Protokoll der Sitzung vom 31.01.2013

damit ich es verstehe.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Die waren ursprünglich einmal im Rems-Murr-Kreis! – Gegen ruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Nein, die waren im Kreis Backnang! – Unruhe)

Gut, okay. Dann ist das sowieso etwas anderes. – Kollege Rüeck hat die nächste Zusatzfrage.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Dürfen Schriftführer auch antworten? – Vereinzelt Heiterkeit)

Neben dem natürlich nicht einstimmig gefassten Beschluss des Kreistags von Schwäbisch Hall – das war eine deutliche Mehrheit, aber es war keine ein stimmige Mehrheit; es war vielleicht eine Zweidrittelmehr heit – gibt es einen einstimmigen Beschluss des Gemeinde rats der Großen Kreisstadt Crailsheim über alle Fraktionen hinweg – von den Grünen über Freie, SPD bis hin zur CDU inklusive des Oberbürgermeisters. Hat diese Resolution, die ses einstimmige Bekenntnis zu diesem Kennzeichen für Sie keine Bedeutung in der Entscheidungsfindung, die Wieder einführung des Kennzeichens CR zu beantragen?

Bitte Frau Staatssekre tärin.

Das hat natürlich für uns großes Gewicht, dass die Stadt so entschieden hat.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das reicht aber nicht aus!)

Trotzdem habe ich vorhin schon dargelegt, dass wir uns für eine Verfahrensweise entschieden haben, bei der das Votum des Kreises zu berücksichtigen ist. Ich habe dazu auch ausge führt, dass es zum einen eine Frage der Akzeptanz im Kreis ist, zum anderen aber auch damit zu tun hat, dass die Zulas sungsbehörde beim Kreis angesiedelt ist. Insoweit ist es für uns von sehr großem Gewicht, wie sich der Kreis und in die sem Fall auch der Kreistag positioniert haben.

Keine weiteren Fragen mehr? – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G e o r g W a c k e r C D U – E r w e i t e r t e U n t e r r i c h t s v e r p f l i c h t u n g f ü r R e f e r e n d a r e

Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident, lie be Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:

a) In welchem Umfang plant die Landesregierung, die Unter

richtsverpflichtung für Referendare – differenziert nach Schularten – auszuweiten?

b) Weshalb gilt für die Referendare nicht die dienstlich gebo

tene Fürsorgepflicht, die besonders belastete Lehrergrup pen wie z. B. angehende Lehrerinnen und Lehrer vor einer erhöhten Unterrichtsverpflichtung schützt?

Danke. – Für die Lan desregierung erteile ich Herrn Staatssekretär Dr. Mentrup das Wort.

Die Landesregierung wird nach derzeitigem Stand nur die Unterrichtsverpflichtung für die Realschullehreranwärter und für die Sonderschulleh reranwärter verändern, natürlich auch für die Anwärterinnen. Diese haben innerhalb des zweiten Ausbildungsabschnitts, al so in der Phase, in der sie selbstständig Unterricht erteilen dür fen, bislang elf bzw. fünf Stunden pro Unterrichtswoche un terrichtet.

In einer Verordnung hat das Kultusministerium nun geregelt, dass ab dem 1. Februar dieses Jahres für die dann im Vorbe reitungsdienst befindlichen Anwärterinnen und Anwärter die regelmäßige Unterrichtsverpflichtung 13 bzw. sechs Stunden pro Unterrichtswoche beträgt, für den Realschulbereich also plus zwei Stunden, für den Sonderschulbereich plus eine Stun de.

Diese Veränderung führt dazu, dass die Realschullehreranwär terinnen und -anwärter zukünftig dieselbe Unterrichtsver pflichtung haben werden wie deren Kolleginnen und Kolle gen im Bereich der Grund-, Haupt- und Werkrealschulen.

Im Bereich der Sonderschulen bleibt es bei der grundsätzli chen Regelung, dass die Anwärterinnen und Anwärter pro Un terrichtswoche 14 Stunden an der Ausbildungsschule anwe send sein müssen. Dies trägt den besonderen Arbeitsformen der Sonderschule Rechnung.

Das Kultusministerium sieht nicht, dass das um zwei Stunden bzw. eine Stunde erhöhte Deputat zu unzumutbaren Mehrbe lastungen für die Nachwuchslehrkräfte führen würde. Diese befinden sich dann bereits im zweiten Ausbildungsabschnitt und sind durch die erste Phase wie auch durch die praktischen Ausbildungszeiten ihres Studiums auf diese Aufgabe vorbe reitet. Eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht ist nicht ge geben. Dennoch werden wir natürlich sorgfältig die Erfahrun gen auswerten, die mit den veränderten Regelungen gemacht werden.

Die Erhöhung der Deputate für die Anwärterinnen und An wärter haben wir zum einen aus Gründen der Gerechtigkeit vorgenommen. So haben wir für eine Angleichung der Ver pflichtungen der Realschullehreranwärterinnen und -anwär ter an die der Anwärterinnen und Anwärter an den Grund-, Haupt- und Werkrealschulen gesorgt.

Zum anderen ermöglichen wir mit den zusätzlichen Ressour cen die Finanzierung der sogenannten Ausbildungsberater und -beraterinnen während der Schulpraxisphasen in der Ausbil dung des gehobenen Dienstes. Einen entsprechenden Be schluss hat das Kabinett am 25. September 2012 getroffen.

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Wacker.

Herr Staatssekretär, könnten Sie uns bitte beantworten, weshalb Sie jetzt lediglich die Referen dare für den Realschuldienst und den Sonderschuldienst als Zielgruppe ausgewählt haben?

Wenn Sie die Argumentation vertreten, dass in den anderen Gruppen im Lehrerdienst eine Erhöhung der Lehrerarbeitszeit für die Referendare nicht zumutbar wäre, warum erachten Sie das dann gerade bei den Realschulen und den Sonderschulen als zumutbar?

Könnten Sie zweitens auch darlegen, mit welchem Ressour cengewinn Sie aufgrund dieser Erhöhung rechnen und für wel chen konkreten Zweck Sie den konkreten Betrag hieraus ein setzen wollen?

Wie ich ausgeführt ha be, gleichen wir hier die entsprechenden Verpflichtungen der Realschullehreranwärterinnen und -anwärter an die der An wärterinnen und Anwärter an den Grund-, Haupt- und Werk realschulen an. Das entspricht auch der Tatsache, dass wir auch die Unterrichtsdeputate der Lehrerinnen und Lehrer in den letzten Jahren angepasst haben.

Die genaue Ressourcensumme müsste ich Ihnen nachliefern.

Eingesetzt werden diese Ressourcen dafür, dass wir durch mehr Schulpraxisphasen in allen Lehrerausbildungen einen erhöhten Betreuungsbedarf durch sogenannte Ausbildungs lehrerinnen und Ausbildungslehrer an den jeweiligen Schulen haben und ihnen diese Betreuungstätigkeiten dann durch Frei stellungen vom Unterricht sozusagen „vergütet“ werden.

Ich könnte Ihnen jetzt genau sagen, wie viele halbe Stunden das mit Sockel usw. sind. Das würde ich Ihnen aber gern schriftlich nachreichen, wenn Sie das interessiert.

Bitte, Herr Abg. Schebesta.

Herr Staatssekretär, die frühe re Ministerin Warminski-Leitheußer hat in einer Pressekonfe renz am 14. September 2012 angekündigt, dass mit den Leh rerverbänden Gespräche über diese Veränderungen stattfin den. Können Sie uns sagen, wann diese Gespräche stattfan den, wie der Ablauf war, wer daran beteiligt war und welche Argumente auch vonseiten der Lehrerverbände, vielleicht ins besondere im Sonderschulbereich, möglicherweise auch ge gen eine Erhöhung der Deputatsverpflichtung angeführt wor den sind?

Nach meiner Kenntnis ist ein normales Anhörungsverfahren durchgeführt worden. Aus dem Sonderschulbereich gab es hierzu keine kritischen Anmerkungen, sehr wohl aber aus dem Realschullehrerbe reich. Das wurde aber nicht grundsätzlich kritisiert. Vielmehr ist der Eindruck entstanden, man würde durch eine Mehrbe lastung etwas für die Erreichung anderer Ziele tun, was im Wesentlichen aber nicht der eigenen Klientel zugutekommt. Das war die kritische Anmerkung, die in diesem Zusammen hang vorgebracht worden ist.

Ob das darüber hinaus in Gesprächen mit Lehrerverbänden thematisiert wurde, entzieht sich meiner Kenntnis. Das kön nen wir aber gern nachfragen.

Eine weitere Zusatzfra ge der Frau Abg. Kurtz.

Herr Staatssekretär, es ist beschlos sene Sache, dass Sie etliche Tausend Lehrerstellen einsparen müssen. Die frühere Kultusministerin hat in einer Pressekon ferenz am 14. September 2012 in diesem Zusammenhang ge sagt, dass auch die Referendare einen Beitrag dazu leisten müssen und dass darüber hinaus zu erwarten sei, dass die Ar beitszeit der Lehrerinnen und Lehrer eine Veränderung erfah ren müsse, sei es durch eine Erhöhung des Regeldeputats oder durch den Wegfall von Anrechnungsstunden für unterrichts nahe Tätigkeiten, für die keine Vor- und Nachbereitung not wendig ist.

Ist das, was Sie derzeit hinsichtlich der Deputatsstunden bei den Referendaren planen, in diesem Zusammenhang zu se hen? Das heißt, müssen die Referendare jetzt auf diese Art und Weise dazu beitragen, dass Sie 11 600 Deputate streichen können?

Diese Erweiterung der Unterrichtsverpflichtung dient ausschließlich der Gegenfinan zierung der zusätzlichen Stundendeputate, die wir den Aus bildungslehrkräften zur Verfügung stellen müssen, und ist da her kein Beitrag zur Gesamteinsparung.

Darüber hinaus haben Sie nach Anrechnungsstunden gefragt, die nach der Erhöhung der Deputate in der Diskussion stan den. Derzeit finden noch die letzten Abstimmungen darüber statt, wie man die 1 000 im Haushalt wegfallenden Lehrer stellen ab Herbst erbringen kann. Das wird dann in den Orga nisationserlass, in die Dienstzeitverordnung usw. einfließen.

An eine Erhöhung des Unterrichtsdeputats für Lehrerinnen und Lehrer wird im Moment nicht gedacht. Derzeit wird aber

noch darüber diskutiert, wie ein gewisser Prozentsatz der An rechnungsstunden eingeholt werden kann.

Eine weitere Zusatzfra ge der Frau Abg. Gurr-Hirsch.

Herr Staatssekretär, welche Ausbildungsleistung meinen Sie? Ist das eine beson dere Ausbildungsleistung, die etwa damit zu tun hat, dass Leh rerinnen und Lehrer auf die neue Unterrichtstechnik der Ge meinschaftsschule vorbereitet werden, oder betrifft das die üb liche Leistung, wie ich sie als Mentorin, als Ausbildungsleh rerin für Referendare auch schon einmal erbracht habe?

Ferner stellt sich für mich die Frage, ob Sie im Rahmen die ses Doppelhaushalts den vereinbarten Sparbeitrag erbringen können, obwohl mit den Lehrerinnen und Lehrern noch kei ne Vereinbarung erzielt worden ist.

Die zweite Frage kann ich Ihnen vielleicht in zwei Wochen beantworten. Derzeit fin den die endgültigen Abstimmungen statt. Jetzt etwas dazu zu sagen, wäre Spekulation. Im Moment gilt der beschlossene Haushalt, in dem steht, dass 1 000 Lehrerstellen wegfallen sollen.

Nun zu Ihrer ersten Frage: Es geht nicht um eine andere bzw. intensivere Begleitung während des Referendariats, sondern während der Praxisphasen, die bereits im Studium stattfinden sollen. Die Studiengänge sind dahin gehend verändert wor den, dass derartige Praxisphasen häufiger und in intensiverer Form bereits während des Studiums stattfinden sollen. Dar aus ergibt sich ein erhöhter Betreuungsbedarf im Rahmen die ser Praxisphasen.

Eine weitere Zusatzfra ge des Herrn Abg. Wacker.