Protokoll der Sitzung vom 29.10.2015

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W o l f g a n g R e u t h e r C D U – U n s t i m m i g k e i t e n i m n e u e n V e r f a h r e n z u r F ö r d e r u n g d e s B r e i t b a n d a u s b a u s i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Bitte, Herr Abgeordneter.

Danke. – Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie stellen sich Zahl und Dauer der Verfahren (Zeit von

der Antragstellung bis zur Entscheidung in der Sache) im Zuge von Bewilligungen von Anträgen nach der sogenann ten Breitbandoffensive 4.0 aktuell dar?

b) Ist es zutreffend, dass noch Ende September 2015 vonsei

ten des für die Abwicklung der Verfahren laut Richtlinie zuständigen Landesamts für Geoinformation und Landent wicklung Antragsteller fälschlicherweise an das Ministeri um für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verwie sen wurden?

Danke schön.

Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Alexander Bonde ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, herzli chen Dank für die Frage.

In der Tat ist der Breitbandausbau für uns, die Landesregie rung, sehr wichtig. Deshalb haben wir zum 2. August dieses Jahres die Breitbandoffensive 4.0 gestartet. Wir haben hier die Verwaltungsstruktur neu organisiert und auf Basis einer neu en, von der EU genehmigten Förderrichtlinie die Fördermög lichkeiten auf die Bedürfnisse des Landes neu ausgerichtet.

Seit dem Start der Breitbandoffensive am 2. August dieses Jahres sind 110 Förderanträge mit einem beantragten Zu schussvolumen von rund 31,6 Millionen € bei uns eingegan gen. Um das einmal in eine Relation zu setzen: Für das ge samte Jahr 2014 gab es 121 Anträge mit einem Zuschussvo lumen von 12,9 Millionen €. Das heißt, es wurden hier inner halb sehr kurzer Zeit fast gleich viele Förderanträge mit ei nem deutlich höheren Zuschussvolumen von den Gemeinden gestellt wie im gesamten Vorjahr. Das bestätigt übrigens die Entscheidung, hierfür eine zentrale Anlaufstelle beim Landes amt für Geoinformation und Landentwicklung einzurichten.

Wir haben es hier mit individuellen und sehr unterschiedli chen Anträgen zu tun, die jeweils nach den Richtlinien der Eu ropäischen Union, aber auch dem Vergaberecht und den ent sprechenden Ordnungen gestellt werden müssen. Das heißt, die Verfahrensdauer bis zur Genehmigung hängt davon ab, wie fehlerfrei die Anträge sind, die eingehen. Leider müssen wir feststellen, dass sich viele Antragsteller die zur Verfügung stehenden Leitfäden nicht in Gänze zu eigen gemacht haben. Natürlich beeinträchtigen hier auch Nachforderungen und Klärungen bei den gestellten Anträgen die Bearbeitungszeit. Gleichwohl konnten inzwischen bereits 46 Anträge, auch Un

bedenklichkeitsbescheinigungen über inner- und überörtliche Mitverlegungen, durch das LGL genehmigt werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung ist mit dem Kompetenzzentrum Breit band erst seit dem 1. Oktober dieses Jahres zuständig. Das ist auch in der Richtlinie so bestimmt. Es ist auch in allen An tragsunterlagen so ausgeführt. Somit war ein Verweis an das Ministerium im September richtig, da im Übergang zwischen dem Inkrafttreten der Richtlinie und der sehr schnellen Ein richtung des Kompetenzzentrums beim LGL das Ministerium die Zuständigkeit übernommen hat. Übrigens findet sich das auch auf den elektronisch herunterladbaren Antragsdokumen ten entsprechend mit der Anschrift des Ministeriums wieder. Somit kann ich sagen: Eine fälschliche Verweisung an das Mi nisterium konnte zu diesem Zeitpunkt nicht erfolgen, da das Ministerium hier richtigerweise zuständig war.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wir breit ist denn so ein Band? – Vereinzelt Heiterkeit)

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Reuther.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Aber die andere Frage war auch sehr gut!)

Herr Minister, ist es richtig, dass die Anträge nach wie vor noch beim Ministerium auflau fen? Sie sagten gerade, diese müssten seit Anfang Oktober beim Landesamt auflaufen. Mir wurde ganz aktuell vor zehn Minuten von einem Bürgermeister mitgeteilt, die Anträge wür den immer noch beim Ministerium auflaufen und die Stellen beim Landesamt seien nach wie vor nicht besetzt. Könnten Sie dazu noch etwas sagen?

Seit dem 1. Oktober ist das Breitbandkom petenzzentrum beim Landesamt für Geoinformation und Land entwicklung operativ tätig, hat hier auch die Federführung für die Anträge und auch das entsprechende Personal. Insofern kann ich diese Rückmeldung nicht bestätigen. Gleichwohl ist das Thema für uns, das Ministerium, nach wie vor virulent. Aber die Antragstellung und die Bearbeitung erfolgen, wie in der Richtlinie vorgesehen, beim Landesamt.

Eine weitere Zusatzfra ge, Herr Abg. Dr. Murschel.

Vielen Dank. – Herr Mi nister, können Sie noch etwas konkreter darstellen, welche Verbesserungen sich für die Antragsteller mit der Breitband offensive 4.0 ergeben und welche Beschleunigung oder Ver besserung der Umsetzung durch diese Breitbandinitiative er möglicht wird?

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Wichtige Fra ge!)

Herzlichen Dank für diese Frage. – Die Breitbandoffensive 4.0 löst ja die Breitbandinitiative II ab, mit der wir bereits im Jahr 2012 zentrale Verbesserungen in der Unterstützung der Kommunen beim Ausbau der Breitbandin frastruktur ermöglicht haben.

Wir haben mit der Breitbandoffensive 4.0 im August dieses Jahres eine Reihe von weiteren Verbesserungen für BadenWürttemberg auch auf Basis der von der Europäischen Uni on notifizierten Förderrichtlinie vornehmen können.

Das betrifft zum einen den Bereich der Fördersätze. Es sind hier höhere Förderpauschalen für den investiven Bereich mög lich. Generell wurden die Pauschalen für die Baukosten an das heutige Preisniveau angepasst und entsprechend angeho ben. Da die Baukosten etwa 70 bis 80 % der Gesamtkosten ausmachen, entlasten diese gesteigerten Pauschalen die kom munalen Finanzhaushalte erheblich.

Relativ betrachtet reden wir über eine Erhöhung auf durch schnittlich 50 %, im Einzelvorhaben auf bis zu 70 %, bei der interkommunalen Zusammenarbeit auf bis zu 90 %.

Um es an einem Beispiel deutlich zu machen: Wir unterstüt zen die Verlegung von Kabelschutzrohren mit Glasfaserein zug statt mit dem früheren Fördersatz von 40 € jetzt mit 85 € pro laufendem Meter.

Bei den Planungskosten wurden ebenfalls die Fördersätze an gehoben. Hier hat das Land den Zuschuss von 25 % auf bis zu 70 %, bei interkommunaler Zusammenarbeit auf bis zu 90 % angehoben. Es ist gelungen, auch im technischen Be reich deutliche Verbesserungen zu erreichen, was die alterna tiven Verlegetechniken angeht, aber auch die Möglichkeit, Mitverlegungen zu machen.

Wir haben hier die Höhe der Fördergelder angehoben, um bei spielsweise auch alternative Verlegemethoden wie Microtren ching voranzubringen, aber auch die Mitverlegung von Breit bandinfrastruktur etwa zusammen mit anderen Baumaßnah men, etwa im Bereich Strom und Gas, um im Sinne der euro päischen Kostenreduzierungsrichtlinie Synergien zu schaffen, aber natürlich auch, um in der Öffentlichkeit deutlich zu ma chen, dass die öffentliche Hand überlegt plant und nicht die Situation eintritt, dass eine Straße kurz nach Abschluss einer Verlegemaßnahme erneut aufgemacht werden muss, um das nächste Kabel zu verlegen. Insofern dient diese Richtlinie auch dazu, den Kommunen eine bessere Koordination beim Ausbau der unterschiedlichen kabelgebundenen Infrastruktur zu ermöglichen.

Wir haben in der Förderrichtlinie bewusst zwei neue Förder linien geschaffen. Mit der einen Sonderlinie verfolgen wir ei ne bessere Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz, weil wir eine besondere Bedeutung darin sehen, gerade unsere Bil dungseinrichtungen mit schnellem Internet zu versorgen. Des halb haben wir diese Sonderlinie geschaffen, damit Kommu nen unabhängig von der Raumordnungskategorie eine Förde rung von bis zu 90 % bekommen können.

Das Zweite ist eine Sonderlinie für Gewerbegebiete. Sie wis sen, wir haben in Baden-Württemberg eine sehr dezentrale Wirtschaftsstruktur mit erfolgreichen mittelständischen Un ternehmen in der gesamten Fläche. Hier wird es in den nächs ten Jahren von besonderer Bedeutung sein, dass wir überall den Zugang zu schnellem Internet mit hohen Bandbreiten ge währleisten. Wir sehen, dass der Markt besonders oft bei Ge werbegebieten versagt und die Kommunikationsanbieter hier nicht selbstständig ausbauen. Deshalb haben wir hier für die Gemeinden eine Sondermöglichkeit geschaffen, abhängig von

der Raumordnungskategorie die Anbindung von Gewerbebe trieben mit besonderen Förderkonditionen zu unterstützen.

Da wir inzwischen von Ortsteillösungen weggekommen sind und inzwischen – das ist auch neu – die Landkreise selbst bau en können, auch im Auftrag der Kommunen, wollten wir hier, um die Durchlässigkeit der neuen Netze zu schaffen, auch mit unterstützen, wenn beispielsweise bestehende Netzinfrastruk tur angepachtet wird, um das Netz auszubauen. Auch das ist jetzt im Rahmen der neuen Förderrichtlinie förderfähig, eben so wie die Mitnutzung von Infrastruktur jetzt förderfähig wur de. Wir haben nun mit der bestehenden Richtlinie auch wie der die Möglichkeit, Anschubfinanzierungen bei Netzbetrei bern, die hier gefunden werden, über die Förderung des Lan des zu erreichen.

Ein wichtiger Punkt in Sachen Entbürokratisierung: Eine we sentliche Hürde für Gemeinden war ja bisher immer, dass das Marktversagen festgestellt werden musste. Das ist nach euro päischem Recht auch heute noch so. Aber früher hat sich ei ne sehr aufwendige Bedarfsermittlung angeschlossen, bei der ermittelt werden musste, welche Privathaushalte welche Band breiten brauchten und warum welche Gewerbebetriebe höhe re Bandbreiten brauchten. Das war für die Kommunen ein sehr aufwendiger Prozess. Hier ist es gelungen, dass wir darauf künftig verzichten können und für Gewerbegebiete automa tisch ein Bedarf von symmetrischen Datenraten von mindes tens 50 Mbit/s angenommen werden kann, bei Privathaushal ten ebenfalls 50 Mbit/s in asymmetrischer Versorgung.

Das sind die zentralen Veränderungen durch die Offensive. Dazu kommt eine Veränderung in der Verwaltungsstruktur. Bisher waren die Regierungspräsidien zuständig. Wir haben die Zuständigkeit jetzt bewusst beim Landesamt für Geoin formation und Landentwicklung mit dem Kompetenzzentrum Breitband gebündelt, für das sieben Stellen im Haushalt ge nehmigt wurden, die seit 1. Oktober auch für eine schnellere Bewilligung und eine Beratung aus einer Hand sorgen kön nen.

Eine weitere Zusatzfra ge des Herrn Abg. Reuther.

Herr Minister, noch eine Fra ge sachlich-organisatorischer Art, weil Kommunen bemängelt hatten, dass die Antragsstelle bei den Anträgen organisatorisch nicht unterscheiden würde, ob zunächst lediglich die einfache Zustimmung für die Planausschreibung gegeben werden muss. Wenn man dies ändern würde, könnte man praktisch dieses Ausschreibungsverfahren für die Planung schneller starten, um Zeit zu sparen. Könnten Sie sich vorstellen, dass man ei ne derartige organisatorische Änderung vornehmen könnte?

Ich muss gestehen, dass ich jetzt die Fra ge nicht verstanden habe. Aber ich vermute, dass man sich das im Einzelfall genau anschauen muss. Falls es sich um die Ge meinde E. aus Ihrem Wahlkreis handelt, die ja vermutlich Aus gangspunkt Ihrer ersten beiden Fragen war, dann würde es sich anbieten, im direkten Gespräch diesen Einzelfall noch mals zu betrachten. Da gibt es ein paar Aspekte, die in der konkreten Antragstellung möglicherweise zu der Situation ge führt haben, dass sie hier eine Frage auslösen.

Keine weiteren Zusatz fragen. – Vielen Dank, Herr Minister.

Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Zif fer 1 erledigt.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E n t s c h e i d u n g s k r i t e r i e n f ü r d i e e r s t m a l i g e F ö r d e r u n g v o n S t u d i e n g ä n g e n i n d e n B e r e i c h e n P f l e g e u n d P h y s i o t h e r a p i e

Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Herr Staatssekretär hat mich im Vorfeld gefragt, was der Grund der Anfrage ist. Ich bezie he mich auf eine Pressemitteilung vom 24. August 2015 zum Thema „Akademisierung der Gesundheitsfachberufe“. Die Entscheidung ist für mich sehr intransparent. Deshalb frage ich die Landesregierung:

a) Was waren die Kriterien für die Vergabe der erstmaligen

Förderung von 145 zusätzlichen Studienplätzen für den Ausbau der Kapazitäten in Heidelberg, Karlsruhe, Lud wigsburg und Stuttgart zum Wintersemester 2015/2016?

b) Was waren die Gründe für die Verweigerung der Landes

regierung, eine Außenstelle der kirchlichen Hochschule Ludwigsburg am Campus Schwäbisch Hall einzurichten, obwohl die Hochschule und die Raumschaft beste Voraus setzungen boten?

Vielen Dank, Herr Ab geordneter. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Staats sekretär Walter ans Rednerpult bitten.