Zweite Frage: Sie haben gesagt, man habe Ihnen Täuschen, Tricksen, Tarnen vorgeworfen. Das mag sein, vermutlich auch zu Recht. Die Frage ist: Können Sie ausschließen, dass Sie als seinerzeitiger Fraktionsvorsitzender der Grünen einen entspre chenden Vorwurf an die Vorgängerregierung gerichtet haben?
Und dritte Frage: Sie haben gesagt, die CDU habe eingelenkt und auf eine Klage vor dem Staatsgerichtshof verzichtet. Ei ne solche Klage kann aber noch immer kommen, auch nach einer Volksabstimmung, egal, wie sie ausgeht.
(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Das beeindruckt uns ungemein, Herr Kollege! Meine Güte! Euer Zu stand ist wirklich verheerend! – Gegenruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Kümmern Sie sich um Ih ren eigenen Zustand!)
In dem Fall, Herr Ministerpräsident, dass der Staatsgerichts hof feststellt, dass die Volksabstimmung verfassungswidrig ist, ziehen Sie dann die gleichen Konsequenzen wie der Kol lege Stächele, und treten Sie dann zurück?
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Das ist eine ganz schlechte Kinderstube!)
Zu Ihren ersten Spekulationen nehme ich nicht Stellung. Das halte ich nicht für sinnvoll. Ich muss mich hier nicht zu Spekulationen äu ßern. Ich weiß nicht, was der Sinn dieser Frage sein soll.
Jetzt gehen wir in eine Volksabstimmung. Sie haben kluger weise auf Klagen verzichtet, und ich kann mir nicht vorstel len, dass Sie nach der Volksabstimmung klagen werden.
Die Volksabstimmung abzuwarten und womöglich hinterher zu klagen – ich bitte Sie, das kann nicht Ihr Ernst sein.
Davon gehe ich überhaupt nicht aus; das nehme ich einfach nicht an. Deswegen wird der Fall, den Sie nun etwas spitzfin dig konstruieren, meiner Vermutung nach nicht eintreten.
Herr Ministerpräsident, Sie plä dieren für sachliche Auseinandersetzungen. Sie haben dieses Plädoyer mehr an unsere Seite gerichtet – das ist einmal et was Neues –; man könnte es aber auch an andere Seiten rich ten.
Ich habe jetzt aber eine ganz einfache Frage: Betrachten Sie die Gesetzesbegründung, die ja auch an die Bürger verschickt wird, als eine sachliche Information und Aufklärung der Öf fentlichkeit, insbesondere wenn man beispielsweise daran denkt, dass ein nicht ganz unerheblicher Gesichtspunkt, näm lich die Frage der Schadensersatzzahlungen, mit keinem Wort erwähnt wird?
(Abg. Tanja Gönner CDU: Es gibt Gutachten! – Abg. Volker Schebesta CDU: Wirtschaftsprüfergutachten in der Schlichtung!)
Es ist klar, dass das verhandelt und geklärt werden muss, wenn es so weit ist. Es ist von verschiedenen Seiten dargelegt wor den, in welchem Spektrum sich der Kostenrahmen bewegt.
Genauere Angaben kann man dazu vernünftigerweise über haupt nicht machen. Darum steht es so in der Gesetzesbegrün dung.
Nach § 82 Abs. 4 der Ge schäftsordnung erhalten die Vorsitzenden der Oppositionsfrak tionen auf ihr Verlangen das Wort, wenn der Ministerpräsi dent gesprochen hat.
Frau Präsidentin, verehrte Kollegin nen und Kollegen! Wir finden es schon bemerkenswert, dass der Ministerpräsident nach immerhin fünf Monaten an der Re gierung wieder einmal zum Parlament spricht. Herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident!
Sie geben sich etwas beleidigt, weil es Angriffe mit dem Te nor gibt: Tarnen, Tricksen, Täuschen. Ich will Sie in der Sa che nur insofern korrigieren: Die Gesetzesbegründung, aus der Sie eben zitiert haben und in der die Kosten angeblich ste hen – ich habe nichts dazu gefunden –,
Sie weichen der Frage nach dem Verfahren aus, indem Sie sa gen: Jetzt zanken wir uns nicht mehr um das Verfahren, son dern gehen in die Sachentscheidung. Sie gehen von ganz fal schen Voraussetzungen aus. Sie liefern ein Gesetz – – Norma lerweise wird auf einem Gesetzesvorblatt eine klare Kosten
bezifferung vorgenommen. Eine solche Kostenbezifferung ist aber in diesem Fall gar nicht da. Sie weisen nicht einmal da rauf hin – Ihr Verkehrsminister bestreitet es sogar –, dass im Rahmen der Schlichtung im November 2010, also vor einem Jahr, von unabhängigen Wirtschaftsprüfern Schadensersatz forderungen klar beziffert wurden. Und da sagen Sie: Alles ist transparent; alles ist wunderbar!
Sie konstruieren ein Gesetz, bei dem sich die Bürgerinnen und Bürger verwundert die Augen über das reiben, was darin steht, und sagen gleichzeitig: Es ist alles wunderbar. Herr Sckerl sagt: Die Bürgerinnen und Bürger sind klug. Ja, das sind sie in der Tat. Aber es muss auch erkennbar sein, wofür man letzt endlich stimmt.
Kollege Blenke hat mir gerade ein Schreiben einer Bürgerin übergeben – 81 Jahre ist sie alt –, das er heute erhalten hat. Darin heißt es:
Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter! Ein kompli zierter Text für die Abstimmung am 27. 11. ist jetzt be kannt. Konnte man den Text nicht einfacher und für jeden verständlich gestalten? Das Ja oder Nein sollte für oder gegen den Bau des Bahnhofs doch klar zu erkennen sein.
Herr Ministerpräsident, wenn Sie auch in dieser Frage die Bür gerinnen und Bürger gehört hätten, dann wäre Ihnen klar ge worden, dass Sie hier für Klarstellungen und deutliche Erläu terungen sorgen müssen. Das ist das Entscheidende.
Auch zum Inhalt des Gesetzes – man braucht das jetzt nicht noch einmal bis zum Erbrechen zu deklinieren; wir haben das mittlerweile hier im Landtag schon oft genug getan – ist noch einiges zu sagen. Halten Sie – eine Regierung, die für Klar heit und Transparenz angetreten ist – es für klar und transpa rent, Kündigungsrechte zu benennen, von denen nicht einmal Ihr Verkehrsminister sagen kann, worin sie denn bestehen? Diese Frage muss man sich stellen.