Herr Schmiedel, ich komme gleich noch dazu; damit ist eben nur die Hälfte gesagt. Aktuell sind 35 % der 2 078 Autobahn kilometer im Land mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen. Im Übrigen gilt eine Richtgeschwindigkeit von Tempo 130, die höhere Fahrgeschwindigkeiten dann erlaubt, wenn es die äußeren Bedingungen zulassen.
Niemand – damit wir uns da klar verstehen – hat ein Interes se, nach dem Motto „Freie Fahrt für freie Bürger“ alle Ge schwindigkeitsbegrenzungen aufzuheben. Geschwindigkeits begrenzungen machen dort Sinn, wo die Aspekte des Unfall schutzes sowie des Verkehrsflusses im Vordergrund stehen. Übrigens sind die Landesstraßen in Sachen Unfallgefahr we sentlich kritischer zu sehen.
Die Stellungnahme zu unserem Antrag hat gezeigt, dass kon krete Auswertungen fehlen. Bei den Unfallzahlen wird bisher nicht zwischen den Autobahnabschnitten mit und denen ohne Geschwindigkeitsbegrenzung unterschieden. Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden hat sich in den letzten fünf Jahren um 20,7 % reduziert. Es fehlt aber eine Differen zierung danach, wo sich die Unfälle ereignet haben.
Nicht beantwortet wurde die Frage, warum eine generelle Be schränkung der Höchstgeschwindigkeit einen höheren Nut zen haben solle als eine zeit- und verkehrsaufkommensabhän gige Regelung. Man geht davon aus, dass bei einer generel len Beschränkung auf Tempo 120 eine Reduktion des CO2Ausstoßes insgesamt um 0,3 % bzw. des verkehrsbezogenen CO2-Ausstoßes um 1 % möglich wäre. Die Auswirkungen sind also äußerst mager. Mit dem Einsatz moderner Technologien könnte man wesentlich bessere Ergebnisse erreichen.
Verwiesen wird auf eine Schweizer Studie, nach der sich die Anzahl der Unfälle pro Stundenkilometer Geschwindigkeits reduktion um 2 % reduziere. Wenn wir das hochrechnen wür den, gäbe es, statistisch gesehen, null Unfälle, wenn wir um 50 km/h langsamer fahren würden. Da hätten wir der Berech nung zufolge auf den Autobahnen Tempo 70, auf den Landes straßen maximal Tempo 50 und auf den innerörtlichen Stra ßen Tempo null bis minus 20.
(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wie geht denn das?)
Interessant ist, dass aus dem internationalen Vergleich nicht abgeleitet werden kann, dass ein Zusammenhang zwischen ei nem generellen Tempolimit und dem Sicherheitsniveau auf Autobahnen besteht. Viele Länder mit generellem Tempoli
mit schneiden schlechter ab als Deutschland. Die Unfallsta tistiken bei uns sind deutlich besser als beispielsweise in Ös terreich, Belgien oder den USA.
Wir fordern daher nicht einfach ein allgemeines Tempolimit, sondern eine verkehrsabhängige Steuerung mithilfe zukunft weisender Verkehrsleittechnik wie z. B. Streckenbeeinflus sungsanlagen. In einem technologiestarken Land wie BadenWürttemberg sollten wir nicht auf einfallslose Pauschalrege lungen aus dem letzten Jahrhundert setzen, meine sehr geehr ten Damen und Herren.
Für den innerörtlichen Verkehr möchte die Landesregierung generell Tempo 30 einführen. Allerdings wird betont, dass ei ne flächendeckende Einführung von Tempo-30-Konzepten nicht automatisch bedeutet, dass auf allen Durchgangsstraßen Tempo 30 gilt. Aber es ist erschreckend genug, dass man es im Umkehrschluss in Erwägung zieht, über eine generelle Be grenzung auf Tempo 30 auf den Hauptdurchgangsstraßen nachzudenken.
Da, wo es der Verkehrssicherheit, dem Lärm- oder Unfall schutz oder auch der Feinstaubreduktion dient, halten auch wir solche Maßnahmen durchaus für sinnvoll. Aus der Stel lungnahme zu unserem Antrag „Feinstaubreduktion durch Ge schwindigkeitsbeschränkung“ wissen wir, dass die isolierte Betrachtung der Wirkung einer einzelnen Maßnahme nicht möglich ist. Teilweise führt Tempo 30 sogar zu einer Zunah me der CO2-Emissionen. Es lässt sich bisher nicht beantwor ten, ob Tempo 30 zu einer Erhöhung oder zu einer Senkung des Fahrzeugdurchsatzes führt. Die Grenzen sehen wir aber im notwendigen Verkehrsfluss, insbesondere für die Durch gangsstraßen.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass Sie für Ihre Aussagen in der Stellungnahme die eindeutige wissenschaftliche Basis schuldig bleiben. Sie sagen, dass Sie zwar Tempo 120 nicht aktiv einführen wollen, aber Initiativen auf Bundesebene un terstützen. Diese Aussage halte ich für halbherzig.
Die FDP steht für vernünftige Lösungen. Lassen Sie uns also über Regelungen sprechen, die der Sache gerecht werden. Was wir in Baden-Württemberg brauchen, sind sinnvolle und in novative verkehrsabhängige Regelungen.
Was wir nicht brauchen, ist ein generelles Tempolimit wegen einer ideologischen Gesinnung und einer Bevormundungspo litik mit fehlender wissenschaftlicher Basis.
Verehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Da men und Herren! Vielen Dank an die Landesregierung für ih
re Stellungnahme zu dem vorliegenden Antrag. Wir halten mit einer gewissen Befriedigung fest: Sie planen in Sachen Tem polimit keinen eigenen Sonderweg. Sie hätten im Übrigen auch überhaupt keine Handhabe dazu.
In der Frage der Ausweisung von Tempo-30-Zonen hat in der Abwägung zwischen Sicherheit und Verkehrsfluss für uns Si cherheit Vorrang.
Bereits heute gibt es auf 35 % der baden-württembergischen Autobahnen eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Hier sind die temporären Limits nicht inbegriffen. Es gibt diese Limits dort, wo sie aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Verkehrsauf kommens oder des Lärmschutzes geboten sind. Wenn die Lan desregierung diesen maßvollen und vernünftigen Weg weiter beschreitet, werden wir sie unterstützen.
Wir müssen dabei nur die Tatsachen zur Kenntnis nehmen. Die Autobahnen sind die sichersten Straßen. Die Zahl der Un fälle, die auf eine überhöhte Geschwindigkeit zurückzufüh ren sind, sinkt auf den Autobahnen. Die Zahl der Verletzten aus solchen Unfällen sinkt ebenfalls; das ist erfreulich. Die Zahl der Verkehrstoten aus solchen Unfällen sinkt ebenfalls deutlich. Wir sind dabei noch lange nicht am Ziel. Aber ge meinsam sind wir auf einem guten Weg – gemeinsam übri gens mit der Automobilindustrie, die erhebliche Anstrengun gen unternommen hat, um ihre Fahrzeuge sicherer zu machen. Das ist übrigens auch ein Markenzeichen unseres Fahrzeug baus. Das alles wurde ohne ein flächendeckendes Tempolimit erreicht.
Jeder Mensch, der bei einem Unfall verletzt oder getötet wird, ist einer zu viel. In Ihrer Stellungnahme, Herr Verkehrsminis ter, weisen Sie jedoch keinen Zusammenhang zwischen ei nem Tempolimit und den Unfallzahlen nach. Sie nehmen die Schweiz als Beispiel. In der Schweiz sank die Zahl der Un falltoten im Verhältnis zur gefahrenen Gesamtkilometerleis tung seit 1970 um 90 %. In Deutschland sank sie im selben Zeitraum um 89 %.
Sie führen ein zweites Argument an: die scheinbar sinkende CO2-Belastung. Sie führen eine Senkung um 0,3 % als Erfolg an.
Wie viel an CO2-Belastung könnte dagegen eingespart wer den, würden unsere Pendler nicht täglich im Stau stehen müs sen? Welche negativen Folgen für die Umwelt und welche Be lastungen für die Menschen stellen sich ein, wenn Sie jetzt den Aus- und Neubau von Landesstraßen blockieren, so wie Sie es angekündigt haben?
Wenn Sie die CO2-Belastung senken wollen, dann stärken Sie den Personennahverkehr, und geben Sie Ihren Widerstand z. B. gegen Stuttgart 21 auf.
Denn Stuttgart 21 bringt die Pendler von der Straße auf die Schiene und entlastet die Umwelt damit erheblich mehr als ein Tempolimit.
Im Koalitionsvertrag und in der Stellungnahme zu diesem An trag steht, dass Sie eine bundesweite Initiative für ein Tempo limit von 120 km/h unterstützen wollen. Ich hoffe, Sie reden da vorher mit den Menschen, die genau das als Gängelung empfinden.
Wer sich einmal die Freiheit erlaubt, auf einer nur mäßig be fahrenen Autobahnteilstrecke den Tempomat auf 160 oder 170 km/h einzustellen,
der ist kein Täter und handelt auch nicht unverantwortlich. Die Fakten zeigen, dass die ganz große Mehrheit der Auto fahrer sehr verantwortlich mit dem Gaspedal umgeht. Des halb stehen wir einem flächendeckenden Tempolimit weiter hin ablehnend gegenüber.
Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Lärm macht krank. Stickoxide und Rußemissionen sind gesundheitsgefährdend, schaden dem Menschen und der Natur. Luftschadstoffe können zu erhebli chen Schäden an Gebäuden führen. Schauen Sie sich einmal die Sandsteinfassaden von unseren Kirchen und die Kosten, die für die Fassadensanierung entstehen, an. Außerdem wis sen wir alle: CO2 ist ein klimagefährdendes Gas.
Wir sind mit dem Ziel angetreten, den Individualverkehr um weltfreundlicher zu gestalten. Dazu gehört ein generelles Tem polimit auf Autobahnen ebenso wie auf innerörtlichen Stra ßen.
Der Anteil des Straßenverkehrs an den Gesamtemissionen im Land beträgt noch immer 25 %. Mit einer zulässigen Höchst geschwindigkeit von 120 km/h würden die CO2-Emissionen in Baden-Württemberg um ca. 0,3 % abnehmen. Bezogen auf die Emissionen im Verkehrsbereich wäre es sogar 1 %. Die CO2-Gesamtemissionen würden sich durch ein generelles Tempolimit um knapp 200 000 t pro Jahr reduzieren lassen. Hier sehen wir Handlungsbedarf.
Ein Tempolimit führt nicht nur zu mehr Klima- und Gesund heitsschutz. Es ermöglicht auch einen flüssigeren Verkehr, und vor allem erhöht es die Sicherheit im Straßenverkehr.