Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist es so beschlos sen.
Änderung des Gesetzes zum Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess-
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist es einstimmig so beschlossen.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist einstimmig zu gestimmt.
lautet: „Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkom mens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts“. – Sie stim men der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wur de einstimmig zugestimmt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Änderung des Abge ordnetengesetzes – Drucksache 15/1726
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In der vergangenen Legislaturpe riode wurde vom Landtag von Baden-Württemberg eine Par lamentsreform auf den Weg gebracht. Die meisten Regelun gen dieser Parlamentsreform sind zum 1. Mai 2011 in Kraft
getreten. Wir haben dabei hier im Landtag einige Punkte zur Regelung unserer Angelegenheiten, über die in der Öffentlich keit kritisch diskutiert worden ist, aufgenommen und sind zu anerkannten Lösungen gekommen.
Nach dieser Parlamentsreform sind im Sinne einer praktischen Handhabung weitere Anpassungen des Abgeordnetengesetzes erforderlich, die zu diesem gemeinsamen Gesetzentwurf aller Fraktionen im Landtag geführt haben.
Da ist zum einen die Reisekostenregelung. Die alte, pauscha lierte Regelung sah eine Erstattung für Fahrten „in Ausübung des Mandats“ vor. Nach der Umstellung im Zuge der Parla mentsreform auf eine Abrechnung der Fahrtkosten auf der Ba sis von Pkw-Kilometern wurde dieser Bezug – „in Ausübung des Mandats“ – auf Fahrten im Wahlkreis und zu Veranstal tungen im Landtag oder in den Fraktionen eingeschränkt. Das hat sich als zu eng erwiesen. Es gibt Wahlkreise, in denen kein Landratsamt seinen Sitz hat; nur in vier Wahlkreisen gibt es ein Regierungspräsidium. Aber Gespräche im Landratsamt oder im Regierungspräsidium gehören zu den üblichen Ter minen, die wir als Abgeordnete auch wahrnehmen.
Wir sind dem ganzen Land verpflichtet. Also ist es notwen dig, eine Fahrt in Ausübung des Mandats abrechnen zu kön nen, wenn man sich bei einer Veranstaltung, bei einem Be such im Land insgesamt informiert. Deshalb ist es gut, wenn wir mit dieser Regelung dazu zurückkehren, dass mandatsbe dingte Fahrten ohne weitere Einschränkung abgerechnet wer den können und ausschließlich dieser Bezug im Abgeordne tengesetz niedergelegt wird.
In diesem Zusammenhang regeln wir die Höhe des Aufwen dungsersatzes entsprechend der Regelung im Landesreisekos tengesetz.
Weiter kommen wir zu einer Regelung bei der Informations- und Kommunikationsausstattung, die eine heute nicht mehr zeitgemäße Trennung in eine Ausstattung im Landtag und ei ne Ausstattung im Wahlkreis beendet. Mobile Kommunikati onsgeräte sind heute gang und gäbe und lassen sich nicht mehr in eine Ausstattung im Landtag und eine Ausstattung im Wahl kreis aufteilen. Wenn wir hier flexibler werden und dies in der Richtlinie auf Grundlage des Gesetzes so niedergelegt wird, dann ist das eine gute und richtige Regelung für den Landtag.
Meine Damen und Herren, wir von der CDU-Fraktion wür den dann gern in der zweiten Lesung mit einem weiteren Schritt für unsere Arbeit im Parlament „zu Stuhle“ kommen und bitten darum, dass wir das dann auch hinbekommen. Wir haben eine Geschäftsordnungskommission eingesetzt. Der Probelauf während der vergangenen Legislaturperiode soll in der Geschäftsordnung als feste Regelung festgeschrieben wer den. Weitere Änderungen sind vorgesehen. Wir wollen daran arbeiten, dass wir dies in der Zweiten Beratung des Gesetz entwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes auch ver abschieden können. Eigentlich waren wir uns da inhaltlich auch schon einig.
Zu unseren Angelegenheiten hier im Parlament gehört auch, dass wir uns um Baumaßnahmen am und im Landtag küm mern. Erste Entscheidungen sind getroffen worden. Weitere Entscheidungen sind notwendig, um dem Sanierungsbedarf und auch dem Raumbedarf Rechnung zu tragen.
Ich glaube, es steht dem Landtag gut zu Gesicht, auch diese Dinge jetzt anzugehen und auch mit dem Umbau des Plenar saals dem Landtag einen anderen Auftritt zu ermöglichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kolle ge Schebesta hat die wesentlichen Inhalte unseres gemeinsa men Gesetzentwurfs genannt. Ich könnte jetzt sagen: Es ist al les gesagt, nur noch nicht von mir. Aber das tue ich nicht.
Wir haben ein Jahr Erfahrung als Vollzeitparlament. Auch wenn das draußen manchmal noch etwas bespöttelt wird, wer be ich erstens dafür, dass das anerkannt wird, und betone zwei tens, dass wir das auch tatsächlich geworden sind. Ich kann mit meinem Terminkalender sicher nachweisen, dass es so ist. Dass es eine Änderung gegeben hat, weiß jede Kollegin, je der Kollege.
Nein, Herr Röhm, auch für eine engagierte Opposition hat sich sicherlich in der Terminwahrnehmung, in der Betreuung, in dem Sich-um-Themen-Kümmern etwas geändert. Da sind wir uns sicher einig. Deswegen haben wir diesen Gesetzent wurf auch gemeinsam erarbeitet.
Die wesentlichen Punkte sind genannt. Es geht um eine Er weiterung der Erstattungsfähigkeit von Reisekosten. Da ist es uns ganz wichtig, zu betonen, dass es neben den Wahlkreisen auch Betreuungswahlkreise gibt. Das ist für unsere Fraktion ein ganz wichtiges Anliegen. Jede oder jeder Abgeordnete hat einen oder zwei Betreuungswahlkreise
und ist dort mindestens so intensiv unterwegs wie im eigenen Wahlkreis. Wir haben da einen hohen Anspruch.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wir sind noch immer mehr als ihr bei eurem Filderdialog! – Vereinzelt Heiterkeit)
Es ist richtig, dass wir die Regelung der Reisekostenerstat tung – bei diesem Thema sind wir gerade, Herr Dr. Rülke; den Filderdialog werden wir im Laufe des Tages vielleicht noch ansprechen – nachjustieren.
Das Gleiche gilt für die IuK-Kosten, Stichwort „mobile Ge räte“, oder auch das Thema Übernachtungen. Ich finde, wir brauchen hinsichtlich der Übernachtungen eine schlanke Lö sung. Nach meiner Einschätzung würde es dem Land BadenWürttemberg Kosten sparen, wenn auch eine angemessene
Entschädigung für das Anmieten von Zimmern gewährt wür de. Die Kosten könnten sich wahrscheinlich in anderen Grö ßenordnungen bewegen als bei der Einzelabrechnung von Ho telzimmern, die in Stuttgart natürlich etwas teurer sind als draußen im Land. Das ist keine Frage. Das liegt an der Rolle als Hauptstadt. Deshalb kann das eine Maßnahme sein, mit der wir sogar Kosten sparen.