Vielen Dank, Herr Prä sident. – Derzeit steht die Novellierung des SWR-Staatsver trags nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum ZDFStaatsvertrag an. Auch bei uns steht somit eine Nachbesse rung an, die umgesetzt werden muss.
Deshalb frage ich die Landesregierung: Was sind die wesent lichen Änderungen, die durch das Urteil des Bundesverfas sungsgerichts im SWR-Staatsvertrag wirksam werden müs sen? Mich und meine Fraktion würde insbesondere interes sieren, wie es um die Entsendung der weiteren Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Landesverbände bestellt ist. – Das sind zunächst einmal unsere Fragen.
Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, lieber Herr Abg. Salomon, ich werde in der gebotenen Kürze nun einen Über blick über die Veränderungen geben, die aufgrund des ZDFUrteils anstehen.
Zum einen geht es um die Drittelvorgabe für staatsnahe Mit glieder bei Verwaltungsrat und Rundfunkrat. – Dies wird gleich noch einmal in einem anderen Zusammenhang ein The ma sein. – Zunächst einmal werden wir die Zahl der Plätze für staatsnahe Mitglieder im Verwaltungsrat um einen Platz redu zieren. Die Regierungsvertretung von Baden-Württemberg wird von zwei Plätzen auf einen Platz zurückgehen. Wir wer den die Regelung der Inkompatibilität erweitern. Dazu berich te ich gleich noch mehr.
Um die Dynamisierung, die vom Bundesverfassungsgericht gefordert wurde, und die Vielfalt der Gremien umzusetzen, haben wir eine Evaluierung nach zwei Amtsperioden der Zu sammensetzung der jeweiligen Gremien sowie eine Begren zung der Amtszeiten auf drei Amtszeiten pro Gremium fest gelegt. Wenn man im Rundfunkrat und im Verwaltungsrat Mitglied ist, dann sind dies insgesamt vier Amtszeiten, also 20 Jahre.
Wir haben die Transparenzregel noch etwas erweitert. Wir ha ben auch, was gerade auch aus den Reihen der Abgeordneten angeregt worden ist, eine Änderung dahin gehend vorgenom men, dass der Intendant wieder gemeinsam vom Rundfunkrat und vom Verwaltungsrat gewählt wird. – Das sind die wesent lichen Änderungen.
Zur Frage der kommunalen Vertreter: Das Bundesverfassungs gericht hat in seinem Urteil ganz eindeutig gesagt, dass es die Anteile der Vertreter der Parteien und der Kommunen im be stehenden ZDF-Fernsehrat für nicht angemessen hält, weil dies die Drittelregelung übersteigt. Was bisher noch wenig be achtet worden ist, ist, dass dies explizit im konkreten Fall auch einen Geschäftsführer eines kommunalen Spitzenverbands umfasst. Es ist ganz eindeutig, dass das Bundesverfassungs gericht auch die Geschäftsführer der kommunalen Spitzen
verbände zu den Staatsvertretern zählt. Diese Auffassung hat zum Teil überrascht. Sie ist aber sehr eindeutig.
Daraufhin haben wir die bestehende Inkompatibilitätsregel, wonach der Rundfunkrat aufgrund der bestehenden Begren zung keine Regierungsmitglieder und keine Abgeordneten zu sätzlich in den Verwaltungsrat wählen darf, entsprechend dem Urteil auf die Vertreter der kommunalen Landesverbände er weitert. Das hat dort verständlicherweise nicht für Freude ge sorgt, im Gegenteil. Wir haben jetzt auch die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts noch einmal intensiver ange schaut. Es ist sehr eindeutig, dass die Vertreter der kommuna len Spitzenverbände gemeint sind und entsprechend in die In kompatibilitätsregel aufgenommen werden müssen.
Frau Ministerin, Sie hatten die Vor lage in eine Anhörungsrunde gegeben. Wie sind die Rückmel dungen aus dieser Anhörungsrunde?
Sehr geehr ter Herr Abg. Rau, vielen Dank für die Frage. Die Rückmel dungen sind überwiegend ausgesprochen positiv. Wir haben viel Lob dafür erhalten, dass wir die notwendigen Änderun gen sehr schnell und sehr konsequent aufgegriffen haben. Wir sind aber von den kommunalen Landesverbänden auch dar auf hingewiesen worden, dass sie ein Problem mit der Erwei terung der Inkompatibilität haben. Das ist uns auch auf ande rem Weg bekannt geworden. Wir sind mit den kommunalen Landesverbänden im Gespräch, um diese Rechtsfrage gemein sam so zu beleuchten, dass wir uns sicher sind, hier im Ver fahren auf der richtigen Seite zu sein.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur An passung grundbuchrechtlicher Vorschriften – Drucksache 15/6235
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, in der Zweiten Beratung keine Ausspra che zu führen.
Wir kommen daher gleich zur A b s t i m m u n g. Abstim mungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 15/6415. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 1 bis 8 des Gesetzentwurfs gemeinsam zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 1 bis 8 des Gesetzentwurfs Drucksache 15/6235 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Ge genstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Gesetzentwurf einstimmig zugestimmt worden.
lautet: „Gesetz zur Umsetzung der Notariatsreform und zur Anpassung grundbuchrechtlicher Vorschriften“. – Sie stim men der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz beschlossen. Vielen Dank.
Antrag der Fraktion der CDU und Stellungnahme des Mi nisteriums für Kultus, Jugend und Sport – Was geschieht mit den Lehrern einer Schule, die es nicht mehr geben soll? – Drucksache 15/2859 (Geänderte Fassung)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren Kollegen! An den baden-württember gischen Schulen sind insgesamt ungefähr 43 000 Lehrkräfte mit der Qualifikation als Grund-, Haupt- und Werkrealschul lehrer tätig. Diese große Zahl von Landesbediensteten hat ein Recht auf gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung und ei ne Zukunftsperspektive.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das sind unsere Worte! Dafür ist die SPD zuständig! Für gute Arbeit ist die SPD zuständig!)
Der Verband Bildung und Erziehung macht auf die Probleme der Lehrer einer Schulart, die es nicht mehr geben soll, seit über zwei Jahren immer wieder aufmerksam. Wir selbst ha ben vor genau zwei Jahren einen Antrag vorgelegt, der heute Gegenstand dieser Debatte ist, und haben von der Landesre gierung Konzepte, Klarheit und Engagement erwartet.
In einer Lehrerzufriedenheitsstudie der GEW, die vor einem Dreivierteljahr vorgestellt worden ist, sprach die GEW-Lan desvorsitzende mit Blick auf die miserablen Zufriedenheits
werte bei den Lehrern von einem – so wörtlich – „letzten Warnschuss für die Landesregierung“. Die Befragung bezog sich nicht nur auf Hauptschullehrer.
Vor zwei Monaten hat der Fraktionsvorsitzende der SPD da von gesprochen, dass die SPD überlege, wie man Hauptschul lehrern einen Aufstieg ermöglichen könne.
Im Januar wolle man das beraten. Herr Schmiedel, jetzt ist Fe bruar. Heute, im Februar, liegt nichts auf dem Tisch, übrigens auch nicht im Hinblick auf den Landeshaushalt, der vor we nigen Wochen verabschiedet worden ist. Die Landesregierung erweist sich als Rabenmutter einer großen Zahl ihrer Beschäf tigten gegenüber
(Oh-Rufe von der SPD – Abg. Martin Rivoir SPD: Raben sind schwarz! – Abg. Walter Heiler SPD: Ich bin kein Rabe, mit Sicherheit nicht!)
Sie hören es ungern, aber so ist es halt –, weil sie ein ums andere Mal die Probleme verschärft hat, sie über einen langen Zeitraum hinweg nicht gelöst hat, die Betroffenen ohne Kon zept und Perspektive lässt und so eine immer weiter wachsen de Zahl von Lehrern in eine immer schwierigere Situation bringt.
Wenn es sich hier um einen Strukturwandel handeln würde, meine Damen und Herren, der nur aus demografischen Grün den entsteht, dann könnte man sozial verträglich, u. a. durch Fluktuation, die damit zusammenhängenden Probleme rela tiv leicht lösen. Aber die politischen Entscheidungen, die Sie in der relativ kurzen Zeit seit 2011 getroffen haben, haben ge nau zu der Problemsituation geführt, vor der wir jetzt stehen. Ich will diese einmal aufzählen.