Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die heute zur Debatte stehenden Veränderungen beim Landesblin dengeld sind weitgehend unstrittig. Es geht vor allem um ei ne technische Anpassung an das EU-Recht; der Kollege hat darauf hingewiesen.
Wenn wir dem Gesetzentwurf der Landesregierung zustim men, dann gelten beim Landesblindengeld erstmals die Re geln des Allgemeinen Teils des Sozialgesetzbuchs, des SGB I, und des SGB X, welches das rechtskonforme Verwaltungs handeln beschreibt. Damit ist nicht nur der Rechtsweg zur So zialgerichtsbarkeit eröffnet, sondern im SGB X wird auch be schrieben, wie irrtümliches Verwaltungshandeln korrigiert werden muss und welche Pflichten die Verwaltung dabei ein zuhalten hat.
Neben diesen Anpassungen stehen sprachliche Korrekturen im Landesgesetz. So wird beispielsweise der Begriff „Anstalt“ endlich Geschichte. Das ist gut.
Das Landesblindengeld selbst bleibt als Leistung zugleich ein Unikum, denn es stellt einen, wenn auch an wenig objektiven Bedarfskriterien ausgerichteten, Nachteilsausgleich für Men schen dar, die stark sehbehindert sind.
(Abg. Winfried Mack CDU: Das war beim Landes erziehungsgeld auch so! – Gegenrufe von der SPD und Abgeordneten der Grünen, u. a. Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Keine Ahnung!)
Diesen Nachteilsausgleich erhalten andere Menschen mit Be hinderungen nicht. Deshalb haben viele Bundesländer, darun ter das schwarz-gelb regierte Niedersachsen, diese Leistung nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Landesblinden hilfe ursprünglich vor allem für Kriegsbeschädigte gedacht war, inzwischen abgeschafft. Anderswo wurde die Leistung zwar nicht abgeschafft, aber wie in Baden-Württemberg ein geschränkt und nicht mehr an die allgemeine Teuerung ange passt. Dabei ist der Gedanke des Nachteilsausgleichs keines wegs überholt, sondern zentraler Gedanke der UN-Behinder tenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zu Bittstellern werden. Sie haben das Bürger- und Men schenrecht auf volle soziale und kulturelle Teilhabe.
Dazu gehört der Abbau von Barrieren im öffentlichen Raum, in den Schulen und in den Universitäten, in den Betrieben und nicht zuletzt in den Köpfen.
Ein Element ist auch ein materieller Nachteilsausgleich als Teil der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderun gen.
Deswegen stehen wir zum Landesblindengeld. Es ist aber nur ein Zwischenschritt hin zu einer umfassenderen Reform der Eingliederungshilfe. Denn einen Anspruch auf Nachteilsaus gleich haben selbstverständlich auch andere Menschen mit Behinderungen; dieser ist, wie alle materiellen Transferleis tungen, strukturell vorrangig eine Bundesaufgabe.
Im Rahmen der Verhandlungen zum Fiskalpakt hat der Bund diese Verantwortung grundsätzlich anerkannt, indem er sich bereit erklärt hat, die Eingliederungshilfe bundeseinheitlich zu finanzieren. Das begrüßen wir ausdrücklich.
Der UN-Behindertenrechtskonvention werden wir aber nur gerecht, wenn wir zugleich die Strukturen von einer reinen Fürsorge zur bürgerrechtlichen Ausrichtung umbauen. Wir wollen dafür die in vielen Gesetzen zersplitterte Eingliede rungshilfe für Menschen mit Behinderungen als Querschnitts aufgabe mit verlässlichen Regeln für die Bedarfsbemessung vereinheitlichen. Dafür wollen wir die Eingliederungshilfe aus der Sozialhilfe herausholen und in einem eigenen Leistungs gesetz, in einem Bundesteilhabegesetz, bündeln.
Was wir heute beschließen, ist davon noch weit entfernt; aber es ist ein kleiner Schritt in einem anspruchsvollen Marathon lauf hin zu einer inklusiven Gesellschaft. Ich freue mich sehr, Herr Kollege Raab, wenn wir auch die weiteren Schritte ge meinsam gehen.
Herr Präsident, werte Kollegin nen und Kollegen, meine Damen und Herren! 10 575 blinde Menschen in Baden-Württemberg beziehen Blindengeld. Die se Anzahl verteilt sich rein statistisch gleichermaßen auf Frau en und Männer. Folgerichtig findet jetzt auch die geschlechts neutrale Formulierung Eingang in diesen Gesetzestext.
Die SPD steht auch zu Europa und zum Euro. Die Landes blindenhilfe wird schon seit vielen Jahren in Euro ausbezahlt, und deshalb sollen jetzt auch die Eurobeträge in das Gesetz aufgenommen werden.
Erstens: Der europäischen Norm Rechnung tragend gilt für die Leistungsberechtigten künftig das Beschäftigungsland prinzip. Damit werden sie ein Stück weit mit allen anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Inso fern ist diese Gesetzesänderung aus unserer Sicht auch ein kleiner Akt der Inklusion und der Gleichstellungspolitik.
Zweitens: Für blinde Menschen wird der Rechtsweg zur So zialgerichtsbarkeit eröffnet. Das ist gegenüber den Verwal tungsgerichten der bessere Ort, um Recht und Rechtsansprü che von Menschen mit einer Behinderung durchzusetzen.
Es ist eine eher unscheinbare, aber gute Gesetzesänderung, der wir gern zustimmen. Wir freuen uns, dass hier im Haus großes Einvernehmen besteht.
Sehr geehrter Herr Prä sident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon an gesprochen: Im Sozialausschuss gab es einstimmige Zustim mung zu diesen eher formalen Änderungen am Gesetz über die Landesblindenhilfe. Meine Vorredner, die Kollegen Raab, Poreski und Hinderer, haben schon auf die Details hingewie sen, die sich im Einzelnen ändern.
Immerhin 0,1 % aller Menschen in Baden-Württemberg sind von diesem Gesetz betroffen. Das ist eine ganz enorme Zahl: Es sind 10 575 Menschen, die wir mit dem Landesblinden geld bedenken.
Darüber hinaus gibt es natürlich noch mehrere Leistungen, beispielsweise höhere Pauschbeträge im Einkommensteuer recht, seit 1. September 2011 die bundesweite kostenlose Nut zung des Nahverkehrs der Bahn, ein zusätzliches Kindergeld und eine vorgezogene Altersrente. All das sind Dinge, die wir auch unterstützen und die uns helfen, auf den Weg in die In klusion, das heißt in die aktive Teilhabe der blinden Menschen am gesellschaftlichen Leben zu gehen. Das wurde auch von meinen Vorrednern schon angesprochen. Ich glaube, da müs sen wir uns gemeinsam auf den Weg machen.
Die Anpassungen, die eher formaler Natur sind, sollen ein fach ein Signal dafür sein, dem wir auch gern zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kol leginnen und Kollegen! Ich bitte um Zustimmung zu Ände rungen des Gesetzes über die Landesblindenhilfe zur Anpas sung an EU-Recht.
Wie bereits gesagt wurde, handelt es sich nicht um eine in haltliche Dimension des Landesblindengelds, sondern um ei ne Anpassung, die uns das EU-Recht im Wesentlichen vor schreibt. Es geht darum, dass die Zahlung von Blindengeld nach dem Landesblindenhilfegesetz bisher an den gewöhnli chen Aufenthalt in Baden-Württemberg anknüpft und dass zum 1. Mai 2010 eine Verordnung in Kraft getreten ist, wo nach das Landesblindengeld auch an Personen zu zahlen ist, die in Baden-Württemberg zwar nicht ihren ständigen Aufent halt haben, aber hier beschäftigt sind. Das ist der eine Punkt.
Der zweite Punkt ist: In der Landesblindenhilfe war bisher das Landesverwaltungsverfahrensgesetz anwendbar und der Kla
geweg zu den Verwaltungsgerichten eröffnet. Eine Anglei chung an die Blindenhilfe, wie sie das SGB XII vorschreibt, wird nun dadurch erreicht, dass nun auch im Landesblinden hilfegesetz auf die Vorschriften des SGB I und des SGB X verwiesen wird und damit der Sozialgerichtsweg eröffnet wird.
Es gibt auch eine andere Zuständigkeit für sogenannte Heim fälle. Bislang richtet sich die Zuständigkeit für stationäre Fäl le nach dem tatsächlichen Aufenthaltsort. Im Interesse einer Angleichung der Zuständigkeitsregelungen auch wieder an die Blindenhilfe nach SGB XII wird die dortige Zuständig keitsregelung nun für die Landesblindenhilfe übernommen. Damit wird auch dem Wunsch der kommunalen Landesver bände entsprochen, das sogenannte Herkunftsprinzip, das für die anderen Bücher des Sozialgesetzbuchs gilt, durchgehend festzulegen.
Schließlich werden zusätzlich die Zahlbeträge in der Landes blindenhilfe endlich auf Euro umgestellt. Ich denke, das wird im Jahr 2012 auch Zeit.
Die Rückmeldungen der Blinden- und Behindertenverbände sowie der Liga der freien Wohlfahrtspflege waren im Anhö rungsverfahren durchweg positiv. Der Sozialausschuss hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, und ich bitte auch um Zu stimmung durch den Landtag.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weite ren Wortmeldungen vor.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 15/1872. Abstimmungsgrundlage ist die Beschluss empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren, Drucksache 15/2373. Der Aus schuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zu zustimmen.
Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Artikel 1 ist einstim mig zugestimmt.