Protokoll der Sitzung vom 17.12.2014

Wir, die Landesregierung, haben uns bisher zu eigen gemacht – ich sehe keinen Grund, dies zu ändern; das will ich aus drücklich sagen –, dass wir die Notfallrettung durch vertrag liche Vereinbarungen nicht staatlichen Rettungsorganisatio nen als gesetzlichen Leistungserbringern und -trägern über tragen. Das hat sich im Kern bewährt,

(Beifall des Abg. Heribert Rech CDU)

und etwas, was sich bewährt hat, muss meines Erachtens nicht ohne Not verändert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch wichtig – weil das wirklich viel Engagement, Herzblut bedeutet nicht nur bei denen, die dies beruflich machen, sondern auch bei de nen, die dies im Ehrenamt ergänzen –, ausdrücklich zu erwäh nen, wer die Träger, wer die Leistungserbringer sind. Das Wort „Leistungserbringer“ stimmt in diesem Fall im wahrsten Sinn des Wortes tagtäglich, rund um die Uhr. Das sind das Deut sche Rote Kreuz, der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanni ter-Unfall-Hilfe,

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Malteser!)

die Malteser, was den bodengebundenen Rettungsdienst an belangt. Das ergänzen wir und das ergänzen diejenigen, die sich vor Ort engagieren, beispielsweise durch die DRK-Berg wacht, durch die Bergwacht Schwarzwald, durch die DLRG. Hinzu kommt das Thema Luftrettung, das wir in diesem Raum wiederholt diskutiert haben.

Die Hilfe wird von diesen Leistungsträgern und -erbringern aus der Situation eines flächendeckenden Rettungswesens he raus erbracht, was Rettungswachen anlangt: 250 an der Zahl, 160 Standorte für den Einsatz von Notärzten, 400 Rettungs fahrzeuge – die Krankenfahrzeuge nicht mitgerechnet – stel len diese Leistung sicher durch in der Summe fast 4 000 Ret tungsassistenten und Rettungssanitäter. Ich wollte dies ein fach noch einmal in Erinnerung rufen, um deutlich zu machen, wie breit, wie dicht dieses Netz doch gestrickt ist.

Herr Bullinger, ich höre hier vorn die Zwischenrufe auch. Zu rufen: „Nichts gemacht!“, das finde ich einfach nicht anstän dig. Das will ich einmal ganz offen sagen. Denn wir unterstüt zen die Leute vor Ort – u. a. beim Ausbau, bei der Erweite rung beispielsweise von Rettungswachen. Die Anzahl der Ret tungswachen hat sich auch in diesen dreieinhalb Jahren er höht. Beispielsweise hat das Land 3,2 Millionen € in den Jah ren 2013/2014 investiert, um z. B. die Standorte der Luftret tung zu verbessern. Acht Standorte der Luftrettung in BadenWürttemberg:

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sieben!)

fünf Rettungshubschrauber in Karlsruhe, in Leonberg, in Ulm, in Villingen-Schwennigen, in Friedrichshafen, ergänzt durch drei Standorte von Intensivhubschraubern in Mannheim, in Ludwigsburg und in Freiburg. Auch dort sind wir ständig be müht, weitere Verbesserungen herbeizuführen. Das Stichwort heißt jetzt Nachtflugtauglichkeit am Standort Mannheim.

(Zuruf des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP)

Das haben wir so entschieden. Da wird im Moment verhan delt. Dabei geht es auch immer – da sollten wir nicht blauäu

gig sein – um Geld; keine Frage. Dort finden gerade die Ver handlungen statt. Logischerweise müssen wir auch die Pilo ten entsprechend ertüchtigen, nachts zu fliegen. Das wird noch eine geraume Zeit dauern, wird aber im kommenden Jahr wirklich vollendet werden können.

Ich wollte damit deutlich machen: Wir stehen da nie still. Viel mehr gibt es in diesen Bereichen einen stetigen Weiterent wicklungs- und Verbesserungsprozess.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Deshalb ist es mir, meine Damen und Herren, noch einmal ganz wichtig – damit die öffentliche Wahrnehmung nicht aus dem Ruder läuft; darin sind wir uns offensichtlich einig –: Wir sind nach wie vor an Qualitätsverbesserungen nicht nur inte ressiert, sondern werden diesbezüglich auch aktiv mit all den jenigen, die sich in diesem System engagieren und hier Ver antwortung tragen. Das heißt im Klartext – –

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Herr Goll, Sie haben dankenswerterweise – ob dies in diesem Kontext beabsichtigt war, weiß ich nicht – auf das Engage ment beispielsweise von Herrn Steiger, der Geburtstag hatte, hingewiesen. Er hat in der damaligen Zeit eine Initiative er griffen, die deutlich macht, dass es nicht nur auf Hilfsfristen ankommt, um die Bevölkerung bei Erkrankungen, bei einem Unfall optimal erstzuversorgen. Was ihn damals animiert hat, sich dergestalt zu engagieren, war nicht das Eintreffen des Einsatzfahrzeugs und der medizinischen Hilfe, sondern war, dass es unheimlich lang gedauert hat, bis überhaupt Hilfe an gefordert werden konnte. Das macht deutlich, dass die Hilfs frist e i n Parameter einer optimalen Versorgung ist, aber nicht der ausschließliche, nicht der, auf den es allein ankommt.

(Zuruf des Abg. Walter Heiler SPD)

Deshalb, meine Damen und Herren: Es gibt kontinuierliche Fortschritte; das haben wir hier diskutiert. Beispielsweise Not fallsanitäter werden ein richtiger Fortschritt der qualitativ, me dizinisch guten Versorgung der Patienten vor Ort sein. Der erste Lehrgang läuft jetzt; es hat in der Tat ein bisschen ge dauert, bis es so weit war, bis man sich endlich einigen konn te. Ich will Ihnen aber ausdrücklich versichern: Hätte es kei ne politische Einflussnahme auf diesen Diskussionsprozess gegeben, gäbe es den ersten Lehrgang heute wahrscheinlich noch nicht. In diesem Lehrgang werden Menschen geschult, die am Ende dieser Ausbildung eine hohe Qualifikation haben werden.

Es ist glasklar: Es wird keine Änderung im Rettungsdienstge setz geben, die eine Verschlechterung mit sich bringen wür de. Änderungen auch im Zusammenhang mit Hilfsfristen wird es vielmehr nur dann geben, wenn damit eine Verbesserung verbunden ist.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen)

Dass die entsprechende Unterstellung schon deshalb nicht stimmen kann, das macht die Aussage in einem Zeitungsarti kel deutlich. Der Chef des DRK-Verbands Karlsruhe hat zum Ausdruck gebracht, dass es, wenn es so kommen würde mit diesen zwölf bis 18 Minuten – ich bitte ausdrücklich darum, dass man sich damit einmal inhaltlich beschäftigt; da geht es

nicht nur um die Zahl zwölf oder 18 Minuten oder die Diffe renz dazwischen, sondern darum, was es in der Folge bedeu ten würde –, für seine zuständigen Rettungsdienstbereiche zwei zusätzliche Rettungswachen bedeuten würde. Worin jetzt die Verschlechterung liegen sollte, wenn eine solche Ände rung zwei zusätzliche Rettungswachen mit sich bringt, er schließt sich mir jedenfalls nicht.

Meine Damen und Herren, wir sind über diese Veränderungs prozesse im Bemühen um eine Qualitätsverbesserung wirk lich in einem intensiven Dialog mit den Gremien und den Part nern; übrigens sind wir auch mit dem von mir geschätzten Prä sidenten Dr. Menz im Gespräch. Da sind wir uns einig: Ver änderungen dürfen nur Verbesserungen bedeuten und sonst gar nichts.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Winfried Mack CDU)

Ich lege schon Wert darauf, dass wir – ich bitte einfach dar um – uns dabei, wenn wir über die anstehenden Veränderun gen im Rettungsdienstgesetz reden, nicht nur auf die Hilfs fristen beschränken – ich kann es einfach nicht oft genug wie derholen –, sondern dass wir im Prinzip die komplette Ret tungskette beleuchten. Wir alle wissen, wovon was abhängt. Die Initiative von Herrn Steiger hat ja gezeigt, wie wichtig es ist, wie schnell überhaupt alarmiert wird. Wie schnell kann ei ne Alarmierung dann auch in Handeln, in die Bereitstellung von Einsatzmitteln münden? Am Ende der Erstversorgung vor Ort ist auch noch entscheidend – ich finde, darauf schaut man gelegentlich viel zu wenig –, dass der Patient dann im Kran kenhaus optimal versorgt wird, und zwar in einem Kranken haus, das ihn mit seiner Erkrankung oder seiner Unfallverlet zung tatsächlich optimal versorgen kann. Das hat auch mit Krankenhausstandorten und mit Inhalten zu tun.

(Glocke des Präsidenten)

Gestatten Sie eine Zwi schenfrage des Herrn Abg. von Eyb?

Ja.

Herr Minister, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Meine Frage lautet: Kann man sagen, aufgrund welcher Umstände der An stieg der Zahl der Einsätze zustande kommt? Sind das Ver kehrsunfälle, Sportunfälle, oder ist es dem demografischen Wandel geschuldet? Lässt sich das so sagen?

Zweifelsohne, Herr von Eyb, ist es so, dass die älter werdende Gesellschaft auch mehr Ein sätze mit sich bringt, sowohl für den Notarzt als auch für den Rettungsdienst. Ich denke, man muss sich bei diesen Diskus sionen auch in die Augen schauen. Meines Erachtens, unse res Erachtens und auch nach Ansicht derer, die in der Notfall rettung tätig sind, kommt es beispielsweise häufig auch dazu, dass entweder wegen Erwartungen seitens der Bürgerschaft oder Nichterkennens von tatsächlichen Notarzteinsätzen bei spielsweise Notarzteinsätze gefahren werden, die eigentlich nicht notwendig gewesen wären.

Ausgebildete, qualifizierte Rettungsassistenten – in der Zu kunft Notfallsanitäter – könnten den einen oder anderen Ein satz eines Notarztes überflüssig machen. Dies trägt dann da

zu bei, die Qualität insgesamt zu verbessern, diese Ressour cen zu nutzen, dass der Notarzt dort zeitnah zum Einsatz kommt, wo er wirklich dringend benötigt wird, und nicht et wa dazu, zu sparen.

Eine ganze Reihe von Parametern liegen dieser Entwicklung zugrunde. Einer der Vorredner hat ja die steigenden Zahlen genannt. Ich gehe einmal davon aus, dass die Zahlen, die ich habe, stimmen, und die liegen noch über den genannten Zah len. Das macht im Prinzip wirklich deutlich, dass da Hand lungsbedarf besteht.

Ich will mich jetzt nicht auf die Diskussion einlassen, dass ei gentlich bislang niemand medizinisch definiert hat, was eine sinnvolle Hilfsfrist wäre. Ich glaube, wir sind uns darüber ei nig, dass ein Notarzt für jeden Notfall, bei jeder Erkrankung das Optimale wäre, aber ich denke, es ist auch völlig klar, dass das meilenweit von dem entfernt ist, was machbar ist.

Meine Damen und Herren, wenn wir über Hilfsfristen reden, bin ich schon auch der Auffassung, dass es für einen Teil des sen, was man der Hilfsfrist zurechnet – Herr Glück, Sie ha ben das angesprochen –, in der Lebenswirklichkeit unter schiedliche Praktiken der Erfassung gibt, die angewandt wer den. Manche Rechnersysteme lassen die Erfassung dergestalt, wie Sie es gesagt haben, gar nicht zu. Schon dies führt zu ei ner statistisch nicht auswertbaren und nicht vergleichbaren Sichtweise. Deshalb kommt es darauf an, dass wir im neuen Rettungsdienstgesetz auch noch einmal glasklar definieren, wann diese Frist eigentlich anfängt zu laufen.

Deshalb haben wir in den zurückliegenden Jahren auch im mer wieder diskutiert, wie wir beispielsweise die Qualifikati on derer verbessern können – durch Weiterbildung, durch zu sätzliche Qualifizierung –, die in den Notrufannahmestellen, in den Leitstellen entscheiden, welches Einsatzmittel und wel che persönliche Versorgung durch Rettungsassistenten – im derzeitigen System –, also durch die Besatzung des Rettungs wagens, oder durch den Notarzt oder durch beides erforder lich sind. Da sind wir, denke ich, auch besser geworden. Wir setzen inzwischen die Abläufe vom Eingang des Notrufs, bis die Einsatzmittel in Marsch gesetzt werden, auch schneller um.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deshalb halten wir nicht an der doppelten Hilfsfrist fest, die bisher zwar funktioniert hat, aber verbesserungswürdig ist; das möchte ich ausdrücklich sagen. Ich habe in den Diskussi onen, die wir geführt haben, bislang auch keinen Dissens zwi schen den Leistungserbringern und den Kostenträgern wahr genommen; da sind wir gemeinsam unterwegs. Unser Ziel ist, wenn man es so will, eine zweistufige Hilfsfrist im Rettungs dienstgesetz und logischerweise auch in der Lebenswirklich keit zu verankern.

Etwas möchte ich nicht vergessen anzusprechen, wenn wir von einer Gesamtkette reden: Es kommt auch darauf an – das ist an uns alle persönlich gerichtet –, wozu wir selbst eigent lich in der Lage sind, wenn jemand plötzlich erkrankt oder verunfallt. Was trauen wir persönlich uns zu, wie sind wir denn selbst qualifiziert, Erste Hilfe zu leisten, Erstmaßnah men einzuleiten? Bei uns im Land hat sich etwas etabliert, wo rüber man froh sein kann, weil es Verantwortung und bürger schaftliches Engagement zum Ausdruck bringt: Ich meine die

sogenannten Helfer-vor-Ort-Einrichtungen, First Responder genannt.

Alle diese Maßnahmen haben denselben Zweck, nämlich mög lichst zu versuchen, dass Erste Hilfe geleistet wird – z. B. die Reanimation –, bevor überhaupt ein professionelles Rettungs mittel – Rettungsassistent, Notarzt – eintrifft. Die Reanimati on muss im Übrigen nicht vom Notarzt vorgenommen wer den; das ist ein völlig falsches Bild. Reanimieren kann eigent lich jeder von uns, jedenfalls wenn er es halbwegs gelernt hat. Diejenigen, die sich in den First-Responder-Einrichtungen vor Ort engagieren, lernen es.

Deshalb müssen wir im Rettungsdienstgesetz auch denen ei ne gesetzliche Basis geben, die sich ehrenamtlich, bürger schaftlich engagieren; das ist begrüßenswert, erfolgt bislang aber auf rechtlich unsicherem Terrain. Diese Arbeit machen zum Teil Ehrenamtliche aus den Hilfsorganisationen, aber bei spielsweise auch schon Angehörige der freiwilligen Feuer wehren. Denen müssen wir eine entsprechende Rechtssicher heit geben, und das werden wir im Rahmen der Änderung des Rettungsdienstgesetzes dann auch machen.

Ausdrücklich sage ich aber – ich bitte darum, dies nicht miss zuverstehen –: Das wird nicht zur Hilfsfristkette mit den ent sprechenden Zeiten gehören; das ist vielmehr etwas, was vor geschaltet ist, was entsprechend unterstützt und Vorarbeit leis ten kann, aber nicht von den Hilfsfristen umfasst sein soll.

Es kommt in der Tat darauf an, dass wir durch weitere Ver besserungen gewährleisten, dass ein ersteintreffendes Ret tungsmittel, beispielsweise zur Sicherstellung der Vitalfunk tion, besser als in der jetzigen Form wirksam werden kann. Das Ersteinsatzmittel muss nicht der Rettungswagen sein; das kann auch der Notarzt sein. Deshalb stimmt die Definition nicht – ich erinnere jetzt einfach an diese Zeiten –: zwölf Mi nuten für den Rettungswagen und 18 oder 16 Minuten – wir werden sehen, wo wir am Ende der Diskussion dann landen – für den Notarzt. Durch eine vernünftige Disposition, durch eine überschauende Leitstellenfunktion kann durchaus auch erreicht werden, dass der Notarzt das ersteintreffende Einsatz mittel ist. Es ist ein zweistufiges System, das wir anstreben.

Meine Damen und Herren, entscheidend ist – darauf kommt es nun wirklich an; ich habe es schon gesagt –, dass der Ret tungsdienst den Notfallpatienten möglichst schnell und mög lichst qualifiziert behandelt. Ich will zum baden-württember gischen System noch einmal ausdrücklich sagen: Wenn mich das Schicksal wirklich ereilen sollte, eine akute Erkrankung oder einen Unfall zu haben, dann würde ich mir wünschen, dass dies in Baden-Württemberg geschieht. Das will ich aus drücklich noch einmal sagen, weil ich auf unser System in der Gegenwart vertraue und mir sicher bin, dass dies auch in Zu kunft so bleiben wird, wenn wir uns gemeinsam diesbezüg lich auf den Weg machen, gemeinsam unterwegs sind, Ver besserungen zu erreichen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Deshalb, Herr Goll, weil dies angedeutet worden ist: Wahr ist: Gerade in Ballungsräumen unseres Landes sind wir in der Pra xis deutlich von den jetzigen Fristen weg, und zwar im Posi tiven; in den Ballungsräumen liegen die Fristen nämlich zwi schen sechs und acht Minuten. Ich habe aber nicht vor, Un terschiede im Land zu machen. Ziel muss bleiben, möglichst

wohlgemerkt: möglichst; ich weiß, das wird nicht generell leistbar sein – anzustreben, dass alle Menschen in BadenWürttemberg mit der gleichen Qualität der Erstversorgung rechnen können, wie dies in den Ballungsräumen der Fall ist.

Wenn Sie ein abgestuftes System haben möchten – dass in Ballungsräumen andere Hilfsfristen definiert sind als im länd lichen Raum –, bin ich einmal auf Ihre Vorschläge gespannt, die Sie mir und uns vorlegen werden, wie Sie denn die Gren zen sehen, bei denen wir definieren: Diese Menschen haben einen Anspruch auf eine Frist von sechs bis acht Minuten, an dere dann auf eine Frist von zwölf, 15 bis 18 Minuten. Dann darf man aber auch nicht so argumentieren – –

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist völliger Un sinn! Kein Mensch will das! – Unruhe!)