Zu dem Risiko, das ein Schüler aus einem G 9 eingeht, der in eine Stadt wechselt, in der es ein vergleichbares Angebot nicht gibt: Ich greife jetzt einmal Ihren Vorschlag auf: In der Unter stufe ist gespreizt worden. Dann wechselt jemand an ein G 8 in einem anderen Ort. Dann wäre es numerisch so, dass er ei nen Jahrgang wiederholen würde. Aber insgesamt würde er neun Jahre zum Abitur brauchen, und das ist der Weg, für den er sich im neunjährigen Gymnasium ohnehin schon entschie den hat. Insofern sehe ich an dieser Stelle keine Schwierig keiten. Wenn sichergestellt ist, dass es von den verschiedenen Fächern her keine Auseinanderdehnung gibt, sehe ich keine Schwierigkeiten, diesen Weg zu nehmen.
Schwierig ist sicherlich, wenn jemand aus einem G-8-Gym nasium kommt und dann an einen Ort umzieht, in dem es ei nen G-9-Zug gibt, und er unbedingt da hineinmöchte. Das wä re aber eine Entscheidung, die so nicht unbedingt zu erwarten ist. Und vor allem: Wir haben überall G 8 flächendeckend im Angebot. Das heißt, es gäbe dort keine Schwierigkeiten, ein anderes G-8-Angebot vorzufinden.
Herr Staatssekre tär, sind Ihnen die folgenden Ausführungen des Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Ties Rabe, Sozialdemokrat, vom 8. März 2012 bekannt? Erstens sagte er:
Nach den Erfahrungen von Schleswig-Holstein rate ich dazu, nicht heute Hü und morgen Hott zu rufen. Die ers ten Bilanzen von G 8 sind positiver, als am Anfang erwar tet wurde.
Zweite Frage: Sind Sie auch darüber informiert, dass in den Ländern eine Studie erstellt wurde, und zwar in Hamburg, in der festgestellt wurde:
aus Hamburg hat ergeben, dass die G-8-Schüler heute in der 10. Klasse deutlich weiter sind, als es G-9-Schüler vor sechs oder sieben Jahren gewesen waren.
Das heißt auch drittens: Teilen Sie die Meinung des Präsiden ten der Kultusministerkonferenz, der auf die Frage: „Alleror ten wird bei G 8 zurückgedreht. Ist die Reform gescheitert?“ eindeutig sagte:
Wenn ich es auch so se hen würde wie Herr Rabe, würden wir hier keine Versuche zum neunjährigen Gymnasium anbieten und durchführen. Es gibt hier eine große Spreizung zwischen den Bundesländern. Sie haben Schleswig-Holstein erwähnt, wo die schwarz-gel be Regierung weiter an dem G-9-Angebot festhält. Wir haben im Moment in Bayern die Diskussion, ob man so etwas ein führen sollte, und in Hessen ist das eingeführt worden. Des halb teilen wir die Einschätzung von Herrn Rabe nicht.
Diese Untersuchung, die Sie ansprechen, ist mir nicht bekannt. Aber Sie haben dankenswerterweise die Ergebnisse schon re feriert, und sie verdeutlichen, dass Leistungsmessungen heu te zu anderen Ergebnissen führen, als sie vor sechs oder sie ben Jahren geführt haben. Das wäre in Baden-Württemberg allein schon durch die Einführung des neuen Bildungsplans sicherlich auch so. Ob das eine qualifizierte Beurteilung zu lässt, ob das jetzt an G 8 oder G 9 gelegen hat, das wage ich auch angesichts der Vergleiche, die wir jetzt in der Oberstufe haben, nicht zu sagen. Wir haben jetzt einen doppelten Abi turjahrgang, und wir haben jedes Jahr einmal geschaut, wie die Leistungen der Schüler sind. Da sehen wir, dass sie zu ei
fallen teilweise zugunsten der G-8-Schüler und teilweise zu gunsten der G-9-Schüler aus. Insofern gibt es hier kein statis tisch relevantes Indiz dafür, dass jetzt durchgängig die Schü ler von G 8 oder diejenigen von G 9 grundsätzlich besser oder schlechter sind als die jeweilige vergleichbare Gruppe.
Ich würde Sie aber auch bitten, anzuerkennen, dass die Moti vation vieler Eltern, einen neunjährigen Bildungsgang zu for dern, weniger etwas mit der Einschätzung der Leistungsfähig keit ihrer Kinder zu tun hat, sondern vor allem damit – das war auch bei dem damals oft zitierten Auguste-Pattberg-Gym nasium in Mosbach ein wesentliches Kriterium –, dass im ländlichen Raum wahrgenommen wird, dass sich Eltern trotz leistungsstarker Kinder für eine Realschule entscheiden oder für ein neunjähriges Gymnasium entscheiden würden, weil ihnen einfach angesichts der langen Schulwege und der Stun denplanbelastung im Hinblick auf Freizeitaktivitäten, ehren amtliches Engagement, sportliche, musische und sonstige In teressen ein solcher Bildungsgang deutlich lieber wäre. Das hat dann nichts mit der Erfassung von Leistungskriterien zu tun.
Herr Staatssekretär, ist es so, dass sich die Schülerinnen und Schüler in der fünften Klas se am Gymnasium entscheiden müssen, ob sie G 8 oder G 9 machen, oder besteht später noch die Möglichkeit, zu wech seln? Wenn dem so ist: Bei der Gemeinschaftsschule – wenn ich das Konzept richtig verstanden habe – muss man sich nicht festlegen, ob man in acht oder in neun Jahren das Abitur ma chen möchte. Sehen Sie da nicht auch eine Ungleichbehand lung?
Die Gemeinschaftsschule geht von vornherein vom einem neunjährigen Bildungsgang zum Abitur aus. Insofern gibt es dort nicht diese Wahlfreiheit, es sei denn – einmal angenommen –, jemand würde sich in seiner Lerngruppe so schnell entwickeln, dass er sozusagen ein ganzes Jahr überspringen kann. Das ist in Lerngruppen grundsätzlich denkbar, aber konzeptionell ist die Gemein schaftsschule auf einen neunjährigen Bildungsgang zum Gym nasium ausgelegt.
Schon bei der Anmeldung für einen G-9-Schulversuch müs sen sich die Eltern entscheiden, ob sie an der entsprechenden Schule den achtjährigen oder den neunjährigen Bildungsgang wählen. Nach diesen Anmeldungszahlen werden dann die Klassen und damit in der fünften Klasse die Züge zusammen gestellt.
Anschließend gelten dieselben Regelungen wie heute. Auch heute ist es beispielsweise möglich, aus dem Fremdsprachen zug in einen mathematischen Zug oder aus dem Musikzug in einen anderen Zug zu wechseln. Das hängt davon ab, ob dies von der Klassenzusammensetzung her darstellbar ist, und na
türlich auch davon, ob es sinnvoll ist. Aber andernfalls wür de man einen solchen Wechsel wohl auch nicht vorschlagen. Ein Wechsel kann im Einzelfall möglich sein, er kann in ei nem anderen Fall aber auch einmal nicht möglich sein, näm lich dann, wenn dadurch die Grundarithmetik der Züge infra ge gestellt würde.
Herr Kollege Dr. Mentrup, die Fra ge der Vierzügigkeit beschäftigt mich natürlich. Wie sieht es da konkret aus? Ist diese Voraussetzung unabdingbar? Wie sieht es mit möglichen Ausnahmen aus? Oder befinden wir uns ausschließlich im Bereich der Ausnahmen?
Da die endgültige Lis te der dann genehmigten Schulen noch nicht feststeht, kann ich Ihnen jetzt keine Zahlen dazu sagen. Die Regelung ist ganz klar: In der Regel muss eine Schule dafür vierzügig sein; bei einer dreizügigen Schule ist ein G-9-Zug dann denkbar, wenn es vor Ort überhaupt kein vierzügiges Angebot gibt. Das wä re ein Kriterium, mit dem eine Ausnahme begründet werden könnte. Solche dreizügigen Schulen – wenn von deren Seite überhaupt eine entsprechende Nachfrage kommt – sollten sich in der Regel komplett umstellen.
Was den weiteren Informationsbedarf angeht, muss ich Sie bitten, die nächste Woche abzuwarten. Dann können wir uns über diese Fragen unterhalten. Ihre Suggerierung, wir könn ten hier statt von einer Ausnahme von der Regel sprechen, ent behrt einer Begründung. Ich kann Ihnen schon jetzt zusichern, dass es wirklich um die absoluten Ausnahmen und nicht um die Regel geht.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A l e x a n d e r T h r o m C D U – G e n e h m i g u n g s p r a x i s f ü r s o g e n a n n t e G e m e i n s c h a f t s s c h u l e n
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. S t e f a n S c h e f f o l d C D U – D o w n s i z i n g d e r D i e n s t w a g e n f l o t t e d e r L a n d e s r e g i e r u n g
Vielleicht könnte man solche Fragen in Zukunft auf Deutsch formulieren. Das soll jetzt keine Kritik sein, aber für einen Schwaben ist das einfach schwer auszusprechen.
12. Mai 2011, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landes ministerien und insgesamt, unter Berücksichtigung der je weiligen Fahrzeugklasse und der Emissionswerte?
21. Februar 2011, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Lan desministerien und insgesamt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Fahrzeugklasse und der Emissionswerte?
Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Im Namen der Landesregie rung beantworte ich die Mündliche Anfrage von Herrn Kol legen Dr. Scheffold wie folgt:
Zu a: Am 12. Mai 2011 stellte sich der Dienstwagenbestand der damaligen schwarz-gelben Landesregierung wie folgt dar: