Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Abg. Winfried Mack CDU: Weil wir schon weiter sind als Sie!)

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Es gibt keinen Kompromiss mehr bei der Re dezeit.

(Heiterkeit des Abg. Winfried Mack CDU)

Wir kommen jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behand lung des Antrags. Zum Antrag Drucksache 15/5863 (Geän derte Fassung) liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5875, vor. – Sie sind damit einverstan den, dass ich die Abschnitte I und II zusammen zur Abstim mung stelle. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/5875, zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Wir kommen jetzt zum Antrag Drucksache 15/5863 (Geän derte Fassung). Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Somit ist Tagesordnungspunkt 4 beendet.

Zum Tagesordnungspunkt 5 gibt es die Besonderheit, dass sich die Fraktionen offensichtlich darauf verständigt haben, dass es nur drei Minuten Redezeit pro Fraktion geben soll. Ich hof fe, dass sich alle daran halten.

(Heiterkeit der Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU)

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜ NE und der Fraktion der SPD – Gesetz zur Änderung des Landeskommunalbesoldungsgesetzes – Drucksache 15/5363

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses – Drucksache 15/5758

Berichterstatter: Abg. Karl Klein

Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hatte für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt; Sie haben sie jetzt auf drei Minuten je Fraktion reduziert. Ich gehe davon aus, dass Sie das einhal ten.

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Hol lenbach.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach so komplizierten und strittigen Themen geht es jetzt etwas einfacher zu. Das Ge setz, das zur Beratung und Entscheidung ansteht, hat nur auf eine kleine Personengruppe von kommunalen Wahlbeamten Auswirkungen. Diesem stimmen wir, die CDU-Fraktion, zu.

Wir bedauern es zwar und sind auch etwas enttäuscht, dass unser Änderungsantrag mit dem Begehren, die Zulage ab der dritten Amtszeit auch Beigeordneten zu gewähren, keine Mehrheit gefunden hat – das ist tatsächlich bedauerlich –, aber wir nehmen es hin. Wir werden deshalb keine separate Ab stimmung verlangen und diesen Änderungsantrag nicht noch mals einbringen.

Nicht zustimmen werden wir allerdings dem Antrag der Frak tion der FDP/DVP die Direktwahl der Landräte betreffend. Wir sind der Meinung: Solange Landräte Leiter umfangrei cher unterer Verwaltungsbehörden sind, solange Landräte Ge nehmigungen, Versagungen und Verfügungen streng nach den Vorgaben von Gesetzen zu entscheiden haben, solange die Landkreise überwiegend durch Bundesmittel, Landesmittel und Umlagen der Kommunen finanziert werden und solange das Aufgabenfeld der kommunalen Selbstverwaltungskörper schaft Landkreis so klar umrissen und begrenzt ist, so lange macht eine Volkswahl keinen Sinn. Deshalb lehnen wir dies ab.

(Beifall bei der CDU)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Schwarz.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! In der zweiten Lesung noch ein paar Worte zu unserem Gesetzentwurf: Er fügt sich gut ein in die kommunalfreundliche Haltung, die wir gegenüber den Land kreisen sowie Städten und Gemeinden pflegen. Wir freuen uns

über die positive Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Bei der Anhörung haben alle beteiligten Verbände zu erkennen ge geben, dass sie unser Ziel teilen, die Besoldung der Oberbür germeister der Großen Kreisstädte und der Landräte um eine Stufe anzupassen.

Im Innenausschuss war ferner in der Diskussion, ob man die Besoldung der Beigeordneten anheben sollte. Wir machen das mit diesem Gesetzentwurf, aber den Zuschlag ab der dritten Periode wollen wir für die Beigeordneten nicht einführen. Es gibt eben einen Unterschied zwischen einem direkt gewähl ten Bürgermeister, einem direkt gewählten Oberbürgermeis ter, der die volle Verantwortung für eine Stadt trägt, und Bei geordneten. Deshalb nehmen wir die Beigeordneten bei die sem Zuschlag aus.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Die Landräte sind doch auch nicht direkt gewählt!)

Jetzt sprechen Sie die Landräte an. Bei den Landräten sind wir, was die Volkswahl angeht, noch in der Diskussion.

(Lachen der Abg. Dr. Ulrich Goll und Dr. Hans-Ul rich Rülke FDP/DVP)

Dieses Thema, Herr Kollege, ist ganz klar im Koalitionsver trag verankert. Deshalb haben sich die Parteien auf diesen Weg gemacht. Wir sehen aber: Es gibt Themen, die wir zuerst abarbeiten müssen. Dazu hat die Änderung des Kommunal wahlrechts gehört, dazu hat die interfraktionelle Arbeitsgrup pe zur Bürgerbeteiligung gehört, auch die Änderung der Ge meindeordnung. Über die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte wird man noch zu entscheiden haben.

Was die Besoldung der Landräte angeht, sage ich ganz klar: Die Aufgabenvielfalt bei den Landrätinnen und Landräten hat in den letzten Jahren zugenommen. Deshalb halten wir es für sachgerecht, hier um eine Stufe nach oben zu gehen.

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Die kriegen den Zu schlag!)

Kurzum: Wir meinen, auch die Chefs in den Rathäusern und Landratsämtern müssen adäquat bezahlt werden, damit die Stellen attraktiv sind. Wir freuen uns über eine breite Zustim mung.

Vielen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sakellariou.

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ja, es ist eine kleine Gruppe, die von dem Gesetz, das wir heute beschließen werden, profitieren wird, aber es ist eine wichtige Gruppe. Denn für das Lebens gefühl und ein gutes Funktionieren hier in Baden-Württem berg sind die Landräte, die Oberbürgermeister von Gemein den ab 30 000 Einwohnern sowie die Beigeordneten eine ent scheidende Größe. Die Besoldung für die Landräte ist seit dem Jahr 1979 nicht mehr angehoben worden. Die Oberbürger meister von Städten ab 30 000 Einwohnern sind seit dem Jahr 2000 nicht mehr in der Symmetrie, in der sie vorher waren. Dasselbe gilt für die Beigeordneten.

Es ist im Grunde alles gesagt worden. Auf die streitigen Punk te will ich aber doch noch kurz eingehen:

Dass die Besoldung der Landräte jetzt angehoben wird, hat natürlich nicht nur mit dem Abstand zu tun, der seit 1979 ent standen ist. Entscheidend ist der Aufgabenzuwachs in dieser Zeit, einschließlich der letzten Verwaltungsreform, die zu ei nem erheblichen Aufgabenzuwachs geführt hat. Welche Be deutung die Landräte in den staatlichen Aufgabenfeldern ha ben, sieht man ganz aktuell bei der Bewältigung der Flücht lingsproblematik, bei der die Landräte staatliche Aufgaben in einem Umfang erledigen müssen – in unserem Auftrag, im Auftrag des Landes –, der nicht von Pappe ist; diese Aufga ben sind von erheblicher Bedeutung. Insofern ist die Anhe bung der Besoldung schon aus diesem Grund gerechtfertigt.

Die Zulage für die dritte Amtszeit sowohl für Oberbürgermeis ter als auch für Landräte ist eine gute Entscheidung, die auch aus der kommunalen Familie angeregt wurde. Sie wird zu nächst zwar Mehrkosten verursachen, wird aber auf lange Sicht die Kommunen entlasten und für Kontinuität sorgen. Dass wir das bei den Beigeordneten nicht vorgesehen haben, ist aus meiner Sicht auch absolut nachvollziehbar; denn wenn wir dies auch noch 1 : 1 übertragen würden, wäre aus unserer Sicht der Abstand zwischen Beigeordnetem und Bürgermeis ter bzw. Oberbürgermeister bei der Besoldung nicht mehr ge währleistet.

Den anderen Vorschlag, der noch in der Diskussion war, die Vordienstzeiten anzurechnen und dann ab 16 Jahren diese Amtszulage zu bezahlen, haben wir im Verfahren abgelehnt, weil sich in der Regel diejenigen Amtsinhaber, die sich im Laufe der Zeit um eine andere Position bewerben – jedenfalls kenne ich es nicht anders –, für eine höher dotierte Stelle be werben. Insofern wäre dies aus meiner Sicht ein Fehlanreiz. Wir wollen ja die Leute auf der Stelle halten.

Was die aufgeworfene Frage der Direktwahl der Landräte an geht, so fällt mir hierzu ein Zitat des Fußballers Jens Jeremies ein:

Das ist Schnee von morgen.

Diese Frage steht im Moment nun wirklich nicht an und hat eine ganz andere Funktion in dieser Debatte. Heute ist der Tag, an dem wir alle gemeinsam als Landtag dafür sorgen sollten,

(Glocke des Präsidenten)

dass die kommunale Familie ihre Wünsche erfüllt bekommt.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Zickzack!)

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich das Wort Herrn Abg. Professor Dr. Goll.

Lieber Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Wir gönnen allen eine leis tungsgerechte Bezahlung. Aber bei dem Vorschlag, der jetzt vorliegt, fehlt uns die logische Geschlossenheit. Die Argu mente werden sozusagen nur bruchstückhaft vorgezeigt, und wenn man genau hinschaut, werden sie nirgendwo durchge halten.

Nehmen wir das Argument „Probleme mit der Kandidatensu che“ oder das Argument, es gebe ein Problem hinsichtlich des Aufwands für den Wahlkampf. Verzeihung, das gilt halt nur für Bürgermeister und Oberbürgermeister, es gilt nicht für Landräte. Aber auf Landräte wird es auch angewendet. Es hieß eben, die Besoldung der Landräte sei seit 1979 nicht mehr an gehoben worden. Lieber Herr Sakellariou, das ist natürlich blanker Unsinn. Die Sätze sind wahrscheinlich jedes Jahr an gehoben worden. Aber wenn Sie Anhebung so verstehen, dass sie jedes Jahr in eine höhere Besoldungsgruppe kommen, dann wären sie heute in B 42 – so ungefähr.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen – Beifall bei der FDP/ DVP und Abgeordneten der CDU – Abg. Karl Zim mermann CDU: Genau!)

Der Mangel bei den Landräten könnte leicht behoben werden, aber dem verweigern Sie sich. Sie schreiben die Direktwahl, die logisch wäre, die auch Ihren Entwurf schlüssig machen würde, in den Koalitionsvertrag, machen es aber nicht. Dann wird sozusagen wieder in schwarzscher Logik gesagt: „Wir machen erst Bezahlung, dann die Direktwahl.“ Aber das emp finden wir jedenfalls an dieser Stelle als eine falsche Reihen folge.