Dies können wir nur begrüßen. Dementsprechend erwarten wir in diesem Haus eine einmütige Zustimmung – so sieht es nun wirklich aus – zu diesem Gesetzentwurf.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Kollegin Schiller hat die Hintergründe schon ausführlich geschildert, die es notwendig machen, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden.
Sie, Frau Kollegin Schiller, sind auch auf den Sozialausschuss und die Pflegeenquete eingegangen. Ich danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit und wünsche Ihnen ebenfalls alles Gu te.
Zum Gesetz selbst kann ich es ganz kurz machen: 2014 hat ten wir hohe Zuwanderungszahlen aus anderen EU-Mitglieds staaten zu verzeichnen, und zwar insbesondere aus Bulgarien und Rumänien. Diese Zuwanderer haben sich im Land sehr ungleich verteilt, sodass die Sozialhaushalte einiger Kommu nen – insbesondere der Großstadt Mannheim – sehr stark be lastet wurden.
Diese Situation wurde im Land und auch im Bund zur Kennt nis genommen und zum Anlass genommen, dafür eine Lösung zu finden. Dann begann die Kaskade: Der Bund hat gesagt: „Wir geben Geld.“ In Baden-Württemberg sind von diesem Geld 3,8 Millionen € angekommen. Das Sozialministerium hat gesagt: „Wir rechnen jetzt gut“, und es hat gut gerechnet. Das Geld soll entsprechend den Anteilen der Zuwanderer aus Bulgarien und Rumänien auf die Kommunen verteilt werden. Und siehe da: Dort, wo die Belastung am höchsten war, kommt auch am meisten Geld an:
Insofern freuen wir uns mit der Stadt Mannheim und mit al len anderen Kommunen, die hierdurch eine Entlastung erfah ren. Wir freuen uns, dass alle diesem Gesetz zustimmen kön nen.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir verabschieden heute ein reines Ausführungsgesetz und starten keine Grund satzdebatte über die Zuwanderung von Menschen aus Bulga
rien oder Rumänien. Es geht darum, mit diesem Gesetz den Sonderzuschuss von landesweit 3,791 Millionen € – bundes weit sind es 25 Millionen € – auf die Stadt- und Landkreise aufzuteilen. Insofern gibt es da inhaltlich keine Unterschiede. Auch unsere Fraktion wird diesem Gesetz zustimmen.
Ich hatte im Sozialausschuss angemerkt – das will ich auch hier anmerken –, dass insbesondere die Stadt Mannheim ei nen starken Zuwachs bei der Zahl der Menschen aus Bulga rien und Rumänien im Bereich der SGB-II-Leistungen zu ver zeichnen hat. Dieser Zuwachs beträgt mehr als das 1,5-Fache: 2014 waren es 1 052 Personen, während es im Jahr zuvor noch 426 Personen gewesen sind.
Bei dem gewählten Aufteilungsschlüssel kann sich wahr scheinlich kein Stadt- oder Landkreis beschweren. Denn es ist sehr genau – auf 16 Stellen hinter dem Komma – gerech net worden. Genauer kann man es, glaube ich, nicht machen. Man braucht schon einen besonderen Taschenrechner, um das zu ermitteln.
Es zeigt die Leistungsfähigkeit unserer Verwaltung, dass sie den Wert auf 16 Stellen hinter dem Komma ausrechnet. Inso fern bin ich einmal mehr von der Präzision der Arbeit unserer Verwaltung beeindruckt.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen, liebe Kollegen! Die große Zahl der Flüchtlinge, die derzeit täglich zu uns kommen, stellt unser Land vor große Aufgaben. Darüber vergessen wir gern, dass wir die Kommu nen auch bei der Bewältigung der Zuwanderung von Men schen aus anderen EU-Mitgliedsstaaten unterstützen müssen. Denn diese Herausforderungen stellen sich für die Kommu nen nach wie vor, auch wenn diese Thematik angesichts der aktuellen Entwicklung der Flüchtlingszahlen in der öffentli chen Wahrnehmung etwas in den Hintergrund getreten sein mag.
Die Unterstützung der Kommunen bei der Bewältigung der Aufgaben durch die Zuwanderung aus anderen EU-Mitglieds staaten ist wichtig. Denn – die Zahlen wurden genannt – die Zuwanderung hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen, insbesondere zwischen den Sommern 2013 und 2014.
Um die betroffenen Kommunen zu entlasten, hat der Bund im Rahmen einer Soforthilfe seine Beteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung nach dem SGB II für das Jahr 2014 einmalig um insgesamt 25 Millionen € erhöht. Auf BadenWürttemberg entfiel dabei ein Erhöhungsbetrag von rund 3,8 Millionen €.
Mit der heutigen Gesetzesänderung schaffen wir die Rechts grundlage für eine vernünftige Verteilung dieses Geldes. Denn
nach dem derzeit geltenden Landesrecht müsste die Weiter leitung des Geldes an die Stadt- und Landkreise nach dem SGB II entsprechend dem jeweiligen Anteil eines Kreises an den Kosten der Unterkunft und Heizung erfolgen. Dieser Ver teilungsmaßstab macht in der Regel Sinn, da er eine gleich mäßige, proportionale Verteilung unter den Kreisen zur Fol ge hat. Er entspricht damit aber nicht der vom Bund verfolg ten primären Zielrichtung der einmaligen Sonderentlastung. Diese soll eine punktuelle Entlastung von besonders von der Zuwanderung aus anderen EU-Staaten betroffenen Kommu nen bewirken. Daher ist ein Verteilungsmaßstab sinnvoll, der sich nach der Betroffenheit der einzelnen Stadt- und Land kreise in diesem speziellen Fall richtet.
Berücksichtigt wird dabei die Entwicklung der Zahl der nach dem SGB II Leistungsberechtigten aus Bulgarien und Rumä nien im Zeitraum 2013 bis 2014. Entsprechend dem sich hie raus ergebenden Betroffenheitswert wird der prozentuale An teil der Stadt- und Landkreise an den Mitteln errechnet und der Betrag für die Sonderentlastung verteilt. Danach erhält die am stärksten betroffene Stadt in Baden-Württemberg, näm lich Mannheim, gut 1 Million €. Ich bin mir ganz sicher, dass dieses Geld gebraucht wird,
um die für die Leistungsberechtigten erforderlichen Maßnah men in den entsprechenden Stadtvierteln in die Wege zu lei ten.
Da die Sondermittel des Bundes den Kommunen zugutekom men sollen, haben wir von Anfang an den Kontakt zu den kommunalen Landesverbänden gesucht. Auch diese haben sich für eine Verteilung nach Betroffenheit ausgesprochen. Mit dem Änderungsgesetz schaffen wir hierfür jetzt den lan desgesetzlichen Rahmen. Ich freue mich, dass wir uns hierbei alle einig sind.
Liebe Frau Schiller, Ihnen auch von mir alles, alles Gute für Ihre Zukunft. Ich habe Sie im Sozialausschuss sehr geschätzt. Herzlichen Dank für Ihre Arbeit.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/7802. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/7941. Der Ausschuss empfiehlt Ih nen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit einstimmig zu gestimmt.
lautet: „Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und zur Ausführung der Aufgaben nach § 6 b des Bundeskindergeldgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.