Markus Rösler
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Werter Kollege Wolf, Sie haben gerade zu meiner Überraschung und Freude mitgeteilt, dass Sie beim Nationalpark das Rad nicht zurückdrehen wol len.
Wie kommt es dann, dass Kollegen von Ihnen, Landtagsab geordnete der CDU-Fraktion, bei Podiumsdiskussionen zur Landtagswahl mitteilen, dass der Flächenzuschnitt des Nati onalparks verändert, die Fläche verkleinert und damit die Sub stanz des Nationalparks angegriffen werden soll? Was sagen Sie dazu?
Vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Wolf. – Sie haben gerade eben moniert, dass die mittelfristige Finanzplanung erst zum heu tigen Tag vorgelegt wird. Erinnern Sie sich noch daran, dass über Jahrzehnte hinweg unter der Federführung der CDU die Haushaltspläne verfassungswidrig nicht einmal im richtigen Jahr vorgelegt wurden?
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem novellierten Landesbesoldungsgesetz werden wir mehr Anreize – darüber haben wir gesprochen – für die wichtige Arbeit von Lehrerin nen und Lehrern sowie für Professoren am Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule schaffen. Das findet hier im Hohen Haus breiten Konsens; das freut uns. Es gibt mit Sicherheit auch einen Konsens darüber, wie wichtig die Arbeit der Lehrerinnen und Lehrer und auch der Professoren – sprich der Bildenden – an den schulischen und hochschuli schen Einrichtungen hier in unserem Land ist.
Bei Ihrer Formulierung von gerade eben, Kollege Kößler, wir würden jetzt einen Teil der Lehrer degradieren, hätten sie ab gehängt, müssen Sie sich schon ein bisschen an die eigene Na se fassen. Wer hat denn über Jahre diese Grundlage geschaf fen? Wer hat denn auch bei Realschulen und Grundschulen über Jahrzehnte hinweg unterschiedlich bezahlt? Das stammt von Ihnen. Da haben Sie wohl „wir“ und „ihr“ verwechselt; das lernt man aber eigentlich schon in der Grundschule – hof fe ich zumindest.
Die Opposition hat zwei Entschließungsanträge vorgelegt. Die FDP/DVP wünscht ein Konzept für eine Weiterqualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer an Haupt- und Werkrealschulen. Das ist sinnvoll. Darüber haben wir in der ersten Lesung be reits debattiert. Es gibt Konsens, dass das richtig ist. Es freut uns, wenn die FDP/DVP mit einem Entschließungsantrag be tont, wofür wir Grünen uns bereits seit Monaten unter dem Strich erfolgreich eingesetzt haben.
Denn bereits in diesem Jahr wird es die ersten Entscheidun gen hierzu geben. Diese gelten dann übrigens auch für dieje nigen Lehrerinnen und Lehrer, die an Gemeinschaftsschulen unterrichten.
Insofern ist das, was Sie, Kollegen von der FDP/DVP, wün schen, durch Regierungshandeln sowieso erledigt
und damit auch Ihr Antrag.
Fazit: Wir handeln schneller, als die FDP/DVP Anträge schreibt.
Die CDU wünscht die umgehende Wiedereinführung der Be förderungsmöglichkeit für Haupt- und Werkrealschullehrkräf te von A 12 nach A 13. Interessant ist das schon. Diese Beför derungsmöglichkeit gab es in der Tat von 2009 bis 2012 im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung für 20 % der Planstel len. Diese Qualitätsoffensive, Kollege Kößler, war allerdings nur bis 2012 finanziert. Sie kostete pro Jahr 20,6 Millionen €, und in der mittelfristigen Finanzplanung war sie nicht enthal ten.
Ja, ja, in der ersten Phase. Aber wenn das aufwächst – was ja in sich richtig und logisch ist; darüber muss man nicht de battieren –, kostet es dann mehr.
Diese Maßnahme – jetzt geht es eben ans Eingemachte der Fi nanzpolitik – war nicht durchfinanziert. Sie war nicht in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten.
Das ist nicht der einzige Fall. Insgesamt rund 3 500 Stellen haben Sie zwar im Rahmen der Qualitätsoffensive eingestellt, aber nicht in die mittelfristige Finanzplanung übernommen – auch nicht 2010, also ein Jahr später. Das hätten Sie machen können, haben Sie aber nicht gemacht. Das, was Sie damals gemacht haben, war und ist unseriös.
Öffentlich Wohltaten verkünden, aber sie dann nicht durchfi nanzieren – das ist die Politik der Spatenstiche im Bildungs bereich. So ist das nämlich.
Wir haben diese 3 500 Stellen – zu denen auch die in Ihrem Antrag erwähnten 20 % gehören – im Haushalt abgesichert – im Gegensatz zu Ihnen. Das unterscheidet in diesem Fall grünrote Bildungspolitik von der schwarz-gelben Spatenstich-Bil dungspolitik. Das muss man schon einmal so formulieren.
Es geht aber noch weiter: Das Problem, das wir, die Regie rungsfraktionen, nun mit diesem Gesetzentwurf angehen, ist von der CDU-geführten Landesregierung verursacht worden, weil sie nicht nur die ersten 20 % der Lehrerinnen und Leh rer nicht dauerhaft finanziert hat, sondern auch die restlichen 80 % der Lehrer gar nicht angegangen ist. Davon war nichts zu erkennen. Sie haben sie schon damals im Regen stehen las sen. In Ihrem Antrag ist die Logik irgendwie nicht richtig vor handen.
Sie haben – das will ich ausdrücklich konstatieren; da gibt es wieder Konsens – die Weichenstellung für eine reformierte Lehrerfortbildung vorgenommen. Da gab es einen Konsens. Das haben wir weiterentwickelt. Jetzt gibt es das Modell mit den acht und den zehn Semestern. Auch das haben wir im Fi nanzausschuss und in der ersten Lesung bereits betont.
Die höhere Besoldung aller Lehrer holen wir – um vom Posi tiven zu sprechen – jetzt aber nach. Wie gesagt, wir werden da eine entsprechende Weiterqualifizierungsmöglichkeit schaffen. Das wird bereits in diesem Jahr sehr konkret angegangen.
Ich warte aber immer noch, Kollege Kößler, auf eine Antwort auf das, wonach ich in der ersten Lesung gefragt habe, auf das, wonach ich im Finanz- und Wirtschaftsausschuss gefragt habe: Wo ist eigentlich die Gegenfinanzierung? Ich warte da rauf, dass Sie spätestens zum Nachtragshaushalt einen Gegen finanzierungsvorschlag vorlegen.
Es geht um zweistellige Millionenbeträge. Für die CDU sind das vielleicht Peanuts. Vielleicht schlagen Sie vor, das wieder aus dem Topf der Mittel für die Tariferhöhungen zu nehmen – wie Sie es schon einmal gemacht haben –, also eine Gegen finanzierung zulasten der Beamten. Darauf dürfen wir einmal gespannt sein.
Wir jedenfalls werden – wie vorhin bereits ausgeführt – das Konzept zur Weiterbildung von entsprechenden Lehrkräften an Haupt- und Werkrealschulen mit der entsprechenden Qua lifizierung anbieten und werden dafür sorgen, dass der Kon sens, der in diesem Punkt hier im Haus existiert, umgesetzt wird, nämlich dass wir versuchen, dass an gleichen Schulen gleiche Tätigkeiten auch gleich bezahlt werden können, wenn eine gleiche oder vergleichbare Ausbildung vorliegt. Das wer den wir selbstverständlich finanziell seriös absichern.
Vielen Dank.
Werter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf umfasst einen ganzen Blumenstrauß positiver Änderungen für die Be schäftigten im Land. Wir können zu Recht stolz sein: sowohl auf die Beschäftigten im Land, die gute Arbeit in Schulen und Hochschulen machen – hier geht es ja insbesondere um die Duale Hochschule –, als auch natürlich auf den Gesetzentwurf selbst.
Exemplarisch will ich zwei Bereiche herausgreifen, die auch beide schon angesprochen wurden, weil sie besonders im Fo kus stehen. Das eine ist die Erhöhung auf die A-13-Besoldung im Bereich der Ausbildung für Hauptschule, Realschule, Werk realschule und Gemeinschaftsschule. Damit werden wir die Besoldung fairer und besser gestalten. Gesagt wurde bereits, dass diese zukünftig einheitlich nach A 13 erfolgt.
Wir wissen wohl, Kollege Kößler, dass es dann Unterschiede an den Schulen gegenüber den amtierenden erfahrenen Kol legen gibt. Das Problem ist uns bekannt. Deswegen gibt es in Zukunft dieses Angebot, dass diese Kollegen im Zuge einer Fortbildung nach A 13 aufsteigen können. Sie selbst wissen auch, dass man das nicht von heute auf morgen machen kann, und Sie selbst wissen auch, dass das eine jetzt eine zehnse mestrige Ausbildung mit zwei Übergängen ist. Das waren zu erst sechs und sieben Semester, dann waren es acht Semester, jetzt sind es sechs plus vier Semester mit Bachelor und Mas ter. Da wird sich auch in der Ausbildung etwas ändern.
Im Zuge dessen, dass sich diese Ausbildung ändern wird, wer den in einem ersten Schritt auch diejenigen, die diese Ausbil dung dann zusätzlich gemacht haben, eine andere Besoldung bekommen als diejenigen, die diese Ausbildung noch nicht gemacht haben. Drei oder vier Semester Unterschied in der Ausbildung schlagen sich da entsprechend nieder.
Aber wie gesagt: Der Hinweis ist ja völlig richtig. Da besteht im Grundsatz Handlungsbedarf. Das ist uns bewusst, und des wegen werden wir das Problem auch angehen.
tionen fairerweise dann auch mit im Augenblick befristeten W-3-Stellen belegen. Wir wissen auch, dass es eine Diskussi on darüber gibt, ob wir das dauerhaft oder ob wir das befristet machen. Ich meine und wir von der Landtagsfraktion GRÜ NE meinen, dass diese im Augenblick befristete Besoldung im W-3-Bereich der richtige Weg ist, ohne dass wir uns des wegen für die Zukunft festlegen. Bei diesem Gesetzentwurf geht es jetzt zuerst einmal darum, die fünf Leitungsfunktio nen überhaupt mit W 3 zu belegen, was ja bisher nicht der Fall war, was aber fairerweise aufgrund der entsprechenden Ver antwortung der Personen, die diese Funktionen ausüben, von uns getätigt wird.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Gesetz insgesamt, wie es vorgelegt wurde, eine exzellente Besetzung von Leitungsfunk tionen bei der DHBW ermöglicht, genauso wie es bei den Leh rern einen deutlichen Fortschritt bewirkt.
Es sei noch erlaubt, Kollege Kößler – wir sind ja beide Mit glied im Finanz- und Wirtschaftsausschuss –, zu erwähnen: Sie mahnen die bessere Bezahlung der Grundschullehrerin nen und -lehrer an. Selbstverständlich wäre es wünschenswert – Bildung ist ein hohes Gut –, wenn auch dort A 13 bezahlt würde. Aber Sie selbst wissen auch – ich unterstelle, Sie wis sen das, Kollege –, dass das einen Finanzumfang in der Grö ßenordnung von etwa 300 Millionen € ausmachen würde. Jetzt hätte ich ganz gern den Deckungsvorschlag von Ihnen bei den nächsten Haushaltsberatungen.
Sie sollten diese Besoldungserhöhung nicht nur einfordern, sondern auch vorschlagen, wie wir das dann finanzieren.
Es ist uns bewusst, wie gesagt, dass auch Grundschullehrerin nen und Grundschullehrer wichtige Arbeit für die Zukunft ma chen. Diese haben in diesem Fall dann eine Ausbildung von sechs plus zwei Semestern. Auch da unterscheidet sich dann die Ausbildung in Zukunft von der sechs- plus viersemestri gen Ausbildung. Daher ist uns der Unterschied bewusst. Wir werden in den nächsten Jahren sehen, wenn hoffentlich GrünRot weiter regiert,
wie wir das angehen.
Mit diesem Beschluss machen wir einen Schritt in die richti ge Richtung. Das Landesbesoldungsgesetz in der Form, wie es jetzt in dem Gesetzentwurf vorgelegt wird, stellt wichtige und richtige besoldungsrechtliche Weichen, um den Bildungs- und Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken. Das begrüßen wir vonseiten der Landtagsfraktion GRÜNE und werden deswegen in den Beratungen im Finanz- und Wirt schaftsausschuss diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor einer Woche ha be ich hier an dieser Stelle vom „Dreiklang des Naturschut zes“ gesprochen, von Naturschutzfinanzen, Naturschutzstra tegie und Naturschutzgesetz. Alle drei Bereiche, sowohl die Finanzen als auch die Strategie als auch das Gesetz, gilt es jetzt mit Leben zu füllen. Das ist in diesem Fall durchaus wörtlich zu nehmen. Denn der Kern dessen, worüber wir beim Naturschutz reden, ist lebendig: Es ist die biologische Viel falt; es sind insbesondere Tier- und Pflanzenarten.
Ich zeige Ihnen daher heute an einem ABC der Arten, wie wir dies umsetzen. Natürlich ist unsere Naturschutzstrategie ein gebettet in die Biodiversitätsstrategie des Bundes, eingebet tet in die Ziele der EU und der IUCN. Gern verweisen man che auf die Notwendigkeit von Naturschutz in fernen Ländern, ob für den Tiger in Sibirien oder den Wildesel in der Mongo lei. Das ist alles wichtig. Aber hier und heute geht es um ein ABC der baden-württembergischen Arten: nämlich A wie Ar nika, B wie Bechsteinfledermaus und C wie C-Falter. Wir, Grüne und SPD, beherrschen dieses ABC des Naturschutzes.
Das zeige ich Ihnen ganz konkret an diesen drei Arten und an dem vorliegenden Gesetzentwurf mit Blick auf einige der Pa ragrafen.
A wie Arnika:
Für die Arnika haben wir in § 60 ein landesweites Moor schutzkonzept eingefügt. Die Arnika kommt heute überwie gend in Randbereichen von Mooren vor, an der Schwäbischen Alb, im Schwarzwald, im Oberland. Wir haben zudem auch schon gehandelt: Unser Naturschutzminister Bonde hat erst vor fünf Tagen in Bad Wurzach umfangreiche Aktivitäten zum Schutz der Moore und damit zum Schutz von Arten wie der Arnika vorgestellt. Wir haben in der LUBW eine Stelle für Moorschutz geschaffen. Wir haben sechs Modellprojekte zur Renaturierung von Mooren auf den Weg gebracht. Weitere werden folgen, und die Finanzierung haben wir auch schon gesichert. Damit verknüpfen wir erfolgreich die Ziele von Na turschutz und Klimaschutz.
B wie Bechsteinfledermaus:
Neu eingefügt haben wir für die Bechsteinfledermaus u. a. fol genden Passus in § 14:
Eingriffe in Natur und Landschaft... können insbesonde re sein...
7. die Beseitigung... von landschaftsprägenden... Baum
reihen...
Neu eingefügt haben wir für die Bechsteinfledermaus außer dem § 31, der den Schutz von Alleen betrifft. Die Bechstein fledermaus bevorzugt nämlich alte Bäume
und Höhlen, z. B. in naturnahen Wäldern, in Streuobstwiesen, in Parks. Künftig gilt mit dem neuen Naturschutzgesetz das Fällen von fünf oder mehr Bäumen bei landschaftsprägenden Baumreihen als Eingriff – übrigens unabhängig davon, ob es sich um Nadel-, Obst- oder sonstige Laubbäume handelt. Die neue Regelung ist damit ein wichtiger Beitrag für alle Baum fledermäuse, für Spechte und für andere Höhlenbewohner. Mit dem Schutz von Alleen in § 31 runden wir diese Maßnahme zusätzlich ab, und wir beheben ein jahrzehntelanges Manko aus CDU-Zeiten.
C wie C-Falter, ein Schmetterling:
Schaue ich mir allerdings die Aussagen vonseiten der CDU und des Kollegen Wolf zur Umweltpolitik an, hätte ich zur Il lustration von Buchstabe C eher das Chamäleon nehmen sol len, weil dieses Tier seine Farbe so schnell wechseln kann wie Herr Wolf seine Meinung zu Stromtrassen.
Und den Kopf zieht Herr Wolf bei Gegenwind so schnell ein wie eine Schildkröte, wenn ein Fuchs oder gar ein Wolf kommt.
Herr Wolf, wir wissen ganz genau, dass der Wolf zum Land gehört.
Nur: Er ist relativ harmlos; er ist nicht gefährlich. Wir haben auch keine Angst vor ihm, denn er frisst weder Grünröcke noch Rotkäppchen. Also, vor dem Wolf haben wir keine Angst.
Jetzt zurück zum C-Falter: Neu eingefügt haben wir § 34 – Verbot von Pestiziden. Den C-Falter finden Sie an Waldrän dern, Sie finden ihn in naturnahen Gärten, Sie finden ihn an südexponierten Gebüschen. Grundsätzlich verboten ist künf tig gemäß § 34 der Einsatz von Pestiziden in qualifizierten
Schutzgebieten. Das bekommt dem C-Falter genauso gut wie sehr vielen anderen Schmetterlings- und Insektenarten.
Diese Beispiele, Kollege Rüeck, zeigen: Die Grünen und die Roten beherrschen das ABC des Naturschutzes. Das bestäti gen uns, Kollege Rapp, die verschiedensten Verbände. Sowohl BUND, LNV und NABU als auch der Industrieverband Stei ne und Erden als auch der Schwarzwaldverein bestätigen, dass es ein gutes Gesetz ist. Natürlich will jeder an der einen oder anderen Stelle etwas mehr, aber alle schreiben sie uns: Das ist ein gutes Gesetz.
Gestern Abend – Sie waren mit dabei, das haben Sie aber viel leicht nicht gehört; deswegen sage ich das gern und mit Freu de – bezeichnete ein Spitzenvertreter eines kommunalen Lan desverbands dieses Gesetz als einen wunderbaren Kompro miss.
Die Opposition allerdings bremst oder macht gar nichts. Sie bremst beispielsweise in den Haushaltsberatungen. Was ma chen Sie da? Sie schlagen vor, die Mittel für den Naturschutz zu kürzen. Zum vorliegenden Gesetzentwurf bringen Sie kei ne Anträge ein. Wo bleiben sie denn? Es gab keinen einzigen Änderungsantrag, weder in der Ersten Beratung im Plenum noch im Ausschuss noch in der heutigen Zweiten Beratung im Plenum. Nichts! Fehlanzeige!
Es gibt keine Änderungsanträge.
CDU und FDP/DVP befinden sich offensichtlich im Tief schlaf, was den Naturschutz betrifft.
Könnten Arnika, Bechsteinfledermaus und C-Falter sprechen, sie würden sich für dieses Gesetz ebenfalls bedanken.
Denn ganz im Landesinteresse gilt für Grün-Rot das SchillerZitat:
Der gebildete Mensch macht die Natur zu seinem Freund...
Deswegen würden sich diese drei Arten bei uns dafür bedan ken.
Stimmen Sie also diesem hervorragenden, weil zugleich kon servativen und bewahrenden, aber auch modernen und inno vativen Gesetz zu.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein Feiertag; aus meiner Sicht ist heute sogar ein musikalischer Feiertag.
Denn wir feiern einen Dreiklang: Naturschutzfinanzen, Na turschutzstrategie, Naturschutzgesetz. Das alles gehört zusam men, und das alles haben wir auf den Weg gebracht.
Der erste Ton stammt schon aus dem Jahr 2011. Gleich nach dem Regierungsantritt haben wir abgesichert, dass die Natur schutzfinanzen um 30 Millionen € erhöht wurden. Damit ha ben wir ein zentrales Wahlkampfversprechen konsequent ein gehalten.
Zweiter Ton: Wir haben zwei Jahre später, 2013, eine innova tive, bundesweit vorbildliche Naturschutzstrategie formuliert, die weit über das hinausging, was die Vorgängerregierung for muliert hatte. Damit haben wir die Grundlage für ein moder nes Land, auch für ein modernes Natur- und Kulturland schaftsland Baden-Württemberg gelegt.
Der dritte Ton im Dreiklang erklingt heute: Wir legen ein mo dernes, zeitgemäßes Naturschutzgesetz vor.
Naturschutzfinanzen, Naturschutzstrategie, Naturschutzgesetz – das ist ein grün-roter Dreiklang, der sehr, sehr gut zu Ba den-Württemberg passt.
Schritt für Schritt stellen wir dadurch die Bewahrung der Schöpfung – der begeisternde Kirchentag hat gerade erst ge endet – bzw. die Verantwortung für unser Naturerbe in das Zentrum der Politik. Das ist grün, konservativ und modern zu gleich.
Fünf konkrete Beispiele:
Wir sichern erstens die Landschaftserhaltungsverbände – Mi nister Bonde hat bereits darauf hingewiesen – gesetzlich ab: Anstelle von sechs Landschaftserhaltungsverbänden unter CDU und FDP/DVP gibt es heute 30. Wir haben die Finanz mittel verdoppelt, die Anzahl der LEVs verfünffacht, und das in vier Jahren. Jetzt sichern wir dies auch gesetzlich. Das ist ein wichtiger Schritt, der, glaube ich, auch parteiübergreifend befürwortet wird.
Zweitens: Wir schützen endlich die Alleen und die unzer schnittenen Räume des Landes. Das ist ein Beitrag zugunsten von Landschaftsbild, Erholung und Tourismus, der im Gesetz bisher gefehlt hat.
Drittens: Wir stärken den Biotopverbund. Damit setzen wir sowohl die Vorgaben des Bundes als auch unsere eigene Na turschutzstrategie um. Kollege Rapp, ich will schon darauf hinweisen: Ein innovatives Element der grün-roten Natur schutzstrategie ist, dass wir das Thema Rohstoffabbau im Na turschutzgesetz haben, dass wir nun auch in der Gesetzesbe gründung formulieren, dass naturschutzfachlich hochwertige Abbaustandorte in den Biotopverbund integriert werden kön nen und sollen. Das ist eine gemeinsame Linie von Grün-Rot, die wir hier verfolgen.
Dies hat übrigens bei Schwarz-Gelb gefehlt. Sie sind in 58 Regierungsjahren nicht auf die Idee gekommen, Wirtschaft und Naturschutz – weder im Gesetz noch in einer Strategie – miteinander zu verknüpfen. Ausgerechnet Sie! Jetzt formulie ren wir, Grün-Rot, dies in der Strategie und setzen das im Ge setz um. Es musste also zuerst eine grün-rote Regierung ge ben, um Ökonomie und Ökologie miteinander zu verbinden.
Viertens: Wir stärken die Beteiligungsrechte der Naturschutz verbände. Angst ist ein schlechter Ratgeber, Herr Rapp; das muss ich schon sagen. Wer Angst davor hat, dass sich gemein nützige Verbände dieses Landes in die Entwicklung unseres Landes einbringen, der hat schlechte Ratgeber. Wir, Grün-Rot, stehen für mehr Beteiligung, für mehr Engagement, für mehr Ehrenamt, für mehr Gehörtwerden, für mehr Demokratie.
Das ist ein Kern dessen, warum wir hier die Mitwirkungsrech te und die Beteiligungsrechte der Verbände stärken.
Übrigens, Kolleginnen und Kollegen von der CDU und ins besondere Kollege Rapp: Wer A sagt, also die Bedeutung des Ehrenamts in die Landesverfassung hineinschreiben möchte, der sollte auch B sagen und das Ehrenamt wahrhaft stärken – nichts anderes sind die Mitwirkungsrechte der Naturschutz verbände.
Die Verfassung – das unterstützen wir durchaus – ist die The orie für Sonntagsreden, das andere ist die Praxis für die gan ze Woche, und das führen wir jetzt ein. Stimmen Sie also dem Naturschutzgesetz zu, wenn Sie nicht auf dem Niveau von
Sonntagsreden stehen bleiben wollen. Helfen Sie mit, die im Land ehrenamtlich tätigen Menschen, die sich für unser Na turerbe, für unsere Schöpfung einsetzen, zu motivieren.
Last, but not least, fünfter Punkt: Wir legen gesetzlich fest – der Minister hat es erwähnt; das ist sicherlich ein besonderer Punkt –, dass gentechnisch veränderte Organismen im Um feld von 3 000 m um qualifizierte Schutzgebiete nichts zu su chen haben. Wir verbinden hier wissenschaftliche Erkenntnis se – z. B. zum Radius des Bienenflugs – mit den Interessen von über 80 % der Bevölkerung in unserem Land. Das ist et was, was der Bevölkerung dient und was auch den Interessen des Landes dient. Weder wir noch die Bevölkerung wollen gentechnisch veränderte Organismen auf den Äckern in un serem Land oder auf unseren Tellern.
Unter CDU und FDP/DVP hatte der Naturschutz die Rolle des ungeküssten Frosches.
Ich kann mir vorstellen, dass Sie ungern Grüne küssen. Des wegen hat jetzt Grün-Rot den Frosch geküsst. Der Naturschutz ist ein Prinz, auf den wir alle stolz sein dürfen. Zwischen Rot und Grün hat es eben geknistert. Jetzt haben wir mit dem Na turschutzgesetz, mit der Naturschutzstrategie, mit den Natur schutzfinanzen viele glückliche Naturschutzkinder im Land. Wir haben einen Nationalpark, wir haben Landschaftserhal tungsverbände, wir haben Biosphärenreservate. Kollege Lo cherer, unter Grün breitet sich hier im Land sogar der Schwarz storch immer mehr aus. Wir setzen uns hier im Land also auch für gefährdete Minderheiten ein.
Vielen Dank.
Herr Präsident, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Lieber Minister Bonde, das Thema Landschaftserhaltungsverbände beschäftigt uns im Landtag schon länger als vier Jahre. Es ist allerdings insgesamt schon sehr viel älter. Vor 31 Jahren wurde in Bayern der erste Land schaftserhaltungsverband gegründet. Das ist seither eine bun desweite Erfolgsgeschichte. In vielen Bundesländern koope rieren Landwirtschaft, Naturschutz und Kommunen da sehr gut und sehr erfolgreich miteinander.
Baden-Württemberg war hier bis zum Jahr 2011 quasi Schluss licht im Vergleich mit anderen Bundesländern. Allerdings muss man fairerweise auch dazusagen, dass sich zum Ende der letz ten Legislaturperiode über alle Parteien hinweg ein Konsens abzeichnete, Landschaftserhaltungsverbände einzurichten. Es war dann allerdings eine der ersten Aktivitäten von uns, von Minister Bonde, schon im Sommer 2011 den 35 Landkreisen und damit auch den Partnern aus der Landwirtschaft und dem Naturschutz im Land zuzusagen, dass die Einrichtung von Landschaftserhaltungsverbänden gefördert wird. Es wird auch bundesweit als vorbildlich betrachtet – vom Dachverband,
vom DVL –, wie wir das jetzt in Baden-Württemberg umset zen.
Seit 2011 verläuft diese Umsetzung in den Kreisen in BadenWürttemberg sehr, sehr dynamisch; das muss man schon sa gen. Die Kreistagsbeschlüsse sind häufig auch mit der breiten Mehrheit der Fraktionen gefasst, die dahinterstehen. Nächste Woche steht im Kreis Ludwigsburg im Fachausschuss eine Entscheidung an. Das ist einer der allerletzten Kreise im Land – mein eigener Kreis –, in dem dies noch ansteht. Ich hoffe sehr, dass es dann auch dort eine breite Unterstützung, auch einiger anwesender Herren,
bei diesem Thema gibt, weil ja die Landtagsfraktionen auch hier im Grundsatz positiv dazu stehen.
Vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung im Land habe ich an den Minister folgende drei Fragen:
Erstens: Wie genau stellt sich jetzt die Entwicklung, insbeson dere seit dem Jahr 2011, dar? Wie ist der aktuelle Stand im Land in Bezug auf die Anzahl der gegründeten oder beschlos senen Landschaftserhaltungsverbände?
Zweitens: Wie genau gestaltet sich die Umsetzung der Drit telparität? Was bedeutet das, und wie funktioniert sie?
Drittens: Welche Aufgaben haben die Landschaftserhaltungs verbände in Baden-Württemberg? Da weicht in einigen Tei len die Akzentuierung – so ist mein Wissensstand – etwas von der Mehrzahl der anderen Bundesländer ab. Ich wäre dank bar, wenn der Minister die Frage beantworten würde, wie die Aufgabenfelder hier in Baden-Württemberg aussehen.
Vielen Dank. – Die 13 Sekunden Zeitüberzug des Kollegen Herrmann habe ich damit wieder eingespart.
Herr Minister, ein Be standteil der Landschaftserhaltungsverbände, die vom Land ja mit Mitteln aus dem Naturschutz unterstützt werden, sind die Natura-2000-Beauftragten in den Kreisen, die ein weite res Bindeglied darstellen, indem sie auf der einen Seite EUPflichtaufgaben umsetzen und auf der anderen Seite mit den
Landschaftserhaltungsverbänden kooperieren. Wie stellen sich denn die Aufgabenfelder genau dar, und wie ist die Arbeit die ser Natura-2000-Beauftragten in den Landkreisen einzuschät zen, die vom Land mit Naturschutzmitteln – Herr Hollenbach – finanziert werden?
Kollege Rapp, gestehen Sie zu, dass bei der Agrarministerkonferenz alle 16 Bundes länder, also selbstverständlich auch Baden-Württemberg mit unserem Minister Bonde, dem Vorschlag, das Bundeswaldge setz entsprechend zu ändern, zugestimmt haben? Da hat sich Baden-Württemberg also sehr wohl bewegt. Stimmen Sie dem zu?
Und zweitens: Was sagen Sie denn dazu, dass es auf Bundes ebene im Augenblick für das Land Baden-Württemberg schwierig ist, zu verhandeln, wenn gleichzeitig ein Gerichts verfahren läuft? Gestehen Sie zu, dass ein Land vorsichtig in seinen öffentlichen Meinungsäußerungen sein sollte, wenn es sich in einem laufenden Kartellverfahren befindet?
Werter Kollege, wie ste hen Sie denn dazu, dass die FDP 1990 alle Mitglieder der Volkskammer der DDR, die Mitglied der Liberaldemokrati schen Partei Deutschlands waren, der LDPD,
komplett übernommen hat, ebenso wie das Vermögen? Ich kenne persönlich einige dieser Kollegen, die quasi zwangs weise von der FDP übernommen wurden.
Wie stehen Sie zu diesem Prozess in der Historie der FDP?
Werter Kollege, danke für das Zulassen der Frage. – Erstens: Ist Ihnen bewusst, wie hoch im Vergleich zu den jetzt von uns getätigten Ausgaben die Ausgaben unter der Vorgängerregierung waren – nämlich deutlich, deutlich niedriger?
Zweitens: Wie meinen Sie das denn, wenn Sie einfordern, dass das Land ca. 1,5 Mil liarden € ausgeben bzw. Mittel in dieser Größenordnung in den Haushalt einstellen soll? Wie wird Ihr Gegenfinanzie rungsvorschlag für den Haushalt aussehen?
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! „Stop the loss“ hieß es im Jahr 2002, als die Regierungschefs der Europäischen Union festgestellt hatten, dass dem jahrzehntelang anhalten den Schwund an biologischer Vielfalt entgegengewirkt wer den solle und müsse. Das Ziel war, bis 2010 diesem Schwund an biologischer Vielfalt in der gesamten EU entgegenzuwir ken.
2010 stand fest: Kein einziger der 27 EU-Mitgliedsstaaten hat es geschafft, diesem Schwund entgegenzuwirken, und auch
kein einziges der 16 Bundesländer in Deutschland hat es ge schafft – auch Baden-Württemberg nicht –, dieses Ziel zu er reichen.
Die roten Listen werden immer länger.
Wenn wir überprüfen, welche Arten davon betroffen sind, se hen wir, dass die Vorkommen einzelner Arten wie Weißstorch, Schwarzstorch und Biber durchaus zunehmen. Die Bilanz ist also nicht nur einseitig. Aber insbesondere der Bestand an Ar ten der Agrarlandschaft geht weiter zurück, Arten wie Feld lerche oder Haussperling, die vielen von Ihnen durchaus ge läufig sind – scheinbare Allerweltsarten. Das ist kein gutes Zeichen. Daher liegt im Zusammenspiel zwischen Landwirt schaft und Naturschutz einer der wichtigsten Schlüssel für ei ne erfolgreiche Naturschutzstrategie.
Seit wenigen Tagen, also quasi druckfrisch, liegt die „Natur schutzstrategie Baden-Württemberg“ vor. Dieser Text ist ei ne Kurzfassung und damit für viele Menschen, die sich dafür interessieren, auch etwas leichter verdaulich. Hinterlegt ist ei ne noch viel umfangreichere Strategie mit sehr vielen konkre ten Maßnahmen und Vorschlägen, die wir in dieser und natür lich auch in der nächsten Legislaturperiode umsetzen möch ten.
Damit legt Baden-Württemberg eine wichtige, eine essenzi elle Grundlage vor, wie wir die biologische Vielfalt im Land erhalten wollen. Im Gegensatz zu der von CDU und FDP/DVP getragenen Vorgängerregierung distanzieren wir uns mit die ser Strategie auch nicht von der nationalen Biodiversitätsstra tegie, sondern wir integrieren das, was auf der nationalen Ebe ne formuliert wurde.
Ein immer wieder diskutiertes Beispiel ist der Anteil von 5 % Waldwildnis, von 5 % der Waldflächen in Deutschland, die sich natürlich entwickeln dürfen. Wir Grünen und die Kolle gen von der SPD standen und stehen zu diesem Ziel.
Wir setzen uns auch für dessen Umsetzung ein.
Die CDU und die FDP/DVP in Baden-Württemberg stehen bis heute leider nicht dazu, und dies, obwohl selbst die Kanz lerin geradezu mantrahaft das Ziel eines Anteils von 5 % Waldwildnis verkündet.
Ein wichtiger Baustein hierfür ist übrigens der Nationalpark Nordschwarzwald.
Auch da bewegt sich die CDU in Baden-Württemberg in gro ßen Teilen hinter der Debatte her und sinniert, wie ich in der letzten Woche in Baiersbronn hören durfte, als ich dort am Wochenende meinen Urlaub verbrachte,
in Hinterzimmern noch immer über ein Konzept, das bei der Nationalparkdebatte ins Hintertreffen geraten ist. Einzelne, versprengte CDUler debattieren tatsächlich noch immer über einen Nationalpark, Herr Hauk, der internationalen Kriterien nicht genügt und der genauso wenig den nationalen Kriterien entspricht, die Sie selbst 2008 mit abgezeichnet haben.
Grün-Rot hingegen richtet den Blick nach vorn. Wir haben Wert auf eine moderne, auf eine innovative Strategie mit neu en Aspekten gelegt, auf eine Strategie, die im Gegensatz zur Fassung unter der Vorgängerregierung aus dem Jahr 2011, die viele wichtige Bausteine enthielt,
auch neue Themen mit aufgreift. Eine Kapitelüberschrift lau tet: „Naturverträgliches Leben und Wirtschaften“. Denn wir, Grün-Rot, verbinden Ökologie mit Ökonomie. Wir von GrünRot sind diejenigen, die Themen wie Business und Biodiver sity in die Strategie integriert haben. Ausgerechnet die Partei en, die sich sonst sehr gern damit brüsten, Wirtschaftskompe tenz zu besitzen, haben bei der alten Fassung der Naturschutz strategie bei dem Thema Ökonomie versagt.
Wir haben Botschaften und Ziele formuliert zu „Wirtschaft und Unternehmen pro Natur“, „Naturschutzökonomie, Natur schutzmarketing“, zu diesem weltweiten, globalen TEEB-Be richt – The Economics of Ecosystems and Biodiversity –,
der die ökonomischen Aspekte der biologischen Vielfalt auf greift.
Wir möchten ein TEEB für Baden-Württemberg mit erarbei ten,
um hier Ökonomie mit Ökologie zu verknüpfen und zu wis sen: Wo stecken ökonomische Potenziale, wenn wir Natur schutzziele erreichen wollen?
Das ist modern; das ist innovativ.
Ferner stärken wir den positiven Umgang mit der Natur. Wir möchten auch in Siedlungsgebieten, in die ja immer mehr jun ge Familien ziehen – in die Ballungsräume –, Naturerfah rungsräume, Naturerlebnisräume einrichten. Wir möchten die ökonomischen und ökologischen Aspekte auch innerhalb der Stadt mit Zielen der Bildungspolitik verbinden, mit Zielen, von denen wir alle immer wieder sprechen – am Sonntag be sonders gern –, dem Trend entgegenwirken zu wollen, dass die Kinder heute mehr Automarken kennen als Tier- oder Pflanzenarten. Wenn wir dem entgegenwirken möchten, müs
sen wir jedoch etwas Haptisches haben, sodass mit den Sin nen gelebt werden kann, und das stärken wir.
Wir integrieren auch den Naturtourismus in die Naturschutz strategie, und es geht nicht um ein Entweder-oder, sondern um „sowohl Tourismus als auch Naturschutz“.
Die CDU hat geredet, wir haben gehandelt. 60 Millionen € wird im Jahr 2016 der Naturschutzhaushalt des Landes um fassen. Wir werden ihn Schritt für Schritt verdoppeln. Wir sind bereits drei von fünf Stufen gegangen. Damit legen wir eine sehr wichtige Grundlage dafür, dass der Naturschutz im Land erfolgreich ist. Wir brauchen nämlich Kröten.
Wir brauchen sie beide, und wir sollten sie nicht gegeneinan der ausspielen, was auf der einen Seite des Hauses sehr gern gemacht wird: die vierbeinigen Kröten oder die Gelbbauch unken, die schwarz-gelben, die wir auch mit schützen, auszu spielen gegen die anderen Kröten, gegen Finanzen und Wirt schaft. Das ist in der Naturschutzpolitik eine Frage des So wohl-als-auch und nicht des Entweder-oder.
Deswegen werden wir einen Schritt weiter gehen und diese innovative Naturschutzstrategie weiter umsetzen. Wir hoffen, viele dieser Maßnahmen, die wir vorgesehen haben, noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen und noch viele weitere in der nächsten.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsi dent, werte Kolleginnen und Kollegen! Interessant ist, was der Minister gesagt hat. Ich ergänze sogar: Es handelt sich nicht nur um Sonntagsreden, sondern auch um Plenarreden, bei de nen konziliant formuliert wird.
Wenn es aber darum geht, sich draußen tatsächlich für Natur schutz einzusetzen, dann sieht es ganz anders aus. Ich darf – mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – zitieren:
CDU-Landtagsfraktion offenbart Klientelpolitik und we nig Sinn für den Naturschutz.... Die... Position der CDULandtagsfraktion ist eine Kampfansage an den Natur schutz.
Das sagte die Kollegin Dahlbender vom BUND im März die ses Jahres.
Ein nächstes Zitat, eine Pressemitteilung vom April 2014:
Läuft CDU-Fraktion
mit Fraktionschef Peter Hauk –
Amok gegen den Naturschutz?
Dies ist ein Zitat vom LNV, dem immerhin die Fischer und die Jäger mit angehören. Dessen Vorsitzender hat erklärt:
Wer meint, durch derartige Ausfälle gegen Natur- und Umweltschutz
das ist dann draußen in der Realität und nicht hier im Ple narsaal –
politisch punkten zu können, hat offenbar das Wort Nach haltigkeit noch nicht buchstabieren gelernt. Insofern ist der LNV beruhigt, dass Hauk zumindest nicht mehr das Amt des Ministerpräsidenten anstrebt.
Das ist die Kommentierung der CDU-Politik durch die Um weltverbände. Ich zitiere hier nur.
Ich möchte an dieser Stelle auch noch darauf hinweisen: Wenn es darum geht, werden wir Sie an Ihren Taten messen.
Beispiel Nummer 1: Ökolandbauförderung. Wir werden die Ökolandbauförderung voranbringen und stärken, und wir sind gespannt darauf, ob die CDU zustimmt, ob sie es öffentlich positiv begleitet; denn jeder Acker, der auf Ökolandbau um gestellt wird, bedeutet mehr Feldlerchen.
Beispiel Nummer 2: FSC-Zertifizierung. Wir haben sie ein geführt, und wir warten immer noch darauf, dass sich die CDU draußen im Land offensiv dafür einsetzt, dass auch die Kom munalwälder FSC-zertifiziert werden, weil FSC-Zertifizierung einen Teil an Nichtnutzung beinhaltet.
Das bedeutet, wenn Sie sich dafür einsetzen, Kollege Rapp, mehr Hirschkäfer im Land. Wenn Sie die Verantwortung für die biologische Vielfalt, für Feldlerche und Hirschkäfer ernst nehmen wollen, dann müssen Sie sich für FSC und für Öko landbau einsetzen. Darauf warte ich bis heute noch.
Beispiel Nummer 3: Flächenverbrauch. Die Plausibilitätshin weise der Regierungspräsidien, ein erster Schritt – vom Kol legen Scheuermann, damals von Ihnen selbst, von Ihrem um welt- und verkehrspolitischen Sprecher gefordert –, wurden von uns jetzt in die Praxis umgesetzt. Was erleben wir drau ßen im Land? Insbesondere von CDU und FDP/DVP wird massiv dagegen geschossen. Wie, bitte, sollen wir das von Ih rem ehemaligen Ministerpräsidenten Oettinger benannte Ziel, die Nettonull beim Flächenverbrauch, erreichen, wenn Sie schon bei solch kleinen Schritten draußen blockieren, wenn es darum geht, endlich einmal etwas für den Naturschutz um zusetzen?
Beispiel Nummer 4: Biosphärengebiet Südschwarzwald. Ich würde hoffen, dass Ihr „Biberbeauftragter“ Karl-Wilhelm Röhm einmal zusammen mit dem Kollegen Rapp darüber spricht. Kollege Rapp, ich bedaure, das sagen zu müssen, aber mir wird regelmäßig zugetragen,
dass Sie sich im Augenblick nicht für das Biosphärengebiet einsetzen, sondern es nicht öffentlich und zum Teil auch öf fentlich kritisch bis ablehnend begleiten.
Doch, so ist es nämlich. Das wird mir massiv berichtet. – Ich biete Ihnen gern an, dass Sie einmal mit mir vor Ort ge hen und wir dann eine gemeinsame Veranstaltung für das Bio sphärengebiet Südschwarzwald durchführen.
Vorher sollten Sie sich vielleicht ein bisschen Rat bei Ihrem Kollegen Karl-Wilhelm Röhm holen, der sich seit 2005 – jetzt schon neun Jahre – auf der Schwäbischen Alb intensiv dafür einsetzt, Naturschutz draußen in der Fläche umzusetzen.
FSC, Ökolandbau, Flächenverbrauchsreduzierung, Biosphä rengebiet:
Ich warte immer noch darauf, dass die CDU nicht nur Sonn tagsreden hält und hier wohlwollend Plenarreden formuliert, sondern dass Sie seitens der CDU sich wirklich für Natur- und Umweltschutz einsetzen. Das wünsche ich mir von Ihnen. Wir tun es, und wir werden auf diesem Weg weiter voranschrei ten.
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Das Haupt- und Landesge stüt Marbach
ist eine Perle der Schwäbischen Alb. Es gehört zum Tafelsil ber des Landes Baden-Württemberg, und Tafelsilber wird nicht verscherbelt.
Dieses Tafelsilber verbindet Mittelalter und Moderne: 1514 bis 2014. Ich glaube sagen zu dürfen, wir alle sind irgendwie auf unterschiedliche Art und Weise stolz auf dieses Kulturgut.
Aber, Kollege Röhm, ein kleiner Hinweis sei erlaubt. Die Drucksache aus dem Jahr 2005 habe ich vorliegen, und ich darf Ihnen aus der Begründung vorlesen:
Das Haupt- und Landgestüt Marbach ist eine für die Re gion wichtige und wertvolle Einrichtung, deren Bedeu tung über die fachliche Funktion im Bereich der Pferde zucht weit hinausgeht. Die Fraktion GRÜNE setzt sich daher für einen Erhalt und eine Weiterentwicklung des Gestüts ein.
So weit zur Geschichte. Dieser Antrag hat mit Sicherheit da zu beigetragen, dass bestimmte Weiterentwicklungen im Kon sens aller erfolgten, nämlich in Bezug auf die Fragen: Wie wird der Eigenanteil erhöht? Wie wirtschaftet das Haupt- und Landgestüt Marbach? Wie kann das Marbacher Gestüt in das Biosphärenreservat, eine seit 2005 seitens der Landesregie rung übernommene Idee, integriert werden?
Folgendes darf man auch noch erwähnen: Als in den Neunzi gerjahren die planerischen, juristischen, ökonomischen Grund lagen für dieses Biosphärengebiet gelegt wurden, war das Ge stüt in Marbach ein wichtiges Kriterium für die Abgrenzung des Gebiets.
Denn es gibt eine weitere wichtige Funktion des Instituts, die noch nicht genannt wurde: Rund 600 ha Grünland werden dort naturverträglich bewirtschaftet. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Offenhaltung der Kulturlandschaft dar und dient dem Naturschutz.
Diese 600 ha Grünland sind damals bei der Abgrenzung des Gebiets mit ein Grund gewesen, das Haupt- und Landgestüt Marbach ins Biosphärengebiet einzugliedern.
Neben den historisch gewachsenen kulturellen Verpflichtun gen – zu denen wir stehen – gibt es moderne Entwicklungen. Das Gestüt ist heute eines der größten und bedeutendsten In formationszentren für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb und übernimmt eine Funktion, die weit über das hinausgeht, was ursprünglich historisch in dieser wichtigen Einrichtung angelegt war.
Als zuständiger Berichterstatter des Finanzausschusses muss und will ich auf den Gesamtverlauf der Debatte eingehen. Ich weise darauf hin, dass wir Grünen in der letzten Legislatur periode dem Kapitel zum Haupt- und Landgestüt Marbach, wenn es im Finanz- und Wirtschaftsausschuss oder hier im Plenum zur Abstimmung stand, immer zugestimmt haben. Marbach war die einzige Landesanstalt, bei der wir kontinu ierlich zugestimmt haben. Das zeigt, dass wir zu Marbach ste hen.
Wir wissen aber auch, dass es vom Rechnungshof einen Auf trag gibt, die Landesanstalten zu überprüfen, und dass das Haupt- und Landgestüt Marbach in das Projekt „Strategische Optimierung Landwirtschaftliche Landesanstalten“ – SOLL
genannt – integriert ist. Trotzdem sei es an dieser Stelle er laubt, darauf hinzuweisen, dass das Personal im Marbacher Gestüt in den Jahren bis 2011 abgebaut wurde,
während wir in unserer Regierungszeit – da war es dann nicht mehr einvernehmlich – darauf geachtet haben, dass das 1 480-Stellen-Einsparprogramm bei den anderen Landesan stalten, nicht aber beim Gestüt in Marbach greift. Das heißt, wir haben darauf geachtet und werden darauf achten, dass die se wichtige Einrichtung des Landes erhalten bleibt, dass sie funktional erhalten bleibt, aber auch weiterentwickelt wird. Das schließt nicht aus, dass wie bei anderen Einrichtungen weiterhin Überlegungen sinnvoll sind – da hoffe ich auf Kon sens –, wie man Mehreinnahmen generieren und wie man in dem einen oder anderen Fall auch bestimmte Abläufe noch optimieren kann. Ich hoffe, dass diesbezüglich Konsens be steht.
Darüber hinaus möchte ich wiederholen, was ich eingangs ge sagt habe: Das Haupt- und Landgestüt Marbach ist eine Per le des Landes, und das soll auch so bleiben.
Vielen Dank.
Das ist keine Straftat. Der passt da gut drauf.
Sehr geehrte Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Dies ist ein Biber – Castor fiber – vom Naturkundemuseum Schloss Rosenstein hier in Stuttgart.
Der Antrag der CDU zielt im Kern – –
Da fällt er herunter. Er steht da doch gut, Frau Präsidentin.
Wohin denn? Hierher?
Also gut.
Um zum Kern des Antrags – –
Um zum Kern des Antrags der CDU zu kommen: Er zielt auf das Verhältnis zwischen Mensch – –
Ja, genau, das ist gut. Ich bringe ihn dem Kollegen Röhm.
Ich hatte doch die Präsi dentin vorher extra gefragt.
Zum Kern der Debatte: Es geht um das Verhältnis zwischen Mensch und Natur – darauf hat mein Vorredner, Kollege Bur ger, besonders abgehoben – und die Frage, wie der Mensch damit umgeht, wenn in der Natur Dinge ablaufen, die uns manchmal gefallen, aber manchmal auch nicht. Der Biber und damit auch dieser Biber steht symbolhaft für die Frage des Mensch-Natur-Verhältnisses, für die Frage: Wollen wir in die Natur eingreifen und, wenn ja, wie und mit welchen Folgen wollen wir eingreifen?
Wir haben den Biber ausgerottet. Die Menschen haben den Biber in Bayern, in der Schweiz, in Hessen, im Saarland wie der angesiedelt. Das zeigt überdeutlich, dass sich das Verhält nis zwischen Mensch und Natur dramatisch verändert hat. Wir erkennen immer mehr: Weniger Eingriffe in die Natur, Kolle ge Burger, oder zumindest weniger starke Eingriffe in die Na tur, in Tierpopulationen sind sinnvoll.
Als direkte Erwiderung sage ich: Ich finde den Biber auch sympathisch. Wenn ich aber den Beschlussteil Ihres Antrags lese, weiß ich, dass der Biber ganz sicher Grün und nicht Schwarz wählen würde.
Beim Eingriff in Populationen – seien es Möwen, Füchse, Wildschweine oder auch Biber – sehen wir immer wieder das Gleiche: Wenn falsch eingegriffen, falsch agiert wird, kann das sogar zu einer Vermehrung der Bestände beitragen, bei spielsweise wenn Dämme zerstört werden, was zum Teil lei der noch von Leuten, die sich nicht auskennen, gemacht wird.
Das Land hat hier vorbildlich agiert. Wir haben das bestehen de gute Bibermanagement – das wir übrigens von der Vorgän gerregierung mit einem Minister Hauk übernommen haben, der auf Anfrage gesagt hat, das Bibermanagement des Landes sei hervorragend –
noch dadurch gestärkt, dass Natura-2000-Beauftragte in den unteren Naturschutzbehörden für diese FFH-Anhang-Art ent sprechend tätig werden können.
Wir müssen uns fragen, wie wir mit dem Verhältnis zu Natur und Landschaft umgehen. Der Biber ist die Tierart, die in Eu ropa die Landschaft am stärksten beeinflusst und am stärks ten gestaltet – keine andere Art macht das so –, nicht immer so, wie wir Menschen es wünschen, aber manchmal doch.
Biber schaffen zusätzliche Hochwasserflächen. Der Biber steht symbolhaft für kostenlosen Hochwasserschutz. Biber ar beiten also manchmal sowohl für uns als auch – manchmal, im Einzelfall – gegen die Interessen der Menschen. Das muss uns schon bewusst sein.
Aber es muss uns auch bewusst sein, dass es hier im Land ein gutes Bibermanagement gibt. Wir haben verschiedene Mög lichkeiten, hier zu agieren. In den Regierungspräsidien gibt es
Biberbeauftragte, und auch in den Landratsämtern gibt es kompetente Personen, die das bearbeiten können. Ferner gibt es – was häufig nicht bekannt ist – auch die Möglichkeit, sehr frühzeitig mit einem Mittel, das ansonsten zum Schutz gegen Schäden durch Rotwild eingesetzt wird – es nennt sich WÖBRA –, Baumstämme so zu schützen, dass sie nicht an gefressen werden. Man muss das nur frühzeitig tun.
Man kann auch Bypassregelungen umsetzen. Wenn irgendwo der Wasserstand zu hoch ist,
weil bestimmte Bereiche überflutet werden, kann man – wenn man sich mit Biberbeauftragten unterhält, erfährt man das, Kollege Rüeck – Bypassregelungen umsetzen, mit deren Hil fe man den Wasserstand absenkt. Denn wenn man den Damm zerstört, baut der Biber ihn wieder neu auf, und zwar zum Teil stärker und besser als vorher. Das Entscheidende ist, dass nicht der Damm zerstört wird, sondern dass Bypassregelungen um gesetzt werden – in Kooperation mit der Landwirtschaft, was ganz wichtig ist und in vielen Fällen sehr gut funktioniert – und der Wasserspiegel um 10, 30 oder notfalls um 50 cm ab gesenkt wird. Darauf reagiert der Biber anders, nämlich nicht mit dem Neubau von Dämmen.
Zum Schluss sei noch darauf hingewiesen, dass es auch mög lich ist, Sammeldrainagen anzulegen. Der Landwirt muss al so die Drainagen – sie sind alle 50 m oder 100 m angelegt – nicht mehr regelmäßig putzen, was für ihn einen größeren Aufwand bedeutet, sondern man kann Sammeldrainagen an legen und diese nach 500 m oder einem zu definierenden an deren Abstand in einen Bach oder einen Fluss einmünden las sen. An dieser Stelle kann der Landwirt selbstverständlich das Gelände von Bibern freihalten.
Ich fasse zusammen: Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für ein gutes Bibermanagement, das schon vor unserer Zeit begon nen hat und das wir fortführen und intensivieren. Die Vorstel lung aber, dass der Biber entweder ins Jagdrecht aufgenom men oder abgeschossen gehöre, hat nichts mit einem guten Verständnis von Ökologie und mit einem guten Naturverständ nis zu tun. Das lehnen wir ab.
Wir sind der Meinung, dass die Ausnahmeregelungen auf der Basis von § 45 Absatz 7 des Bundesnaturschutzgesetzes aus reichend sind, um die Dinge zu regeln, wo es Probleme gibt. Herr Burger, Sie haben zu Recht angesprochen, dass es Pro bleme gibt; aber die regeln wir mit einem guten und, sage ich einmal, biberverträglichen Naturschutzmanagement.
Vielen Dank.