere.

(Zuruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE)

Es wurde von hohen Anforderungen gesprochen. Das ist rich tig. Die Anforderungen waren schon immer hoch. Aber die Anforderungen steigen noch, weil vor allem manche politi schen Entscheidungen hier im Landtag oder woanders so ge troffen und manche Diskussionen so geführt werden, dass ih re Ergebnisse für die kommunalen Praktiker schwer umzuset

zen sind. Deshalb ist es durchaus berechtigt, über die Besol dung von Beigeordneten sowie von Oberbürgermeistern und Landräten nachzudenken.

Wenn man eine Gehaltserhöhung ankündigt, ist das ein An lass, Lob und Anerkennung auszusprechen. Denn über die Ge haltserhöhung freuen sich ja auch einige.

Aber wir leben in einer Zeit, in der auch die beste Nachricht meist von Kritik und kritischer Kommentierung begleitet wird. Deshalb gehe ich davon aus, dass auch in den nächsten Tagen manche kritische Stimme bezüglich der Gehaltserhö hung zu hören sein wird. Da wird dann gefragt, ob die Ali mentation der betroffenen Gruppen untereinander richtig pro portioniert ist und ob die Besoldung von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern einem Vergleich mit den Vergütungsmög lichkeiten in der freien Wirtschaft standhält.

Über solche und ähnliche Fragen wird sicher öffentlich dis kutiert. Damit muss man leben, denn ich glaube, solange die Menschen ihre Arbeit durch materielle Güter vergütet bekom men, so lange wird es strittige Diskussionen über die Frage geben: Was ist denn nun eine richtige, eine angemessene, ei ne gerechte Entlohnung? Eine allseits akzeptierte Antwort auf diese Frage wird es nie geben. Auch der vorliegende Gesetz entwurf gibt diese Antwort nicht.

Durch dieses im Entwurf vorliegende Gesetz wird nur – das wurde schon erwähnt – eine verhältnismäßig kleine Personen gruppe begünstigt: die Oberbürgermeister in Städten mit mehr als 30 000 Einwohnern, die Landräte, die Beigeordneten.

Außerdem soll für Bürgermeister, Oberbürgermeister und Landräte ab der dritten Amtszeit erstmals ein Besoldungszu schlag in das Gesetz aufgenommen werden. Gerade diese Komponente möchte ich ausdrücklich begrüßen. Durch die Gewährung eines Zuschlags, wenn ein Amtsinhaber oder ei ne Amtsinhaberin nach zwei Amtszeiten erneut kandidiert, sich erneut einer Wahl stellt und dann wiedergewählt wird, er folgt nicht nur eine Anerkennung. Dieser Schritt ist vielmehr auch wirtschaftlich vernünftig und begründbar.

Eine dritte Amtszeit anzutreten bedeutet, viele Jahre Erfah rung und Wissen für den Landkreis, die Gemeinde, die Stadt, die Verwaltung und den Rat zu erhalten und sie zum Wohl der Kommune zu nutzen. Auch muss die Kommune keine Leis tungen – Herr Sakellariou hat schon darauf hingewiesen – aus der Pensionskasse erbringen. Es ist also eine Zulage, die tat sächlich Geld spart.

Auch die anderen Vorschläge in dem Gesetzentwurf sollten nicht nur unter dem Aspekt der besseren Dotierung, des Geld verdienens gesehen werden. Auch darauf wurde schon kurz hingewiesen. Denn angesichts des oftmals sehr bescheidenen Interesses bei der Ausschreibung von Oberbürgermeisterwah len muss man sich durchaus Gedanken machen, ob beim Be ruf des Bürgermeisters und des Oberbürgermeisters nicht Grundsätzliches geändert werden sollte.

Ob diese Gesetzesänderung dazu beiträgt, mag durchaus in Zweifel gezogen werden. Aber ich sehe es schon als eine gro ße Herausforderung an – eine Herausforderung unserer Ge sellschaft, aber auch der Städte und Gemeinden –, Persönlich keiten zu finden und zu wählen, die befähigt und in der Lage sind, einer Stadtverwaltung verantwortungsvoll vorzustehen,

Gremien zu leiten und die Stadt zu repräsentieren. Und es geht darum – das ist uns von der CDU ganz besonders wichtig –, die kommunale Selbstverwaltung in Baden-Württemberg, die sich bestens bewährt hat und die in diesem Haus schon oft mit Lob überschüttet wurde, in Zukunft fortzusetzen.

(Beifall bei der CDU)

Ob sich dann jemand entscheidet, für ein Bürgermeister- oder ein Oberbürgermeisteramt zu kandidieren, wenn er eine Be soldungsgruppe höher eingestuft wird, wage ich auch zu be zweifeln. Aber es ist ein gutes Zeichen, es ist ein Signal für die Gruppe eventueller Kandidaten, das wir begrüßen.

Zu dem weiteren Element dieses Gesetzentwurfs, der Neuein stufung von Beigeordneten und Landräten, könnte man eine Grundsatzdebatte über die Wertigkeit von Volkswahlen und Gremienwahlen führen. Ich will diese Frage gar nicht stellen und auch nicht nach Verantwortung, Risiko und Aufwand fra gen.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Hollenbach, ich darf Sie bitten, zum Abschluss zu kommen.

Ich halte das, was hier auf den Weg gebracht wird, für gut. Aber ein klein wenig möch te ich doch kritisieren. Es ist etwas verwunderlich, dass die ser Gesetzentwurf vonseiten der Fraktionen eingebracht wird. Vor einem Jahr kündigte der Herr Innenminister an, er wolle die Besoldung ändern und erhöhen.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Es steht in unserer Verfassung, dass die Fraktionen Gesetzentwürfe ein bringen können! – Zurufe der Abg. Andreas Schwarz und Muhterem Aras GRÜNE sowie Walter Heiler SPD)

Und es gab gleich öffentliche Kritik. Es kann durchaus sein, dass diese Kritik

(Glocke des Präsidenten)

vom Innenminister ferngehalten werden sollte.

Herr Hollenbach, ich bitte Sie, zum Abschluss zu kommen.

Trotz dieses nicht üblichen Vorgehens werden wir die Gesetzesberatung gern begleiten.

(Beifall bei der CDU – Zuruf der Abg. Muhterem Aras GRÜNE)

Für die Fraktion der FDP/DVP spricht Kollege Professor Dr. Goll.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf enthält sehr viele Elemente, denen man ohne Weiteres zustimmen kann. Ich würde an erster Stelle den Zuschlag ab der dritten Amtszeit nennen, den wir schon viel früher gern im Gesetz gehabt hät ten, weil es sicher sinnvoll ist, die dritte Amtszeit etwas at traktiver zu machen. Umgekehrt muss man sagen: Man ver steht eigentlich jeden Bürgermeister oder Oberbürgermeister,