Vielen Dank. – Ich kann hier nur für die Landesregierung sprechen. Der Kollege Schmie del hat einen bundespolitischen Zwischenruf gemacht.
Zunächst einmal ist es so, dass sich die Bauministerkonferenz und die Wirtschaftsministerkonferenz der Länder damit be fassen. Dazu gab es auch Termine in den vergangenen Wo chen. Unsere Willensbildung läuft daher über den Bundesrat, Herr Haußmann.
Herr Minister Schmid hat auch Herrn Minister Schäuble an geschrieben und hat ihm unsere Vorstellungen und unsere Po sition dargelegt. Vor allem hat er auf die Dringlichkeit der Sa che hingewiesen. Die Kommunikation steht also. Sie existiert. Am Zuge ist jetzt das Finanzministerium in Berlin. Es geht
nicht darum, Pingpong zu spielen. Vielmehr muss das Finanz ministerium im normalen Ablauf jetzt mit einem Vorschlag kommen.
Ich halte § 9 des Einkommensteuergesetzes für das Wahr scheinlichste. Das habe ich gesagt. Man muss jetzt aber schau en, was passiert.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Grunderwerbsteuer ist doch Ländersache! – Gegenruf der Abg. Friedlin de Gurr-Hirsch CDU: Genau!)
Ich war gerade bei der Beantwortung der Frage, was wir in Richtung Bund unternehmen hinsichtlich einer steuerlichen Erleichterung. Jetzt kommt das Nächste.
Hinsichtlich der Frage, ob die Grunderwerbsteuer für den Wohnungsbau hinderlich ist, bin ich persönlich der Meinung, dass in Bezug auf den poli tischen Zweck die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zunächst einmal ein Volltreffer war. Wir haben absolut zweckgebunden die frühkindliche Erziehung damit ausbauen können.
Die Erfolge sprechen für sich. Ich denke, dass es vor allem ein ganz harter Standortfaktor für sich ansiedelnde junge Fa milien ist, ob ein frühkindliches Betreuungsangebot da ist.
Das Zweite ist: An ein Aussetzen ist nicht gedacht. Der Bau markt ist gut unterwegs. Daher würde ich diesen Impuls, selbst wenn man ihn politisch wollte – was ich nicht will –, nicht für angebracht halten. Das ist aber eine Einschätzungsfrage. Ich kann mir vorstellen, dass die Freien Demokraten hier anderer Meinung sind. Als Sozialdemokrat bin ich der Meinung, wir lassen es so, wie es ist, und wir machen an anderer Stelle – darüber habe ich mich mit Ihnen auch länger austauschen dür fen – Wohnungsbauförderung, wo sie dann auch wirklich Er gebnisse bringt.
Herr Kollege Zimmermann, ich kann Ihnen das Wort nicht er teilen, weil sonst die halbe Stunde vorbei ist. Es bleiben ge rade noch 20 Sekunden. Der Staatssekretär könnte Ihre Frage nicht mehr beantworten. Deswegen ist die halbe Stunde für
N o v e l l i e r u n g d e s A u f s t i e g s f o r t b i l d u n g s f ö r d e r u n g s g e s e t z e s ( M e i s t e r - B A f ö G )
Herr Präsident, meine sehr ver ehrten Damen und Herren! Wir haben es gerade schon beim Präsidenten festgestellt: Es geht um ein Gesetz mit dem sper rigen Namen Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Bei uns ist das eher unter dem Namen „Gesetz zum Meister-BAföG“ bekannt. Das wird im Bund novelliert und soll am 1. August 2016 in Kraft treten. Die Entwürfe sind bekannt.
Ich möchte gern wissen, wie die Auswirkungen für BadenWürttemberg sind und ob sich die Situation der Meisterschü ler auch verbessern wird. Darum frage ich die Landesregie rung: Welche wesentlichen Änderungen werden durch die ge plante Novellierung des Aufstiegsfortbildungsförderungsge setzes vorgenommen? Wie bewertet die Landesregierung die Bedeutung der beruflichen Aufstiegsförderung in Baden-Würt temberg? Wie viele Meisterschüler haben in den letzten fünf Jahren von der Aufstiegsfortbildung in Baden-Württemberg profitiert? Wie hoch war das Fördervolumen? Welche Verbes serungen für Meisterschüler in Baden-Württemberg werden durch die Novellierung erreicht? Und zuletzt: Welche finan ziellen Auswirkungen wird die Novellierung für Baden-Würt temberg haben?
Danke schön. – Herr Präsi dent, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Storz, ich beantwor te die Frage wie folgt:
Erstens die generelle Einschätzung: Alle Maßnahmen des Auf stiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG, populär oft mit „Meister-BAföG“ umschrieben, haben natürlich einen ganz zentralen Stellenwert für unser Land Baden-Württem berg. Baden-Württemberg ist kein Land, in dem gilt: Jeder bleibt das, was er ist. Baden-Württemberg ist dafür gemacht: „Ich möchte vorankommen. Ich möchte aufsteigen und möch te aus mir etwas machen.“ Dazu zählt ganz besonders natür lich auch die Fortbildung, wenn man etwa in Richtung Meis ter gehen will.
Was hat sich mit der Novellierung geändert? Die Förderbe dingungen, die Leistungskomponenten der beruflichen Auf stiegsfortbildung sind deutlich verbessert worden. Zweitens ist das Meister-BAföG auch für Bachelorabsolventinnen und -absolventen geöffnet worden. Drittens: Die Strukturen des Gesetzes sind modernisiert worden, der Förderungsablauf, und die bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD ver
Ich denke, dass damit einiges erreicht worden ist. Die Attrak tivität etwa einer Fortbildung zum Fachwirt, zum Techniker, zum Meister wird erhöht. Die Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Tätigkeit wird verbessert.
Sie wissen vielleicht: Ich bin auch ein Anhänger davon, dass wir stark für die duale Ausbildung werben, dies aber nicht in einen Gegensatz zur akademischen Ausbildung stellen; ich habe den Bachelor genannt. Es ist daher auch erreicht wor den, dass jemand, der z. B. zusätzlich zum Elektro-Meister gern noch eine Weiterqualifizierung mit dem Ziel Bachelor, vielleicht Betriebswirt, erwerben möchte, hier Vorteile hat.
Es hat sich also einiges in Bewegung gesetzt. Das gilt beson ders – das ist Teil Ihrer weiteren Fragestellung gewesen – für das mittelständisch orientierte Baden-Württemberg, in dem die berufliche Weiterbildung einen ganz besonders hohen Stel lenwert hat. Dies ist auch ein Signal für die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung – ich habe bereits darauf hingewiesen – und vor allem auch für die Durchlässig keit der Bildungswege.
In den letzten fünf Jahren wurden in Baden-Württemberg ca. 140 000 Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung im Rahmen des AFBG gefördert. Im Jahr 2014 – ich habe die Zahlen bei mir – wurden 27 510 Geförderte verzeichnet, da von waren ungefähr 16 000 in einer Teilzeitausbildung und 11 000 in einer Vollzeitmaßnahme.
Die jetzige Novellierung wird mit Sicherheit einiges bringen. Wir haben die Anhebung des Unterhaltsbeitrags. Wir haben die Erhöhung des Zuschussanteils zum Unterhaltsbeitrag von 44 % auf 47 %. Wir haben die Erhöhung des Maßnahmebei trags für Lehrgangs- und Prüfungskosten von rund 10 000 € auf 15 000 € etc., und es wurde eine Vorschussregelung bei langen Bearbeitungszeiten eingefügt.
Für uns selbst wird dies natürlich für unseren Anteil – die Kos tenaufteilung zwischen Bund und Ländern liegt bei 78 zu 22 % – zu einer Erhöhung kommen. Die geschätzten zusätz lichen Gesamtkosten für die Jahre 2016 bis 2019 belaufen sich auf insgesamt 135 Millionen €. Davon tragen der Bund 105 Millionen € und die Länder 30 Millionen €. Auf Baden-Würt temberg würden dann ca. 4,7 Millionen € entfallen, was ei nem Mehrbedarf pro Jahr – wir teilen durch drei – von 1,34 Millionen € entspricht. – Das ist es.
Meine Ausführungen wären nicht vollständig, wenn ich nicht sagen würde, dass analog zu den Änderungen, die die Große Koalition beim BAföG gemacht hat, nämlich dass der Bund voll übernimmt, eigentlich die Forderung richtig wäre, dass der Bund auch an dieser Stelle voll übernimmt, also zu 100 %. Das ist auch von den sozialdemokratisch regierten bzw. mit regierten Ländern so eingebracht. Bisher gibt es dazu aber noch keine weiteren politischen Ergebnisse.
Keine weiteren Zusatz fragen? – Dann darf ich mich bei Ihnen bedanken, Herr Staats sekretär, und den dritten Bereich der heutigen Regierungsbe fragung aufrufen:
Dieses Thema wurde beantragt von der Fraktion der CDU. Wer würde hier die Frage stellen? – Niemand. Dann ist die ses Thema auch – –
Die Fragen liegen nicht schriftlich vor. Die Fragen werden von den Fraktionen vorgetragen. Das ist keine Fragestunde. Das ist eine Regierungsbefragung.