Protokoll der Sitzung vom 19.04.2012

Ich bin damit eingestiegen, das KIT als bundesweit, ja inter national beachtetes Experiment zu bezeichnen. Das Experi ment verläuft überaus positiv; das kann ich, glaube ich, an die ser Stelle noch einmal ganz klar sagen. Mit dem KIT-Weiter entwicklungsgesetz werden Ergebnisse aus der ersten Phase dieses Experiments gesetzlich festgeschrieben und Weichen für die Zukunft gestellt. Wir sind überzeugt davon, dass dies dazu dient, das KIT in bester Weise weiterzuentwickeln.

In diesem Sinn wünsche ich dem KIT alles Gute, bedanke mich bei all denen, die an der Ausarbeitung des Gesetzent wurfs beteiligt waren, und freue mich auf die Debatte im Aus schuss.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD)

Das Wort für die SPDFraktion erteile ich Herrn Kollegen Stober.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon mehrfach angesprochen: Wir haben trotz einzelner auch heftiger Dis kussionen in der letzten Legislaturperiode das KIT-Gesetz ein stimmig verabschiedet. Das scheint nun auch beim KIT-Wei terentwicklungsgesetz der Fall zu sein. Das zeigt uns: Es ist gut, um die Sache zu ringen, aber es ist auch gut, zusammen zustehen und etwas gemeinsam voranzubringen. Das ist, den ke ich, ein sehr gutes und positives Signal, das damit von hier ausgesendet wird.

Im April 2011, während des sogenannten Interregnums – die Wahl war schon vorbei, aber die neue Regierung hatte sich noch nicht konstituiert –, gab es ein neues Eckpunktepapier, unterschrieben von Herrn Frankenberg und von Frau Scha van; Sie haben es bereits angesprochen, Frau Schütz. Ich möchte mir an dieser Stelle eine Anmerkung hierzu nicht ganz verkneifen. Ich finde es ja schön, wenn Sie an dieser Stelle Kritik äußern, aber ich möchte Sie bitten, sie auch dort anzu bringen, wo sie letzten Endes hingehört.

(Abg. Katrin Schütz CDU: Das war ein Arbeitsauf trag!)

Wir können im Einzelnen noch einmal darüber reden. Aber wir müssen immer wissen, dass wir damit den Bund überzeu gen müssen

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE zu Abg. Katrin Schütz CDU: Sie haben den direkten Draht!)

und auch unseren Finanzminister, wenn es mehr Geld kostet. Darüber sollten wir uns, glaube ich, auch einig sein. Aber es ist klar, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.

Ich möchte noch einmal klarmachen: Eine große Entschei dung war die Aufhebung der Versäulung unserer Wissen schaftslandschaft, indem wir eine Großforschungseinrichtung und eine exzellente Hochschule zusammengebracht haben. Das ist das große innovative Projekt. Wir haben schon damals eine zweite Stufe vereinbart. Es ist gut, dass wir diese heute bzw. in der zweiten Lesung starten wollen.

Ich glaube, es ist besonders gut, dass wir dies nicht irgend wann tun wollen, sondern jetzt, in der Zeit, in der die Exzel lenzinitiative läuft und die entsprechenden Entscheidungen anstehen, gemeinsam in diesem Haus das KIT-Gesetz ändern und auch dazu stehen, bevor von der Jury die Entscheidung in der Exzellenzinitiative gefällt wird. Ich glaube, das sind sehr positive Zeichen.

(Vereinzelt Beifall bei den Grünen)

Die Reform lässt sich von zwei Begriffen leiten: mehr Auto nomie und mehr Mitbestimmung. Mehrfach angesprochen worden – vom Herrn Staatssekretär und vom Kollegen Alex ander Salomon – sind die Dienstherrenfähigkeit und die Ar beitgebereigenschaft, verbunden mit schwierigen Aufgaben, die zu lösen sind, nämlich auch die Mitbestimmungsprozes se in dieser neuen, autonomen Struktur zu belassen, ohne letz ten Endes die Rechte einzuschränken. Das war keine leichte Aufgabe. Aber wir sind der Überzeugung, dass sie gut gelöst ist.

Es wird auch mehr Finanzautonomie gewährt. Das Sonder vermögen des Großforschungsbereichs und das bewegliche Vermögen des Unibereichs werden an das KIT übertragen. In einer Experimentierphase geht auch das Vermögen der ehe maligen Mackensen-Kaserne, der sogenannte Campus Ost, an den Universitätsteil des KIT über. In dieser Experimentier phase von mehreren Jahren kann man ausprobieren, ob es möglich ist, die Bewirtschaftung der Immobilien durch eine Hochschule wahrzunehmen. Auch die Bauherreneigenschaft für Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von bis zu 7 Mil lionen € ist von der Kollegin Schütz bereits angesprochen worden.

Hinzu kommen mehr Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich nen ne das Thema Chancengleichheit, ich nenne die Institutsmit bestimmung, die für größere Institute ab 50 Mitarbeiter gesi chert ist. Ich nenne die Mitgliedschaft des Personalrats sowohl im Senat als auch mittelbar – nicht direkt, sondern mittelbar – im Aufsichtsrat, eine Angelegenheit, die zu einigen Diskus sionen geführt hat, bei der wir aber jetzt, glaube ich, eine gu te Lösung gefunden haben.

Auch der Mittelbaukonvent ist, glaube ich, eine gute Ge schichte. Dieser lehnt sich sehr stark an den ehemaligen Wis senschaftlich-Technischen Rat im Forschungszentrum an, der dort eine große, starke Rolle hatte. Diese Rolle hat der Kon vent noch nicht, aber er kann diese möglicherweise – viel leicht nicht durch formale Rechte, sondern einfach durch star kes Einbringen der akademischen Mitarbeiter sowohl am ehe maligen FZK als auch an der ehemaligen Universität – gewin nen.

Deswegen sind wir überzeugt, dass wir hier eine runde Sache mit auf den Weg bringen.

Einen Punkt möchte ich am Schluss noch ergänzen. Bei allen positiven Aspekten muss man auch sehen – hier besteht die Kritik der Studierenden meines Erachtens zu Recht –, dass beim Dreiklang aus Forschung, Innovation und Lehre, der das KIT prägt, die Lehre immer ein Stückchen hinten herunter fällt. Bei aller Wertschätzung der großen Erfolge, für die Herr Hippler beim KIT gesorgt hat, ist es, glaube ich, nicht die al lergeschickteste Situation, dass er jetzt auch noch das Vor standsmitglied für Lehre und akademische Angelegenheiten ist. Deshalb war es der große Wunsch der Studierenden, dass in diesem Bereich etwas getan wird. Wir halten den Vorschlag, der vom Ministerium gemacht wurde, für sehr gelungen. Die Studierenden entscheiden das nicht allein. Es wird weiterhin der übliche Weg über Aufsichtsrat und Senat beschritten, und am Schluss müssen die Studierenden auch noch ihre Zustim mung dazu im Senat geben. Wir nehmen sie in die Verantwor tung, um gemeinsam nach vorn zu gehen.

Das zeigt, dass die Äußerungen der Studierenden im An schluss an die Veröffentlichung des Gesetzentwurfs, gemäß denen für sie nichts getan werde, nicht berechtigt sind. Man kann über manche anderen Dinge streiten; aber auch die Stu dierenden sollten daran denken, dass wir ihrer zentralsten For derung gerecht werden.

Ich möchte noch kurz anmerken, dass wir manche Aufgaben wie z. B. den Vorsitz des Senats, die sich auch an anderen Hochschulen stellen – auch über Kompetenzabgrenzungsfra gen haben wir entsprechende Diskussionen mit den Hoch schulräten –, im Zuge der anstehenden weiteren Gesetzesän derungen im Landeshochschulgesetz angehen werden und nicht an dieser Stelle. Aber aufgeschoben ist nicht aufgeho ben.

Jedenfalls ist der Schritt, den wir jetzt machen, glaube ich, ein sehr erfolgreicher, und ich freue mich über die breite Zustim mung in diesem Haus.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Grünen)

Für die Fraktion der FDP/ DVP erteile ich Herrn Abg. Dr. Kern das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Her ren! Das Gefühl, das man bekommt, wenn man den Text des Gesetzentwurfs zur Weiterentwicklung des KIT liest, kann man durchaus als Erleichterung bezeichnen. Denn die grünrote Landesregierung hat den Gesetzentwurf im Wesentlichen so übernommen, wie ihn noch die christlich-liberale Vorgän gerregierung auf den Weg gebracht hatte.

(Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Und noch ver bessert!)

Immerhin beruht der Entwurf auf einer Vereinbarung zwi schen dem Bund und dem Land. Er betrifft das wichtige An liegen der Autonomiestärkung des Karlsruher Instituts für Technologie. Für die Zukunft dieser bundesweit einzigartigen Wissenschaftseinrichtung wäre es verheerend gewesen, wenn hier die Traditionslinie der innovationsfreundlichen und inno vativen baden-württembergischen Wissenschaftspolitik ver lassen worden wäre. Dass die Traditionslinie beim KIT gehal ten wurde, dafür spreche ich den Dank und die Anerkennung der FDP/DVP-Fraktion an die Landesregierung aus. Wir for dern sie ausdrücklich dazu auf, auch in Zukunft diese Tradi tionslinie zu halten.

Meine Damen, meine Herren, Sie können sich vorstellen, dass uns Liberalen dieser Gesetzentwurf besonders am Herzen liegt. Denn die Stärkung der Autonomie ist für uns die logi sche Konsequenz und die notwendige Schlussfolgerung aus der Fusion einer Landesuniversität mit einem Forschungszen trum der Helmholtz-Gemeinschaft. Damit eine Einrichtung dieser Größenordnung erfolgreich arbeiten kann, bedarf es größtmöglicher Gestaltungsspielräume in jeglicher Hinsicht, vor allem der Freiheit von Forschung und Lehre.

Mit dem Verzicht auf die Fachaufsicht seitens des Ministeri ums, mit der Dienstherreneigenschaft hinsichtlich der Be schäftigten und mit der Übertragung des Sondervermögens wird die Autonomie des KIT auf eine Weise gestärkt, die bei spielgebend für alle Hochschulen und Forschungseinrichtun gen in Baden-Württemberg sein kann und nach Auffassung der FDP/DVP auch sein muss. Wir werden die Landesregie rung zu gegebener Zeit daran erinnern.

Die Bauherreneigenschaft – das wurde schon verschiedent lich erwähnt – begrüßen wir auch. Denn für das KIT wie für alle Universitäten und Hochschulen des Landes gilt: Wenn sie für Bau und Instandhaltung ihrer Gebäude selbst verantwort lich sind, wird ihnen dies viel bürokratischen Aufwand erspa ren und ihnen ihre Arbeit wesentlich erleichtern.

Was die Beschäftigten am KIT angeht, wurden mit den Rege lungen für den Übergang vom TVöD zum TV-L und hinsicht lich der Mitbestimmung tragfähige Lösungen gefunden. Ers te Rückmeldungen auch aus den einzelnen Arbeitsbereichen des KIT ergeben ein positives Bild. Das Miteinander der bei den Wissenschaftstraditionen funktioniert und zeitigt sehr gu te Ergebnisse.

Damit besteht eine exzellente Ausgangsbasis für das KIT als wissenschaftliches Kraftzentrum, das auch im Verbund mit anderen Hochschulen, Forschungseinrichtungen und der Wirt schaft international im Spitzenfeld mitspielen kann.

Vonseiten der FDP/DVP sind wir gespannt darauf, was wir vom KIT noch alles hören und welche Impulse in die unter schiedlichsten Bereiche hinein von Karlsruhe ausgehen wer den.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1495 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, For schung und Kunst zu überweisen. – Es erhebt sich kein Wi derspruch. Damit ist es so beschlossen und Punkt 4 der Tages ordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

a) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der

FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Landesplanungs gesetzes – Drucksache 15/1496

b) Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der

CDU – Gesetz zur Änderung des Landesplanungsgeset zes – Drucksache 15/1511

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung zu a und b je fünf Mi nuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Zur Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 15/1496 er teile ich Herrn Kollegen Haußmann das Wort.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehr ten Damen und Herren! Am 21. März 2012 fand an dieser Stelle die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesplanungsgesetzes statt. Wir haben die Stellungnahmen vieler Fachleute dazu ge hört. Wenn ich einmal einige gemeinsame Punkte herausgrei fen darf, so will ich hervorheben, dass alle gemeinsam das Ziel haben, die Nutzung der erneuerbaren Energien einschließ lich der Windkraft auszubauen sowie den Ausbau natur-, land schafts- und umweltverträglich auszugestalten. Wir dürfen nicht vergessen: Immerhin 20 % der Fläche Baden-Württem bergs sind Landschaftsschutzgebiet.

Einig war man sich auch darin, dass die bisherige Planungs praxis Handlungsbedarf aufgezeigt hat. Denn die Windener gienutzung war bisher qualitativ und quantitativ nicht in dem Umfang gegeben, wie wir uns das heute vorstellen.

Hinsichtlich der Art und Weise der Zielerreichung gibt es un terschiedliche Vorstellungen. Das hat auch dazu geführt, dass wir heute einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des Lan desplanungsgesetzes präsentieren. Insbesondere war ein Te nor bei der Anhörung, dass die Regionalverbände die Pla nungshoheit behalten sollten. Zum anderen waren für uns die Hinweise von Professorin Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamts für Naturschutz, und auch von Professor Karl heinz Schlotterbeck, Honorarprofessor an der Hochschule Ludwigsburg und ehemaliger Vorsitzender Richter am Ver waltungsgericht, sehr interessant.

(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Haben Sie das ver standen, was er vorgetragen hat?)

Wir haben es verstanden; denn wir haben es intensiv gele sen, Herr Kollege Schwarz.