Protokoll der Sitzung vom 11.03.2015

Im Gegensatz zu Ihnen haben bei uns alle Verbände mitge macht. Alle haben Ja gesagt. Wir haben Anhörungen gemacht. Wir haben die Politik des Gehörtwerdens umgesetzt, und al le haben uns zugestimmt. Wir haben dann dieses Gesetz um gesetzt.

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Sehr gut!)

Günther Oettinger und die damalige CDU-FDP/DVP-Regie rung sind dafür beim Erneuerbare-Wärme-Gesetz im Länder vergleich auf Platz 1 gelandet. Herr Minister, das war 2008 und 2010. Davon können Sie sich einmal eine ordentliche Scheibe abschneiden.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Wir haben damit Standards für eine moderne christdemokra tische Klimaschutzpolitik gesetzt. Dazu stehen wir. Bisher ist uns im Übrigen auch kein anderes Bundesland gefolgt – nicht ein einziges –, obwohl die Grünen in zehn Bundesländern re gieren.

Das, was Sie jetzt gemacht haben, diese Weiterentwicklung, ist falsch, kommt verfrüht und wird Ihnen noch viele Proble me im laufenden Jahr bereiten. Da können Sie sich einmal warm anziehen. Dieses Gesetz kostet die Wirtschaft und die Bürger eine Menge Geld, bringt jedoch wenig für den Klima schutz. Sie schaffen neue Verbote und neue Vorschriften für die Wirtschaft. Deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich das Wort Herrn Abg. Renkonen.

Herr Präsident, meine Da men und Herren! Das war wirklich ein Kapitel aus der Mär chenstunde der CDU-Politik,

(Abg. Klaus Herrmann CDU: Eine hervorragende Rede war das!)

eine Angstkampagne, die hinten und vorn nicht zutrifft. Ich frage mich nur: Wie wollen Sie eigentlich Ihre Klimaschutz ziele, die Sie sich in der Bundesregierung gesteckt haben – minus 40 % CO2-Ausstoß bis 2020 –, erreichen, meine Da men und Herren,

(Abg. Paul Nemeth CDU: Wir haben einen Sanie rungsfahrplan!)

wenn Sie im Gebäudebereich nicht an die Sanierung heran gehen? Das ist doch die Frage, und darum machen Sie einen Bogen. Darum scheren Sie sich nicht. Um dieses Thema küm mern Sie sich nicht und warten hier mit Unwahrheiten auf. Die Mär mit den Mehrkosten werden wir jetzt gleich einmal auseinanderpflücken.

Tatsache ist, dass dieses Gesetz dazu dienen soll, den CO2Ausstoß zu reduzieren und die Energiekosten sowohl bei den Hauseigentümern als auch bei den Unternehmen zu senken. Da kann doch nicht allen Ernstes die Rede von einer Belas tung für die Unternehmen sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Wir haben das Gesetz weiterentwickelt, weil es die angestreb te Wirkung nicht entfacht hat. Es gab viel zu geringe Aus tauschquoten von Heizungsanlagen, und es gab keinen Sanie rungsfahrplan. Genau das ist der entscheidende Punkt. Wir setzen auf einen Sanierungsfahrplan im Erneuerbare-WärmeGesetz, damit der Bürger und der Unternehmer vor Fehlinves titionen bewahrt werden – das ist doch das Entscheidende –, indem eine Energieberatung durchgeführt und ein ganzheitli cher Ansatz verfolgt wird.

Jetzt will ich etwas zum Thema Energiekosten sagen, Herr Kollege Nemeth: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr kontrolle, nicht gerade als grünes Organ bekannt, fördert die Energieberatungen von mittelständischen Unternehmen, die mehr als 10 000 € Energiekosten haben, mit maximal 8 000 € Zuschuss und von Unternehmen, die weniger als 10 000 € Energiekosten haben, mit 800 € Zuschuss. Warum macht man das? Gerade durch solche Zuschüsse will man ja Energieein sparungen erreichen. Deshalb brauchen wir das ErneuerbareWärme-Gesetz und auch eine Novelle für Baden-Württem berg, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Dieser Sanierungsfahrplan garantiert den Bürgern, den Haus besitzern viel mehr Möglichkeiten bei der Auswahl von Hei zungsanlagen oder auch bei verschiedenen Maßnahmen zur Wärmedämmung wie der Kellerdeckendämmung. Damit ha ben wir die Erfüllungsoptionen erweitert und das Gesetz viel bürgerfreundlicher und auch flexibler gestaltet, nicht so bür gerfern wie bei der Solarthermie als Ankertechnologie.

(Lachen des Abg. Manfred Hollenbach CDU)

Dazu haben wir jetzt noch die Nichtwohngebäude einbezo gen. Auch dieser Bereich war vorher nicht enthalten. Denn wenn ich über Energieeinsparmaßnahmen rede, muss ich auch die knapp 400 000 Bürogebäude im Land Baden-Württem berg einbeziehen. Das haben wir jetzt gemacht. Damit tragen wir beim Thema Erneuerbare-Wärme-Gesetz zu mehr Gerech tigkeit in Baden-Württemberg bei.

Insgesamt können wir für unsere Fraktion sagen: Das Gesetz ist der richtige Ansatz. Es ist der völlig falsche Zeitpunkt, es jetzt schon in die Tonne zu treten, bevor es zum 1. Juli in Kraft getreten ist.

(Abg. Paul Nemeth CDU: Wir trennen unseren Müll! Wir treten gar nichts in die Tonne!)

Ich will eines noch einmal ganz klar hervorheben: Kein Haus eigentümer, kein Unternehmer in Baden-Württemberg wird durch das Gesetz gezwungen, seine Heizungsanlage, die noch intakt ist, auszutauschen. Das will ich ganz klar betonen. Das Gesetz greift vielmehr erst dann, wenn die Heizungsanlage defekt ist und ohnehin modernisiert werden muss. Insofern von Bürokratiewust und von Kosten, die man den Bürgern auferlegt, zu sprechen ist unverantwortlich, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Wenn man es mit dem Klimaschutz ernst meint, dann muss man auch die Fakten auf den Tisch legen. Dazu habe ich von der Opposition bisher nichts gehört.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Ich sage es jedes Mal: Sie hören nicht zu!)

Dann müssen Sie sagen, wie Sie den CO2-Ausstoß im Gebäu debereich, der in Baden-Württemberg momentan 30 % des Gesamtausstoßes ausmacht, reduzieren und damit einen Bei trag zum Klimaschutz leisten wollen. Nur habe ich dazu bis jetzt noch nichts gehört, njet in diesem Punkt.

(Abg. Andreas Glück FDP/DVP: Dann haben Sie schlecht zugehört, Herr Kollege!)

Insofern ist das Gesetz der richtige Ansatz. Wir konzentrieren uns vor allem auf die Bestandsgebäude. Wir eröffnen den Bür gern sehr viele Wahlmöglichkeiten. Der Sanierungsfahrplan ist ein Kern des Gesetzes. Das macht dieses Gesetz insgesamt verbraucherfreundlicher und auch ökologischer.

Meine Damen und Herren, deshalb hoffe ich heute auf Zu stimmung.

(Beifall bei den Grünen – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Lusche?

Bitte, Herr Abgeordne ter.

Vielen Dank. – Ich unterstelle nicht, dass der Applaus der Zwischenfrage gilt.

Wir haben sie ja noch gar nicht gehört.

Herr Kollege Renkonen, Sie ha ben gerade gesagt, dass das Gesetz nur greifen würde, wenn die Heizung wegen Defekts ausgetauscht werden müsse. Stim men Sie mir zu, dass das so nicht ganz zutreffend ist, sondern dass das Gesetz dann greift, wenn die Heizung oder wesent liche Teile davon – egal, aus welchem Grund – ausgetauscht werden?

Das ist Semantik, lieber Kollege Lusche.

(Oh-Rufe von der CDU)

Wir reden hier von der Erneuerung der Heizungsanlage. Eine neue Heizungsanlage muss man logischerweise nicht austau schen, die läuft ja noch. Betroffen sind vor allem Heizungs anlagen, die sehr in die Jahre gekommen sind.

(Zuruf des Abg. Volker Schebesta CDU)

Das sind vor allem Heizungsanlagen von Gebäuden älteren Semesters, bei denen ohnehin eine Erneuerung erforderlich ist.

Herr Abg. Lusche, ei ne weitere Zusatzfrage.

(Abg. Ulrich Lusche CDU: Wenn der Kollege Ren konen sie zulässt!)

Offensichtlich lässt er sie zu.

Würden Sie mir zustimmen, dass es keine Semantik ist, Herr Kollege Renkonen, sondern dass es sehr wohl einen Unterschied zwischen defekten und ledig lich in die Jahre gekommenen Anlagen gibt, und dass es ge rade die Anlagen sind, die in die Jahre gekommen sind, bei denen sich die Frage stellt, wann sie ausgetauscht werden?

(Abg. Johannes Stober SPD: Das ist genau das, was bisher drinsteht!)

Ich möchte jetzt nicht über defekte und austauschfähige Anlagen sprechen. Tatsache ist: Wenn die Zentralheizung erneuert werden muss, greift das Ge setz.

(Beifall der Abg. Andrea Lindlohr GRÜNE)