Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Innenminister, um es vor ab zu sagen: Große Diskussionen und Dissense wird es bei diesem Gesetzentwurf wohl nicht geben, der ja auch nicht ge
rade Spannung verspricht. Wenn man liest: „Gesetz zur Än derung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und ande rer Gesetze“, kommt nur wenig Spannung auf, vielmehr kom men jedoch Gedanken an Bürokratie, an Verwaltung und an Verwaltungskosten auf. Das sind jedoch Themen, die nicht geeignet sind, viel Beifall herauszufordern.
Trotzdem – da sind wir uns einig – brauchen wir in einem Staat, in dem so viel vorgeschrieben ist und in dem es viele Genehmigungen und andere Rechtsverfahren gibt, Gesetze und andere Regeln zu Verfahrensabläufen. Diese müssen gut und überschaubar sein und vor allem auch verständlich sein.
Ob all das, was in solchen Gesetzen steht, immer auch ver ständlich ist, mag ich manchmal bezweifeln. Beispielsweise steht im Vorblatt des Gesetzentwurfs unter „Wesentlicher In halt“:
Ziel des Gesetzes ist es – ich zitiere wieder aus der Drucksa che –, eine Verfahrensbeschleunigung und Vereinfachung der Verfahren herbeizuführen. Wenn dann 34 Seiten bedruckt wer den müssen, um die Begründung darzulegen – Herr Minister, Sie haben sich bemüht, uns alles zu erklären; es werden trotz dem nur wenige Vorschriften geändert –, dann frage ich mich: Was wird da einfacher?
Das Nächste ist: Die Themen, die jetzt behandelt werden, und die Rechtsvorschriften, die geändert werden, sind notwendig; das ist gar keine Frage. Wir wollen mehr Bürgerbeteiligung. Man muss eine Regelung finden, wie eine frühzeitige Bürger beteiligung vonstattengehen soll. Heute braucht man eben auch Vorschriften, wie man schriftliche Äußerungen elektro nisch zu der zuständigen Stelle bringen kann. Da gibt es kei nen Dissens. Das wollen wir auch.
Keine. Bei Abweichungen von der zwischen den Ländern beschlossenen und praktizierten Simultangesetzgebung
Das ist richtig so. Aber ich weiß nicht, ob die Landesregie rung diesen Grundsatz immer beachtet. Vor wenigen Mona ten haben wir in diesem Haus über das Umweltverwaltungs gesetz beraten. Dabei hat die CDU-Fraktion darauf hingewie sen, dass Verfahrensvorschriften in das Gesetz aufgenommen werden, die nicht identisch sind mit dem schon 2013 im Bun destag verabschiedeten Verwaltungsverfahrensgesetz, über das wir heute reden. Der zuständige Minister hat damals hier gesagt: Nein, wir wollen etwas Besseres, wir brauchen uns nicht an die Bundesvorgaben zu halten. Jetzt schreiben Sie: Wir wollen keine Zersplitterung, wir wollen uns an die Bun desregelungen halten.
Es ist so wie bei vielen Sätzen, die wir hier zu hören bekom men – auch heute Morgen wieder –: Die Landesregierung spricht eben nicht mit einer Zunge, sondern A sagt so, und B sagt so. Herr Schmiedel, Sie sind da ja ein großer Experte. Sie haben einmal von Zickzackpolitik gesprochen. Hier muss ich wieder feststellen: Vor drei, vier Monaten hat die Landesre gierung etwas anderes erzählt als heute.
Wir sind der Meinung, dass das, was in der vorliegenden Drucksache steht, was in dem Gesetz vorgesehen ist, richtig ist. Herr Minister, da kann ich Sie nur bestärken. Sie sollten nur erreichen, dass auch andere Vorschriften, die im Land for muliert sind, diesem Grundsatz gerecht werden. Deshalb wer den wir in den Ausschussberatungen natürlich hinterfragen: Welche Verfahrensvorschriften gibt es außer denen im heute vorgelegten Gesetzentwurf noch, und wo können wir dann ei ne Gleichschaltung erreichen? Das müssen wir erreichen, da mit wir unsere Verwaltungsabläufe ein klein wenig vereinfa chen können. Ich glaube, das wollen wir alle.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kolle gen! Eines ist zweifelsohne richtig, Herr Kollege Hollenbach: Das Gesetz ist spröde. Es ist von einem hohen Abstraktions grad, es hat keinen Sexappeal.
Es ist keine spannende Materie. Trotzdem ist es notwendig. Es ist ein langer Prozess, der seit 2006 zwischen Bund und Ländern läuft, um wesentliche verfahrensrechtliche Schritte zu vereinheitlichen. Das machen wir jetzt. Für die Rechtssi cherheit ist es tatsächlich notwendig, die Einheitlichkeit des Verfahrensrechts von Bund und Ländern dort zu gewährleis ten, wo es zwingend ist. Dort, wo es föderale Rechte gibt, wie z. B. im Umweltbereich, kann ein Land nach wie vor vom Bundesrecht abweichende eigene Gestaltungsvorschriften festlegen.
So können wir das, was Sie als „Hü und Hott“ bezeichnet ha ben, aufklären. Wir können auch gern in der Ausschussbera tung vertiefen, warum es im Umweltbereich abweichende Re gelungen gegeben hat, auch wenn der Innenausschuss dafür nicht primär zuständig ist. Das lässt sich sehr schnell aufklä ren. Bei wesentlichen verfahrensrechtlichen Schritten ist es, wie gesagt, notwendig, die Vereinheitlichung hinzubekom men.
Uns ist es wichtig, auf das Thema „Lückenschluss bei der frühzeitigen Bürgerbeteiligung“ hinzuweisen. Wir haben das zu einem großen Thema der Landespolitik gemacht und sind mit der entsprechenden Verwaltungsvorschrift und dem Pla nungsleitfaden für landeseigene Vorhaben ein Vorbild. Das findet noch nicht überall Anwendung, stößt aber zunehmend auf Unterstützung.
In der Praxis der letzten zwei Jahre hat sich gezeigt, dass es ein Zusammenwirken unterschiedlicher Interessen gibt. Es
geht nicht nur um mehr Bürgerbeteiligung – darum geht es auch –, sondern auch um Konfliktentschärfung, um die Be rücksichtigung von Bürgerinteressen in einem frühzeitigen Stadium. Das führt dann zu einfacheren Verwaltungsentschei dungen. Es führt zu weniger Gerichtsverfahren – davon sind wir überzeugt –, weil ein Großteil von Konflikten schon im frühen Vorfeld der Bürgerbeteiligung gelöst werden kann.
Daher sagen wir auch den privaten Investoren: Haltet euch künftig an die Verfahren. Arbeitet mit den Regierungspräsidi en und den Landesbehörden zusammen; denn von diesen Re gelungen profitiert auch ihr als Vorhabenträger. Das ist in dem Gesetz, soweit es rechtlich möglich ist, ausführlich und gut dargestellt. Deshalb unterstützen wir es ganz klar. Da sind wir uns einig.
Ansonsten, Herr Kollege, können wir selbstverständlich über Bürokratieabbau reden. Sie können fragen, warum 34 Seiten für relativ einfache Regelungen nötig sind. Da haben wir al le gemeinsam sicherlich noch Lern- und Nachholbedarf. Aber im Kern ist das Gesetz richtig und wird von uns unterstützt.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Wir haben schon gehört: Es ist ein sprödes Gesetz, zu dem viel Papier bedruckt und lange Reden gehalten wurden, die im Grunde nicht notwendig sind.
Wir sprechen hier von einem Gesetz aus dem Jahr 2006. Der Bundesrat hat im Jahr 2006 beschlossen, dorthin zu kommen, wo wir jetzt sind, nämlich zu den Zielen Rechtsvereinfachung, Rechtsvereinheitlichung, frühere Öffentlichkeitsbeteiligung und dadurch Vermeidung von Konflikten und deren frühzei tige Lösung. Wer könnte dagegen sein? Wir stimmen zu.
(Heiterkeit bei den Grünen – Abg. Alexander Salo mon GRÜNE: Soll ich es holen? – Abg. Manfred Hollenbach CDU: Ich kann die 34 Seiten bringen!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In dem Ge setz, das wir natürlich mit dem gebührenden Ernst behandeln wollen, geht es im Wesentlichen um drei Punkte: um Verfah rensbeschleunigung, frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs.
Den gesamten Komplex „Elektronischer Rechtsverkehr“ kön nen wir eigentlich von vornherein abhaken. Darin liegt nichts wirklich Brisantes. Darüber gibt es sicher keine Diskussion.
Für die Verfahrensbeschleunigung und frühzeitige Öffentlich keitsbeteiligung liegen allerdings eine Reihe von Anregungen vor – von Wirtschaftsverbänden, von kommunalen Trägern –, die wir im Ausschuss gründlich und ernst behandeln sollten. Es geht darum: Sind schon alle Abgrenzungen optimal erfolgt?
Die Richtung ist aber klar: Wenn ich eine frühzeitige Öffent lichkeitsbeteiligung will, bedeutet das einen gewissen Mehr aufwand. Mittlerweile gehen alle davon aus, dass dieser Mehr aufwand gerechtfertigt ist, wenn hinterher nicht das gesamte Projekt ins Stocken gerät und es dann kompliziert wird, was im Zweifel größeren Aufwand verursacht.
Was die Verfahrensbeschleunigung angeht, möchte ich aller dings nicht verschweigen, was uns Liberalen an dem Gesetz weniger gefällt. Das liegt aber nicht so sehr an dem Gesetz; es wird sich wahrscheinlich auch nicht ändern lassen. Wir stel len fest, dass immer mehr Verbandsklagerechte wahrgenom men werden; es geht also nicht um Rechte von Betroffenen, sondern um Rechte von Verbänden. Diese Ausweitung sehen wir, ehrlich gesagt, mit großer Skepsis. Die klagenden Ver bände schneiden durch dieses Gesetz jetzt noch einmal bes ser ab, weil sie noch eine Reihe von Beteiligungsmöglichkei ten bekommen. Uns ist eigentlich lieber, man beteiligt die Be troffenen, als dass man Verbände beteiligt. Aber, wie gesagt, dies wird sich nur schwer herauslösen lassen.
Deshalb kann ich insgesamt für unsere Fraktion nach Klärung offener Fragen im Ausschuss Zustimmung andeuten.
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/6618 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist so beschlossen.