In Berlin sagt im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz im Dezember die Bundesregierung: Das ist die richtige Herange hensweise; dies werden wir auch auf Bundesebene verfolgen. Ich habe Ihnen auch schon im Ausschuss vorgelesen,
wie die Bundesregierung den individuellen Sanierungsfahr plan hier einführt. Was machen Sie? Sie treten den Vorschlag hier in die Tonne und bezeichnen den Sanierungsfahrplan als Papiertiger.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal die wesentlichen Punkte nennen, die wir mit diesem Gesetz ein führen. Die Opposition, wie gesagt, irrlichtert noch zwischen dem Vorwurf der Überforderung von Bürgerinnen und Bür gern und Unternehmen auf der einen Seite und Begriffen wie „Papiertiger“ auf der anderen Seite. Was sind die zentralen Eckpunkte, die wir jetzt mit diesem Gesetz einführen?
Wir fordern künftig fünf Prozentpunkte zusätzlich an erneu erbarer Energie für Heizen und Wärme, statt der bisherigen 10 % zukünftig also 15 %. Was sind die tieferen Gründe hier für? Wenn man weiß, dass 40 % des Endenergieverbrauchs und rund 30 % der Treibhausgase auf den Gebäudesektor ent fallen, dann ist es doch irgendwie logisch und liegt auf der Hand, dass man sich mit diesem Thema befasst und ausein andersetzt. Sie selbst sind diesen Weg 2007/2008 gegangen, und wir entwickeln diesen Weg weiter.
Auch die Bundesregierung hat das im Dezember erkannt mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz, in den sie jetzt den Sanierungsfahrplan einbaut. Baden-Württemberg war auch da wieder Stichwortgeber, genauso wie Baden-Württem berg 2008 Stichwortgeber war bei dem Erneuerbare-WärmeGesetz auf Bundesebene. Allerdings: Dieses Gesetz be schränkt sich auf den Neubausektor. Wenn man weiß, dass der Neubausektor gerade einmal 0,8 % im Jahr ausmacht – und das noch bei Gebäuden, die sowieso mittlerweile eine hohe Energieeffizienz haben –, dann muss man doch klar sagen: Es ist richtig, dass wir uns mit dem Gebäudebestand auseinan dersetzen, und es ist auch richtig, dass wir uns mit den Hei
Das, was wir hier mit der Weiterentwicklung des Gesetzes ma chen, denke ich, greift dieses Thema in einer richtigen Weise auf.
Was ist der zweite Punkt? Wir beziehen – das haben wir auch im Koalitionsvertrag so festgelegt – die Nichtwohngebäude in das Erneuerbare-Wärme-Gesetz ein, also beispielsweise Bürogebäude oder Hotels. Dabei orientieren wir uns bei der Frage der Nichtwohngebäude aus gutem Grund an der Defi nition der Nichtwohngebäude im Erneuerbare-Energien-Wär megesetz des Bundes. In einem Punkt gehen wir, was die Aus nahmeregelungen betrifft, sogar noch weiter.
Drittens: Mit diesem Gesetz schaffen wir die Möglichkeit zur Kombination verschiedener Optionen. Zukünftig gibt es ein deutliches Mehr an Flexibilität für diejenigen, die den gesetz lichen Regelungen unterworfen sind.
Wie war es vorher? Wir hatten vorher die Solarthermie als An kertechnologie. Jeder, der aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage war, Solarthermie zu nutzen, war von den Rege lungen des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes entbunden. Zukünf tig bieten wir eine breite Palette von individuellen Lösungen und von Kombinationsmöglichkeiten. Ich sage ausdrücklich: Damit wird dieses Gesetz auch anwendungsfreundlicher und bürgerfreundlicher.
Viertens: Das Gesetz ist zukünftig technologieneutral und technologieoffen, im Gegensatz zu der Regelung, die Sie im Gesetz hatten. Nochmals: Ich kritisiere das gar nicht. Wir ha ben das damals mit unterstützt. Aber das sind auch Erfahrun gen, die wir jetzt nach vier Jahren, in denen das Gesetz in Ba den-Württemberg gegriffen hat, aufnehmen und die wir bei der Weiterentwicklung dieses Gesetzes berücksichtigen.
Fünftens – auch das ist ganz wichtig –: Im Vorfeld kursierten ja die unterschiedlichsten Zahlen dazu – Kollege Nemeth hat das eben noch fortgeführt –, was da alles an zusätzlichen Kos ten auf Bürgerinnen und Bürger und auf Unternehmen zu kommt. Wir haben sehr kostengünstige Erfüllungsoptionen in dem Gesetz berücksichtigt. Nehmen Sie die Möglichkeit, die bisher, seit 2007, auch schon in dem Gesetz drin war, nämlich 10 % Bioöl und Biogas zuzufeuern. Diese Option haben wir dringelassen. Wir haben zum anderen neue Möglichkeiten ge schaffen, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke als ei ne sehr kostengünstige Möglichkeit, die zukünftig hier auch teilweise zur Anerkennung gebracht werden kann.
Das alles sind Dinge, mit denen man zeigen kann: Es geht hier nicht darum, Bürgerinnen und Bürger zu überfordern, sondern ganz im Gegenteil: Wir haben sehr genau im Blick, dass wir Bürgerinnen und Bürger nicht überfordern wollen, aber trotz
Im Übrigen – auch das übernehmen wir bereits aus dem bis herigen Gesetz –: Da, wo jemand aufgrund der finanziellen Situation nicht in der Lage ist, die Anforderungen zu erfüllen, kann auch über einen Befreiungsantrag von den Anforderun gen des Gesetzes abgesehen werden.
Sie sagen, das war schon bisher so. Klar war es schon bis her so. Aber Sie tun so, als würden wir hier sozusagen völlig von Ihrem bisherigen Gesetz abweichen.
(Abg. Ulrich Lusche CDU: Der Anwendungsbereich ist ein anderer, und zwar signifikant! Herr Minister, das wissen Sie!)
Gerade, verehrte Kolleginnen und Kollegen, für die Einbezie hung der Nichtwohngebäude spricht aus meiner Sicht vieles. Der Weltenergierat machte in seiner Expertise für Deutsch land aus dem Jahr 2014 deutlich, dass die Nichtwohngebäu de, und zwar sowohl öffentliche als auch gewerbliche, eine zentrale Bedeutung haben, wenn es um die Effizienzverbes serung in Bezug auf den Wärmeeinsatz geht. Eine qualifizier te und unabhängige Energieberatung wird hierfür als erster Schritt empfohlen. Genau dies greifen wir auf mit dem Sanie rungsfahrplan, den ja jemand machen muss, nämlich qualifi zierte Energieberater. Jetzt tun Sie so, als wäre der Markt da für überhaupt nicht vorhanden. Das ist einfach Unsinn. Es gibt bundesweit etwa 5 400 beim BAFA, dem Bundesamt für Wirt schaft und Ausfuhrkontrolle, gelistete Energieberater,
Zweitens: Auch mit dem Energiesparcheck, den es in BadenWürttemberg seit vielen Jahren gibt, haben wir rund 700 ge listete Energieberater.
(Abg. Paul Nemeth CDU: Machen Sie erst einmal Ih re Verordnung! Sie haben doch noch nicht einmal die Verordnung fertig!)
Was erzählen Sie hier für Märchen – man wäre nicht in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen! Das ist schlicht und ergreifend Unsinn, was Sie da behaupten.
Meine Damen und Herren, man könnte jetzt noch vieles zu dem sagen, was Sie vorhin hier erzählt haben. Vielleicht ei nes – denn Sie versuchen es ja immer wieder –: Auch in der ersten Lesung haben Sie hier behauptet, Baden-Württemberg
wäre im bundesweiten Ranking abgefallen, was erneuerbare Energien betrifft. Ich habe Ihnen das schon in der Ausschuss sitzung gesagt; trotzdem behaupten Sie es immer wieder: Schauen wir uns die konkreten Zahlen der Agentur für Erneu erbare Energien an. Wie sehen diese Zahlen aus? Im Jahr 2010 lag Baden-Württemberg auf Platz 3, im Jahr 2014 lag BadenWürttemberg auf Platz 2. Das heißt, Baden-Württemberg hat sich verbessert und nicht verschlechtert. Sie aber stellen sich hier hin und machen eine Märchenstunde.
(Abg. Paul Nemeth CDU: Da sieht man es mal! Be hauptungen aufstellen und dann nicht einmal Fragen zulassen! Sie arbeiten nur mit Unterstellungen, Herr Untersteller!)
Meine Damen und Herren, das Großprojekt Energiewende ist ohne die Erschließung der Effizienzpotenziale im Gebäude bereich und ohne einen zunehmend höheren Einsatz von er neuerbarer Wärmeenergie – ich denke, das konnte ich deut lich machen – nicht realisierbar.
Die unmissverständliche Botschaft lautet: Wir müssen unse re Heizungen ertüchtigen, den Energieverbrauch der Gebäu de reduzieren, Energieeffizienz erreichen und dabei einen möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien einsetzen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz ist aus meiner Sicht ein gelungenes und angemessenes Instrument, um in die ser Richtung voranzukommen. Ich bin mir sehr sicher, dass wir – so, wie das Land 2008 Ideengeber für das ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz auf Bundesebene bezogen auf den Neubausektor war – spätestens in der nächsten Legislaturpe riode erleben werden, dass auch das baden-württembergische Erneuerbare-Wärme-Gesetz in der weiterentwickelten Form wieder ein Ideengeber für den Bund und für andere sein wird, dieses Thema in einer vernünftigen Weise im ordnungsrecht lichen Bereich aufzugreifen.
Wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/6236. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/6380. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen unter Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.