Sehr geehrter Herr Mi nister, ich würde gern an diesen Punkt anknüpfen. Es gibt ei nen breiten Konsens, eine Einstimmigkeit im Ausschuss, wo mit Sie bei Ihrem Bestreben unterstützt werden, das Breit bandnetz in Baden-Württemberg auszubauen. Die Frage nach den finanziellen Mitteln ist natürlich berechtigt, weil der Aus bau nur mit einer gewissen finanziellen Ausstattung vorange bracht werden kann.
Jetzt haben Sie davon gesprochen, dass es eine eigenständige Verordnung geben soll. Dabei stellt sich primär die Frage, wie und in welchem zeitlichen Ablauf das umgesetzt werden soll.
Die zweite wichtige Frage, die mir auf den Nägeln brennt und die sicherlich auch viele Kolleginnen und Kollegen interes siert, ist, was die Kommunen machen, die in den Startlöchern sitzen. Sollen sie mit ihren vielfältigen Überlegungen, die es inzwischen gibt oder die gerade angestoßen werden, warten? Sollen sie in irgendeiner Form initiativ werden? Wie können sie partizipieren?
Jede Gemeinde, die an die Frage der Breit bandversorgung herangehen will und die notwendigen Aufla gen im Rahmen der Breitbandinitiative I erfüllt, kann ich nur ermuntern, schnell an uns heranzutreten, wenn das nicht be reits geschehen ist. Denn die Mittelausstattung im Jahr 2011 wird, wie gesagt, nach dem jetzigen Stand bei Weitem nicht ausgeschöpft werden. Das heißt, für die Gemeinden, für die sowohl der Schwellenwert als auch die Nachhaltigkeitslücke die Problematik wären, macht es überhaupt keinen Sinn, auf die neue Initiative zu warten, wenn sie durch die alte Initiati ve schon erfasst sind. Es gibt also überhaupt keinen Grund, abzuwarten.
Aber es gibt natürlich eine Reihe von Gemeinden, bei denen die beschriebenen Problematiken eintreten, die von der bis herigen Förderung aus dem ELR-Sonderprogramm Breitband initiative I nicht erfasst werden und die erst mit der Verab schiedung der Verordnung in den Förderbereich hineinkom men. Insofern haben wir ein großes Interesse daran, die Ver ordnung möglichst zeitnah hinzubekommen. Aber auch hier gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit.
Wir werden in den nächsten Wochen die Gespräche mit den Branchenvertretern, aber natürlich auch mit den Vertretungen der Gebietskörperschaften, die da beteiligt sind, aufnehmen. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns in der nächsten Aus schusssitzung gemeinsam damit befassen werden. Da sind na türlich auch Anregungen aus Ihrem Kreis über die genaue Ausgestaltung im Rahmen der europarechtlichen Möglichkei ten sehr willkommen.
Herr Minister, bedeutet das, dass die Breitbandversorgung von der Landesregierung mittlerwei le als öffentlicher Auftrag angesehen wird, obschon die sei nerzeitige Landesregierung noch vor drei Jahren gesagt hat, dass die Breitbandversorgung eine private Angelegenheit zwi schen Anbietern und Abnehmern, also zwischen Privaten, sei?
Das Problem ist, dass die europäische Ge setzgebung und auch die Bundesgesetzgebung von genau dem Konzept ausgehen, das Sie, Herr Abg. Winkler, geschildert haben. Das ist, wie wir alle wissen, von der Bedeutung des Zugangs zum Internet im Alltag weit entfernt. Das entspricht der Vorstellung, dass die Versorgung mit Strom oder die Ver sorgung mit Wasser einfach vom freien Markt geregelt wer den könnte. Wir alle wissen, dass das eigentlich nicht der Fall sein kann, sondern dass es in elementaren Fragen der Grund versorgung der Bevölkerung eigentlich einen staatlichen Auf trag der Sicherstellung geben müsste.
Gleichwohl ist der Rechtsrahmen so, wie ich ihn beschrieben habe. Das ist der Grund, weshalb wir, das Land und die Ge meinden, an den Stellen, an denen Marktversagen vorliegt, an denen der freie Markt nicht dazu führt, dass die Menschen ein adäquates Angebot bekommen, die Möglichkeit nutzen, die uns das EU-Wettbewerbsrecht, das EU-Zuwendungsrecht in nerhalb enger Maßgaben gibt.
Worauf Sie abzielen, ist die Diskussion auf Bundesebene, im Bundesrat, über die Frage der Universaldienste, also über die Frage: Muss es ein Recht auf Zugang geben? Muss es eine Verpflichtung der Branche geben, sicherzustellen, dass alle Menschen in Deutschland einen adäquaten Zugang haben? Dafür ist Herr Kollege Schmid als Wirtschaftsminister zustän dig. Baden-Württemberg ist einem entsprechenden Antrag des Landes Thüringen im Bundesrat beigetreten, um in eine sol che Richtung zu gehen.
Ich will Ihnen gleichwohl sagen: Jenseits der Frage, ob sich die bundespolitische Diskussion ändert, stehen wir, das Land, in der Verpflichtung, unsere Möglichkeiten im Rahmen des bisherigen Gesetzgebungsrahmens zu nutzen und unseren Bei trag dafür zu leisten, dass unsere Bürgerinnen und Bürger an dieser Stelle nicht massiv von einer falschen Marktgläubig keit betroffen sein werden, indem sie keinen Zugang haben, und Standorte im Land nicht von moderner Kommunikation abgehängt werden.
Verehrter Herr Minister Bonde, zunächst möchte ich sagen, dass wir sehr erfreut darüber sind, dass die Breitbandinitiative weitergeführt wird. Sie ist ein ent scheidender Infrastrukturfaktor für den ländlichen Raum; es wurde eben angesprochen.
Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Initia tive von der vorherigen Landesregierung ins Leben gerufen wurde und wir aufgrund dieser Leistung da stehen, wo wir heute stehen, nämlich auf Platz 1 aller 16 Bundesländer, wenn
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Haushaltsansatz von 15 Millionen € einen zusätzlichen Mittelbeitrag im Vier ten Nachtrag 2011 darstellt. Die Frage ist nicht, ob es mit mehr Mitteln oder mit weniger Mitteln weitergeht. Vielmehr muss im nächsten Haushalt so viel Geld zur Verfügung gestellt wer den, dass wir erstens die Lücken schließen können, um näm lich die restlichen 3 % – das sind immerhin 150 000 Haushal te in Baden-Württemberg – versorgen zu können, und zwei tens in Richtung einer Qualitätsverbesserung, nämlich auf 50 Megabit pro Sekunde, weiterkommen.
Ich möchte übrigens auch betonen, dass das deshalb für den ländlichen Raum so bedeutend und so wichtig ist, weil wir in unserem Land auch Heimarbeitsplätze zuhauf haben. Dabei schaue ich etwa die Raumschaft um SAP herum an. Diese können nur eingerichtet werden, wenn wir einen entsprechen den Internetzugang in hoher Qualität anbieten können.
Deshalb geht die klare Aufforderung an Sie, diese 15 Millio nen €, die wir im Nachtrag zusätzlich gegeben haben, zum Lückenschluss und zur Qualitätsverbesserung weiter zur Ver fügung zu stellen. Wir werden beim Haushalt 2012 sehr ge nau darauf schauen, dass gerade in dieser Frage der ländliche Raum nicht unter die Räder kommt.
Deshalb bitte ich Sie, eine klare Ansage in Richtung 2012 zu machen. Wir wollen keine Mittelkürzung, sondern wir erwar ten die Mittel, die notwendig sind, um Quantität und Qualität beim Internetzugang sicherzustellen.
Herr Abg. Locherer, ich kann Ihnen sa gen: Ich gehe davon aus, dass wir, wenn der Landtag als Haus haltsgesetzgeber am Ende der Haushaltsberatungen unseren Vorstellungen folgt und wir dann in den nächsten Jahren über eine Mittelausstattung von jeweils 10 Millionen € verfügen, damit die Bedürfnisse im Rahmen dessen, was wir EU-recht lich dürfen, adäquat erfüllen können.
Die Abschlussquote in diesem Jahr ist einerseits ein sehr deut liches Indiz dafür, dass wir zu Recht die Fördereckpunkte ver schieben. Aber andererseits macht sie auch sehr deutlich, dass das Volumen von 10 Millionen € adäquat ist. Wenn wir es hin bekommen, dass auf einmal die Projekte so sprudeln und die Gemeinden und Landkreise so aus den Puschen kommen, dass die 10 Millionen € nicht reichen, dann bekommen wir hier im Haus, glaube ich, überhaupt keine Probleme, die notwendige Abhilfe im Haushaltsverfahren zu schaffen. Wir sind aber da von überzeugt, dass wir mit den 10 Millionen € und den Eck punkten eine sinnvolle Entwicklung hinbekommen.
Zu den von Ihnen angesprochenen Hochgeschwindigkeitsnet zen: Wir reden nicht über ein oder zwei Megabit pro Sekun de, sondern über Datenfrequenzen, die den modernen Ansprü chen gerecht werden, wobei wir auch da in den Fragen der
Grundversorgung an die EU-Definition gebunden sind. Unser Ziel muss natürlich sein, in der Fläche die Hochleistungsnet ze hinzubekommen, auf die unsere Wirtschaft angewiesen ist, auf die wir aber längst auch schon privat angewiesen sind. Die Liveübertragung des Landtags im Internet schauen Sie sich nicht mit einer 1-Megabit-Leitung von zu Hause aus an.
Aus diesem Grund öffnen wir uns für die Frage der Planungs kosten von Landkreisen für Hochleistungsnetze. Da haben wir einen Ansatzpunkt, den wir aus unserer Sicht mit den europä ischen Modifizierungen hinbekommen werden. Damit bekom men wir auch einen Impuls, Hochleistungsnetze in der Fläche zu erhalten und etwas gegen Insellösungen zu tun. Eine ver netzte Infrastruktur ist allemal besser als kleinere Insellösun gen der Kommunen.
Ich höre draußen immer, dass die sehr bürokratische Abwick lung doch ein Hemmschuh sei. Sicherlich gibt es da Vorga ben. Das haben Sie im Ausschuss auch schon gesagt. Könn ten Sie deshalb hier das Bekenntnis abgeben, dass man sich bei der neuen Verordnung wirklich auf ein Minimum dessen beschränkt, was bei einer Prüfung unbedingt Bestand haben muss, und dass man die potenziellen Antragsteller – die Ge meinden und eventuell auch die Wirtschaftsförderungen der Landkreise; ich weiß nicht, wen Sie alles mit einbinden – kei nesfalls von einer Antragstellung abhält?
Wir haben ein großes Interesse daran, dass das Förderprogramm die Gemeinden in die Lage versetzt, vo ranzukommen. Insofern haben wir auch großes Interesse da ran, es so zu machen, dass es auch erfüllbar ist. Wir sind uns im Klaren darüber, dass das EU-Wettbewerbsrecht und die Frage von EU-Beihilfen extrem komplizierte Bereiche sind. Wir reden beim Schließen von Wirtschaftlichkeitslücken über Unternehmenssubventionen, bei denen wir einem Privatun ternehmer Geld geben.
Dafür gibt es einen unheimlich eng gesteckten europäischen Rahmen, der zu dieser außerordentlich bürokratischen Situa tion führt, unter der viele Gemeinden leiden. Das können aber wir, die Landesregierung, und das können Sie, der Landesge setzgeber, nur bedingt – um nicht zu sagen: überhaupt nicht – beeinflussen. Insofern versuchen wir, den Rahmen, den wir haben, auszuschöpfen. Aber eine bürokratiefreie Umsetzung gibt es in dem Rechtsrahmen, in dem wir uns hier bewegen, leider nicht. Wir werden an dieser Stelle aber keine zusätzli chen Hürden aufbauen.
Was die Frage nach der Verordnung betrifft, so ist klar: Im Rechtsstaat ist für eine staatliche Zahlung eine Rechtsgrund lage erforderlich. Ob es sich dabei um die ELR-Verordnung oder eine neue Breitbandverordnung handelt, macht an dieser Stelle, meine ich, keinen Unterschied. Auch wenn ein FDPler beim Wort „Verordnung“ zusammenzucken mag, weiß er doch:
(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Wir zucken noch lange!)
Herr Minister, mit LTE steht die nächste Generation der Mobilfunktechnik zur Verfügung. Das wird auch schon entsprechend beworben. Inwieweit sieht die neue Landesregierung in ihrem Programm auch eine Förde rung dieser Technik vor? Sie könnte durchaus eine Alternati ve zu Kabeln und Leerrohren darstellen. Hierzu bitte ich Sie um weitere Auskunft.
Die Initiative ist, wie schon die bisherige, technikneutral. Das heißt, die Gemeinden werden, wenn es um die Auswahl und um Ausschreibungen des Anbieters geht, bezüglich der Frage der Wirtschaftlichkeitslücke gleich be handelt, unabhängig davon, ob wir dabei über Funklösungen, über erdgebundene Lösungen, über Satellitenlösungen oder über das, was die Technik in den nächsten Jahren für uns noch alles in petto haben mag, sprechen.
Ich will aber eines hinzufügen: Wir glauben schon, dass wir am Ende gut beraten sind, wenn wir es schaffen, die Breit bandinfrastruktur als e i n e Technologie in der Fläche des Landes zur Verfügung zu haben. Denn wenn wir sehen, wie sich die Datenübertragungsraten verändern und immer größer werden, dann ist auch klar, dass alles, was die Bereiche Funk oder Satellit angeht, in der Zukunft an Grenzen stoßen wird, die der Einsatz des Glasfaserkabels heute so nicht aufweist.
Aber unsere Initiative ist, wie gesagt, in der Frage der Unter stützung der Gemeinden beim Abschluss eines Vertrags auch weiterhin technologieneutral.
Für die Fraktion der FDP/DVP erteile ich Herrn Abg. Hauß mann das Wort. Herr Haußmann, Sie können die einleitenden Fragen vom Rednerpult aus stellen. Der Vertreter der Landes regierung kommt erst nach Ihrer Frage nach vorn.
R e c h t s a u f f a s s u n g d e r L a n d e s r e g i e r u n g z u r M i s c h f i n a n z i e r u n g b e i V e r k e h r s i n f r a s t r u k t u r m a ß n a h m e n
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eine Frage an Herrn Verkehrsminister Hermann zum Thema „Rechtsauf fassung der Landesregierung zur Mischfinanzierung bei Ver kehrsinfrastrukturmaßnahmen“.
Ich frage Sie: Welche konkrete Rechtsauffassung nimmt die Landesregierung im Hinblick auf die finanziellen Beteiligun gen des Landes an Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Sin ne von sogenannten unechten Gemeinschaftsaufgaben ein? Ist