Protokoll der Sitzung vom 20.06.2012

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Claus Schmiedel SPD: Da könnte es mehr Leidenschaft geben, Herr Rülke! – Gegenruf der Abg. Rosa Grünstein SPD: Welche Leidenschaft?)

Für die Landesregierung spricht der Herr Innenminister. Er hat mindestens so viel Redezeit, bis der Finanz- und Wirtschaftsminister kommt.

(Heiterkeit)

Herr Präsident, werte Kolle ginnen, werte Kollegen! Das habe ich mir gedacht. Ich bin jetzt in einer schwierigen Situation. Es gäbe jetzt, da ich noch nicht weiß, wann der Finanzminister eintreffen wird, wahr scheinlich Grund und Anlass, dass ich das Gesetz und die Be gründung einmal vorlese, damit alle vollumfänglich informiert sind

(Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

und damit Sie, Herr Dr. Goll, die Möglichkeit haben, das ei ne oder andere, was Sie meines Erachtens nicht richtig aus der Begründung herausgelesen haben, noch einmal richtigzustel len. Beispiel Sportwetten: Diese können und werden zulässig sein – das ist keine Frage –, aber nur, wenn es darum geht, auf Ergebnisse und nicht auf Ereignisse innerhalb einer bestimm ten Sportart zu wetten. Aber das sind in der Tat Feinheiten der Gesetze.

Im Übrigen erlaube ich mir die Bemerkung, Herr Dr. Goll:

(Unruhe – Glocke des Präsidenten)

Es ist in der Politik vielleicht kein Schaden, wenn man gele gentlich gute Kompromisse finden kann. Zweifelsohne ist das, was vorliegt, in der Tat ein Kompromiss zwischen unter schiedlichen Interessenlagen, die zugegebenermaßen vorhan den sind.

Werte Kolleginnen und Kollegen, in zehn Tagen sollen die Ministerpräsidenten der 15 Länder, die das Vertragswerk ver einbart haben, die Ratifizierungsurkunden unterzeichnet und hinterlegt haben. Wie heute schon gehört, hat auch die neue Landesregierung in Schleswig-Holstein erfreulicherweise die Absicht, diesem Vertrag noch beizutreten.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Ich habe nicht die Befürchtung, dass das Gesetz nicht verab schiedet werden würde – das haben die Vorredner entspre chend zum Ausdruck gebracht –, erlaube mir aber trotzdem den Hinweis, was denn wäre, wenn das Gesetz nicht rechtzei tig in Kraft treten würde. Dann wäre es nichts anderes als ein Erfolg für diejenigen, die unerlaubtes Glücksspiel anbieten. Ich glaube, das kann niemand ernsthaft wollen. Es wäre auch ein Erfolg für diejenigen, die das staatliche Lotteriemonopol schleifen wollen. Ich glaube, auch dies kann nicht in unserem Interesse sein.

Wie gesagt, das vorgelegte Gesetz hat zwei Schwerpunkte, und zwar erstens den Ersten Glücksspieländerungsstaatsver trag, der als Landesrecht ratifiziert wird. Zweitens werden die von allen Bundesländern unterzeichneten Regelungen – Stich wort „Staatsvertrag über die Gründung der Gemeinsamen Klassenlotterie“ – in Landesrecht überführt. Das sind die zwei Kernpunkte, um die es heute geht.

Meine Vorredner haben natürlich die Zielrichtungen dieser Änderungen, die wir damit verfolgen, schon deutlich gemacht, nämlich Spielsucht zu verhindern – das ist in der Tat ein schwieriges Unterfangen –, eine wirkungsvolle Suchtbekämp fung auch in anderen Bereichen als den bisherigen auf den Weg zu bringen und den Jugend- und Spielerschutz zu ge währleisten; dies sei als weiteres Stichwort genannt.

Wir möchten natürlich den Spieltrieb – es gibt Menschen, die von einem natürlichen Spieltrieb sprechen – in möglichst ge ordnete Bahnen und vor allem in überwachte Bahnen lenken und unerlaubtes Glücksspiel bekämpfen.

(Zuruf des Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU)

Die wichtigsten Neuerungen sind teilweise angesprochen wor den. Schwarzmarktbekämpfung wird ein wichtiges Ziel die ses neuen Staatsvertrags bleiben. Natürlich werden wir dann auch dem staatlichen Lotteriemonopol die Vertriebswege über das Internet wieder öffnen. Wir werden – das ist deutlich ge worden – die Experimentierklausel einführen. Herr Dr. Goll, das haben Sie im Besonderen im Visier gehabt. Wir kommen dem nach, was uns Europa mit auf den Weg gegeben hat, und haben die ursprünglich beabsichtigte Zahl zu vergebender Konzessionen von sieben auf 20 erhöht. Meinetwegen mag man dies willkürlich nennen, aber es ist eine Kompromissfor mel in diesem Bereich.

Deshalb sind wir aufgefordert, entsprechend zu evaluieren: erst einmal nach zwei Jahren und in der Folge dann in drei Jahren wieder. Dann werden wir sehen, ob das, was wir auf den Weg gebracht haben, Bestand haben wird.

Bei dem Thema Sportwetten haben wir insbesondere das Ziel, in Deutschland nicht zugelassene Wetten auch tatsächlich zu verhindern.

Wir kommen auch einem Anliegen der Kommunen nach, näm lich dem, entsprechende Abstandsregelungen für Spielhallen festzulegen und Mehrfachkonzessionen nicht mehr zuzulas sen.

Herr Hollenbach, weil Sie das Stichwort Anhörung noch ein mal angesprochen haben: Ich denke, Sie wissen, wir haben schon zum Glücksspielstaatsvertrag entsprechende Anhörun gen mit den Verbänden insbesondere natürlich der Automa

tenbetreiber durchgeführt. Sie haben sich entsprechend geäu ßert. Daher erwarte ich mir eigentlich keine nennenswert neu en Erkenntnisse. Übrigens waren auch die kommunalen Lan desverbände entsprechend kontaktiert. Schon bei der Ersten Beratung habe ich gesagt: Wir sind im Moment dabei, den Entwurf eines Landesglücksspielgesetzes zwischen den Häu sern entsprechend abzustimmen, um ihn dann natürlich auch in die formale Anhörung zu geben.

Wenn man so will, verbessern wir als Nebenprodukt dieser neuen Änderungen – so kann man sagen – auch die Zusam menarbeit zwischen den Ländern in diesem Themenbereich. So haben wir festgelegt, dass Nordrhein-Westfalen die Erlaub nisse für Werbung im Fernsehen und im Internet erteilen wird und dass Hessen die Konzessionsvergaben durchführt und auch eine zentrale Spielersperrdatei einführt.

Meine Damen und Herren, man kann sagen, die Alternative hierzu wäre, dass wir die ordnungsrechtliche Kontrolle des Glücksspiels gänzlich aufgäben. Ich denke, das wollen wir al le gemeinsam nicht.

Eine Bemerkung noch zur Gemeinsamen Klassenlotterie. Da war es erfreulicherweise so, dass alle Länder diesen Schritt mitgehen, nämlich den, die bisherige Süddeutsche Klassen lotterie und die Nordwestdeutsche Klassenlotterie in eine ge meinsame Klassenlotterie zu überführen. Ich denke, das ist auch ein ganz wichtiges Zeichen. Würde der Staatsvertrag in diesem Punkt, meine Damen und Herren, nicht ratifiziert wer den, dann würde dies nicht nur bedeuten, dass keine Rechts grundlage für diese Gemeinsame Klassenlotterie bestünde, sondern auch, dass keine Rechtsgrundlage für die bisherigen Klassenlotterien mehr bestünde, die deshalb keine Angebote mehr machen könnten.

Meine Damen und Herren, wichtig bleibt auch bei diesen Än derungen – das halte ich schon für erwähnenswert –, dass auch zukünftig die Reinerträge aus unseren Erlösen für soziale, mildtätige, kirchliche und sportliche Projekte verwendet wer den sollen. Auch dies kann, denke ich, ein kleiner Ansporn dafür sein, dem Gesetz heute zuzustimmen. Ich danke Ihnen schon jetzt dafür.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der SPD)

Mir liegen keine weiteren Wortmel dungen vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/1570. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Innen ausschusses, Drucksache 15/1843 Ziffer 1. Der Innenaus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Ich rufe auf

Artikel 1

Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaats

vertrag

Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zuge stimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Gründung der

GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 3

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 20. Juni 2012 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zu dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsver trag und zu dem Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g