ich nicht. Darum habe ich das nicht getan. Das werde ich auch in Zukunft so handhaben. Da braucht niemand verunsichert zu sein.
Jetzt hat sich herausgestellt, dass das Großgedruckte, das in dem Vertrag steht – – Ein Kern ist z. B. die gemeinsame Luft raumbewirtschaftung. Sie ist sehr wichtig und ist vom Bund als Schlüsselfrage des Vertrags dargestellt worden. Es stellte sich heraus, dass es Differenzen bezüglich des Kleingedruck ten – ich nenne es einmal so – gibt:
Das sind Fragen, die noch offen sind und geklärt werden müs sen. Denn wenn sie nicht geklärt werden, besteht die Gefahr, dass sich etwas ganz anderes ergibt als das, was im Text steht. Das schält sich offenbar heraus. Deswegen hat dies Frau Staatssekretärin Splett bei den Veranstaltungen in WaldshutTiengen und in Donaueschingen klargemacht.
Wir haben dem Bund am 3. September unsere Position klar gemacht. Es folgte am 25. September ein weiteres Schreiben von Minister Hermann, in dem er all diese Fragen gestellt und um Antworten gebeten hat. Am 23. und am 24. Oktober habe ich mit Bundesverkehrsminister Ramsauer persönlich gespro chen und darauf hingewiesen, dass wir jetzt unverzüglich Klarheit und Transparenz brauchen. Schließlich hat Minister Hermann Herrn Dr. Ramsauer mit Schreiben vom 25. Okto ber aufgefordert, bis Ende Oktober die vorgetragenen Einwän de und Kritikpunkte auszuräumen.
Ich habe der Bevölkerung in Waldshut ein Versprechen gege ben – im Vertrauen darauf, dass Vertreter des Bundes dort hin kommen werden und die kritischen Fragen ausräumen. Ich habe gesagt: „Es ist ganz einfach: Entweder er räumt die Fra gen aus, dann stimmen wir dem Vertrag zu, oder er räumt sie nicht aus, dann stimmen wir eben nicht zu.“ Das ist, finde ich, eine ganz klare Haltung.
Das muss man sich einmal vorstellen. Das Bundesministeri um taucht ab. In der Region steigt die Empörung wöchentlich. Das Ministerium taucht ab und beantwortet die Fragen aus der Region und unsere Fragen nicht – bis heute. Treffen, die an gesetzt waren, wurden ohne Begründung abgesagt.
Hinterher ist man natürlich immer schlauer. Das ist klar. Auch ich werde mir in Zukunft überlegen, ob ich ein solches Werk
Das nehme ich jetzt einmal als Kritik an. Aber ich bin mir si cher, dass ich mich im Kern und in der Sache korrekt verhal ten habe.
Ich habe den Bund aufgefordert, in der Sache Stellung zu neh men, die kritischen Fragen auszuräumen. Das ist bis heute nicht passiert. Im Ergebnis muss ich vermuten: Der Bund kann die Kritikpunkte nicht widerlegen, sonst hätte er es längst ge tan. Das ist wohl der Kern.
Ich meine, die Denkschrift des Bundes haben wir sofort mas siv kritisiert und haben gesagt, dass es so überhaupt nicht geht. Wenn die Denkschriften so weit auseinandergehen, dann ist dieser Vertrag in der Tat nicht zustimmungsreif. Das ist, glau be ich, das Ergebnis des heutigen Antrags. Insofern freue ich mich über diese Einigkeit. Selbstverständlich wird sich die Landesregierung im Sinne dieses Antrags verhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach § 82 Absatz 4 der Geschäftsordnung haben nun zuerst die Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen die Möglichkeit, auf ihr Verlangen das Wort zu bekommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehr ten Damen und Herren! Wir alle im baden-württembergischen Landtag haben das Interesse und das Bestreben, gutnachbar schaftliche Beziehungen mit der Schweiz zu unterhalten. Gu te Nachbarschaft setzt ein faires Miteinander voraus. Gute Nachbarschaft setzt wirtschaftlichen, politischen, persönli chen Austausch voraus. Gute Nachbarschaft setzt voraus, dass man gerade in den grenzüberschreitenden Belangen gut mit einander verhandelt und am Ende auch gut miteinander aus kommt.
Natürlich bringt jeder sein eigenes Interesse mit. Das ist ganz legitim und ganz natürlich bei Verhandlungen, wenn es um Streitigkeiten geht, wenn es um gefühlt einseitige und tatsäch lich einseitige Belastungen geht.
Nun ist die Frage der Fluglärmbelastung in der Tat ein The ma, das uns in Baden-Württemberg seit über einem Jahrzehnt bewegt. Wahr ist, dass die Schweiz den letzten Staatsvertrag vor rund zehn Jahren nicht ratifiziert hat. Wahr ist ausweislich des Protokolls des Bundesrats aber auch, dass sich auch der damalige Ministerpräsident Teufel gegen den damals vom Bund ausgehandelten Staatsvertrag gewendet hat und dieser schließlich nicht zum Tragen kam.
Wahr ist – Herr Ministerpräsident, dieser Vorwurf bleibt Ih nen am Ende nicht erspart –, dass vom Land Baden-Württem berg hochrangige Vertreter des Verkehrsministeriums und die
Landräte bei den Verhandlungen zum Staatsvertrag, die im Ju li stattfanden, mit an Bord waren, mit dabei waren.
Ich nehme Ihnen ab, dass sie für unsere gemeinsam gewollte Grundlage, nämlich die Stuttgarter Erklärung, gekämpft ha ben. Es ist wahr, dass bei strittigen Verhandlungen – Sie ha ben es eben dargestellt – am Ende immer Kompromisse her auskommen.
Aber ich frage mich natürlich schon, warum einige Bereiche im Vertrag entweder nicht konkret angesprochen wurden, ob wohl von vornherein klar war, dass daran Interpretationszwei fel bestehen, oder in den Vertrag erst gar nicht aufgenommen wurden. Es gibt in diesem Vertrag keinerlei Begrenzung der Zahl der Flüge, obwohl gerade die Frage der Begrenzung ein wesentlicher Bestandteil ist und in der Interpretation des Ver trags sehr schnell unterschiedlich bewertet wurde. Aus der Vernehmlassung – das konnten wir mit Erstaunen feststellen – geht hervor, dass die Schweizer von ganz anderen Zahlen ausgehen als wir auf deutscher Seite.
Das war ein Kernpunkt der Stuttgarter Erklärung. Klar war, dass es, wenn sie nicht irgendwo „eingegabelt“ und es nicht zahlenmäßig fixiert wird, Schwierigkeiten bei der Interpreta tion geben würde.
Der zweite Punkt: Die Frage der Absenkung der Einflughö hen, die Sie so überraschend getroffen hat, steht im Vertrag drin. Das verwundert schon.
Herr Ministerpräsident, ich will dem Bund die Schuld nicht nehmen. Der Bund ist der Verhandlungsführer bei internatio nalen Verträgen;
damit wir uns da nicht falsch verstehen. Aber wer, wenn nicht die Baden-Württemberger, soll die Interessen dieses Land strichs besser kennen?
Wer, wenn nicht wir Baden-Württemberger, wenn nicht die baden-württembergische Landesregierung, die ja damit beauf tragt war,
(Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das hat sie doch gemacht! – Gegenruf des Abg. Felix Schreiner CDU: Hat sie nicht!)
soll erkennen, wo die Baustellen, die Friktionen in diesem Vertrag sind? Diesen Vorwurf mache ich Ihnen.
Deshalb, meine sehr verehrten Damen und Herren, konnten wir nicht verstehen, dass nach Vertragsverhandlungsende – das war im Juli – zunächst einmal Funkstille war. Die offenen Baustellen, die interpretationsfähig waren, haben Sie dann zwar alle benannt, aber im September, Anfang September, sechs Wochen danach.
(Oh-Rufe von den Grünen und der SPD – Zuruf von der CDU: Stimmt doch! – Zuruf: Das war ein schlech ter Scherz! – Glocke der Präsidentin)