Herr Landwirtschafts minister, die Redezeit der Regierung für die Beantwortung von Fragen im Rahmen einer Regierungsbefragung beträgt fünf Minuten. Sie sind jetzt bei sieben Minuten. Ich würde Sie einfach bitten, es jetzt ganz kurz zu machen, damit die Abge ordneten noch die Möglichkeit haben, nachzufragen.
Die zweite Frage betrifft das Bundeswaldgesetz. Wir hatten nach dem Zugang des ersten Verfügungsentwurfs des Bundes kartellamts im Dezember 2013 auf der Agrarministerkonfe renz zu Beginn des folgenden Jahres das Thema mit den an deren Ländern, die hier ebenfalls betroffen sind, angespro chen. Sie wissen, dass zwischenzeitlich die Agrarministerkon ferenz den einstimmigen Beschluss gefasst hat, den Bund auf zufordern, über eine Klarstellung im Bundeswaldgesetz die vorgelagerten Tätigkeiten zum Holzverkauf klar als hoheit lich zu definieren.
Dazu gibt es einen Bundesratsantrag des Landes RheinlandPfalz, der im Verfahren ist, im Übrigen aber auch einen An trag der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, der bedauerlicherweise von den Abgeordneten der Großen Koa lition im Fachausschuss des Bundestags in einem ersten Durch gang abgelehnt wurde.
Wir stehen hier in engem Kontakt mit dem Bund und auch mit den entsprechenden Ministerien. Wir wünschen uns ausdrück lich, dass der Bundesgesetzgeber eine Klarstellung vornimmt. Das würde uns in der Auseinandersetzung mit dem Kartell amt auf jeden Fall helfen. Ich würde Sie bitten, Ihre Möglich keiten als CDU gegenüber dem CSU-geführten Bundesminis terium geltend zu machen. Wir werden im weiteren Verfah ren erneut auf den Bund zugehen. Das Thema ist in der nächs ten Fachministerkonferenz auch als weiteres Thema vorgese hen.
Es gibt innerhalb der Bundesregierung eine Diskussion zwi schen verschiedenen Ressorts. Ich bitte Sie aber, bei der Bun desregierung nachzufragen, weshalb es bis heute keinen ab gestimmten Entwurf der Bundesregierung gibt.
Herr Minister, das oberste Ziel wäre natürlich die Verhandlungslösung gewesen, und das Verfahren sah ganz gut aus. Deshalb habe ich gesagt: Das Schlechteste, was uns passieren könnte und kann, ist ein Rechtsstreit. Der Präsident hat angeblich gesagt, die Tür sei nicht zu, jedoch angelehnt.
Sehen Sie also noch Möglichkeiten, oder gehen Sie diesen Klageweg? Wenn man diesen Klageweg geht, wie rechnet man die Zeitachse für diesen Rechtsstreit? Es steht auch viel Geld auf dem Spiel, und wenn das Verfahren womöglich we gen des Rechtsstreits um drei Jahre ausgesetzt würde, wären irgendwann einmal 100, 120 Millionen € an Landesmitteln fällig, die als Strafe kämen. Wie geht es konkret weiter? Wie schätzen Sie die Zeitachse ein? Diese Unsicherheit ist für al le Beteiligten draußen im Land nicht erträglich.
Wir sind bewusst den Verhandlungsweg gegangen in der Hoffnung, nun eine rechtssichere Lösung zu finden. Das ist jetzt am Kartellamt und seinem konkreten Ent scheidungsentwurf gescheitert. Ein Rechtsweg käme dann in frage, wenn das Kartellamt jetzt mit einem Entscheid gegen uns vorgehen würde.
Stand heute liegt der Ball aber vollständig beim Bundeskar tellamt. Denn nach dem Scheitern der bisherigen Verhand lungslösung ist jetzt das Kartellamt am Zug, zu entscheiden, wie es dieses Verfahren weiter vorantreibt. Wir haben ange kündigt, dass wir gegen einen Entscheid, der die bewährte Forststruktur bei uns zerschlagen würde und nicht die Mög lichkeit gibt, hier wenigstens für den Privat- und den Kom munalwald das Einheitsforstamt zu erhalten, rechtlich vorge hen würden.
Aber da das Verfahren komplett beim Kartellamt liegt, kann ich jetzt keine Aussagen zum weiteren Fortgang oder gar zu Verfahrensdauern machen. Es liegt zum jetzigen Zeitpunkt vollständig in der Entscheidung der Bonner Behörde.
Herr Minister, Sie haben eine Frage noch nicht beantwortet, und zwar die Frage, wie Sie das beurteilen, was das BMU an Änderungsvorschlägen für das Bundeswaldgesetz eingebracht hat. Sie wissen, es geht um den Begriff der guten forstlichen Praxis. Dazu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.
Mir liegen keine Unterlagen über die vo ranschreitenden Ressortabstimmungen in der Bundesregie rung vor. Ich höre, dass hier drei beteiligte Ressorts, das Bun desministerium für Ernährung und Landwirtschaft als feder führendes Ressort, das Bundesministerium für Wirtschaft als für Kartellfragen zuständiges Ressort sowie das Bundesmi nisterium für Umwelt, miteinander in der Diskussion sind, was dazu führt, dass es, obwohl die Frage der Änderungen jetzt schon sehr lange thematisiert wird, nach wie vor keine einheitliche Haltung der Bundesregierung gibt.
Ich weiß nicht, was genau die Position des BMU ist. Unser Interesse ist eine Lösung, die sich konkret auf die Frage der Änderung der hoheitlichen Aufgaben im Waldgesetz bezieht. Weiter gehende Änderungen würden wir im Moment nicht an streben, da unser Hauptinteresse ist, dass wir hier eine rechts feste Lösung bekommen, um die Forststrukturen in BadenWürttemberg im bewährten System zu erhalten – was analog auch das Interesse anderer Bundesländer ist, für die die glei chen Verfahren anstehen.
Wenn darüber hinaus Debatten über grundsätzliche Änderun gen des Bundeswaldgesetzes stattfinden: Wir haben uns nicht daran beteiligt, da wir ein akutes Problem haben und uns ei ne zeitnahe Lösung hilft.
Über Fragen der guten fachlichen Praxis im Wald, wie Sie sie jetzt aufgeworfen haben, kann man trefflich streiten; dies sto ßen wir aber im Moment nicht an. Wir haben ein konkretes Problem, zu dem wir gern eine konkrete Lösung vom Bun desgesetzgeber hätten, da eine Bundesbehörde gerade dabei ist, eine bewährte Struktur infrage zu stellen, die wir als er haltenswert und erhaltensnotwendig empfinden.
Herr Minister, stim men Sie mir zu, dass dieses Thema – Sie haben es gerade selbst gesagt – nicht nur unser Bundesland betrifft? Die ande ren Bundesländer sind zum Teil in ähnlich gravierender Wei se betroffen, wenn dies Bestand hat, was jetzt vorgesehen ist.
Deshalb ist die Frage: Sehen Sie es nicht auch so, dass es zwi schenzeitlich ein Bundesthema ist, bei dem es nicht um die Spielereien einzelner Ressorts – rot oder schwarz – geht, son dern eigentlich die Kanzlerin gefordert wäre? Stimmen Sie mir zu, dass es zwischenzeitlich die Dimension hat, dass man vielleicht von der Chefseite her die drei Minister – die zwei roten und den einen schwarzen – ein bisschen in die Mangel nimmt, um dort eine Lösung zu bekommen, weil es eine gro ße Bedeutung für alle hat?
Ich stimme Ihnen zu, dass das Vorgehen einer Bundesbehörde auf der Basis von Bundesgesetzen eine Bundesangelegenheit ist und insofern die Bundesregierung in der Pflicht steht. Ich stimme Ihnen ebenfalls zu, dass auch nach meiner Kenntnis die Bundeskanzlerin der Bundesregie rung vorsteht.
Herr Minister, Ihr Haus hat bereits angekündigt, dass Sie landesweit in einer einheit lichen Systematik Lösungsvorschläge vorbereiten wollen.
Erstens: Können wir davon ausgehen, dass hier Unterschiede bestehen insofern, als in einzelnen Landkreisen der Staats wald eine größere Bedeutung hat als in anderen, und dass in Landkreisen mit weniger als 5 % Staatswaldfläche eine ande re Situation besteht, dass also vielleicht Differenzierungen rat sam sind?
Zweitens: Können Sie sich vorstellen, dass sich Kommunen gerade dort, wo der Staatswald sehr verzettelt und auch sehr
kleinteilig ist und in der Fläche nur 2, 3 oder 4 % ausmacht, im Rahmen von Kaufverhandlungen mit dem Land einigen können und damit die ganze Problematik entschärft wird?
Herr Abgeordneter, die Frage, die Sie auf werfen, hätte sich massiv gestellt, wenn das Kartellamt die Ei nigung hätte in die Umsetzung gehen lassen und wir dann in eine Trennung des Staatsforstes von den anderen Waldbesitz arten gekommen wären. Dann hätten wir tatsächlich in der Frage der Revierzuschnitte an vielen Stellen auch Fragestel lungen gehabt, wie man über Flächentausch, Arrondierungen und Ähnliches dieses Modell in der Praxis wirtschaftlich trag fähiger hinbekommt als in den jetzigen Waldstrukturen.
Zum jetzigen Zeitpunkt zeichnet sich eine solche Lösung nicht ab, da die Verhandlungen gescheitert sind. Der Punkt, der jetzt ansteht, lautet: Würde das Bundeskartellamt den gemeinsa men Holzverkauf – also Rundholz, Nadelrundholz – an die ser Stelle untersagen, dann müssten wir hier – was wir dann rechtlich annehmen würden – gemeinsam mit den Landkrei sen eine Lösung anstreben, die Veränderungen im Verkauf mit sich bringen würde. In der Frage der Beförsterung sehen wir im Moment nicht, dass es hier zu einer Unterschiedlichkeit in der Betrachtung der Waldbesitzarten kommt.
Was am Ende der Auseinandersetzung mit dem Kartellamt er folgen wird, ist im Moment, wie ich gerade dem Kollegen Bullinger gesagt habe, schwer abzusehen. Denn jetzt liegt es in der Hand des Kartellamts, das Verfahren weiterzuführen. Wenn es den Weg, den es bisher gegangen ist, weiterverfolgt, steht ein Rechtsstreit an, an dessen Ende man sehen muss, welche rechtliche Einschätzung und Würdigung der bestehen den funktionierenden Strukturen des Einheitsforstamts die verschiedenen rechtlichen Instanzen dann vornehmen.
Herr Minister, bei dieser ers ten Bewertung Mitte des letzten Jahres zeichnete sich seitens des Kartellamts ein zweiter Lösungsweg ab, nämlich der des Körperschaftsforstamts gemäß § 47 des Landeswaldgesetzes. Dieser wurde ebenso wie das Staatswaldmodell, das Sie vor hin angesprochen haben, kartellrechtlich als gangbar darge stellt. Die Frage ist nun, inwieweit dieser Weg von Ihnen wei terverfolgt wird.
Es stehen auch Aussagen im Raum, wonach die Landesregie rung sich nicht unbedingt mit voller Kraft in Berlin einmischt. Übrigens ging die Initiative in Richtung Bundesrat, in Rich tung Agrarministerresolution, wie Sie wissen, von RheinlandPfalz aus.
Die zweite Frage lautet nun, inwieweit die Landesregierung verzögert oder ein Stück weit ausbremst, um später über die Herauslösung des Staatswalds mehr Flächen der Naturschutz verwaltung unterstellen zu können.
Herr Abg. Rapp, in diesem Zusammen hang habe ich schon viel Legendenbildung erlebt. Diese ist mir allerdings neu. Unser Engagement in dieser Sache erfolgt mit voller Kraft. Wir haben ein großes Interesse an der Be
wahrung des Einheitsforstamts. Im Sinne der Rechtssicher heit haben wir versucht, eine gemeinsame Lösung mit dem Kartellamt zu finden. Wir haben uns auch bundespolitisch ein gemischt. Es lag in der Natur der Sache, dass andere Länder hier auch aktiv sind. Der Vorschlag aus Rheinland-Pfalz ist dann gemeinsam von allen Ländern in der Agrarministerkon ferenz beschlossen worden. Insofern sehe ich keine Grundla ge für Vorwürfe in Richtung mangelndes Engagement oder gar für die Vermutung, dass gleichermaßen durch das Herz, das Knie, die Brust oder sonstige eher im Billard vorhandene Argumentationsmechanismen etwas ausgelöst würde.
Unser Interesse ist, die bewährte Struktur zu erhalten und, wenn das Kartellamt uns rechtlich zu einer Veränderung zwin gen kann, diese dann möglichst so hinzubekommen, dass sie sich auf den Holzverkauf konzentriert. Die vorgelagerten Dienstleistungen, die Frage des Einheitsforstamts im Sinne von Revierdienst, betriebstechnische, forsttechnische Betriebs leitung und die Frage der Forsteinrichtung halten wir für wich tige hoheitliche Aufgaben, um die gesamte Palette der Wald funktionen abzudecken, hier einen guten Service in der Flä che zu erhalten und Holzmobilisierung tatsächlich hochhal ten zu können. Unser Ziel ist, genau diese Struktur zu erhal ten.
Schon das Thema „Herauslösung des Staatsforstbetriebs“ war im Rahmen unserer Verhandlungsbemühungen nur eine Ant wort, die aufgrund der Entscheidung des Kartellamts zwin gend erforderlich wurde. Denn die Lösungen, die sich nur auf den Holzverkauf beziehen, wurden immer als kartellrechtlich nicht machbar abgelehnt.
Was andere Modelle, etwa die Frage der kommunalen Forst ämter, angeht, gab es schon im Verfahren Rechtsproblemati ken, sodass diese Modelle nicht weiterverfolgt worden sind. Hier stellte sich beispielsweise auch die Frage, ob das Land so ein Modell überhaupt gegenüber den Kommunen durch setzen kann. Es gab erhebliche rechtliche Fragestellungen. Dies hat dazu geführt, dass dieses Modell in Absprache mit den kommunalen Landesverbänden, mit denen wir die gan zen Entscheidungen immer eng rückgekoppelt haben, im Ver fahren mit dem Kartellamt damals nicht weiterverfolgt wor den ist.
Im Moment verfolgen wir keine Modellveränderung. Der Ball liegt jetzt vielmehr beim Kartellamt. Es entscheidet, wie die ses Verfahren weiter fortgesetzt wird.
Es liegen keine weite ren Fragen vor. – Herr Minister, dann bedanke ich mich recht herzlich bei Ihnen.
Wir haben jetzt noch sechs Minuten für die dritte Fragerun de. Wahrscheinlich reicht das gerade, um eine Frage zu stel len und eine Antwort zu geben. Vielleicht soll die Fragerun de auch auf die nächste Regierungsbefragung verschoben wer den? Darüber muss die antragstellende Fraktion entscheiden.