Herr Minister, Sie haben aus geführt, dass der Entwurf der Bundesregierung jetzt in vielen Punkten dem entgegenkommt, was Sie vorgeschlagen haben. Auf die Frage des Kollegen Maier haben Sie jetzt dargestellt, bei welchen Punkten Sie sich durchgesetzt haben. Nun ist mei ne Frage: Gibt es denn noch Punkte, zu denen Sie ergänzen de Vorschläge haben, und wenn ja, welche sind das konkret, oder können Sie diesem Vorschlag, wie er auf dem Tisch liegt, so uneingeschränkt zustimmen?
Wir können dem Vorschlag nicht uneingeschränkt zustimmen. Wir werden uns im weiteren Verlauf weiter einbringen, denn man sieht ja auch anhand der Protokollerklärungen, die im Bundeskabinett von verschiedener Seite abgegeben worden sind, dass auch der erreichte Stand noch nicht unwiderspro chen ist. Insofern ist im weiteren Verfahren Wachsamkeit ge fragt, damit die erreichten Fortschritte nicht auf der Strecke verloren gehen.
Es gibt einen Sachpunkt, der uns sehr stark bewegt, der alle Länder bewegt und auf den Herr Schäuble leider noch gar nicht eingegangen ist. Das ist die Ausgestaltung bzw. die De finition des Verwaltungsvermögens. Herr Schäuble hat in sei nen Eckpunkten und bis in den Kabinettsentwurf hinein eine Abkehr von der bisherigen Definition des Verwaltungsvermö gens vorgenommen, indem er nach dem Hauptzweck der Wirt schaftsgüter das betriebsnotwendige Vermögen definieren will. Für diesen Paradigmenwechsel beim Verwaltungsvermö gen gibt es überhaupt keinen Grund. Es gibt keinen Grund aus der Urteilsbegründung des Verfassungsgerichts heraus. Das
Urteil geht nicht auf die Definition ein, sondern geht auf die Frage der Anrechnung des Verwaltungsvermögens ein. Aber das Bundesverfassungsgericht hat keinen Zweifel an der De finition des Verwaltungsvermögens geäußert.
Wenn man den Gedanken eines minimalinvasiven Eingriffs bei der Erbschaftsteuer ernst nimmt, dann gibt es keinen Grund für diesen Paradigmenwechsel. Alle 16 Länderfinanz minister sind einheitlich gegen diese Neudefinition des Ver waltungsvermögens durch Herrn Schäuble, weil sie befürch ten, dass die bewährte Rechtsanwendung – dieser Begriff des Verwaltungsvermögens hat sich jetzt eingespielt – komplizier ter wird, streitanfällig wird, dass es bürokratisch wird, wenn man jeweils einzelne Wirtschaftsgüter bewerten muss. Wir hoffen, dass wir mit der Kraft der Sachargumente vielleicht sogar schon den Bundestag dazu bringen können, von dieser Neuregelung des Verwaltungsvermögens Abstand zu nehmen. Das ist ein wesentlicher inhaltlicher Punkt der Eckwerte, der bis zum Kabinettsentwurf durchgetragen worden ist, den wir nicht teilen und den alle Länder nicht teilen und wo wir ge meinsam angetreten sind, das zu verändern.
Ansonsten gilt, dass wir natürlich bei der Bedürfnisprüfung darauf achten sollten, dass es nicht zu kompliziert wird. Das ist jetzt durch den Kabinettsentwurf mit verschiedenen Fall gestaltungen eher noch komplexer geworden. Die große Mehrzahl der Länder hätte sich vorgestellt, dem Anliegen der Familienbetriebe auf der Ebene des Steuervollzugs Rechnung zu tragen. Dann wäre das Gesetz nicht so komplex gewesen, hätte aber die Möglichkeit eröffnet, auf Satzungsbeschränkun gen und Ähnliches Rücksicht zu nehmen. Insbesondere gibt es Experten, die meinen, dass diese besondere Bedürfnisprü fung gestaltungsanfällig ist und dazu führen kann, dass sogar noch weniger Erbschaftsteuer gezahlt wird, was nicht die In tention des Bundesverfassungsgerichts war. Insofern müssen wir die Ausgestaltung der besonderen Bedürfnisprüfung noch einmal genau anschauen.
Wie gesagt, ich finde die Option mit dem Abschmelzmodell bestechend, nicht weil ich es selbst noch einmal ins Gespräch gebracht habe, sondern weil es mir auch von der Administ rierbarkeit her als guter Gedanke erscheint.
Insofern, Herr Kollege Herrmann, sind wir noch nicht am En de der Debatte. Wir werden beim Thema Verwaltungsvermö gen noch einmal antreten, und wir werden bei der Ausgestal tung der besonderen Bedürfnisprüfung noch die Details an schauen müssen. Aber es gibt eine gewisse Annäherung zu verzeichnen. Insofern spricht vieles dafür, dass das Gesetz im Herbst den Bundestag passiert und wir es dann im Bundesrat verabschieden können.
Herr Minister, Sie haben jetzt zwei Punkte genannt, bei denen Sie eine andere Ausgestal tung wollen als im Kabinettsentwurf vorgesehen. Wenn diese beiden Punkte in Ihrem Sinn erfüllt werden, können Sie dann zustimmen, oder gibt es noch weitere Punkte – der Entwurf liegt ja jetzt konkret vor –, bei denen Sie Veränderungsbedarf sehen? Allgemein haben Sie mir geantwortet, Sie wollten sich weiter einbringen, Wachsamkeit sei gefragt. Das zielt wohl darauf, dass an bestimmten Stellen nichts verändert wird. Des
Das sind die Hauptpunkte, die wir sehen. Wir werden aber erst im Licht des vom Bundestag verabschiedeten Gesetzentwurfs das endgültige Abstimmungsverhalten der Landesregierung festlegen. So ist es ja üblich. Wir werden uns erst einmal im normalen Verfahren weiter einbringen und unsere Argumen te vortragen, aber ich habe nicht umsonst gesagt, dass ich ei ne Annäherung wahrnehme. Wenn ich die ersten Eckpunkte von Herrn Schäuble und den jetzt vorliegenden Kabinettsent wurf vergleiche, dann stelle ich fest, dass der Kabinettsent wurf auch für die Argumente der Jobsicherung und der mit telstandsfreundlichen Ausgestaltung eine etwas größere Auf geschlossenheit widerspiegelt.
Gibt es weitere Zusatzfragen? – Wenn dem nicht so ist, ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. – Vielen Dank, Herr Minister.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. W o l f g a n g R e i n h a r t C D U – S a c h s t a n d z u r U m s e t z u n g d e r E U - I n v e s t i t i o n s o f f e n s i v e
um Landesförderungen etwa über die L-Bank durch eine Risikoabsicherung des Europäischen Fonds für strategische Investitionen zu maximieren?
Für die Landesregierung darf ich zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage Herrn Staatsse kretär Hofelich das Wort erteilen.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Lieber Kollege Wolfgang Reinhart, ich darf die Fragen wie folgt beantwor ten, und zwar in Vertretung von Minister Friedrich, der gera de im Flugzeug nach Mailand sitzt; die heutige Sitzung hat sich ja etwas nach hinten verschoben:
Zu Ihrer ersten Frage, nämlich dazu, was die angekündigte Ressortabfrage zu möglichen Projekten im Rahmen der EUInvestitionsoffensive – also einer Offensive, die sich mit dem Namen Juncker verbindet – ergeben hat:
Auf die Ressortabfrage des Staatsministeriums, Kollege Rein hart, gab es von zwei Ministerien Rückmeldungen. Das Um weltministerium hat das Projekt „Aufbau einer X-GigawattFabrik für PV-Module“ genannt, und das Ministerium für Ver kehr und Infrastruktur hat ebenfalls erste Projektideen vorge stellt, die aber derzeit noch geprüft werden. Die übrigen Res sorts haben bislang Fehlanzeige gemeldet.
Ich würde Ihnen gern zur Frage unter Buchstabe b antworten, nämlich ob die Landesregierung die neue Möglichkeit nutzen wird, um Landesförderungen etwa über die L-Bank durch ei ne Risikoabsicherung des Europäischen Fonds für strategi sche Investitionen zu maximieren:
Hier ist es so: Die Rechtsgrundlage für einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen wurde ja inzwischen ge schaffen. Die spezifischen Finanzierungsmodalitäten der Eu ropäischen Investitionsbank sind aber noch nicht bekannt. Auch die Einrichtung und Besetzung der Gremien, der EFSIGremien, soll bis Ende September 2015 abgeschlossen sein, also in vielen Ländern bis zum Ende der Sommerpause, so dass dann der EFSI voraussichtlich ab Herbst 2015 seine ei gentliche Arbeit aufnehmen kann.
Die Landesregierung begrüßt natürlich, dass die Kommissi on und die Europäische Investitionsbank regionale Informa tionsveranstaltungen durchführen wollen, um den EFSI und seine Fördermöglichkeiten bekannt zu machen. Das ist so ver anlasst. Wir werden übrigens auch in unserer Landesvertre tung in Brüssel eine Informationsveranstaltung – Land und EIB zusammen – durchführen.
Allerdings – das muss man sagen – machen das Handling durch die Europäische Investitionsbank und die Funktions weise des EFSI eine Aussage über den Nutzen des EFSI für Baden-Württemberg zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehr schwer. Es gibt eben keine Zuschüsse – wir haben eine Zeit lang ja in diese Richtung argumentiert –, sondern es gibt EUGarantien zur Risikoabsicherung, und das macht den EFSI et wa für Projekte von Hochschulen und insgesamt für öffentli che Projekte eher unattraktiv.
Für Verkehrsprojekte bieten Finanzierungsinstrumente wie „Connecting Europe Facility“ oder auch die Transeuropäi schen Netze aus Sicht des Ministeriums für Verkehr und Inf rastruktur eigentlich die besseren Förderbedingungen.
Die Landesregierung wird natürlich trotzdem den Fortgang der Investitionsoffensive aufmerksam verfolgen und die Be teiligungsmöglichkeiten des Landes zusammen mit der L-Bank prüfen. Dazu gibt es auch erste Gespräche.
Wir wissen ja alle: Ausgangspunkt ist die Beobachtung, dass am Vorabend der großen Krise 2007 sozusagen ein Höhepunkt der Investitionstätigkeit in der europäischen Wirtschaft er reicht war und dass seitdem ein Investitionsrückgang zu ver zeichnen ist, der derzeit in Europa – sicherlich gilt das nicht für Deutschland, aber doch für Europa insgesamt – 17 % be trägt. Das war die Motivation dafür, etwas zu tun.
Aber klar ist natürlich auch: Es kommt jetzt erst in die Gän ge, sodass man erst im Herbst wird weitersehen können.
Ich sage auch noch einmal ergänzend, weil das hier im Parla ment schon einmal eine Rolle gespielt hat – ich glaube, ich war selbst in der betreffenden Fragestunde der Antwortende –: Die Liste, die ominöse Liste des Bundesfinanzministeriums, die damals in Berlin relativ hektisch gefertigt worden war, ist nach meinem Kenntnisstand zurückgezogen worden.
Ist die Mündliche Anfrage damit erledigt, oder gibt es Zusatzfragen? – Keine Fragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 been det.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. P a u l L o c h e r e r C D U – E U - I n v e s t i t i o n s o f f e n s i v e – B r e i t b a n d f ö r d e r u n g
Herr Präsident, sehr geehrte Kol leginnen und Kollegen! Zum gleichen Thema frage ich die Landesregierung:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will anknüpfend an die ge rade gegebene Auskunft von Herrn Staatssekretär Hofelich sagen, dass nach Auskunft der Bundesregierung eine Reihe von Fragestellungen im Zusammenhang mit den Fördermög lichkeiten der EIB noch unbekannt sind.
So beantwortet die Bundesregierung bzw. das zuständige Bun desministerium von Herrn Kollegen Dobrindt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage Drucksache 18/5444 von Anfang die ses Monats die Frage, welche Breitbandprojekte der Bund – der letztlich ja melden muss – ausgewählt hat, wie folgt – ich zitiere –:
Eine konkrete Anmeldung einzelner Vorhaben im Rahmen des Projektes „Breitbandausbau“ ist bislang noch nicht erfolgt, da die spezifischen Finanzierungsmodalitäten der EIB noch nicht bekannt sind.
Gleichzeitig muss man dazusagen, dass es in diesem Mecha nismus im Bereich Breitbandausbau ja um die Bereitstellung von zinsverbilligten Darlehen für Investitionen der Privatwirt schaft geht. Wir haben in Baden-Württemberg in den letzten zehn Jahren beim Breitbandausbau die Erfahrung gemacht, dass das Instrumentarium einer Zinsverbilligung in der Regel, insbesondere für Projekte im ländlichen Raum, nicht aus reicht, um einen Impuls für den Ausbau zu geben. Sie kennen die Situation: Schwierige Topografie, schwierige Bodenver hältnisse und im Vergleich zu den Ballungsräumen geringere Besiedlungsdichten und Ähnliches führen dazu, dass es hier bislang noch keine Impulse aus Kreditprogrammen gegeben hat, sondern dass hier Investitionen sinnvoll auf Basis von Zu schüssen angereizt werden konnten.
Wir haben in Baden-Württemberg eine Konzentration auf den Bau von passiver Breitbandinfrastruktur durch die öffentliche Hand mit der nachfolgenden Vermietung an Breitbanddienst leister. Das ist das Modell, das auch der Deutsche Landkreis tag favorisiert, weil darin die Chance einer Refinanzierung der