Ich möchte noch einmal ganz klar sagen: Niemand muss eine funktionierende Heizungsanlage austauschen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wundere mich doch ein bisschen über manche Diskussion. Denn das, was jetzt in dem Gesetz steht, ist genau das, was damals noch von SchwarzGelb und Grün verabschiedet worden ist. Daran wurde über haupt nichts verändert. Deshalb wundere ich mich sichtlich über manche Diskussionen.
Lieber Kollege Nemeth, in der Debatte frage ich mich vor al lem eines: Was will denn eigentlich die CDU? Sie stehen ir gendwie noch zu dem Gesetz, das Sie damals beschlossen ha ben.
Am Anfang der Legislaturperiode fand eine Evaluation statt, im Wesentlichen noch unter der Vorgängerregierung entstan den, vorgelegt dann aber durch Minister Untersteller. Dann wollten wir es noch weiterentwickeln. Wie wollen Sie es denn weiterentwickeln? Wir reden darüber – angefangen bei der Anhörung bis zu den ersten Entwürfen, die aus dem Haus des Umweltministeriums kamen –, aber bis heute kam kein ein ziger Vorschlag von Ihnen. Sie führen einen Tag vor der Aus schusssitzung eine Anhörung durch. Das ist ein bisschen kurz fristig. Sie haben ein Gesetz beschlossen, das auch seine Stär ken hatte, aber Sie haben sich in all den Jahren offenkundig nicht damit auseinandergesetzt, was das Gesetz bewirkt und wie man es verbessern kann.
(Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Ulrich Lusche CDU: Wer hatte denn den größten Zeitbe darf?)
Es gibt zwei zentrale Änderungen, die wir im Augenblick an dem Gesetz vornehmen. Die eine ist das Einbeziehen der Nichtwohngebäude. Darüber gibt es eine politische Diskussi on. Für uns war das damals der Grund, warum wir abgelehnt haben.
Kollege Nemeth, Sie sagen, wir müssten letzten Endes das machen, was die Bürgeranhörung ergeben hat. In allen Anhö rungen, die wir z. B. vor etwa anderthalb Jahren gemacht ha ben, als wir uns des Themas angenommen hatten, und auch bei der Umfrage des Ministeriums war immer ganz klar: Es kann nicht sein, dass nur die Bürgerinnen und Bürger mit ih ren Wohnungen in den Geltungsbereich des Gesetzes einbe zogen werden, sondern das muss auch für die Wirtschaft gel ten. Genau das machen wir. Wir sind genau auf der Linie, die die Bevölkerung in diesem Land will.
(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Abg. Ulrich Lusche CDU: So wollen Sie CO2 ein sparen?)
Der zweite Punkt, an dem es eine erhebliche Änderung gibt, ist die Erhöhung von 10 auf 15 %. Gleichzeitig – da wundert mich vor allem Ihre Aussage, Kollege Nemeth – schaffen wir die Erfüllungsoption des Sanierungsfahrplans, der 5 % ergibt.
Wir haben zurzeit eine Bundesregierung, an der auch die CDU beteiligt ist, die genau solche Sanierungsfahrpläne fordert. Sie will sie einführen und unterstützen.
Auf diesem Weg unterstützen wir die Bundesregierung. Ich kann einmal aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizi enz vorlesen – ich zitiere –:
Denn energetische Maßnahmen sollten mit einer Be standsaufnahme und der Erstellung eines Sanierungsfahr plans beginnen. Dabei werden mögliche Sanierungsmaß nahmen, deren Effizienzgewinne und Kosten identifiziert – sowohl bei umfassenden Sanierungen als auch bei Ein zelmaßnahmen – und deren Wirtschaftlichkeit dargestellt. Besonders kostengünstige und bezahlbare Schritte wer den aufgezeigt und können vorrangig umgesetzt werden.
Deswegen ist es doch wichtig, dass die Leute nicht einfach blindlings darangehen, sondern dass sie eine Orientierung be kommen. Genau das will die Bundesregierung, genau das wol len wir hier.
Lieber Kollege Stober, erkennen Sie denn nicht den Unterschied zwischen diesem Gesetzent wurf und dem, was im Bund vereinbart wurde, was wir voll und ganz unterstützen, mit Sanierungsfahrplänen auf freiwil liger Basis? Wir haben mit der Wirtschaft gesprochen. Die können selbst rechnen. Nur, in Ihrem Fall ist es ein Gesetz.
Wenn der Sanierungsfahrplan nicht eingehalten wird, zahlen die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg für die Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld in Höhe von 50 000 € oder 100 000 €. Das ist der Unterschied.
Zunächst einmal stammt das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit bei Nichterfüllung des Gesetzes von Ihnen. Dies steht 1 : 1 in dem von Ihnen damals beschlossenen Gesetz.
Das wurde genau so, wie Sie es damals beschlossen haben, übernommen. Das Unredliche ist, dass Sie hier gegen Ihr ei genes Gesetz agieren.
Man kann über bestimmte Punkte wie den Sanierungsfahrplan diskutieren. Es ist aber wirklich obskur, wenn Sie die anderen damals von Ihnen beschlossenen Punkte, beispielsweise die Höhe der Bußgelder, die zu zahlen sind, wenn das Gesetz nicht eingehalten wird, denjenigen zuschreiben, die seinerzeit, wie die SPD-Fraktion das gemacht hat, das Gesetz sogar abge lehnt haben.
(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen – Abg. Ulrich Lusche CDU: Das bezieht sich doch auf etwas ganz anderes!)
In der Sache ist es natürlich richtig. Es handelt sich um eine freiwillige Maßnahme. Wir nehmen es hier als eine Erfül lungsoption mit auf. Man kann darüber streiten, ob wir hier Ordnungsrecht schaffen wollen oder ob wir das allein über Förderung machen. Darüber kann man durchaus diskutieren.
Die Grundsatzentscheidung, dies über das Ordnungsrecht zu regeln, ist jedoch von Ihnen getroffen worden. Man kann sa gen: „Dies war damals innovativ, gut und richtig.“ Dann kann man das mit dem Ordnungsrecht aber jetzt nicht plötzlich als ein Problem darstellen. Das Gesetz kommt von Ihnen. Wir entwickeln es weiter. Von Ihnen höre ich – außer Ihren Zwi schenrufen – nichts darüber, wie Sie es weiterentwickeln wol len. Mit sachlicher Parlamentsarbeit an einem Gesetzentwurf hat dies nichts zu tun, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir haben einige Korrekturen vorgenommen. So haben wir mehr Flexibilität geschaffen. Wenn mehr Flexibilität geschaf
fen wird, wird natürlich immer der Vorwurf erhoben, dass es etwas komplexer wird. Dies liegt daran, dass mehr ermöglicht wurde. Wie wäre denn Ihre Reaktion gewesen, wenn wir das Gegenteil gemacht hätten? Dann hätten Sie uns Bevormun dung vorgeworfen, weil dann bestimmte Optionen nicht in der Flexibilität und mit den Kombinationsmöglichkeiten zugelas sen worden wären.
An dieser Stelle möchte ich anmerken, dass beim Sanierungs fahrplan der Wirtschaft, um die es geht und die wir mitneh men wollen, sogar die vollen 15 % und nicht nur 5 % wie bei den Wohngebäuden anerkannt werden. Dass der Sanierungs fahrplan nicht nur bei Wohngebäuden, sondern auch bei Nicht wohngebäuden sehr hilfreich ist, habe ich Ihnen soeben aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz vorgelesen.
In diesem Sinn glaube ich, dass wir auf einem guten Weg sind. Ich hätte mich darüber gefreut, wenn es seitens der Oppositi on Vorschläge bzw. Änderungsanträge gegeben hätte. Ich be daure, dass dies nicht der Fall ist.
Wir, die SPD-Fraktion, haben uns vor eineinhalb Jahren in ei ner Anhörung mit diesem Thema beschäftigt. In der Zwischen zeit gab es auch eine Reihe von Gesprächen, so auch mit dem Ministerium, das auch bereit gewesen wäre, Ihnen sein Knowhow zur Verfügung zu stellen. Das haben Sie abgelehnt. Das bedaure ich sehr. Meines Erachtens ist das Gesetz sehr gut ge lungen. Daher wird die SPD-Fraktion dem Gesetzentwurf zu stimmen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Stober hat gerade ge sagt, er sei traurig darüber, dass keine Änderungsanträge von der Opposition eingebracht worden seien. Herr Kollege Sto ber, wie ich Ihnen bereits in den Ausschussberatungen immer wieder gesagt habe, haben wir deshalb keine Änderungsan träge eingebracht, weil wir das prinzipielle Vorgehen als sol ches für falsch halten. Wir meinen, dass man über Verpflich tungen deutlich weniger regulieren kann als über das Setzen von Anreizen.