Protokoll der Sitzung vom 10.11.2011

Herr Kollege Hauk, zur Geschäftsordnung.

Ich wollte nur etwas fragen, Frau Präsidentin. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass die Regierung jeweils begründet, dass heute aber keine Ausspra che erfolgt.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die Regierung verzichtet! – Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Das kann sie dem Parlament gegenüber gar nicht.

Die Information, die mir vorliegt, ist, dass die Regierung auf eine Begründung verzich tet und die Fraktionen übereingekommen sind, heute in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen.

(Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Ja! – Abg. Peter Hauk CDU: Das Zweite ist richtig!)

So wurde es mir bekannt gegeben.

(Abg. Peter Hauk CDU: Aber die Regierung kann gar nicht verzichten!)

Die Regierung verzichtet auf eine Begründung. Gibt es da zu Diskussionsbedarf?

(Abg. Peter Hauk CDU: Wir klären das nicht jetzt, sondern im Präsidium!)

Genau. Das klären wir im Präsidium, Kollege Hauk.

Nun schlage ich weiter vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/689 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu über weisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so be schlossen.

Punkt 6 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (Glücksspielstaats vertrag – GlüStV) – Drucksache 15/690

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Gall.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Ich will der Aufforderung des Kol legen Hauk Rechnung tragen und begründe unseren Gesetz entwurf in der gebotenen Kürze.

(Zuruf des Abg. Peter Hauk CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zurzeit ist der Glücks spielstaatsvertrag in aller Munde. Die Ministerpräsidentenkon ferenz hat sich Ende Oktober mit der Zukunft des Glückspiel wesens in Deutschland befasst und einen neuen Glücksspiel

staatsvertrag beschlossen. Die Landesregierung bereitet gera de das Informationsverfahren für den Landtag über diesen Glücksspielstaatsvertrag vor.

Ich will aber ausdrücklich sagen: Heute geht es um den der zeit noch geltenden Glücksspielstaatsvertrag und nicht um den neuen, der nun ratifiziert werden soll. Es geht um das Gesetz zur Änderung des Ratifizierungsgesetzes, mit dem schlicht und ergreifend eine Fortgeltungsdauer aufgenommen werden soll.

Wie Sie wissen, tritt der bisherige Glücksspielstaatsvertrag Ende dieses Jahres außer Kraft. Der neue Glücksspielstaats vertrag könnte zwar rein theoretisch bis zu diesem Zeitpunkt unterzeichnet sein, aber das wäre ein sehr ambitioniertes Un terfangen; denn die Ratifizierungsverfahren in den Ländern brauchen einfach ihre Zeit, sodass damit zu rechnen ist, dass er eben nicht bis Ende dieses Jahres in Kraft treten kann.

Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz wird der bisherige Glücksspielstaatsvertrag als Landesrecht so lange aufrechter halten, bis ein neuer Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getre ten ist. Mit der Fortgeltungsklausel – dies halten wir für wich tig – soll bis zu einer länderübergreifenden Neuregelung des Glücksspielrechts ein geordneter und geregelter Umgang mit dem Glücksspiel aufrechterhalten werden. Deshalb bitten wir hierzu um Ihre Zustimmung in den Ausschüssen und in der Zweiten Beratung.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD)

Herzlichen Dank. – Mei ne Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf ver ständigt, in der Ersten Beratung keine Aussprache zu führen.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/690 zur weiteren Beratung vorberatend an den Ausschuss für Finan zen und Wirtschaft und federführend an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.

Punkt 7 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Bestimmung der nach § 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden – Druck sache 15/698

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Innenminister Gall.

(Abg. Martin Rivoir SPD: Schon wieder? Das ist ja ein richtiger Gall-Nachmittag! – Abg. Peter Hauk CDU: Der Herr Gall ist vorbildlich! Das muss man loben!)

Er hätte eigentlich gleich am Rednerpult bleiben können.

Frau Präsidentin, werte Kol leginnen, werte Kollegen! Zum 1. September dieses Jahres wurde der elektronische Aufenthaltstitel eingeführt. Worum geht es dabei? Es geht um einen scheckkartenähnlichen Aus weis, vergleichbar etwa mit dem Personalausweis.

Auf diesem elektronischen Aufenthaltstitel ist auch die Wohn anschrift des jeweiligen Ausländers aufgedruckt und auf ei nem Chip entsprechend gespeichert.

Bei eventuellen Umzügen sind für die Änderung dieser Woh nungsanschriftsangaben ausschließlich die Ausländerbehör den zuständig. Das heißt, wenn ein Ausländer umzieht, muss er nicht nur zur Meldebehörde seiner Stadt oder Gemeinde, sondern zusätzlich zur Ausländerbehörde gehen, um diese Ver änderungen entsprechend zu veranlassen. Wir bringen das Ge setz deshalb auf den Weg, weil wir die Kommunen ermächti gen wollen, diese Ummeldungen auf dem Aufenthaltstitel ei genständig vornehmen zu können.

Wir machen dies für die Kommunen nicht zur Pflicht – die Kommunen wollten dies nicht –, sondern führen es als frei willige Aufgabe ein. Wir möchten den Kommunen allerdings empfehlen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Es ist, meine ich, ein Stück weit Bürgernähe und Bürokratieabbau und erleich tert den Menschen solche Ummeldeverfahren. Darum geht es in diesem Gesetz. Wir erbitten Ihre Zustimmung.

(Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

Herzlichen Dank.

Meine Damen und Herren, die Fraktionen haben sich darauf verständigt, keine Aussprache zu führen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/698 zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen.

Ich rufe Punkt 9 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Würt temberg – Drucksache 15/823

Das Wort zur Begründung erteile ich Herrn Staatssekretär Mentrup.

(Abg. Peter Hauk CDU: Dr. Mentrup! So viel Zeit muss sein!)

Frau Präsidentin, Kol leginnen und Kollegen! Dem Hohen Haus liegt ein Gesetz entwurf vor, der von einem breiten gesellschaftlichen Kon sens getragen wird – das zeigt sich auch in den Anhörungser gebnissen – und hier endlich etwas vollzieht, was in anderen Bundesländern schon seit Jahren und Jahrzehnten gang und gäbe ist, nämlich die Stärkung des Elternwillens bei der Fra ge, welche weiterführende Schule ihr Kind nach der Grund schule besuchen soll, und das Akzeptieren der Verbindlichkeit der Entscheidung der Eltern für eine weiterführende Schule. Dies wurde in der Anhörung größtenteils begrüßt. Zum Teil gibt es vom Verfahren her natürlich auch die eine oder ande re Anregung, aber niemand hat diesem Anliegen grundsätz lich widersprochen.

Wir setzen auf die Verantwortung der Eltern und geben ihnen die Freiheit, die Verantwortung auch übernehmen zu können. Es geht um die pädagogisch zutreffende Einschätzung der Leistungsfähigkeit des Kindes, die letztlich in der Verantwor tung der Eltern liegt. Wir nehmen damit natürlich ein Stück weit eine Korrektur vor. Sie entspricht vielfachen Untersu

chungsergebnissen, die es als sehr zweifelhaft erscheinen las sen, ob diese Grundschulempfehlung, die sich, wie Sie wis sen, sehr stark an der Durchschnittsnote in den beiden Kern fächern orientiert, wirklich eine qualitätvolle, eine qualifizier te Bewertung des späteren Schulerfolgs der Kinder oder so gar auch des aktuellen Leistungsstands der Kinder mit sich bringt. Es gibt ausreichend Studien, die dies infrage stellen. Das wird jetzt endlich in Handeln umgesetzt.

Die Anforderungsprofile des gegliederten Schulwesens blei ben davon unberührt. Die von den Eltern erwartete Entschei dung ist daher nicht vergleichbar etwa mit der Wahl der Pro file im Gymnasium oder der Wahlpflichtfächer in der Real schule. Allerdings bleibt die elterliche Entscheidung in jedem Fall rechtsverbindlich.

Wir nehmen damit die bisherige Spannung und Emotionalität aus dem Verfahren. Das gilt nicht nur für das Verfahren selbst, sondern auch für die Grundschulatmosphäre, die spätestens ab der dritten Klasse entsteht, wenn in Zusammenarbeit mit den Eltern, vor allem auch von den Eltern ausgehend mit gro ßem Druck und großer Beharrlichkeit daran gearbeitet wird, dass am Ende der erwartete Schulerfolg steht, der sich vor al lem in der Durchschnittsnote in den beiden Kernfächer bei misst.

Damit sollen die Grundschulen nicht mehr unter der vehement vorgetragenen Erwartungshaltung und dem Druck der Eltern stehen. Wir öffnen damit den Blick auf das ganze Kind. Wir möchten den Blick öffnen für die Stärken, die Schwächen und die Lerngeschwindigkeit des Kindes. Wir möchten auch eine qualifizierte Beschreibung der Umgebung, der Rahmenbedin gungen, die das einzelne Kind braucht, um in der Schule er folgreich zu sein. Das ist keine Aussage gegen die bisherige Qualität der Beratung durch die Grundschullehrinnen und Grundschullehrer. Es ist eher eine Aussage darüber, dass sich die Wahrnehmung der Eltern oft sehr stark auf den Aspekt der reinen Leistungsbeurteilung und der damit verbundenen Schulnoten beschränkt hat.

Es ist zu erwarten, dass die Empfehlung der Grundschule auch von der Elternseite damit ganzheitlicher, sachlicher aufgenom men wird, weil sie in ihrer Wirkung auf eine qualifizierte Be ratung der Eltern beschränkt bleibt und eben keinen rechts verbindlichen Entscheidungscharakter gegenüber dem, was den Eltern möglicherweise vorschwebt und wofür sie erreich bar sind, hat.

Wir haben das Vertrauen, dass die Eltern das Wohl ihrer Kin der im Auge haben und Überforderung vermeiden wollen. Wir sehen schon jetzt bei vielen Schülerinnen und Schülern, die ins Gymnasium wechseln, dass sie diese Hürde nur unter gro ßem Druck und unter zusätzlichem Aufwand der Eltern ge nommen haben und dieses Nehmen der Hürde nicht unbedingt automatisch die Qualifikation für eine so selektive Schulart wie das Gymnasium sicherstellt. Von daher halten wir dies auch für eine erhebliche Entlastung in Bezug auf das, was in der dritten und vierten Klasse in der Grundschule stattfindet.