Protokoll der Sitzung vom 12.10.2011

Übergangsbestimmung

Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 4 ebenfalls einstimmig zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 5

Inkrafttreten, Bekanntmachungen

Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 einstimmig zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 12. Oktober 2011 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zum Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaats vertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.

Wir haben noch über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 15/671, abzustimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzei chen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch die sem Entschließungsantrag einstimmig zugestimmt.

Somit ist Tagesordnungspunkt 3 abgeschlossen.

Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Ich mache noch ein mal darauf aufmerksam, dass in der Mittagspause die Amts einsetzung von Herrn Kirchenrat Steinbrecher als Beauftrag tem der Evangelischen Landeskirchen bei Landtag und Lan

desregierung stattfindet. Dazu sind Sie alle herzlich eingela den.

Ich unterbreche die Sitzung bis 14:15 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:35 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 14:15 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die unterbrochene Sitzung wird fortgesetzt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Regierungsbefragung

Die Landesregierung hat uns mitgeteilt, dass sie folgende zwei zentrale Themen der letzten Kabinettssitzung zur Diskussion stellen will:

1. Umsetzung der Forderungen des runden Tisches „Heimer

ziehung in den Fünfziger- und Sechzigerjahren“

2. Sachstand zur Volksabstimmung

Sie hat sich zunächst für das Thema „Umsetzung der Forde rungen des runden Tisches ‚Heimerziehung in den Fünfziger- und Sechzigerjahren‘“ entschieden, zu dem Frau Ministerin Altpeter eine einleitende Erklärung für die Landesregierung abgeben wird.

Das Wort für die Landesregierung erhält Frau Sozialministe rin Altpeter.

U m s e t z u n g d e r F o r d e r u n g e n d e s r u n d e n T i s c h e s „ H e i m e r z i e h u n g i n d e n F ü n f z i g e r - u n d S e c h z i g e r j a h r e n “

Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Her ren! Seit dem Jahr 2003 machen uns Medienberichte immer wieder auf die Thematik der Heimerziehung in den frühen Jahren der Bundesrepublik Deutschland aufmerksam. In der Folge wurden beim Deutschen Bundestag verschiedene Peti tionen zum Thema „Heimerziehung in den Fünfziger- und Sechzigerjahren“ in der alten Bundesrepublik eingereicht. Auch in Baden-Württemberg waren zu diesem Themenbereich bislang fünf Petitionen anhängig.

Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass auch in den Heimen in unserem Land vor allem in den Fünfziger- und Sechziger jahren einer bis heute letztlich nicht bekannten Zahl von Kin dern und Jugendlichen großes Leid zugefügt wurde. Wir alle müssen uns unserer politischen Verantwortung gegenüber den früheren Heimkindern bewusst sein.

Da eine Aufarbeitung der damaligen Heimerziehungspraxis in einem parlamentarischen Verfahren allein nicht gewährleis tet werden kann, hat der Deutsche Bundestag im Jahr 2008 die Einrichtung eines runden Tisches beschlossen. Er konsti tuierte sich 2009 und hat jetzt nach fast zweijähriger Tätigkeit seine Arbeit beendet und den Abschlussbericht im Januar die ses Jahres dem Bundestagspräsidenten übergeben. Zentrale

Empfehlungen des runden Tisches sind zum einen die Grün dung eines bundesweiten Fonds, zum anderen die Einrichtung von regionalen Anlauf- und Beratungsstellen.

Der bundesweite Fonds soll zu jeweils einem Drittel von Bund, Ländern und Kommunen sowie von der katholischen und der evangelischen Kirche und deren Wohlfahrtsverbän den und Ordensgemeinschaften getragen werden. Für die Aus stattung des Fonds wird eine Summe von 120 Millionen € für erforderlich gehalten. Diese Summe teilt sich auf in 20 Milli onen € für einen Rentenersatzfonds und 100 Millionen € zur Begleichung von Folgeschäden der Heimerziehung. Die für notwendig erachteten regionalen Anlauf- und Beratungsstel len für betroffene ehemalige Heimkinder sollen für die Dau er von zunächst fünf Jahren initiiert, aufgebaut und finanziert werden. Dies geschieht unter der Federführung des jeweili gen Bundeslands und gegebenenfalls unter Beteiligung der Kommunen und der Kirchen.

Zur Umsetzung und zur Aktivierung der Empfehlungen des runden Tisches liegt mittlerweile der Entwurf einer Verwal tungsvereinbarung vor. Dieser Entwurf sieht u. a. vor, dass sich die Länder mit einem Drittel, also mit 40 Millionen €, an dem zu schaffenden bundesweiten Fonds beteiligen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, für Baden-Württem berg hätte die Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung fol gende Auswirkungen: Der Anteil Baden-Württembergs am bundesweiten Fonds beträgt insgesamt 6,16 Millionen €. Die ser Betrag ist nach dem Entwurf der Verwaltungsvereinbarung ab Januar 2012 in einem Zeitraum von vier Jahren zu leisten.

Zudem sind für die Anlauf- und Beratungsstellen Personal- und Sachkosten in Höhe von etwa 100 000 € pro Jahr bereit zustellen, wobei noch nicht abschließend entschieden ist, wo diese Stellen angesiedelt werden sollen. Denn es wird derzeit noch geklärt, ob es besser ist, eine Anlaufstelle beim Kommu nalverband für Jugend und Soziales in Baden-Württemberg oder bei einem Regierungspräsidium anzusiedeln. Vor einer endgültigen Festlegung wollen wir die Vertretungen der ehe maligen Heimkinder an diesen Entscheidungen beteiligen. Ich denke, das gebietet der gute Stil.

Neben dem Land, das schon damals als Heimaufsichtsbehör de fungierte, stehen aber auch die Kommunen beim Thema Heimerziehung im Wort. Deshalb haben sich die kommuna len Landesverbände bereit erklärt, sich mit jeweils einem Drit tel an den auf das Land entfallenden Anteilen aus dem Fonds sowie an den Kosten für die Anlauf- und Beratungsstellen zu beteiligen.

Der Ministerrat hat nun in seiner gestrigen Sitzung der Unter zeichnung der genannten Verwaltungsvereinbarung zuge stimmt. Da auch der Landtag über die Umsetzung der Emp fehlungen des runden Tisches zu entscheiden hat, werden wir Ende Oktober dem Landtag die Verwaltungsvereinbarung vor legen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Hinderer das Wort.

Frau Ministerin, vielen Dank für diesen Bericht. Ich habe zu diesem wichtigen Thema zwei Fragen:

Zum Ersten: Können Sie noch etwas dazu sagen, welche Vo raussetzungen die Heimkinder erfüllen müssen, um anspruchs berechtigt zu werden, und dazu, wie die „Nachweispflicht“ hinsichtlich der seelischen und körperlichen Schäden ist?

Die zweite Frage: Sie haben von den Anlauf- und Beratungs stellen gesprochen. Welche Aufgaben kommen auf diese An lauf- und Beratungsstellen zu?

Bitte, Frau Ministerin.

Vielen Dank, Herr Präsi dent. – Herr Hinderer, Voraussetzung für die Leistungsgewäh rung soll die Darlegung über die Zeit des Heimaufenthalts sein. Hierfür wird der Zeitraum zwischen 1949 und 1975 an genommen. Die schädigende Wirkung für die Heimkinder soll für den Bereich des Rentenersatzfonds dargelegt werden. Art und Umfang der Arbeitsleistung während des Heimaufenthalts sollen aufgezeigt werden.

Nähere Einzelheiten erarbeitet derzeit eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundes, der Kirchen und der alten Bundeslän der – denn es ist eine Vereinbarung, die die alten Bundeslän der betrifft – Rheinland-Pfalz und Niedersachsen. Diese Ar beitsgruppe ist derzeit dabei, einen Leistungskatalog zu erar beiten.

Zur zweiten Frage, ob es weitere Aufgaben gibt und welche Aufgaben die regionalen Anlauf- und Beratungsstellen haben, möchte ich sagen, dass diese Stellen eine Lotsenfunktion ha ben. Sie sollen neben der Antragsbearbeitung die Betroffenen auch hinsichtlich ihrer individuellen Probleme unterstützen. Sie sollen sie im Zusammenhang mit der Erreichung von Hil fen – auch bei der Suche nach therapeutischen Einrichtungen – begleiten. Sie sollen auch eine Initiierung von Gesprächs runden von Betroffenen unterstützen, und sie sollen die Be troffenen dabei unterstützen, eventuell vorhandene sozial- oder zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen und durch zusetzen.

Da wir hier relativ vie le neu gewählte Abgeordnete haben, will ich noch einmal sa gen, dass man bei der Regierungsbefragung den Fragen auch Bemerkungen voranstellen kann, die zwei bis drei Minuten dauern können. Es muss also nicht nur – wie bei der Frage stunde – eine Frage sein, sondern man kann diese Fragen auch zwei bis drei Minuten lang erläutern.