Wir haben das Vertrauen, dass die Eltern das Wohl ihrer Kin der im Auge haben und Überforderung vermeiden wollen. Wir sehen schon jetzt bei vielen Schülerinnen und Schülern, die ins Gymnasium wechseln, dass sie diese Hürde nur unter gro ßem Druck und unter zusätzlichem Aufwand der Eltern ge nommen haben und dieses Nehmen der Hürde nicht unbedingt automatisch die Qualifikation für eine so selektive Schulart wie das Gymnasium sicherstellt. Von daher halten wir dies auch für eine erhebliche Entlastung in Bezug auf das, was in der dritten und vierten Klasse in der Grundschule stattfindet.
Wir wissen aus den Erfahrungen in anderen Bundesländern auch, dass nicht zu erwarten ist, dass sich die Schülerströme grundlegend verändern werden. Schon jetzt machen wir die Erfahrung, dass die Beratung durch die Grundschullehrerin nen und Grundschullehrer und die darauffolgende Empfeh
lung von einem überwiegenden Teil der Eltern akzeptiert wird. Die Zahl der Widersprüche an den entsprechenden Nahtstel len bewegt sich schon jetzt in einem sehr niedrigen Bereich.
Es ist zutreffend, dass die Werkrealschule oder auch die Haupt schule an manchen Standorten Akzeptanzprobleme haben. Da her gibt es die Befürchtung, dass es nun zu einem noch stär keren Zustrom zur Realschule und einem nochmals geringe ren Zustrom zur Haupt- und zur Werkrealschule kommt. Wir halten es aber für nicht angemessen, das befürchtete Problem auf dem Weg eines juristischen Zwanges gegenüber den El tern zu lösen. Vielmehr sind hierzu strukturpolitische Maß nahmen nötig, um die Attraktivität der einzelnen Schulstand orte zu halten und zu steigern und damit ein wirklich substan zielles Angebot auf den Weg zu bringen, mit dem es möglich wird, die Schülerströme in eine andere Richtung zu lenken.
Ich übergehe an dieser Stelle den Hinweis auf Frau Dr. Scha van, die zwischenzeitlich die Schwierigkeiten der bestehen den Schulstrukturen erkannt hat, und möchte dies nun nicht weiter vertiefen. Sie wissen, was ich meine.
Als ersten Schritt hin zu einer Verbesserung der Struktur wol len wir die gesetzliche Profilbeschreibung der Werkrealschu le und der Hauptschule korrigieren. Ein entsprechender Ge setzentwurf ist Ihnen schon angekündigt worden; er befindet sich momentan in der Anhörung. Die Schulartbezeichnung „Werkrealschule“ soll in Zukunft nicht mehr von der Zügig keit abhängen, und es wird auch nicht mehr dazu kommen, dass die Schülerinnen und Schüler, wie von Ihnen geplant, in Klasse 10 zwischen zwei Schulstandorten, nämlich der Be rufsfachschule und der Werkrealschule, hin und her wechseln.
Schließlich wird mit der Gemeinschaftsschule ein längst über fälliger und qualitätvoller Versuch unternommen, durch eine neue Schulart Standorte in einer anderen Weise zu qualifizie ren. Einer Lenkung von Schülerströmen, die sich nur an dem erwarteten oder vielleicht gar versprochenen Schulabschluss orientiert, soll innerhalb des staatlichen Schulsystems ein Ge genmodell gegenübergestellt werden.
Wir befinden uns dabei in großer Übereinstimmung mit vie len kirchlichen Stellungnahmen und mit Stellungnahmen an derer gesellschaftlicher Verbände, die uns in den letzten Jah ren erreicht haben. Ich erinnere nur an den Baden-Württem bergischen Handwerkstag, der, wie ich glaube, als einer der Ersten eine Stellungnahme dazu abgegeben hat. Er hat ange mahnt, diese neue Schulart aufzubauen, und unterstützt uns gleichzeitig auf unserem Weg, dies zügig voranzubringen.
Die Freigabe des Elternwillens wird bereits für dieses Schul jahr gelten, also für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahrs 2011/2012 und damit zu Beginn des Schuljahrs 2012/2013 von der Grundschule in eine weiterfüh rende Schule wechseln. Die dazu notwendigen untergesetzli chen Regelungen sind ausgearbeitet. Das Verfahren verein facht sich, sodass den Grundschulen genügend Zeit für eine sachlich fundierte Empfehlung und den Schulbehörden genü gend Zeit für die Planung der Unterrichtsversorgung an den Schulen bleibt.
Wir setzen mit diesem Gesetzentwurf auf die Freiheit und die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und verzich ten an dieser Stelle auf staatliche Bevormundung. Die Ergeb nisse der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf stärken uns den Rücken und geben uns die Zuversicht, dass wir uns damit auf einem richtigen Weg befinden.
Wir freuen uns schon auf den Moment, da dieser Gesetzent wurf den Landtag passiert hat und es daraufhin zu einer an deren Schulatmosphäre in großen Teilen unseres Schulsys tems kommen kann.
Meine Damen und Her ren, für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn ganz deut lich sagen, dass wir die Abschaffung der verbindlichen Grund schulempfehlung zu Beginn des kommenden Schuljahrs für sachlich und fachlich falsch halten.
Wir halten sie nicht etwa deswegen für falsch, weil sie das Ziel hat, mehr Elternwillen zu ermöglichen. Denn der Eltern wille ist ein ausgesprochen wichtiger Wille, der mit einbezo gen werden muss und der bislang im Rahmen der verbindli chen Grundschulempfehlung auch einbezogen worden ist. Vielmehr halten wir deren Abschaffung deshalb für nicht rich tig, weil wir damit keinen entscheidenden Beitrag dazu leis ten, den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bil dungserfolg abzumildern. Das ist im Grunde die Schwachstel le Ihres Vorhabens, Herr Staatssekretär. Deswegen möchte ich auch gern ausführlich auf diesen Aspekt eingehen.
Des Weiteren, meine Damen und Herren, werden immer wie der einige Behauptungen aufgestellt, die man auch bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs noch einmal deutlich wi derlegen muss.
Die Ministerin kann heute leider nicht da sein. Wir sind da von ausgegangen, dass die Frau Ministerin selbst diesen Ge setzentwurf einbringt. Es ist eigentlich guter Brauch in die sem Haus, dass ein Gesetzentwurf der Landesregierung durch den zuständigen Ressortminister und nicht durch den Staats sekretär eingebracht wird. Das nur als kleine parlamentarische Bemerkung am Rande.
Ich darf die Ministerin zitieren, auch wenn sie nicht da ist: Sie behauptet immer wieder, dass Kinder gerade durch die ver bindliche Grundschulempfehlung in Schubladen gesteckt wür den. Meine Damen und Herren, richtig ist, dass die verbind liche Grundschulempfehlung keine Abschluss-, sondern eine Anschlussempfehlung für die Kinder war.
Herr Staatssekretär, Sie blenden in Ihrer Argumentation die Differenziertheit unseres Schulsystems immer völlig aus. Sie
wissen genau, auch wenn Sie das immer wieder tunlichst ver schweigen, dass über 40 % der Kinder, die mit der entspre chenden Grundschulempfehlung die Hauptschule bzw. die Werkrealschule besuchen, im Anschluss an ihren Bildungsgang mindestens einen dem mittleren Bildungsabschluss gleichwer tigen Abschluss erzielen, dass über ein Drittel der Schülerin nen und Schüler, die die Realschule besuchen, am Ende die allgemeine Hochschulreife erwerben und dass am Ende fast jeder zweite Hochschulzugang jenseits der allgemeinbilden den Gymnasien erworben wird.
Einen zweiten Mythos möchte ich hier widerlegen. Sie be haupten, dass durch die Einführung des freien Elternwahl rechts ein entscheidender Druck von den Kindern genommen werde. Natürlich gibt es hier und da Druckempfinden seitens der Kinder. Nur: Richtig ist, dass manche Eltern einen unnö tigen Druck aufbauen, wenn sie meinen, ihr Kind nach der Grundschule unbedingt auf das Gymnasium schicken und al les dafür tun zu müssen.
Meine Damen und Herren, ich darf hier den Mannheimer So ziologen Jörg Dollmann zitieren, der in Köln in einer Lang zeitstudie den Übergang der Kinder von der Grundschule auf ein Gymnasium untersucht hat. Er hat die Situation vor 2005 mit der Situation nach 2005, als die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen die verbindliche Grundschulempfehlung eingeführt hat, verglichen. Durch die Freigabe des Elternwil lens wurde zwar vor der Grundschulempfehlung der Druck von den Kindern entscheidend genommen, aber viele Kinder waren später, als sie das Gymnasium besuchten, überfordert. Durch diese Überforderung ist dann ein psychologischer Druck auf die Kinder entstanden.
Es macht keinen Sinn, Herr Staatssekretär, dass Sie sagen, der Druck werde jetzt völlig von den Kindern genommen, wenn am Ende dieser Druck auf die Sekundarstufe I verlagert wird,
weil genau dann die individuelle Förderung offensichtlich doch nicht so funktioniert, wie sie eigentlich funktionieren soll.
Sie träumen natürlich von einer paradiesischen Schule, Frau Kollegin. Die können Sie aber durch Ihre Gemeinschaftsschu le mit Sicherheit nicht schaffen.
Eine weitere Bemerkung: Die Frau Ministerin spricht immer wieder von einem staatlichen Verwaltungsakt. Herr Staatsse kretär, Sie haben diesen Begriff nicht in den Mund genom men. Insofern schließe ich Sie hier persönlich von meinem Vorwurf aus. Aber diese Formulierung, die die Frau Ministe rin immer wieder in den Mund nimmt, wenn sie von der ver bindlichen Grundschulempfehlung spricht, ist starker Tobak.
Nein, ich möchte erst diesen Gedanken zu Ende führen, weil ich genau diese Passage gern begründen möchte. Dann lasse ich gern eine Zwischenfrage zu.
wenn Sie in diesem Zusammenhang von einem staatlichen Verwaltungsakt sprechen? Fakt ist doch, dass die Lehrkräfte die verbindliche Grundschulempfehlung kompetent, gewis senhaft und treffsicher formuliert haben und dabei nicht nur die Benotung im Blick haben, sondern sehr wohl die gesam te Persönlichkeit des Kindes beurteilen. Sie wissen auch, dass es gerade durch die Einbindung der Eltern in die Grundschul empfehlung vielfach zu Korrekturen der Grundschulempfeh lung gekommen ist. Das ist auch zielführend, gerade weil die Eltern auch bisher schon die Möglichkeit einer systematischen Mitwirkung haben.
Meine Damen und Herren – diesen Gedanken kann ich mir auch nicht verkneifen –, nur auf den ersten Blick geht es der neuen Landesregierung hier um die Freigabe des Elternwil lens. Eigentlich wollen Sie, dass der Bildungsgang Hauptschu le überhaupt nicht mehr stattfindet. Das deuten Sie in der Be gründung Ihres Gesetzentwurfs indirekt auch an. Sie wollen, dass Kinder andere Schulen besuchen, damit sie Platz schaf fen für Ihre neue Schulart Gemeinschaftsschule und damit Sie dann eine Begründung haben, diese neue Schulart entstehen zu lassen. Das ist ein Systemwechsel, und Sie wollen mit der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung einen entscheidenden Beitrag zu diesem Systemwechsel erreichen.
Vielen Dank, Herr Kol lege Wacker. – Sie haben sicher recht mit der Aussage, dass mit der Abschaffung der verpflichtenden Grundschulempfeh lung...
... – der verbindlichen –, der rechtlich verbindlichen Grundschulempfehlung nicht mehr Bildungsgerechtigkeit geschaffen wird. Aber ist es nicht auch im Interesse der CDU, dass diese unwürdigen Verfahren, in denen sich der Staat mit Eltern vor Gericht darüber auseinan dersetzt, ob es für die betreffenden Kinder eine Anschluss möglichkeit gibt, einen direkten Zugang zum Erwerb der Hochschulreife gibt, aufhören? Ist es nicht richtig, hier einen Schlussstrich zu ziehen und zu sagen, dass wir darüber nicht die Gerichte entscheiden lassen wollen, sondern dass es eine staatliche Aufgabe ist, die Durchlässigkeit des Bildungssys tems zu gewährleisten, und Angebote zum Erwerb der Hoch schulreife gemacht werden müssen?
Wir wissen: Es gibt unterschiedliche Entwicklungsstände. Junge Leute entwickeln sich unterschiedlich. Darum bedarf
es auch da einer Liberalisierung. Wir leben eben nicht mehr in einem Obrigkeitsstaat, der das befiehlt, sondern wir brau chen eigentlich mehr Freiräume für die Eltern und natürlich auch mehr Verantwortung.
Ich glaube, Herr Kollege Leh mann, dass das eher eine Kurzintervention als eine Zwischen frage war. So habe ich es auch interpretiert.