Neu eingefügt haben wir für die Bechsteinfledermaus außer dem § 31, der den Schutz von Alleen betrifft. Die Bechstein fledermaus bevorzugt nämlich alte Bäume
und Höhlen, z. B. in naturnahen Wäldern, in Streuobstwiesen, in Parks. Künftig gilt mit dem neuen Naturschutzgesetz das Fällen von fünf oder mehr Bäumen bei landschaftsprägenden Baumreihen als Eingriff – übrigens unabhängig davon, ob es sich um Nadel-, Obst- oder sonstige Laubbäume handelt. Die neue Regelung ist damit ein wichtiger Beitrag für alle Baum fledermäuse, für Spechte und für andere Höhlenbewohner. Mit dem Schutz von Alleen in § 31 runden wir diese Maßnahme zusätzlich ab, und wir beheben ein jahrzehntelanges Manko aus CDU-Zeiten.
Schaue ich mir allerdings die Aussagen vonseiten der CDU und des Kollegen Wolf zur Umweltpolitik an, hätte ich zur Il lustration von Buchstabe C eher das Chamäleon nehmen sol len, weil dieses Tier seine Farbe so schnell wechseln kann wie Herr Wolf seine Meinung zu Stromtrassen.
Und den Kopf zieht Herr Wolf bei Gegenwind so schnell ein wie eine Schildkröte, wenn ein Fuchs oder gar ein Wolf kommt.
(Abg. Guido Wolf CDU: Oi! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Guido Wolf CDU: Das ist auch ein schönes Tier!)
Nur: Er ist relativ harmlos; er ist nicht gefährlich. Wir haben auch keine Angst vor ihm, denn er frisst weder Grünröcke noch Rotkäppchen. Also, vor dem Wolf haben wir keine Angst.
Jetzt zurück zum C-Falter: Neu eingefügt haben wir § 34 – Verbot von Pestiziden. Den C-Falter finden Sie an Waldrän dern, Sie finden ihn in naturnahen Gärten, Sie finden ihn an südexponierten Gebüschen. Grundsätzlich verboten ist künf tig gemäß § 34 der Einsatz von Pestiziden in qualifizierten
Schutzgebieten. Das bekommt dem C-Falter genauso gut wie sehr vielen anderen Schmetterlings- und Insektenarten.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Der Redner legt das gezeigte Bild auf einen Stuhl. – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Schmeiß doch die Bilder nicht so auf den Boden!)
Diese Beispiele, Kollege Rüeck, zeigen: Die Grünen und die Roten beherrschen das ABC des Naturschutzes. Das bestäti gen uns, Kollege Rapp, die verschiedensten Verbände. Sowohl BUND, LNV und NABU als auch der Industrieverband Stei ne und Erden als auch der Schwarzwaldverein bestätigen, dass es ein gutes Gesetz ist. Natürlich will jeder an der einen oder anderen Stelle etwas mehr, aber alle schreiben sie uns: Das ist ein gutes Gesetz.
Gestern Abend – Sie waren mit dabei, das haben Sie aber viel leicht nicht gehört; deswegen sage ich das gern und mit Freu de – bezeichnete ein Spitzenvertreter eines kommunalen Lan desverbands dieses Gesetz als einen wunderbaren Kompro miss.
(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zurufe von den Grünen: Ah! – Abg. Dieter Hille brand CDU: Wer war das, bitte? – Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP)
Die Opposition allerdings bremst oder macht gar nichts. Sie bremst beispielsweise in den Haushaltsberatungen. Was ma chen Sie da? Sie schlagen vor, die Mittel für den Naturschutz zu kürzen. Zum vorliegenden Gesetzentwurf bringen Sie kei ne Anträge ein. Wo bleiben sie denn? Es gab keinen einzigen Änderungsantrag, weder in der Ersten Beratung im Plenum noch im Ausschuss noch in der heutigen Zweiten Beratung im Plenum. Nichts! Fehlanzeige!
Könnten Arnika, Bechsteinfledermaus und C-Falter sprechen, sie würden sich für dieses Gesetz ebenfalls bedanken.
Stimmen Sie also diesem hervorragenden, weil zugleich kon servativen und bewahrenden, aber auch modernen und inno vativen Gesetz zu.
Herr Präsident, meine sehr geehr ten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne mit dem Ende der vergangenen Sitzung zu diesem Thema. Meine Kolleginnen haben aufgepasst.
Ich habe bereits bei der ersten Lesung des Naturschutzgeset zes das Neue sehr detailliert erläutert, die Verbesserungen, die damit einhergehen. Wir haben eben bereits einiges gehört. Deswegen will ich heute noch einmal deutlich machen, in wel cher starken Kette dieses Naturschutzgesetz steht. Dieses Na turschutzgesetz ist ein weiteres Glied in einer Kette, die be gonnen hat mit der Erhöhung der Haushaltsmittel für den ge samten Naturschutz auf das Doppelte, nämlich auf 60 Milli onen €. Die Kette beinhaltet die Erhöhung der Zahl der Land schaftserhaltungsverbände im Land von sechs auf 30. Wir ha ben einen Nationalpark errichtet, der nicht nur Arten und Landschaft schützt, sondern auch wertvolle Impulse für eine weitere regionale Wertschöpfung in unserem Land gibt. Wir haben einen weiteren Impuls für ein zweites Biosphärenge biet Schwarzwald geschaffen. Wir haben eine Naturschutz strategie erarbeitet, die Grundlage ist für alle Maßnahmen, die heute im Naturschutz ergriffen werden, auch für dieses neue Naturschutzgesetz.
Das Streuobstkonzept im Land wurde neu ausgerichtet, die Entwicklung der Nieder- und Hochmoore in allen Landestei len wurde verbessert, und wir haben die Grünstreifen an den Flüssen und Bächen in unserem Land erheblich verbessert. Der Vertragsnaturschutz – da, wo die Musik spielt, wo drau ßen vor Ort tatsächlich Natur- und Landschaftspflege betrie ben wird – ist durch viel mehr Finanzmittel in diesem Bereich erheblich gestärkt worden.
Ich will auch deutlich machen, dass es nicht nur um ein ein ziges Gesetz geht, sondern dass Naturschutz auch in anderen Gesetzen seinen Niederschlag findet, dass wir auch mit dem neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetz die Naturschutz erfordernisse verbessert haben. Vor allem haben wir die ein zelnen Gesetze miteinander kompatibel gemacht. Auch darü ber wird heute beraten.
Zum Naturschutzgesetz möchte ich ein Thema noch einmal besonders hervorheben, weil es mir persönlich sehr am Her zen liegt. Erstmalig ist in der Bundesrepublik in ein Gesetz aufgenommen worden, dass Lichtverschmutzung im Außen bereich kein Thema sein darf, sondern dass dagegen gearbei tet werden muss. Das ist eine gute Sache, und das wird uns weiterbringen.
Die Anhörung hat viel gebracht, nämlich viel Lob und kaum Tadel. Wir haben uns damit auseinandergesetzt. Das eine oder
andere ist geändert worden. Ich höre es heute gern, Herr Dr. Rapp, dass Sie von der Opposition naturschutzfachlich eigent lich überhaupt nichts gegen das Gesetz einzuwenden haben. Wenn Sie jetzt an dem Verfahren herumkritteln wollen, dann sollten Sie nicht die Regierung ansprechen, sondern eigent lich den Präsidenten unseres Hauses; denn soweit ich weiß, wird die Tagesordnung für die Plenartage vom Präsidium fest gelegt und nicht von der Regierung.
Zweitens sagen Sie, es gebe zu viele Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände. Ich sage Ihnen: Gerade das Ehrenamt im Naturschutz ist wichtig. Die ehrenamtlich Tätigen – im Ar tenschutz, in der Landschaftspflege – sind diejenigen, die sich dafür einsetzen, dass wir eine gute Landschaft haben, dass un sere Kulturlandschaft bestehen bleibt. Deswegen verstehe ich überhaupt nicht, warum Sie dem nicht zustimmen können.
Ich kann auch nicht verstehen, warum Sie gegen eine Sozial bindung des Eigentums im Naturschutz sind. Selbstverständ lich muss ein Zustandsstörer, Herr Dr. Rapp, handeln, wenn auf seinem Grundstück etwas nicht in Ordnung ist, und selbst verständlich muss es – wie bisher auch im Naturschutzgesetz geregelt – ein Vorkaufsrecht für die Naturschutzbehörden ge ben, wenn z. B. zusammenhängende Gebiete neu geschaffen werden müssen.