(Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Herr Sckerl hat gesagt, der Minister habe dasselbe gesagt wie im In nenausschuss!)
Herr Blenke hat Ihre Fraktion sicherlich darüber informiert, was in der Sitzung des Innenausschusses besprochen wurde. Außerdem haben wir das jetzt erneut gehört. Daraus geht klipp und klar hervor: Der Polizei ist in dieser Situation kein Vor wurf zu machen, sondern den Gewalttätern. Das ist der Denk fehler.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Da mit ist die Aktuelle Debatte beendet.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/DVP – Gesetz zur Verankerung eines Spekulations verbots im kommunalen Haushaltsrecht – Drucksache 15/1571
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
In der Zweiten Beratung ist nicht der Antragsteller der ers te Redner, sondern die Reihenfolge der Redner richtet sich nach der Fraktionsstärke. Für die Erste Beratung ist es selbst verständlich so geregelt, wie Sie es im Gedächtnis hatten, Herr Kollege.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rülke, ich hätte überhaupt kein Problem damit, Ihnen den Vor tritt zu lassen.
Meine Damen und Herren, zum Thema „Spekulationsverbot im kommunalen Haushaltsrecht“ habe ich schon in der Aktu ellen Debatte am 28. März 2012 und in der ersten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs der FDP/DVP-Fraktion am 28. Juni 2012 tiefer gehende Ausführungen gemacht. Dabei habe ich insbesondere zum Ausdruck gebracht, dass Speku lationsgeschäfte bei den baden-württembergischen Kommu nen kein Thema sind. Ich habe auch zum Ausdruck gebracht, dass mit der Gemeindeordnung, der Gemeindehaushaltsver ordnung und dem Derivateerlass eine ausreichende gesetzli che Grundlage besteht, sodass bei den Kommunen nicht spe kuliert wird.
Ich möchte deshalb sagen: Wer sich an die aktuelle Gesetzes lage hält und wer vor allem keine Finanzgeschäfte eingeht, die er nicht durchschaut, der hat auch keine Probleme. Dies gilt im Übrigen für 99,9 % der baden-württembergischen Kommunen. Ich darf sagen: Die Oberbürgermeister, die Bür germeister und vor allem die Kämmerer gehen mit den Steu ergeldern unserer Bürger sehr verantwortungsbewusst um.
Auf der anderen Seite möchte ich sagen: Auch die Banken wissen eigentlich um das bestehende Spekulationsverbot. Sie unterliegen deshalb einem verstärkten Aufklärungsgebot und vor allem einem verstärkten Informationsgebot. Wenn sie dem nicht nachkommen, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass Aufklärung und Information erfolgt sind, dann haben sie den entstehenden öffentlichen Schaden zu ersetzen.
Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion ist zwar gut gemeint, aber wir meinen, dass wir eine ausreichen de gesetzliche Grundlage haben und keine Probleme beste hen. Dies sehen auch die kommunalen Landesverbände so. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Zum dritten Mal debattieren wir heu te über ein mögliches Spekulationsverbot im kommunalen Haushaltsrecht. Dabei hat schon die Aktuelle Debatte im März gezeigt, dass es hierfür keine landesgesetzliche Notwendig keit gibt. Auch im Gesetzgebungsverfahren ist deutlich ge worden, dass kein Bedarf zur Änderung der Gemeindeord nung gegeben ist.
Wir haben damals darauf hingewiesen, dass der Derivateer lass das richtige Instrument ist, um ein Regelwerk gegen spe kulative Geschäfte der Kommunen in der Hand zu haben. Nachdem seit Inkrafttreten des Derivateerlasses inzwischen weitere, vielfältige spekulative Finanzgeschäfte auf dem Fi nanzmarkt vorliegen,
sehen wir die Aktualisierung des Derivateerlasses als den rich tigen Weg. Wenn der Derivateerlass aktualisiert und an die in zwischen vorliegenden vielfältigen Finanzmarktgeschäfte an gepasst wird, haben die Kommunen und die Finanzbranche eine verlässliche Richtschnur an der Hand.
Daher bleibt am Ende der Zweiten Beratung des Gesetzent wurfs heute festzustellen: Ich empfinde die Initiative der FDP/ DVP als einen Sturm im Wasserglas.
Wir müssen immer wieder sehen, was der Ausgangspunkt für diese Geschichte war. Der Ausgangspunkt war der Fall in Pforzheim. Dort hat die Stadtspitze höchst spekulative Finanz geschäfte getätigt.
Ich bin mir nicht einmal sicher, Herr Kollege Dr. Rülke, ob die Regelung, die Sie in Ihrem Gesetzentwurf vorsehen, die Stadt Pforzheim und die Bürgerschaft in Pforzheim davor ge schützt hätte.
Das Problem bei Ihrem Gesetzentwurf ist doch die Beweis barkeit. Wann ist ein Finanzgeschäft spekulativ? Wie definie ren Sie diesen Begriff? Wie grenzen Sie spekulative Finanz geschäfte von anderen Finanzgeschäften ab? Es steht doch keinem Finanzgeschäft auf der Stirn geschrieben: „Ich bin spekulativ.“ Vielmehr müssen Sie das auslegen. In dieser Aus legung liegt der Schwachpunkt Ihres Gesetzentwurfs. Der Be griff „spekulatives Finanzgeschäft“ bleibt bei Ihnen völlig un klar.
Damit geben Sie den Kommunen aber auch keine Hilfestel lung. Sie signalisieren den Kommunen Rechtssicherheit, die sie am Ende aber überhaupt nicht haben. Daher müssen wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen.
Letztendlich stellt sich auch die Frage, ob die Rechtsfolge der Nichtigkeit, die ja nach § 134 BGB über das Verwaltungsver fahrensgesetz gegeben wäre, die richtige wäre. Die Nichtig keit eines Rechtsgeschäfts kann unter Umständen langwieri ge Verhandlungen über die Rückabwicklung oder über Scha densersatzansprüche nach sich ziehen.
Auch da stellt sich die Frage: Ist das dann tatsächlich im In teresse der Kommunen? Müsste man anstelle einer pauscha len Nichtigkeit nicht von einer Anfechtungsmöglichkeit re den? Dann hätten die Kommunen die Möglichkeit, im Einzel fall zu entscheiden, ob sie ein Rechtsgeschäft anfechten oder ob sie es nicht machen. Man hätte dann nicht das scharfe Schwert der Nichtigkeit.
Aber kurzum, ich komme zum Schluss: In der Praxis stellen sich diese Fragen gar nicht. Darauf hat auch der Gemeinde tag in seiner Stellungnahme hingewiesen. Aus der Geschich te des Landes Baden-Württemberg ist mir, wie gesagt, außer dem Fall in Pforzheim keine Kommune bekannt, die sich auf dem Gebiet der spekulativen Finanzgeschäfte bewegt hat.
Daher sehen wir in der Aktualisierung des Derivateerlasses den richtigen Weg. Wir schlagen dem Innenminister gern vor, den Derivateerlass an die neuen Bereiche des Finanzmarkts anzupassen. Dadurch ist dem Ansinnen der Kommunen Ge nüge getan.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, meine Damen, meine Herren! Die CDU, Herr Dr. Rülke, ist dagegen, die Grünen sind dagegen, die SPD ist dagegen,
Sie stehen ziemlich allein da, und das aus guten Gründen. Ich glaube, es ist Allgemeingut, dass – ich nenne jetzt Ihren Be griff und komme nachher noch einmal darauf zu sprechen – spekulative Finanzgeschäfte nach geltender Rechtslage ver boten sind. Ich verweise nochmals darauf, dass unsere Ge meindeprüfungsanstalt 2007 sehr ausführlich darüber berich tete. Es ist völlig unstreitig, dass Gemeinden, dass Städte nicht zocken dürfen.
Ich will hier an Herrn Kollegen Schwarz anschließen: Es ver wundert natürlich schon, dass ausgerechnet die FDP/DVP dies heute zum dritten Mal – wenn ich die Beratungen im Innen ausschuss hinzurechne, zum vierten Mal – zum Thema macht.
Es ist in der Tat so, dass in Baden-Württemberg – außer in Pforzheim unter der Ägide Ihrer Parteikollegin – kein solcher Fall bekannt ist. In Pforzheim wurden 57 Millionen € ver zockt; aber Sie kommen mit Ihrem Gesetzentwurf leider zu spät.
Zehn Jahre früher hätte vielleicht auch Ihre Parteikollegin mit bekommen, dass man so etwas gar nicht machen darf.
(Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Vielen Dank für die Zustimmung! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Hat Herr Dr. Rülke nicht als Mitglied des Gemeinderats sogar zugestimmt?)