Das war auch gar nicht das Thema meiner Rede. Mein Vor wurf war, dass Sie Ihre Möglichkeiten nicht genutzt haben.
Ich habe ausgeführt – dazu haben Sie nicht Stellung genom men –, dass 950 Wohnungen aus dem Bestand ausgegliedert werden können, die dann nicht mehr unter die Sozialcharta fallen. Dies wird sich Jahr für Jahr akkumulieren. Das ist das Problem,
dass Verwertungskündigungen und Luxussanierungen mög lich sind. Das ist das Belastende. Das macht die Sozialcharta eigentlich wertlos.
Sie hätten – vor einigen Wochen habe ich dazu eine Regie rungsanfrage gestellt – mit der EU darüber verhandeln kön nen. Warum haben Sie das nicht getan? Warum haben Sie mei ne Regierungsanfrage bis heute nicht beantwortet? Das ist die Frage.
das war völlig überflüssig. Ich glaube, da lagen Sie auch falsch. Sie lagen falsch, weil PATRIZIA erst im März mit der Nachbesserung kam. Es gibt überhaupt keine Indizien, die da für sprechen, dass dies vorher vorgelegen hat. Zu dieser Wahr heit sollten Sie sich auch bekennen.
Sie sollten ein bisschen aufpassen, lieber Kollege Löffler. Erstens: Das Beihilfeverfahren läuft. Man kann da nicht einfach mun ter nachverhandeln.
Die Stadt Stuttgart hat diese Illusion in Gesprächen einge bracht. Aber es wurde geprüft und ist rechtlich eindeutig, dass dies nicht möglich war.
Zweitens: Ich möchte Sie auffordern, hier im Parlament dazu Stellung zu beziehen, woher Sie die Erkenntnisse darüber, was im Aufsichtsrat über die weiteren Zusagen und Verpflichtun gen diskutiert worden ist, beziehen. Sie haben selbst gesagt, Sie haben das Aufsichtsratsprotokoll gesehen. Haben Sie das Aufsichtsratsprotokoll? Wie sind Sie dazu gekommen? Es wä re sehr wichtig, dass wir das erfahren würden, Herr Löffler.
Denn das wäre unter Umständen auch strafrechtlich relevant, und Herr Löffler hat ja einschlägige Erfahrung mit solchen Verfahren.
Deshalb: Stehen Sie hier im Parlament Rede und Antwort, Herr Löffler. Wie haben Sie das Aufsichtsratsprotokoll erhal ten?
(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das ist ja ein Ar mutszeugnis! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Jetzt ist es aber genug! Das ist ja ein starkes Stück! – Wei tere Zurufe von der CDU – Unruhe – Glocke der Prä sidentin)
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Aras? – Herr Dr. Schmid gestattet keine Zwischenfragen mehr.
Frau Präsidentin, ich möchte den Herrn Minister dringend dazu auffordern, sich für die letzte Bemerkung gegenüber Herrn Kollegen Löffler zu entschuldi gen.
Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2011 – 30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz BadenWürttemberg 2010/2011 – Drucksachen 15/955, 15/1500
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Ausspra che eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte heute mit einem Dank für die gute Arbeit von Herrn Klingbeil und seinen Mitarbei tern beginnen – Kompetenz auf 192 Seiten. Es wäre sehr reiz voll, auf diesen Bericht auch entsprechend umfassend zu ant worten. Da wir jedoch nur wenig Zeit haben, möchte ich mich auf das Wesentliche beschränken.
Unsere Fraktion hat schon im Oktober 2009 der Zusammen legung der Dienststellen zugestimmt. Die Anbindung an den Landtag ist sicherlich richtig. Wir stimmen 90 % der Feststel lungen inhaltlich voll zu und sehen auch bei der Stellungnah me der Regierung wenig Differenzen. Auch die Regierung ist nicht mit allem einverstanden; aber das muss sie auch nicht sein.
Es ist völlig klar: Im Bereich des Datenschutzes kollidieren individuelle Freiheitsrechte bisweilen mit Sicherheitsinteres sen des Landes. Das sind nun einmal schwierige Abwägungs prozesse. Da kann man durchaus zu anderen Ergebnissen kommen – das räume ich den anderen politischen Parteien auch ein.
Ich halte es aber aus unserer Sicht für wichtig, noch einmal zu sagen: Wir halten die Videoüberwachung für dringend not wendig und unvermeidbar. Das gilt auch für Kameraattrap pen. Gerade in Bereichen wie Bahnhöfen, Unterführungen, Tiefgaragen geschehen sehr viele Straftaten. Sie wissen, wir haben kaum mehr eine öffentliche Videoüberwachung; es sind überwiegend private Überwachungen. Sie wissen auch, in Be reichen öffentlicher Überwachung ist die Zahl der Straftaten erheblich zurückgegangen. Ein Oberbürgermeister hat uns sei nerzeit einmal gebeten, das noch eine Weile aufrechtzuerhal ten. Wir sehen da nach wie vor Bedarf.
Lassen Sie mich noch kurz zum Beschäftigungsdatenschutz kommen. Da gibt es natürlich auch eine Abwägungsfrage. Ich glaube schon, dass wir Betriebsvereinbarungen zwischen Be triebsräten, Gewerkschaften und Arbeitgebern treffen können. Die Tarifpartner bekommen ja auch vernünftige Löhne und anständige Tarifverhandlungen hin. Ich traue es ihnen daher auch zu, vernünftige Vereinbarungen über den Betriebsdaten schutz hinzubekommen. Es gibt gerade auch in der Großin dustrie schon eine gewisse „Waffengleichheit“ zwischen Ar beitgebern und Arbeitnehmern.
Lassen Sie mich nun zum Datenschutz im Internet kommen. Das ist natürlich ein ganz schwieriges Thema, weil die EU auch immer mehr eingreift – Stichwort Datenschutzgrundver ordnung. Sagen wir einmal: Auf den ersten Blick ist es nicht schlecht, wenn man in anderen Ländern, in denen der Daten schutz nicht so gut entwickelt ist, etwas nachbessert. Er ist in Deutschland sicherlich besser als in den meisten europäischen Ländern. Allerdings: Wenn die EU zu sehr hineinkommt, bin ich nicht unbedingt dafür. Entsprechende EU-Aktivitäten kön nen auch gegen den Subsidiaritätsgrundsatz verstoßen. Wir haben darüber schon im Ständigen Ausschuss heftig mitein ander diskutiert.
Ich habe dem Protokoll über die betreffende Sitzung des Bun desrats nicht entnehmen können, wie Sie, Herr Minister, bei dieser Debatte gestimmt haben. Das ist nicht ganz klar aus dem Protokoll hervorgegangen. Aber vielleicht werden Sie es noch sagen.
Lassen Sie mich aber noch einmal zum Thema „Google Ana lytics“ kommen. Die Betreiber von Internetseiten wollen von ihren Besuchern alles wissen, und die Benutzer geben auch sehr viel her. Hier gibt es natürlich auch Geschäftsinteressen. Auf der anderen Seite steht der Schutz der Daten. Aber gera de hier haben die Datenschutzbeauftragten der Länder sehr gute Arbeit geleistet.
Der Datenschutz in sozialen Netzwerken ist auch sehr wich tig. Es gibt in Deutschland 40 Millionen Internetnutzer, und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist äu ßerst wichtig. Der Nutzer muss das Recht haben, über die Preisgabe und Verwendung seiner Daten selbst zu bestimmen. Aber auch diese Aufgabe sehe ich hier sehr gut aufgehoben. Die Datenschutzbeauftragten gehen diesem Aspekt sehr stark nach, und sie achten durchaus auch auf die Rechte der Nut zer.